Adressbuchschwindler haben neues Betätigungsfeld; Besitzer von Markeneinträgen abzocken
Wertlose Einträge in angeblich wichtigen oder offiziellen Adressbüchern zu verkaufen, ist eine wohlbekannte Masche. Darauf fallen immer noch genug Leute herein, sonst würden die Gauner es ja nicht machen. Jetzt ist aber zudem eine neue Masche aufgetaucht. Die Gauner haben sozusagen diversifiziert und ihre Methode auf andere Bereiche ausgedehnt.
Neu werden Besitzer von Markeneinträgen dubiose und wie Rechnungen aussehende Offerten zugesendet. Jeder der beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum eine Marke registriert hat kann solche Pseudorechungen erhalten.Jemand der nicht so im Markenrecht versiert ist könnte glauben, dass es sich um die regelmässig anfallende Rechnung handelt. Das ist nicht der Fall, es ist nur eine Offerte für eine nutzlose Publikation der Marke.
Die Schweizerische Kriminalprävention rät
Brief wegwerfen und gar nichts machen!
Was tun, wenn Sie schon geschädigt wurden?
Der SECO Rechtsdienst empfiehlt: Mit einem eingeschriebenen Brief sofort nach Entdeckung des Irrtums dem Anbieter mitteilen, dass man durch das fragliche Formular getäuscht worden sei und man deshalb den Vertrag anfechte. Dies hat die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge. Im gleichen Schreiben sollte man den Betrag zurückfordern.
Hier das Muster der «Offerte». Zum ansehen, draufklicken!