Diebinnen und Diebe sorgen in der Schweiz täglich für Ärger, Wut und Trauer. Gestohlen werden Velos und Autos, Smartphones und Laptops, Portemonnaies und Fotoapparate, aber auch Baumaschinen, Haustiere und ganze Reisekoffer. Was nicht niet- und nagelfest ist, kann zum Diebesgut werden. Deshalb ist ein gesundes Misstrauen und eine gewisse Wachsamkeit der beste Schutz vor Langfingern. 

Definition

Laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) Art. 139 liegt ein Diebstahl vor, wenn jemand eine fremde, bewegliche Sache einer anderen Person zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen Dritten unrechtmässig zu bereichern:

  • Damit ein Diebstahl vorliegt, muss folglich eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein. Wer z.B. jemandem eine Waffe in der Absicht wegnimmt, die Person vor sich selbst zu schützen, begeht keinen Diebstahl.
  • Es handelt sich nur dann um einen Diebstahl, wenn die Person mit Vorsatz handelte. Damit der Vorsatz erfüllt ist, musste die Diebin bzw. der Dieb zum Tatzeitpunkt wissen, was sie/er tat und es tun wollen. Wer im Glauben, es sei das eigene Smartphone, ein fremdes Handy einsteckt, begeht ebenso wenig einen Diebstahl wie eine Person, die z.B. unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen wird, einen Diebstahl zu begehen.

Gestohlen wird alles – immer – überall

Diebstahl gehört zu den häufigsten Delikten in der Schweiz. Gestohlen wird grundsätzlich alles nur Erdenkliche und dies immer und überall. Manchmal macht Gelegenheit Diebe und jemand greift «spontan» zu, weil z.B. Wertsachen unbeaufsichtigt herumliegen und es somit verlockend einfach ist, sie zu stehlen. Häufiger jedoch haben es Diebinnen und Diebe auf eine bestimmte Art der Beute abgesehen, sich auf eine bestimmte Vorgehensweise spezialisiert oder bevorzugen bestimmte Orte, um zu stehlen. So verschieden wie ihre Beute, ihre Vorgehensweisen und ihre bevorzugten «Arbeitsorte» so verschieden sind die Diebinnen und Diebe selbst: Männer und Frauen, Jugendliche und sogar Kinder; Menschen im Anzug, in Handwerkskleidung oder im Partyoutfit, mit Wanderrucksack, Aktenkoffer oder Kinderwagen; Menschen, die betrunken, verwirrt oder sehr hilfsbereit wirken, scheinbar als Touristen in der Schweiz sind oder so tun, als wären sie entfernte Verwandte des Grossvaters.

Diebstahl bestimmter Güter

Autodiebstahl

Trotz modernen Schliess- und Sicherungstechniken werden nach wie vor viele Autos entwendet. Dabei fallen nicht nur Fahrzeuge der höheren Preisklassen dem (organisierten) Autodiebstahl zum Opfer, sondern auch Fahrzeuge der Mittelklasse, die weniger aufwändig gesichert sind und im Ausland leicht abgesetzt werden können.

Wie kann ich mich vor Autodiebstahl schützen?

  • Benutzen Sie gut beleuchtete und übersichtliche Parkplätze.
  • Ziehen Sie den Zündschlüssel ab und sperren Sie das Lenkrad, wenn Sie Ihren Wagen verlassen.
  • Schliessen Sie Ihre Fahrzeugschlüssel am Arbeitsplatz, im Fitnesscenter etc. immer ein.

