- Brauche ich für das Mitführen einer Soft Air Waffe oder einer anderen Imitationswaffe eine Waffentragbewilligung?
Nein, für Soft Air Waffen braucht es keine Waffentragbewilligung. Aber man darf die Waffe nur als Teilnehmer einer Schiessveranstaltung auf einem abgesicherten Gelände auf sich tragen. Die Soft Air Waffe darf nur auf direktestem Weg zwischen dem eigenen Wohnsitz und dem Ort der Schie ...
- Brauche ich für den Erwerb von Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air Waffen eine spezielle Bewilligung?
Nein, für den Kauf oder Verkauf von Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air Waffen braucht es keine Erwerbsbewilligung.
- Darf ich als Erwachsener Imitationswaffen, Schreckschusswaffen und Soft Air Waffen kaufen, besitzen, verkaufen oder weitergeben?
Ja, es müssen jedoch Vorschriften beachtet werden (Identifikation des Verkäufers und ein sachgerechter Umgang muss gewährleistet sein (siehe auch Frage zu den Vorschriften beim Kauf und Verkauf von Imitationswaffen).
- Darf ich als Minderjähriger Imitationswaffen für Training und Wettkämpfe ausleihen?
Soft Air Waffen dürfen als Sportwaffen an Minderjährige ausgeliehen werden, wenn die minderjährige Person nachweisen kann, dass sie regelmässig Schiesssport betreibt, nicht angenommen werden kann, dass sie sich oder Dritte mit der Waffe gefährdet und sie nicht im Straf ...
- Gilt das Waffengesetz für Ausländer und Schweizer gleichermassen?
Nein, für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung und für Angehörige bestimmter Staaten gelten Sonderbestimmungen. Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtlich ...
- Was gilt seit dem 12. Dezember 2008 als Waffe?
Gemäss Waffengesetz (WG) gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air-Waffen als Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht. Auch Druckluft- und CO2-Waffenwerden nach dem Gesetz wie Waffen behandelt, insofern eine Verwechslungsgefahr besteht oder wenn die M ...
- Was muss ich bei der Aus- und Einfuhr von Imitationswaffen beachten?
Wer privat solche Waffen in das schweizerische Staatsgebiet bringen will, benötigt eine Bewilligung. Gesuche um nicht gewerbsmässige Einfuhr von Waffen finden Sie hier. Für die private, definitive Ausfuhr wird eine Bewilligung nach Güterkontrollgesetz benötigt, diese w ...
- Was muss ich tun, wenn ich als Erwachsener bereits vor dem 12. Dezember 2008 im Besitz einer Soft Air-Waffe gewesen bin?
Wenn die Waffe rechtmässig erworben wurde, kann eine erwachsene Person die Waffe behalten oder an andere Erwachsene mit entsprechendem Vertrag verkaufen.
- Was muss ich tun, wenn ich als Minderjähriger bereits vor dem 12. Dezember 2008 im Besitz einer Soft Air-Waffe gewesen bin?
Alle Waffen können kostenlos dem kantonalen Waffenbüro abgegeben werden. Mit entsprechendem Vertrag kann die Waffe an Erwachsene verkauft werden (siehe auch Verkauf / Kauf).
- Was passiert, wenn ich eine Soft Air Waffe oder eine Imitationswaffe gesetzeswidrig verwende?
Waffen, die ohne Berechtigung, beispielsweise von Minderjährigen oder im öffentlichen Raum, getragen werden, können von den zuständigen Behörden beschlagnahmt werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung besteht, insbeso ...
- Welche Strafen drohen mir bei gesetzeswidriger Verwendung von Soft Air Waffen?
Wer ohne Berechtigung Waffen anbietet, überträgt, vermittelt, erwirbt, besitzt, herstellt, gewerbsmässig repariert, abändert, trägt oder in das Schweizerische Staatsgebiet verbringt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werde ...
- Welche Vorschriften muss ich beim Kauf oder Verkauf von Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air Waffen einhalten?
Der Käufer oder der Verkäufer muss volljährig sein (älter als 18 Jahre) Die Identifikation des Verkäufers muss gewährleistet sein:Waffen und Waffenbestandteile dürfen nur verkauft respektive angeboten werden, wenn die anbietende Person identifizierbar ist. Id ...
- Wenn ich als Erwachsener rechtmässig eine Soft Air-Waffe besitze, wie muss ich sie aufbewahren?
Soft Air-Waffen müssen sorgfältig und vor Dritten geschützt aufbewahrt werden. Der Verlust einer Soft Air-Waffe muss sofort der Polizei gemeldet werden.
- Wo kann ich mich im Zweifelsfall informieren?
Das Waffenbüro ihres Wohnkantons (Link zu allen kantonalen Waffenbüros) oder die Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei (siehe hier), stehen Ihnen für alle weiteren Auskünfte zur Verfügung.