Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das gilt auch im Internet!
Letzten Sonntag, den 3. Januar 2010, publizierte unter anderem die Sonntagszeitung einen Artikel über einen Internetbetrüger, mit dem auch die Schweizerischen Kriminalprävention bereits Bekanntschaft machen durfte: Der Betreiber der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Helvetica (GBH). Auch mit potentiellen Opfern der Betrugsangebote hatten wir Kontakt: Ältere Menschen auf der Suche nach günstigem Wohnraum, die aber über genug gesunden Menschenverstand verfügten und vor Einzahlung von 5000.-CHF Kontakt zu uns suchten, da ihnen das Angebot dennoch verdächtig vorkam. Wie viele Opfer der Herr, der Gemeinnützigkeit auf seine Flagge geschrieben hat, dennoch fand, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir hoffen natürlich, dass möglichst wenig Menschen auf die verlockend-dreisten Angebote hereingefallen sind und so nicht Ihre Ersparnisse opfern mussten für nichts und wieder nichts. Denn die Gemeinnützigkeit seiner Wohngenossenschaft hat eher mit gemeinem Nutzen zu tun und diente ausschliesslich dem Eigennutz.
Für die Schweizerische Kriminalprävention stellt sich bei diesem und auch bei ähnlichen Fällen die Frage, welche Eigenschaften ein Onlineangebot hat oder eben nicht hat, die auf betrügerische Absichten hinweisen. Worauf müssen Nutzer und Nutzerinnen achten, um nicht auf einen Betrug hereinzufallen?
Auch bei Angeboten im Internet gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Achten Sie auf folgende Punkte:
• handelt es sich um aussergewöhnlich preisgünstiges Angebote? Verschenkt wird auch im Web nichts und auch gemeinnützige Organisationen müssen Geld verdienen. Lassen Sie sich nicht blenden von solchen Angeboten, sondern schauen Sie in diesen Fällen noch genauer, weshalb die Angebote so preiswert sind.
• Wie ist die Gesamterscheinung der Webseite? Finden sich viele Rechtschreibefehler oder sieht die Seite ein bisschen gebastelt aus? Wenn ja, spricht das gegen Professionalität Aber Achtung! Es gibt auch sehr saubere, gut aufgebaute und korrekt ausformulierte Betrugsangebote.
• Was steht im Impressum, wenn es denn überhaupt eines hat? Ist ersichtlich, wer verantwortlich ist für die Webseite? Finden Sie eine gültige Adresse, einen gültigen Telefonanschluss (nicht nur eine Natel- oder Faxnummer!)?
• Sind die Angebote gut beschrieben? Bei Wohnungen beispielsweise muss selbstverständlich ersichtlich sein, wo sich die Liegenschaften befinden und man muss sie einfach und in absehbarer Zeit besichtigen können.
• Sind die Betreiber eines Webangebots über eine Suchmaschine im Internet auffindbar? Googeln sie ungeniert die Namen der Betreiber und Mitarbeitenden aus. Finden Sie keinen Hinweis, sollte dies misstrauisch machen. Firmen sind in aller Regel im Handelsregister auffindbar, haben Standortadressen und seriöse Betreiber haben ein Interesse daran, dass ihre Seriosität belegt werden kann. Finden sich Bilder von Mitarbeitenden auch in anderen, fachfremden Kontexten auf dem Netz (wie bei der GBH-„Genossenschaft“), sind dies Hinweise darauf, dass die Bilder kopiert wurden und keine echten Mitarbeitenden darstellen.
• Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Lieber einmal ein seriöses, günstiges Angebot verpassen, als Geld an einen Betrüger verlieren.
• Informieren Sie sich in der relevanten Branche. Bei Wohnungsangeboten zum Beispiel können Sie sich an den Mieterverband wenden.
• Werden Zahlungen über so genannte Money Transfer-Systeme wie Western Union verlangt, spricht das gegen ein seriöses Angebot. Diese haben Bank- oder Postdaten, deren Besitzer ausfindig gemacht werden können.
• Und vor allem- und das gilt für alle Geschäfte, die sie abwickeln!- zahlen Sie keinen Rappen, wenn Sie nicht genau wissen, wofür und wenn kein Vertrag vorhanden ist. Alles andere ist schlicht und einfach Vorschussbetrug.
Im Zweifel wenden Sie sich an uns, wir versuchen Ihnen bei der Einschätzung zu helfen.
Informieren Sie sich laufend auf unserer Antibetrugswebseite „Den Trick kenne ich!“. Sie finden dort weitere Betrugsmerkmale.
Die SKP wünscht Ihnen ein betrugsfreies neues Jahr!
Hier können Sie den oben erwähnten Artikel aus der Sonntagszeitung vom 3. Januar finden.
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