Warnung vor Job-Angeboten als Verkaufsagent
Wie es funktioniert: Per Annoncen in Print- und Internet-Medien werden “Verkaufsagenten” angeworben. Beispiele: Heimarbeit in Festeinstellung!!! Bei freier Zeiteinteilung, von zu Hause aus, mit Festvertrag, gute Bezahlung, PC und Internet notwendig. Ideal für alleinerziehende Mütter. Info unter …@xyz.de Auch Stellensuchende, welche mittels Inseraten auf Job-Suche sind, werden angegangen. Auf die Bewerbung per eMail folgt sehr schnell eine Antwort durch eine(n) Mitarbeiter(in) der vermeintlichen Firma. Der nichts ahnende Bewerber bekommt eine Erklärung seiner Aufgaben sowie die Erläuterung, dass die Ware “direkt ab Lager” von der (vermeintlichen) Firma versendet wird. Geht man darauf ein, wird oft ein umfangreicher Vertrag abgeschlossen, welcher einen seriösen Anschein erweckt und Sicherheiten vortäuscht, die tatsächlich aber nicht vorhanden sind. Der “Arbeitsvertrag” wird dem Bewerber per Mail zugestellt und soll unterschrieben eingeschickt werden. Die angekündigte Kopie des gegengezeichneten Vertrages trifft aber typischerweise nie beim Bewerber ein. Der Agent erhält sodann die Vorlagen für die Gestaltung der Angebote, um sie mit seinem persönlichen E-Bay Account anzubieten und die nachfolgende Kundenbetreuung und Kaufabwicklung zu erledigen. Er stellt also die Ware bei eBay ein, kassiert das Geld der Käufer und leitet dieses auf das vereinbarte Konto weiter oder lässt die Käufer direkt dorthin zahlen. Zur weiteren Verschleierung wird als Zahlungsempfänger eventuell noch ein Finanzagent dazwischen geschaltet. Anfänglich klappt häufig alles wie vereinbart: Die Zahlungen der Kunden werden weitergeleitet, diese erhalten einen perfekten neuen Artikel prompt geliefert und geben begeistert positive Wertungen ab. Damit wird beim ahnungslosen Zwischenhändler und auch bei den zukünftigen Kunden eine Vertrauensbasis geschaffen. In der Folge werden teurere technische Artikel und Haushaltsgeräte in größeren Mengen angeboten. Diese werden nun aber nicht mehr ausgeliefert. Etwa ein bis zwei Wochen nach den Verkäufen werden die Kunden unruhig und beginnen nach dem Verbleib der Ware zu fragen. Das Geld der Kunden hat der Agent längst unwiederbringlich weitergeleitet und die Käufer stellen ihre berechtigten Forderungen nun an den Vertragspartner, den Account-Inhaber. Jetzt erst stellt der Agent fest, dass die angebliche Lieferfirma gar nicht existiert und er im Grunde außer einer eMail-Adresse und einer allfälligen Handy-Nummer nichts in Händen hält. Hierüber ist ein Kontakt nun nicht mehr möglich oder er bricht sehr schnell ab. Folgen: Ein Verkaufsagent verkauft immer in eigenem Namen. Das heisst, er haftet für das einem Dritten angebotene Produkt. Der Verkaufsagent ist in vollem Umfang haftbar für den entstandenen Schaden, denn er allein ist Vertragspartner der Käufer. Er muss das verlorene Geld folglich in voller Höhe ersetzen. Er selbst hat niemanden, an den er sich zwecks Schadensersatz wenden kann, denn alle Daten, die ihm von seinem vermeintlichen “Arbeitgeber” genannt wurden, sind frei erfunden. Wer auf ein solches Stellenangebot eingeht, steht anschließend möglicherweise mit einem Haufen Schulden da und handelt sich sehr viel Ärger seitens der Käufer ein (wie z.B. Rückforderungen von Geld, Betreibungen, Betrugs-Anzeigen bei der Polizei etc.). Auch wenn dem Agenten in der Regel keine Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann, droht häufig finanzielles Ungemach und nicht selten wird auch das familiäre Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. Empfehlungen: Lassen Sie sich nicht von hohen Provisionen oder verlockenden Versprechungen ködern. Hinterfragen Sie das Angebot, überprüfen Sie mittels öffentlich zugänglicher Informationsquellen wie z.B. der Firmensuche im Internet bei den Handelsregisterämtern, ob die Firma wirklich besteht. Stimmt die angegebene Adresse, die Telefonnummer, die Faxnummer, die Mehrwertsteuernummer etc.? Überweisen Sie keine Gelder ins Ausland, bevor Sie den Empfänger nicht eindeutig identifiziert haben. Hinterfragen Sie die “Verträge”, fragen Sie Ihre Bank oder eine Person Ihres Vertrauens. Bieten Sie keine Waren an, die nicht in ihrem eigenen Besitz sind oder über deren Versand Sie keine Kontrolle haben. Bedenken Sie, dass das Internet Schwindlern aller Art die Möglichkeit bietet, in seriöser Weise aufzutreten, ohne dass etwas wirklich Bestehendes dahinter ist. Kontrollfragen: Weshalb tätigt der Verkäufer den Handel nicht wie üblich selbst und vertreibt die Ware direkt via eBay oder ricardo? Wurden Sie über das Internet oder eine Annonce angeworben? Weshalb braucht der Verkäufer ausgerechnet Sie? Sind die Waren viel billiger als bei anderen Angeboten? Ist das Geschäft plausibel? Ist die Ware im Ihrem Besitz? Haben Sie Kontrolle über deren Versand? Müssen Sie Kundengelder weiter leiten? Was passiert, wenn die Lieferung ausbleibt? Sind Sie in der Lage, bei Nichtlieferung der Ware die erhaltenen Kundengelder zurück zu bezahlen? Haben Sie über die Liefer-Firma im Internet recherchiert? Ist sie im Handelsregister eingetragen? Haben Sie die Firma persönlich besucht? Links: Informationsschreiben von ricardo.ch Verkaufsagenten-Betrug: Allgemein Verkaufsagenten-Betrug: Infos zu konkreten Fällen
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Verfasser: Martin Boess am 30.09.2007 um 10:15:01 Uhr
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KOBIK informiert: Über Job-Portale im Internet oder Kleinanzeigen in regionalen Zeitungen werden Verkaufsagenten angeworben, die mit ihren persönlichen Accounts bei eBay, ricardo.ch oder anderen Auktionsplattformen für eine ihnen nicht näher bekannte Firma Artikel einstellen und die Kundenbetreuung übernehmen sollen. Dabei werden attraktive Verdienstmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Die von den Käufern beim Agenten eingegangenen Geldzahlungen müssen jeweils auf ein Konto im Ausland weitergeleitet werden, die Ware wird jedoch nicht geliefert. Die Täterschaft scheint es insbesondere auf sozial und finanziell schwächere Frauen abgesehen zu haben, von welchen sie sich Zuverlässigkeit erhoffen und nur wenig oder keine kritischen Fragen oder Gegenwehr erwarten.
