Autokauf, die Tricks der Betrüger und wie Sie sich schützen können
So vermeiden Sie Betrug beim Autokauf / -verkauf. Medienmitteilung der Kantonspolizei Glarus
In jüngster Zeit ist es vermehrt zu Betrugsfällen beim Autokauf via Internet gekommen. Damit Sie sich besser vor teuren Enttäuschungen schützen können, nennen wir Ihnen die typischen Vorgehensweisen der Betrüger.
Verschiedene Betrugs-Maschen sind derzeit im Umlauf, die im Wesentlichen eines gemeinsam haben: Es wird Geld im Voraus gefordert, oft in Verbindung mit Überweisungen via ausländische Bankinstitute. Bei den Stichworten “Liquiditätsbeweis, Geldtransfer, Treuhandservice oder zu hoch dotierte Schecks” sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Grundsätzlich gilt: Machen Sie als Käufer keine Geschäfte, bei denen vom Verkäufer dubiose Zahlungsaufforderungen, beispielsweise ins Ausland, gestellt werden. Geben Sie als Verkäufer das Fahrzeug erst heraus, wenn der volle Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist und passen Sie auf, dass Sie nicht auf teure Telefonnummern (0900 etc.) verwiesen werden.
Nachstehend die einzelnen Betrugsarten im Detail:
Betrug per Geldtransfer
Bei Forderungen nach einem Liquiditätsbeweis ist grösste Vorsicht geboten. In mehreren Fällen wurden potenzielle Käufer aufgefordert, per Geldtransfer über die internationalen Finanzinstitute “Western Union Finance oder MoneyGram” zu beweisen, dass Sie den ausgehandelten Kaufpreis für das Fahrzeug auch tatsächlich bezahlen können. Hiervon wird dringend abgeraten, da die mangelhafte Sicherheit es den Betrügern ermöglicht, unberechtigt auf die einbezahlte Summe zuzugreifen - in allen Fällen wurde das Geld von „Unbekannt“ abgehoben und ist seitdem verschwunden. Ähnlich läuft es über angebliche Treuhandservices. Das Fahrzeug wird besonders günstig angeboten. Der angebliche Verkäufer antwortet auf das E-Mail des Kaufinteressenten und lockt den Käufer mit einem angeblichen Treuhandservice. Zudem gibt der Betrüger als Kontakt dieses Treuhandservices eine E-Mail Adresse an. Der Betrüger versichert dem Interessenten die Lieferung innerhalb weniger Tag nach Erhalt der Einzahlungsbestätigung. Mit dem Einzahlungsbeleg kann der Betrüger jedoch das Geld abheben. Das Geld ist weg und von dem Betrüger fehlt jede Spur.
Scheck-Betrug
Auch Anbieter laufen Gefahr, beim Verkauf ihres gebrauchten Fahrzeuges geschädigt zu werden - beispielsweise durch ungedeckte Schecks, da Banken zum Teil erst nach mehreren Wochen feststellen können, ob ein Scheck gedeckt ist. In einem konkreten Fall bat der potenzielle Käufer darum, ein per Scheck abgeschlossenes Geschäft rückgängig zu machen. Der Verkäufer überwies daraufhin den Kaufpreis zurück, um kurze Zeit später von seiner Bank zu erfahren, dass der ursprüngliche Scheck nicht gedeckt war. Vorsicht ist geboten, wenn Sie eine E-Mail von einem angeblichen Autohändler (meist aus dem Ausland) erhalten, der bereits einen Interessenten für das Fahrzeug gefunden haben will. Dieser bietet dann aus verschiedenen Gründen einen zu hoch dotierten Scheck an, den er dem Verkäufer zuschickt. Die Differenz zum Fahrzeugpreis soll schließlich der Verkäufer über das Finanzinstitut Western Union zurückerstatten. Der Scheck platzt nach einer gewissen Zeit und der einbezahlte Differenzbetrag ist weg.
