Unter illegaler Pornografie versteht man Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben.
Verboten ist sowohl das Anfertigen, Erstellen, Verbreiten und Besitzen solcher Aufnahmen.
Sollten Sie solche Inhalte im Internet finden, speichern Sie diese auf keinen Fall, sondern gehen Sie wie in diesem Artikel beschrieben vor!
Art. 197 StGB Link
Erinnerung zum Kinder- und Jugendschutz: Das Schutzalter für Kinder liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen (älter als 16 Jahre) und Kindern (jünger als 16 Jahre) sind verboten. Kindern darf weder legale noch illegale Pornografie zugänglich gemacht werden!