Velo- und Motorraddiebstahl (Zweiräder)

Velo und Motorräder sind in der Schweiz ein sehr beliebtes Diebesgut. Zum einen kann man beobachten, dass ganz gezielt teure und exklusive Velos und Motorräder gestohlen werden. Zum anderen werden aber auch sehr häufig alte und «normale» Zweiräder entwendet. Somit ist kein Velo bzw. kein Motorrad vor Diebinnen und Dieben sicher und umso wichtiger ist es, das eigene Zweirad gut vor Diebstahl zu schützen. Diebinnen und Diebe wollen genauso wie z.B. Betrügerinnen und Einbrecher nicht erwischt werden: Je schneller sie ein Velo oder Motorrad entwenden können, desto geringer ist das Risiko, dass sie jemand dabei beobachtet hat und die Polizei informieren kann. Ein solides Schliesssystem kann deshalb abschreckend wirken, weil es den Diebinnen und Dieben einfach zu lange geht, es zu knacken und sie je nach Schloss noch auffälliges Werkzeug verwenden müssen. Velo- und Motorraddiebe kommen aber nicht immer zu Fuss und fahren nach dem Diebstahl auf ihrem Diebesgut davon. Sie sind manchmal auch mit Transportern unterwegs und laden Velos ein, die nicht an einem Zaun oder Posten fixiert sind oder in einem unverschlossenen Raum stehen. Später können sie dann die Schlösser ohne Zeitdruck und mit den notwendigen Werkzeugen aufbrechen.

Wie kann ich mich vor Velo- und Motorraddiebstahl schützen?

  • Sichern Sie Ihr Zweirad immer mit einem geprüften Sicherheitsschloss.
  • Schliessen Sie beim Motorrad das Lenkradschloss immer ab und ziehen Sie den Zündschlüssel.
  • Befestigen Sie den Rahmen Ihres Velos so an einem im Boden verankerten Gegenstand (z.B. Zaun, Pfosten), dass es nicht ausgefädelt und davongetragen werden kann.
  • Velos können auch in Gruppen zusammengeschlossen werden.
  • Bewahren Sie das Velo oder Motorrad nach Möglichkeit in einem verschlossenen oder überwachten Raum auf.
  • Vergessen Sie nicht, Ihr Velo zu sichern, wenn Sie es auf dem Autodach oder am Heck des Autos transportieren.
  • Notieren Sie sich die Rahmennummer, Marke und Farbe Ihres Velos. Am besten nutzen Sie die Dienstleistungen eines Anbieters wie Velofinder.

Was muss ich tun, wenn mein Velo oder Motorrad gestohlen wurde?

Auch wenn man sein Zweirad bestmöglich sichert, kann es passieren, dass es Diebinnen und Dieben in die Hände fällt. Melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei! Sie benötigen dazu die Rahmennummer Ihres Velos, Marke/Typ, Farbe, den Namen Ihrer Hausratsversicherung sowie einen gültigen Personalausweis. In 12 Kantonen können Sie einen Velodiebstahl auch im Internet anzeigen.

Diebstahl von Smartphones, Laptops und Co.

Fast jede und jeder trägt heute ein Smartphone mit sich herum. Das heisst für Diebe, dass praktisch überall wertvolle Kommunikationsgeräte gestohlen werden können: Im Zug, in der Garderobe des Sportvereins, aus einer Hosentasche oder vom Bistrotisch.

Wie kann ich mein Smartphone, mein Tablet und meinen Laptop schützen?

  • Seien Sie aufmerksam und lassen Sie Ihr Handy, Tablet, Laptop etc. nicht aus den Augen.
  • Tragen Sie Ihr Smartphone auf der Innenseite Ihrer Kleidung, am besten in verschliessbaren Innentaschen.
  • Nehmen Sie im Gedränge Ihre Hand-, Laptop-, Umhängetaschen und Rucksäcke verschlossen auf die Körpervorderseite.
  • Verstauen Sie Ihre Geräte niemals in den Aussentaschen.
  • Deponieren Sie Handys, Laptops etc. nie sichtbar in Ihrem Auto.
  • Sichern Sie Ihre Geräte mit einem Passwort oder Pin.
  • Erstellen Sie regelmässig Sicherungskopien Ihrer Daten, damit diese im Falle eines Diebstahls wieder hergestellt werden können.
  • Installieren Sie eine geeignete App, um Ihr Smartphone im Falle eines Diebstahls zu orten.

