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Assistenzdienst der Armee zu Gunsten der Fussball-Europameisterschaft 2008

Bern - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) gutgeheissen. Vom 2. bis 28. Juni 2008 sollen maximal 15 000 Armeeangehörige den zivilen Behörden an den vier Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich zur Verfügung stehen. Der Assistenzdienst muss vom Parlament genehmigt werden.

Mit dieser Botschaft tritt der Bundesrat im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2008 zum dritten Mal vor das Parlament. War es in den Botschaften vom 27. Februar 2002 und vom 9. Dezember 2005 vorwiegend um finanzielle Unterstützung gegangen, geht es nun darum, die zivilen Behörden mit Mitteln der Armee zu unterstützen.

Bereits in den zwei früheren Botschaften wurde davon ausgegangen, dass die zivilen Behörden mit Leistungen der Armee unterstützt werden. Die Gesuche der Kantone mit den Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich liegen nun vor. Auf Grund der Planungsfristen (Dienstleistungsplan) seitens der Armee haben aber bereits im vergangenen Jahr erste Absprachen zwischen den zivilen Polizeibehörden der Austragungsorte und der Armee über Art und Umfang der von der Armee zu erbringenden Leistungen stattgefunden.

Daraus ergab sich ein Leistungskatalog, der als Grundlage für die Planung des Assistenzdienstes diente. Viele Fragen sind noch offen. Zum Beispiel weiss man heute noch nicht, wer sich für die EM 2008 qualifizieren wird und welche Mannschaften wo gegeneinander spielen werden; die Auslosung der Spiele findet am 1. Dezember 2007 statt. Damit aber bereits jetzt die Dienstleistungspläne für 2008 erstellt werden können, sind die Polizeibehörden bei ihren Gesuchen von einer bestmöglichen Unterstützung durch die Armee ausgegangen, was nicht heisst, dass diese dann auch tatsächlich im vollen Umfang beansprucht wird.

Aufgeboten werden nach heutigem Planungsstand elf Bataillone oder Abteilungen aus den Bereichen Führungsunterstützung, Radar, Richtstrahl¬verbindungen, Übermittlung und elektronische Kriegführung, drei Infanteriebataillone und zwei Logistikbataillone. Dazu kommen acht Kompanien aus den Bereichen Sanität, Transport und Verkehr, militärische Sicherheit und Hundeführer, Kommandostäbe der Territorialregionen 1, 2 und 4 sowie Lufttransportmittel. Das ergibt nach heutigem Aufgebot einen Totalbestand von rund 13 900 Armeeangehörigen.

Der Truppeneinsatz fällt je nach Spieltag, Austragungsort und Truppenkörper zeitlich gestaffelt aus, so dass sich der Maximalbestand über die Dauer des Turniers aufteilt. In den Truppenkörpern mit Querschnittsfunktionen (z.B. Führungsunterstützung) sind ebenfalls interne Ablösungen zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit über die gesamte Turnierdauer eingerechnet. Der Maximalbestand ist somit nach heutiger Planung zu keiner Zeit in vollem Umfang gleichzeitig im Einsatz.

Einsatz von Aufklärungsmitteln
Je nach Lageentwicklung besteht die Möglichkeit, dass der zivile Einsatzstab den Einsatz von Aufklärungsdrohnen oder von Super Puma Helikoptern, die mit Tageslichtkameras oder Wärmebildkameras ausgerüstet sind, als nötig erachtet. Die Frage der Verwendung der dabei gewonnenen Bilddaten ist rechtlich wie folgt geregelt: Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile ohne Vorliegen einer formell-gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies im Einzelfall bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind. Im Hinblick darauf hat heute der Bundesrat den Einsatz der Aufklärungsmittel der Luftwaffe zu Gunsten des nationalen Einsatzstabes während der UEFA EURO 2008 genehmigt, analog dem Beschluss vom 5. Juli 2006 betreffend den Einsatz der Drohnen und Helikopter zu Gunsten des Grenzwachtkorps.

Personenschutz
Bei der im Leistungskatalog aufgeführten Abgabe von Material und Unterstützung in den Bereichen Personenschutz und Eskorten handelt es sich um gepanzerte Sonderfahrzeuge und Sicherheitswagen mit speziell als Fahrzeugführer ausgebildeten Angehörigen der militärischen Sicherheit für den Transport von völkerrechtlich geschützten Personen. Der eigentliche Personenschutz, also der Einsatz von Leibwächtern, ist und bleibt Sache der zivilen Polizei.

Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Internet: http://www.vbs.admin.ch


publiziert von: Administrator am 13.09.2006 um 15:39:01 Uhr
Sachthema | Assistenzdiensteinsatz der Armee | Akteure | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) | {if FALSE} (0) Trackbacks {/if} Permalink

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