Fanarbeit
Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008, Sonntag 15. Juni 2008 (miz) KLEINERE SCHARMÜTZEL: Unter alkoholisierten Personen kam es in Zürich mehrmals zu kleineren Streitereien. Vereinzelt mussten danach Beteiligte zur Ausnüchterung gebracht werden. Kurz vor Mitternacht wurden zwei Jugendliche beim Busbahnhof Sihlquai von drei Unbekannten mit Faustschlägen traktiert und gezwungen, das Bargeld herauszugeben. Aufgrund von guten Signalementsangaben konnte der Haupttäter, ein 17-jähriger Türke, kurze Zeit später verhaftet werden. Gegen 02.15 Uhr kam es in einer Bar im Kreis 4 zu einer kleinen Schlägerei, zwei Personen wurden danach festgenommen.
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Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008, Samstag 14. Juni 2008 (miz) LAUT UND AUSGELASSEN: Die Nacht nach dem zweiten Vorrundenspiel der EURO 2008 in Zürich verlief für die Sicherheitskräfte erheblich ereignisreicher als die vorangegangenen Nächte. Verschiedene Fangruppen feierten laut und ausgelassen. Insbesondere im Raum Niederdorf und Limmatquai kam es, zumeist bedingt durch übermässigen Alkoholkonsum, zu mehreren tätlichen Auseinandersetzungen, aus denen mehrere Verletzte und Verhaftete resultierten. Zivile Fahnder der Polizei nahmen ausserdem am Freitagabend elf Personen fest, welche zuvor Taschendiebstähle oder
ZWISCHENBILANZ NACH DER ERSTEN EURO 2008-WOCHE: Die grossartige Stimmung, keine aussergewöhnlichen Probleme in den Bereichen Verkehr und Sicherheit, begeisternder Fussball und ebensolche Fans: Benedikt Weibel, Delegierter des Bundesrates für die EURO 2008 zieht nach der ersten Halbzeit in der Schweiz eine positive Bilanz. (Quelle: http://www.switzerland.com) 150’000 ERLEBTEN IN BERN EIN FUSSBALLFEST: Auch der zweite Berner Spieltag ist geglückt. Die Bilanz im Sicherheitsbereich fällt ausserordentlich positiv aus. In Relation zur riesigen Menschenmasse - 150’000 Personen feierten in Bern -, waren die negativen Begleiterscheinungen verschwindend klein. (Quelle: http://www.police.be.ch) |
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Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008, Freitag 13. Juni 2008 (miz) EURO-BULLETINS ZÜRICH: Kurz vor 01.30 Uhr kam es am Bellevue zwischen einem deutschen Fussballfan und zwei kroatischen Fussballfans zu einer tätlichen Auseinandersetzung. / Kurz vor 03.00 Uhr fiel einer 23-jährigen Schweizerin ihre Baseballmütze in die Limmat. Beim Versuch, die Mütze aus der Limmat zu fischen, stürzte die junge Frau ins Wasser. / Kurz vor der Pause mussten die Sicherheitskräfte einschreiten, weil ein Mann inmitten der zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauer pyrotechnisches Material abgebrannt hatte. Er wurde festgenommen und mit einem Hausverbot belegt. (Quelle: http://www.sicherheiteuro2008.ch) VERMISSTMELDUNG SANDRO BICKEL: Vermisst wird seit Sonntag, 8. Juni 2008 ab Wohnort in Glattfelden bzw. ab Fanmeile in Zürich Bickel Sandro, 16-jährig. Der Jugendliche begab sich am Sonntagabend (8.6.2008) an die Fanmeile nach Zürich. Kurz nach 23.30 Uhr telefonierte er nochmals mit seiner Mutter in Glattfelden. Seither gilt Sandro Bickel als vermisst. Personen, die Angaben über den Aufenthalt des Vermissten machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Zürich, Tel. 044 / 247 22 11, oder jedem anderen Polizeiposten zu melden (Quelle: http://www.kapo.zh.ch)
MITTEILUNG AN DIE REDAKTIONEN: Zur Halbzeit der Spiele in der Schweiz ist die Gesamtprojektkoordination Bund UEFA EURO 2008 mit
ABBRENNEN VON FEUERWERK VERBOTEN: Die Stadtpolizei Zürich macht darauf aufmerksam, dass es aus Sicherheitsgründen verboten ist, privates Feuerwerk abzubrennen. In den vergangenen Tagen hat die Stadtpolizei Zürich vereinzelt festgestellt, dass in der Fanzone im Rahmen der EURO 08 Feuerwerk abgebrannt wurde. Die Stadtpolizei fordert daher alle Besucherinnen und Besucher auf, das Abbrennen von bengalischen Fackeln sowie jeglichen weiteren Feuerwerkskörpern zu unterlassen. Personen, welche sich nicht an das Verbot halten, werden entsprechend verzeigt und mit einem Hausverbot belegt. (Quelle: http://www.sicherheiteuro2008.ch) RECHTZEITIG ZUM EURO-SPIEL SCHWEIZ - PORTUGAL ANREISEN: Die Polizeien der beiden Basel bitten sowohl die Matchbesucher/innen wie auch die Besucherinnen und Besucher der diversen Public-Viewing-Zonen, wie schon bei den ersten Gruppenspielen rechtzeitig und wenn immer möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Stadionöffnung erfolgt um 17.15 Uhr. Die Polizei rechnet insbesondere auf der Autobahn A2 zwischen der Verzweigung Augst BL und Basel mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und möglicherweise mit Stau. Für die Planung und Durchführung des Verkehrskonzeptes im Raum Nordwestschweiz im Rahmen der EURO 08 ist die Polizei Basel-Landschaft verantwortlich. (Quelle: http://www.sicherheiteuro2008.ch) |
