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Luftsicherheit

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Trainingsflüge der Luftwaffe über EURO 08-Stadien

Die Schweizer Luftwaffe wird am 4. und 5. Juni 2008 zu Trainingszwecken die vier EURO 08-Stadien in Bern, Zürich, Basel und Genf überfliegen. Diese Flüge dienen dem Training zur Sicherung des Luftraumes über den Stadien während der Spiele zur EURO 08.

Die geplanten Trainingsflüge im mittleren Höhenbereich finden wie folgt statt: Am 4. Juni zwischen 08.00 und 10.00 Uhr in Bern, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in Genf und zwischen 13.30 und 15.30 Uhr in Zürich. Am 5. Juni zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in Basel und zwischen 14.00 und 16.00 Uhr in Basel und Genf.

Diese Trainingsflüge sind im Zusammenhang mit der Sicherung des Luftraumes durch die Schweizer Luftwaffe während der EURO 08 für die Piloten von grosser Wichtigkeit. Aufgrund der Tatsache, dass im Normalfall nicht über Städte geflogen wird, müssen sich die Piloten bei diesen wenigen Trainingsflügen an die Abläufe, Zeitaspekte, visuelle Eindrücke und an die besonderen Verhältnisse gewöhnen. Zusätzlich geht es darum, die spezifischen Abläufe unter realen Verhältnissen zu trainieren.

Die Schweizer Luftwaffe wird während der EURO 08 für die Sicherheit des Luftraums zuständig sein. Im Normalfall wird während der Spiele von den sich in der Luft befindenden, eingriffsbereiten Jets nichts zu hören und zu sehen sein. Bei gewissen Szenarien ist es aber möglich, dass ein Kampfjet tief fliegen muss. Deshalb sind diese Trainingsflüge notwendig.

Die geplanten Trainingsflüge im mittleren Höhenbereich finden wie folgt statt: Am 4. Juni zwischen 08.00 und 10.00 Uhr in Bern, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in Genf und zwischen 13.30 und 15.30 Uhr in Zürich. Am 5. Juni zwischen 10.00 und 12.00 Uhr in Basel und zwischen 14.00 und 16.00 Uhr in Basel und Genf.

Diese Trainingsflüge sind im Zusammenhang mit der Sicherung des Luftraumes durch die Schweizer Luftwaffe während der EURO 08 für die Piloten von grosser Wichtigkeit. Aufgrund der Tatsache, dass im Normalfall nicht über Städte geflogen wird, müssen sich die Piloten bei diesen wenigen Trainingsflügen an die Abläufe, Zeitaspekte, visuelle Eindrücke und an die besonderen Verhältnisse gewöhnen. Zusätzlich geht es darum, die spezifischen Abläufe unter realen Verhältnissen zu trainieren.

Die Schweizer Luftwaffe wird während der EURO 08 für die Sicherheit des Luftraums zuständig sein. Im Normalfall wird während der Spiele von den sich in der Luft befindenden, eingriffsbereiten Jets nichts zu hören und zu sehen sein. Bei gewissen Szenarien ist es aber möglich, dass ein Kampfjet tief fliegen muss. Deshalb sind diese Trainingsflüge notwendig.

www.armee.ch/euro08

Bei Rückfragen: Jürg Nussbaum, Chef Kommunikation Luftwaffe, Telefon 031 324 15 50


publiziert von: Führungsstab der Armee am 02.06.2008 um 13:23:00 Uhr
Host City | Bern | Basel | Genève | Zürich | Sachthema | Luftsicherheit | Assistenzdiensteinsatz der Armee | Akteure | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | Schweizer Armee | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

EURO 2008: Anpfiff für die Armee

Für gegen 10’000 Armeeangehörige ist am Montag der Anpfiff für den Sicherungs- und Unterstützungseinsatz der Armee zugunsten der UEFA EURO 2008. Nach dem Einrücken beginnt die einsatzbezogene Ausbildung, mit der jeder einzelne AdA fit gemacht wird für seinen Einsatz.