Was muss ich tun, wenn mein Smartphone, Tablet oder Laptop gestohlen wurde?

Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei gefundene oder beschlagnahmte Geräte nicht zurückgeben kann, weil Diebstähle nicht sofort gemeldet wurden oder bei Anzeigen nur ungenaue Angaben gemacht wurden. Bewahren Sie die Seriennummer des Geräts (=IMEI-Nummer) und die Garantie Ihres Geräts an einem sicheren Ort auf. Die IMEI-Nummer des Handys befindet sich auf der Verpackung und kann auch durch Wählen der Kombination *#06# auf dem Gerät sichtbar gemacht werden. Teilweise kann man die Nummer auch auf der Rückseite des Handys ablesen.

Häufige Vorgehensweisen

Trickdiebstahl im öffentlichen Raum

Trickdiebstähle im öffentlichen Raum finden vor allem dort statt, wo sich viele Menschen aufhalten und eine gewisse Anonymität herrscht: Auf Bahnhöfen und Flughäfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Rolltreppen, in Einkaufszentren, auf Märkten und Grossveranstaltungen wie Konzerten und Sportanlässen. Trickdiebe wenden – wie ihr Name schon sagt – Tricks an, um ihr Opfer zu täuschen, abzulenken oder zu überrumpeln, mit dem Ziel es unbemerkt zu bestehlen. Sie rempeln das Opfer z.B. an und fassen dabei unbemerkt nach dem Portemonnaie in der Manteltasche. Gewisse Trickdiebe stehen im Lift, auf der Rolltreppe oder in der Schlange vor dem Schalter so nahe hinter dem Opfer, dass sie nach dessen Wertsachen greifen können. Dies geschieht vor allem dann, wenn das Opfer einen Rucksack trägt oder sich seine Hand- oder Schultertasche nicht vor dem Körper befindet. Manchmal lenken Trickdiebe ihre Opfer ab, indem sie sie z.B. am Bankomat in ein Gespräch verwickeln, damit ein Komplize des Trickdiebs unbemerkt zuschlagen kann.

Trickdiebe sind selten allein unterwegs, sondern arbeiten meistens in Teams: Während der Erste das Opfer verwirrt, ablenkt, anrempelt oder überrumpelt, stiehlt der Zweite das Portemonnaie, das Smartphone oder die Uhr und reicht die Beute dem Dritten weiter, der dann in der Menge untertaucht.

Wie kann ich mich vor Trickdiebstahl im öffentlichen Raum schützen?

  • Tragen Sie so wenig Bargeld und Wertsachen wie möglich bei sich.
  • Lassen Sie Ihre Taschen und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
  • Tragen Sie Ihre Wertsachen auf der Innenseite Ihrer Kleidung, am besten in verschliessbaren Innentaschen.
  • Nehmen Sie im Gedränge Ihre Hand-, Laptop-, Umhängetaschen und Rucksäcke verschlossen auf die Körpervorderseite.
  • Verstauen Sie Wertsachen niemals in den Aussentaschen.
  • Informieren Sie sich auf der Themenseite Skimming, wie Sie sich vor Trickdieben an Bankomaten schützen können.
  • Wenn Sie Ferien im Ausland geplant haben, informieren Sie sich vor Ihrer Abreise, mit welchen Tricks lokale Diebinnen und Diebe Touristinnen und Touristen häufig bestehlen.

Trickdiebstahl an der Haustüre

Trickdiebe an der Haustüre zielen darauf ab, in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen, um dort Bargeld, Schmuck, Uhren etc. zu stehlen.