Abzocke per Telefon
Über kostenpflichtige Rufnummern können vermeintliche Verkäufer den Kaufinteressenten schnell um -zig Franken erleichtern. Aufgepasst: Gibt der angebliche Verkäufer in den Kontaktdaten oder im freien Textfeld der Anzeige eine Rufnummer mit einer Vorwahlen 0900 an, kann der Anruf sehr teuer werden. Zu beachten ist auch, dass die Zocker-Nummern gerne „verschleiert“ werden.
Simpler Anzahlungsbetrug
Der angebliche Verkäufer überredet den Interessenten in mehr oder weniger langem E-Mail-Verkehr oder am Telefon zu einer Anzahlung, um das Fahrzeug zu reservieren. Nach Zahlungseingang ist der Betrüger nicht mehr erreichbar - das Geld für immer verschwunden. Bargeld ist am sichersten. Aus diesem Grund wird geraten: Hände weg von Schecks, Überweisungen oder Geldtransfers über unsichere Anbieter. Autokauf gegen Bargeld ist sicherer. Vorsichtig muss man auch hier sein: So sollte der potenzielle Käufer niemals Geld zum ersten Besichtigungstermin mitbringen. Bezahlt wird erst bei Übergabe des Fahrzeuges.
Grundsätzliche Tipps und Tricks
Damit der Gebrauchtwagenkauf nicht zum Albtraum wird und die Freude über den neuen Gebrauchten lange anhält, gilt es für Käufer einige einfache Tipps und Regeln zu beachten:
- Genügend Zeit nehmen für einen Preis- und Leistungsvergleich - am einfachsten geht das im Internet.
- Fahrzeug immer in fachmännischer Begleitung besichtigen.
- Kein Geld zum ersten Besichtigungstermin mitbringen - Bezahlung erst bei Übergabe des Fahrzeuges. Finger weg vom Geschäft bei Forderung nach einem Liquiditätsnachweis.
- Fahrzeugpapiere überprüfen. Auf die Anzahl der Vorbesitzer achten: Mehr als zwei in den ersten fünf Jahren, mehr als drei in sieben Jahren sollten skeptisch machen.
- Papiere des Verkäufers genau anschauen: Verhandeln Sie wirklich mit dem Eigentümer Ihres Wunschfahrzeuges? Vergleichen Sie also die Fahrzeugpapiere mit dem Personalausweis des Verkäufers.
- Fälligkeit von Fahrzeugkontrollen und Abgaswartungen kontrollieren, Scheckheft, Inspektionsberichte und Reparaturrechnungen einsehen. Kilometerstand überprüfen.
- Fahrzeug auf Unfallschäden und Rost untersuchen (Lackabweichungen, Schweißnähte, Kotflügel, Radgehäuse, Kofferraum, Türen, Fußraum). Für den Unterboden empfiehlt sich ein Stock mit anmontiertem Fahrrad-Spiegel.
- Reifen kontrollieren (Profiltiefe, einseitige Abnutzung), Motorraum, Getriebe und Kühler auf undichte Stellen prüfen, Elektrik testen (Licht, Schiebedach, Fensterheber).
- Probefahrt machen und dabei vor allem auf Lenkung, Kupplung, Getriebe, Motorrundlauf und Bremsen achten. Um eine zweite Meinung einzuholen, den Begleiter einen Teil der Strecke fahren lassen. Bestehen Zweifel, lohnt sich eventuell auch ein professioneller Gebrauchtwagencheck, wie sie beispielsweise von Automobilclubs.
- Kaufvertrag genau durchlesen (Mustervertrag dient zur Orientierung).
- Alle vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften (Unfallfreiheit, „Topzustand”) müssen schriftlich fixiert werden. Nur dann können Sie bei Mängeln den Kaufpreis mindern. Mündliche Zusicherungen sind wertlos.
Kantonspolizei Glarus
Mediensprecher, Hannes Murer
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