- Gemäss Waffengesetz (WG) gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air-Waffen als Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht.
- Auch Druckluft- und CO2-Waffenwerden nach dem Gesetz wie Waffen behandelt, insofern eine Verwechslungsgefahr besteht oder wenn die Mündungsenergie mindestens 7,5 Joule beträgt.
- Zudem sind spezielle Messer und sonstige gefährliche Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen sowie sämtliche Elektroschockgeräte und Sprayprodukte (ausgenommen Pfeffersprays) verbotene Waffen.