Sie wenden dabei verschiedene Tricks an. Sie appellieren an die Hilfsbereitschaft der Opfer, indem sie eine Notlage vortäuschen. Sie behaupten dringend telefonieren zu müssen, weil z.B. das Auto nicht mehr anspringt oder sie bitten wegen Kreislaufproblemen um ein Glas Wasser. Manche Trickdiebe setzen auf die Höflichkeit und Gastfreundschaft ihrer Opfer und geben sich – speziell bei älteren Leuten, die alleine leben – als Bekannte oder Verwandte aus, die ihnen einen Besuch abstatten wollen. Wieder andere nutzen das Vertrauen ihrer Opfer in Institutionen, Behörden und Autoritäten (z.B. in die Polizei) aus und geben vor, als Vertreterin oder Vertreter einer Behörde eine Umfrage durchzuführen oder als Handwerker einen Auftrag der Hausverwaltung zu haben.

Wie kann ich mich vor Trickdiebstahl an der Haustüre schützen?

  • Lassen Sie keine Ihnen unbekannte Person in die Wohnung, vor allem dann nicht, wenn Sie alleine in der Wohnung sind.
  • Benützen Sie immer Sperrbügel und Spion, wenn es klingelt oder schauen Sie aus dem Fenster, so finden Sie heraus, wer vor Ihrer Tür ist, ohne die Türe (ganz) zu öffnen.
  • Wenn jemand z.B. vorgibt, für die Gemeinde zu arbeiten oder im Auftrag der Hausverwaltung Handwerksarbeiten erledigen zu wollen, verlangen Sie einen Ausweis und erkundigen Sie sich telefonisch bei der Gemeinde bzw. der Hausverwaltung. Aber Achtung: Suchen Sie die entsprechende Telefonnummer immer selbst im Internet oder im Telefonbuch und lassen Sie sich von der Person an Ihrer Haustüre nicht irgendeine Handy-Nummer geben. Ein Komplize könnte unter der Handy-Nummer einen Mitarbeiter der Gemeinde oder der Hausverwaltung «spielen». Schliessen Sie ausserdem die Tür, bis Sie abgeklärt haben, ob die Person wirklich im Auftrag der Gemeinde bzw. der Hausverwaltung vorbeikommt.
  • Lassen Sie im Zweifel eine Person nicht ins Haus. Riskieren Sie lieber unhöflich und misstrauisch zu sein, als sich bestehlen zu lassen. Sie können sich ja im Nachhinein immer noch entschuldigen bzw. einen neuen Termin mit dem Handwerker oder der Behördenvertreterin vereinbaren.
  • Manchmal sind Trickdiebe an der Haustüre gleichzeitig Trickbetrüger. Informieren Sie sich auf der Themenseite Betrug, wie Sie sich vor Betrügerinnen und Betrügern an der Haustüre schützen können.

Einschleichdiebstahl

Wenn Türen oder Fenster unverschlossen sind oder sogar offen stehen und eine Diebin oder ein Dieb ohne Gewaltanwendung in Wohnungen, Keller, Büroräumlichkeiten, Garderoben oder Veloräume zu den Wertsachen vordringen und diese an sich nehmen kann, handelt es sich um einen Einschleichdiebstahl.

Wie kann ich mich vor Einschleichdiebstahl schützen?

Informieren Sie sich auf der Themenseite Einbruch.

Diebstahl aus Fahrzeugen

Bei vielen Fahrzeugen können Diebinnen und Diebe problemlos ins Wageninnere sehen und so einschätzen, ob es sich lohnt, das Fahrzeug aufzubrechen. Oft wird einfach eine Seitenscheibe eingeschlagen und danach die Tür entriegelt: Innert Sekunden oder Minuten sind Autoradios und Navigationsgeräte sowie Wertgegenstände (Mobiltelefon, Laptops, teure Sonnenbrillen etc.) entfernt.

Wie kann ich mich vor Diebstahl aus Fahrzeugen schützen?