Die ersten Armeeangehörigen stehen bereits seit Anfang April im Einsatz zu Gunsten der Host Cities Basel, Bern, Genf und Zürich. Sie haben bereits mehr als 7’000 Diensttage vor allem für Aufbauarbeiten geleistet. Am Montag, 2. Juni 2008, rückt das Gros jener Armeeangehörigen ein, die zu Gunsten der Fussball-Europameisterschaften 2008 einen Einsatz leisten werden. In den nächsten Tagen frischt die Truppe ihre Grundkenntnisse auf und erhält eine einsatzbezogene Ausbildung, mit der jeder Armeeangehörige spezifisch auf seine Aufgaben vorbereitet wird. Die Aufträge von Bund, Kantonen und Host Cities an die Armee lassen sich grob in drei Kategorien aufteilen.

• Manpower: Unterstützung bei Auf- und Abbauarbeiten, Unterstützung der Polizei mit Personal und Material (Schutzaufgaben, Verkehrsregelung, Fahrzeugkontrollen), Verstärkung des Grenzwachtkorps, Führungsunterstützung sowie logistische Unterstützung (Sanitätsdienst);
• Materiallieferungen: Absperrmaterial, Fahrzeuge, Material, Geräte;
• Spezialaufgaben: Lufttransporte, Überwachung des Luftraumes / Luftpolizeidienst, Unterstützung bei Ereignissen mit biologischen oder chemischen Stoffen sowie Katastrophenhilfe.

Für ihre Aufträge darf die Armee gemäss Bundesbeschluss maximal 15’000 Angehörige der Armee einsetzen. Der Assistenzdienst ist dabei vom 2. bis 28. Juni festgelegt. Weil der Gesamteinsatz damit länger als die für einen Wiederholungskurs üblichen drei Wochen dauert, ist zwischen dem 16. und 22.06.08 eine teilweise Ablösung der Truppen notwendig. In dieser Zeit werden bis zu 13’000 Armeeangehörige im Dienst stehen, während den anderen Spielwochen maximal 10’000.

Zur einsatzbezogenen Ausbildung der kommenden Tage zählt auch die Anwendung der Einsatz- und Verhaltensregeln. Diese sind an den jeweiligen Auftrag angepasst und mit den zivilen Auftraggebern abgesprochen. Darin geregelt ist unter anderem auch, ob die Bewachung ziviler Objekte mit durchgeladener Waffe erfolgt. Aufgrund der Aufträge an die Armee kann der grösste Teil der Armeeangehörigen rund 75 Prozent ihre Aufträge unbewaffnet durchführen. Dies auch im Sinne eines friedlichen Erscheinungsbildes für ein friedliches Fussballfest. Diejenigen Armeeangehörigen, die ihren Dienst bewaffnet versehen, sind zusätzlich mit einem Reizgasspray ausgerüstet. Damit wird ihr Handlungsspielraum im Sinne einer situationsgerechten Reaktion vergrössert. Die armeeweite Einführung dieses Systems ist für 2010 geplant.

Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst, dieser ist Sache der Polizei. Wo immer möglich wird zudem der direkte Kontakt der Truppe zu den Fussballfans gemieden. Im Bereich des Wachtdienstes bei der Truppe werden die Weisungen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) umgesetzt. Der Entscheid über die Art der Bewachung bei militärisch genutzten Objekten oder Infrastrukturen - d.h. ob die Waffe durchgeladen ist oder nicht - liegt beim zuständigen militärischen Kommandanten.

Wie bei allen subsidiären Einsätzen der Armee tragen auch für den Einsatz an der UEFA EURO 2008 die zivilen Behörden die Einsatzverantwortung. Die Führungsverantwortung liegt bei der Armee. Kommandant des subsidiären Einsatzes ist Divisionär Peter Stutz, Chef des Führungsstabes der Armee. Der grösste Teil der eingesetzten Truppe gehört zum Einsatzverband Boden unter dem Kommando von Divisionär Eugen Hofmeister, Kommandant der Territorialregion 2. Der Einsatzverband Luft untersteht dem Chef Einsatz der Luftwaffe, Divisionär Markus Gygax.

