- Der Käufer oder der Verkäufer muss volljährig sein (älter als 18 Jahre)
- Die Identifikation des Verkäufers muss gewährleistet sein:
Waffen und Waffenbestandteile dürfen nur verkauft respektive angeboten werden, wenn die anbietende Person identifizierbar ist. Identifizierbar ist eine Person dann, wenn dem Käufer ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte vorliegt. Wird eine Waffe mittels eines anonymen Inserats angeboten, so muss dem Veröffentlicher des Inserats eine Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte vorliegen. - Für den Erwerb verlangt das Gesetz einen schriftlichen Vertrag. Dies gilt auch für den Handel zwischen Privatpersonen.
Eine Vorlage für einen solchen Vertrag finden Sie hier.