  • Nehmen Sie möglichst immer alle Wertgegenstände und Ausweise aus dem Auto. Falls dies nicht möglich ist, sollten sie nicht im Wageninnern sichtbar sein.
  • Schliessen Sie immer alle Fenster und vergessen Sie dabei nicht das Schiebedach.
  • Schliessen Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs die Türen und den Kofferraum immer ab (auch in geschlossenen Garagen). Kontrollieren Sie, ob die Türen wirklich verriegelt sind.
  • Nutzen Sie die Diebstahlsicherung der Fahrzeugschlüssel.

Entreissdiebstahl

Bei einem Entreissdiebstahl wendet die Täterschaft körperliche Gewalt an, indem sie dem Opfer das Diebesgut (Handtasche, Smartphone, Aktenkoffer etc.) aus der Hand oder von der Schulter reisst und anschliessend zu Fuss oder auf einem Motorrad flüchtet. Personen aus allen Altersgruppen können Opfer von Entreissdiebstählen werden.

Wie kann ich mich vor Entreissdiebstahl schützen?

  • Tragen Sie Ihr Portemonnaie, Smartphone und Ihre Hausschlüssel auf der Innenseite Ihrer Kleidung, am besten in verschliessbaren Innentaschen.
  • Tragen Sie Hand-, Schulter- und Umhängetaschen an der verkehrsabgewandten Körperseite.
  • Nehmen Sie Ihre Wertsachen nur wenig nötig in die Hand und stellen Sie sie nicht zur Schau.
  • Führen Sie Botengänge mit hohen Geldwerten nie alleine aus.
  • Meiden Sie schlecht beleuchtete und kaum frequentierte Wege.
  • Falls jemand versucht, Ihnen Ihre Wertsachen zu entreissen, wehren Sie sich nicht. Sie könnten sich verletzen.

An diesen Orten gibt es Diebinnen und Diebe

Dort, wo sich Touristen und Touristinnen sowie Reisende aufhalten

Flughäfen, Bahnhöfe, Autobahnraststätten, Parkplätze, Aussichtspunkte und Touristenziele haben eine besondere Anziehungskraft für Diebinnen und Diebe. Touristinnen und Touristen sind durch das ihnen unvertraute Ambiente und die Sehenswürdigkeiten oft abgelenkt bzw. lassen sich meist leicht ablenken. Sie tragen am Anfang ihrer Reise womöglich ein Portemonnaie voller Schweizer Franken mit sich herum und natürlich Fotokameras und Smartphones.

Reisende haben zudem oft mehrere Gepäckstücke bei sich, die sie alle im Auge behalten müssen und sie sind häufig gestresst (Zug erwischen, Gleis suchen etc.)

Dort, wo man sich leicht unter die Gäste mischen kann (Gastgewerbe)

Im Gastgewerbe finden Diebinnen und Diebe zahlreiche Möglichkeiten, um zu stehlen: bei Gästen, beim Personal (deren Wertsachen oder das Serviceportemonnaie), aus ungesicherten Räumen oder Garderoben. Diebinnen und Diebe machen sich den regen Publikumsverkehr zunutze sowie die Tatsache, dass das Personal nicht immer unterscheiden kann, wer als Hotelgast, wer als Besucher resp. Besucherin eines Gastes und wer einfach mit der Absicht zu stehlen in der Lobby sitzt. Um sich an der Bar ein Getränk zu holen, steht der Gast oder Restaurantbesucher kurz auf, lässt das Mobiltelefon und möglicherweise noch den Zimmerschlüssel liegen und merkt bei der Rückkehr nicht sogleich, dass sie weg sind. Restaurants und Hotels haben oft mehrere Ein- und Ausgänge, sodass Diebinnen und Diebe fast unbemerkt hineinkommen und innert Sekunden wieder verschwinden können. Mit nur einem Handgriff nehmen Diebinnen und Diebe Handtaschen, die an Stuhllehnen hängen oder Wertsachen, die in unverschlossenen Aussentaschen von Jacken und Mänteln deponiert wurden, an sich.