Aufgeboten sind zehn Bataillone und Abteilungen aus dem Bereich Führungsunterstützung (Radar, Richtstrahlverbindungen, Übermittlung und Aufklärung), drei Infanteriebataillone und zwei Logistikbataillone. Hinzu kommen Detachemente aus den Bereichen Sanität, Transport, Verkehr, ABC-Schutz, militärische Sicherheit und Hundeführer, verschiedene militärische Stäbe sowie Lufttransport- und Luftaufklärungsmittel. Die Arme erbringt ihre Leistungen im nationalen Sicherheitsverbund und arbeitet eng mit den zivilen Sicherheitsorganen zusammen. Militärisches Bindeglied zu den zivilen Behörden in den Host Cities sind die kantonalen Territorial-Verbindungsstäbe.

Der Einsatz an der UEFA EURO 2008 ist zwar der grösste, aber nicht der einzige Einsatz der Armee zu diesem Zeitpunkt. Weitere Assistenzdiensteinsätze im Inland wie “AMBA CENTRO” (Schutz von diplomatischen Einrichtungen), “LITHOS” (Unterstützung des Grenzwachtkorps bei der Sicherung der Landesgrenze), “TIGER” und “FOX” (Sicherheit in der Luftfahrt) sowie die Einsätze im Ausland (unter anderem SWISSCOY) werden unverändert weitergeführt. Zudem hält die Armee wie das ganze Jahr über Mittel zur Katastrophenhilfe und für die Bewältigung anderer Ereignisse bereit.

www.armee.ch/euro08


publiziert von: Führungsstab der Armee am 01.06.2008 um 14:03:00 Uhr
Host City | Bern | Basel | Genève | Zürich | Sachthema | Katastrophenschutz | Luftsicherheit | Sanitätseinsatz | Assistenzdiensteinsatz der Armee | Akteure | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | Schweizer Armee | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

EURO 08: Eingeschränkter Luftverkehr während den Fussballspielen im Bereich der Fussballstadien

Bern, 16.04.2008 - Der Bundesrat hat am Mittwoch für die in der Schweiz stattfindenden Fussballspiele der EURO 08 beschlossen, aus Sicherheitsüberlegungen den zivilen Flugverkehr im Bereich der Fussballstadien einzuschränken. Flüge des Linien- und Charterverkehrs von und nach den Flugplätzen Basel, Bern, Genf und Zürich sollten aber im vorgesehenen Rahmen stattfinden können.

Der Bundesrat hat beschlossen, an den Spieltagen der EURO 08 in der Schweiz den zivilen Flugverkehr einzuschränken. Diese Einschränkung tritt jeweils zwei Stunden vor dem Spielbeginn in Kraft und gilt für einen Zeitraum von sechs Stunden.

Die Festlegung der betroffenen Lufträume erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Gefahrenlage. Bestehen keine besonderen Anzeichen einer Gefährdung, gelten die Einschränkungen im Umkreis von 12 nautischen Meilen (ca. 22 km) um den Mittelpunkt der Stadien und bis auf eine Höhe von 10’000 ft/Meer (ca. 3000 m/Meer), mit Ausnahme von Genf, wo die Obergrenze aufgrund der dortigen Luftraumstruktur auf 11’500 ft/Meer (3’500m/Meer) festgelegt wurde. Bei einer kritischeren Einschätzung der Gefährdungssituation kann das VBS die Beschränkungszonen auf ein Gebiet im Umkreis von 25 nautische Meilen (ca. 45 km) um die betroffenen Fussballstadien ausdehnen. Für das Eröffnungsspiel vom 7. Juni 2008 in Basel wurde der Radius angesichts des erhöhten medialen Interesses auf 25 nautische Meilen festgelegt. Die zuständigen Behörden der angrenzenden Staaten haben die Absicht geäussert, in ihrem Hoheitsgebiet ebenfalls entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Die Einschränkung für die Zivilluftfahrt bedeutet nicht, dass Flüge in den betroffenen Gebieten generell untersagt sind. Gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL; SR 748.111.1) kann das Kommando der Luftwaffe Flüge in den betroffenen Gebieten bewilligen und die Bewilligung gegebenenfalls mit Auflagen versehen. Sofern keine besondere Gefährdungssituation vorliegt, ist beabsichtigt, Linien- und Charterflüge von und nach den Flughäfen Basel, Bern, Genf und Zürich sowie Rettungsflüge pauschal zu bewilligen. Bei einer Veränderung der Gefährdungslage müsste diese Vorgehensweise angepasst werden.

