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Was gilt seit dem 12. Dezember 2008 als Waffe?

  • Gemäss Waffengesetz (WG) gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft Air-Waffen als Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht.
  • Auch Druckluft- und CO2-Waffenwerden nach dem Gesetz wie Waffen behandelt, insofern eine Verwechslungsgefahr besteht oder wenn die Mündungsenergie mindestens 7,5 Joule beträgt.
  • Zudem sind spezielle Messer und sonstige gefährliche Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen sowie sämtliche Elektroschockgeräte und Sprayprodukte (ausgenommen Pfeffersprays) verbotene Waffen.

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