Dort, wo Menschen nicht (mehr) selbst auf ihre Wertsachen achten können (Heime, Spitäler)

Heime und Spitäler sind in der Regel öffentlich zugängliche Gebäude. Besuchende können sich dort zumeist frei bewegen, da konsequente Zutrittskontrollen kaum realisierbar sind. In Heimen und Spitälern wird viel gestohlen, jedoch längst nicht nur von eindringenden Diebinnen und Dieben, sondern auch vom Personal ebenso sowie unter den Patienten und Patientinnen. Da speziell in Heimen und Spitälern die Besitzerinnen und Besitzer von Wertsachen je nach Gesundheitszustand oft nicht selbst in der Lage sind, auf ihre Wertsachen zu achten, müssen Angehörige und Betreuungspersonen diese Aufgabe übernehmen. In vielen Spitälern gibt es inzwischen Bankomaten, damit Patientinnen und Patienten auch kleine Mengen an Bargeld bei sich haben können.

Dort, wo Menschen trainieren und Sport betreiben

Diebinnen und Diebe sind immer wieder auf Sportanlagen und in Trainingsräumlichkeiten anzutreffen. Sportanlagen sind während der Nutzungszeiten zumeist öffentlich zugänglich, sodass man sich ohne weiteres hineinschleichen und die Umkleide- und Materialräume durchsuchen kann. Zu stehlen gibt es nebst Handys, Kreditkarten, Schmuck und Bargeld oft auch Auto-, Velo- und Hausschlüssel. Wer direkt nach der Arbeit Sport betreibt, bringt womöglich noch einen Laptop, einen Firmenbadge und seine «Businesskleidung» mit ins Training. Auch sportliches Equipment ist vor Diebinnen und Dieben nicht sicher und sollte in verschlossenen Räumen gelagert werden, wenn es nicht gerade im Gebrauch ist.

Dort, wo Menschen feiern und häufig alkoholisiert sind

Gewisse Diebinnen und Dieben bestehlen mit Vorliebe feiernde, tanzende und jubelnde Menschen. Manchmal sind diese zusätzlich alkoholisiert und dadurch in ihrer Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, was sie zu leichten Opfern macht. Diese Opfer sind vor allem in Clubs, an Konzerten, an Open Airs oder grossen Sportveranstaltungen anzutreffen. Sie tragen häufig Bargeld und ein Smartphone auf sich und sind wenig wachsam, weil sie sich auf die Musik oder den sportlichen Wettkampf konzentrieren wollen. Diebinnen und Dieben machen sich zudem den beengten und oft abgedunkelten Raum auf der Tanzfläche, vor der Bühne oder im Fansektor zu Nutze: Die Opfer merken im allgemeinen Gedränge nur schwer, wenn jemand nach den Wertsachen in ihren Taschen greift.

Rechtslage

Diebstahl nach Art. 139 StGB ist ein Offizialdelikt und wird von der Polizei von Amtes wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat.

Was tut die Polizei?

Diebstähle werden in den jeweiligen polizeilichen Datenbanken erfasst. Wenn die Polizei Diebesgut beschlagnahmt oder findet, versucht sie es mit Hilfe der Datenbankeinträge zuzuordnen und der Besitzerin oder dem Besitzer zurückzugeben.

Wer Opfer von Taschendieben oder Trickdieben wurde, hat jedoch allgemein geringe Aussichten, seine Wertsachen zurückzuerhalten. Es ist dennoch wichtig, Diebstähle der Polizei zu melden. Sie kann so feststellen, in welchen Gebieten sich derzeit besonders viele Diebinnen und Diebe aufhalten und mit welchen Tricks derzeit viele Leute bestohlen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen warnen sowie ihre Präsenz an bestimmten Orten verstärken.

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