Adresse für Rückfragen:
Martin Ryff
Chef Recht Luftwaffe
031 324 37 02


publiziert von: Projektorganisation Öffentl. Hand UEFA EURO 2008 am 16.04.2008 um 15:04:00 Uhr
Host City | Bern | Basel | Genève | Zürich | Sachthema | Internationale Kooperation | Luftsicherheit | Assistenzdiensteinsatz der Armee | Akteure | Bundesamt für Zivilluftfahrt | Schweizer Armee | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

Staatsvertrag Schweiz-Österreich zur Zusammenarbeit Luftraumsicherheit unterzeichnet

Bern, 15.04.2008 - Bundesrat Samuel Schmid, Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), und der österreichische Botschafter in Bern, Hans Peter Manz, haben am Dienstag im Bundeshaus einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums unterzeichnet. Die eidgenössischen Räte hatten dem Staatsvertrag zugestimmt.

Der Staatsvertrag ermöglicht eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Österreich im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Im Zentrum steht der umfassende gegenseitige Informationsaustausch, insbesondere über die allgemeine Luftlage.

Das Abkommen wahrt die Souveränität der beiden Staaten. Es ermöglicht insbesondere im Hinblick auf die im kommenden Juni in Österreich und in der Schweiz stattfindende Fussballeuropameisterschaft EURO 08 eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums. Im Unterschied zu den Abkommen mit den übrigen Nachbarstaaten sind jedoch keine grenzüberschreitenden Luftpolizeieinsätze vorgesehen.

Um Terroranschlägen, wie sie am 11. September 2001 in den USA geschehen sind, besser entgegentreten zu können, war die Schweiz bestrebt, mit den umliegenden Staaten Abkommen abzuschliessen, welche eine engere Kooperation im Kampf gegen terroristische Angriffe mit Zivilluftfahrzeugen ermöglichen. Solche Abkommen wurden bereits mit Frankreich, Italien und Deutschland abgeschlossen.

Adresse für Rückfragen:
Martin Ryff
Chef Recht Luftwaffe
079 370 17 04

Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Internet: http://www.vbs.admin.ch


publiziert von: GS VBS am 15.04.2008 um 16:58:00 Uhr
Sachthema | Internationale Kooperation | Luftsicherheit | Terrorismus und gewalttätiger Extremismus | Akteure | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Zusammenarbeit zum Schutz des Luftraums

Bern - Der Bundesrat hat am 10. Januar 2007 einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland gutgeheissen, der eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge ermöglicht. Die Genehmigung durch die eidgenössischen Räte ist in der Sommer- und Herbstsession 2007 vorgesehen.

Um Terroranschlägen, wie sie am 11. September 2001 in den USA geschehen sind, besser entgegen treten zu können, ist die Schweiz bestrebt, mit den umliegenden Staaten Abkommen abzuschliessen, welche eine engere Kooperation im Kampf gegen terroristische Angriffe mit Zivilluftfahrzeugen ermöglichen. Nach Frankreich und Italien wird nun auch mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Im Zentrum der Kooperation mit Deutschland steht der umfassende gegenseitige Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen in Deutschland bleibt allerdings jeglicher Einsatz von Waffen - also auch Warnschüsse - im jeweiligen Ausland ausgeschlossen.

Das vom Bundesrat verabschiedete Abkommen wahrt die Souveränität der beiden Staaten. Es ermöglicht insbesondere im Hinblick auf die im Sommer 2008 stattfindende Fussballeuropameisterschaft EURO 08 eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum.

Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungschutz und Sport (VBS)


publiziert von: Administrator am 10.01.2007 um 15:49:00 Uhr
Sachthema | Internationale Kooperation | Luftsicherheit | Akteure | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

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FAQ «Sicherheit»


«Teilprojekt Sicherheit EURO 2008»

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