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Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008Tagesüberblick Sicherheit EURO 2008, Samstag 07. Juni 2008 (miz) EURO-BULLETIN ZÜRICH: Die Stadt- und Kantonspolizei sowie Schutz & Rettung Zürich veröffentlichen ab sofort viermal täglich ein gemeinsames EURO-Bulletin mit Informationen zu den Vorkommnissen auf Stadt- und Kantonsgebiet. (Quelle: http://www.sicherheiteuro2008.ch) FANZONEN: Tausende feierten gestern Freitag die Eröffnung der Fanzonen in den Host Citys. Die Spiele der EURO 2008 können beginnen. Fans und Besuchern wird empfohlen, für die Anfahrt ins Stadion oder in die Fanzonen die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und frühzeitig anzureisen. (Quelle: http://www.switzerland.com)
FANBOTSCHAFTEN: Fanbotschaften in den Host Citys sind Informations- und Anlaufstellen für Fans aus dem In- und Ausland. Hier sind Informationen und News erhältlich, die über die üblichen touristischen Tipps hinausgehen und die Fans speziell interessieren:
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Sicherheit EURO 2008: Projektleitung empfiehlt GefährderansprachenDas Teilprojekt Sicherheit der Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 empfiehlt den Mitgliedern der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), im Hinblick auf die EURO 2008 so genannte Gefährderansprachen durchzuführen. Zu diesem Zweck unterbreitet Teilprojektleiter Martin Jäggi den Kommandanten eine schriftliche Empfehlung mit einem konkreten Vorgehensvorschlag. Im Vorfeld der Fussballweltmeisterschaft 2006 hat die deutsche Polizei in grossem Umfang so genannte Gefährderansprachen durchgeführt: Potentielle Gefahrenverursacher oder Gewalttäter wurden zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf der Polizeiwache angesprochen. Bei dieser Gelegenheit wurden die Personen mit der Tatsache konfrontiert, dass ihnen die Polizei im Zusammenhang mit der WM ein Gewaltdelikt zutraut, dass sie deswegen genau beobachtet würden und dass sie im Falle von Gewaltakten mit Konsequenzen zu rechnen hätten. Die Polizei wie auch die Veranstalter waren und sind sich einig, dass diese Gefährder¬ansprachen erfolgreich, vom Aufwand her verhältnismässig und durchaus notwendig waren. Aus diesem Grund hat sich auch das Teilprojekt Sicherheit Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 mit dem Thema der Gefährderansprache auseinandergesetzt und diese als Erfolg versprechende, präventive Massnahme zur Verhinderung von Gewalt anlässlich der bevorstehenden Fussballeuropameisterschaft eingestuft. Unterstützt wird das Teilprojekt Sicherheit in dieser Ansicht auch vom Dienst für Analyse und Prävention. Dieser gab seinerseits in einem Kreisschreiben vom 12. März 2008 den Mitgliedern der KKPKS eine Empfehlung zur Durchführung von Gefährderansprachen ab, die sich primär auf bestehendes kantonales Polizeirecht stützen können. Inzwischen konnten Bedenken des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten im Rahmen von Gesprächen zerstreut und eine detaillierte Vorgehensweise festgelegt werden, die das Teilprojekt Sicherheit der KKPKS in ihrem Schreiben nun nahelegt. In Bezug auf einen Grossteil der potentiellen Gewalttäter genügt demnach eine schriftliche “Ansprache”. Bei bestimmten Personen – schätzungsweise zehn bis 15 Prozent der Betroffenen – ist ein Vier-Augen-Gespräch sinnvoll. Hier wird eine schriftliche Einladung auf die zuständige Polizeistelle empfohlen. Leistet der Adressat der Einladung nicht Folge, ergeht eine erneute Einladung zum Gespräch – verbunden mit der Ankündigung, dass bei erneutem Stillschweigen versucht werde, auf anderem Weg in Kontakt zu treten (z.B. mit Besuch zu Hause oder am Arbeitsplatz). Erst wenn auch diese zweite Aufforderung ihre Wirkung verfehlt, wird die Gefährder¬ansprache bei der Person zu Hause oder an deren Arbeitsplatz durchgeführt. Der Entscheid, ob Gefährderansprachen durchgeführt werden oder nicht, obliegt den jeweiligen Kantonen. Deutschland gedenkt im Vorfeld der EURO 2008 – sozusagen für die Sicherheit in der Schweiz – seinerseits Gefährderansprachen durchzuführen. Für Rückfragen:
Anita Panzer
Nationales Sicherheitskonzept unter: http://www.switzerland.com/files/?id=836
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Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen Verordnung mit Massnahmen gegen Hooligans in VernehmlassungBern - Die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I), die in der Frühjahrssession 2006 vom Parlament beschlossen wurden, werden auf Verordnungsstufe umgesetzt. Um volle Transparenz zu schaffen und um Zeit zu gewinnen, hat der Bundesrat noch während der laufenden Referendumsfrist einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die geplanten Massnahmen des Bundes konkretisiert. Zur Vernehmlassung sind die Kantone eingeladen. Sie sind massgeblich für den Vollzug verantwortlich und haben nun bis zum 29. Mai 2006 Zeit, Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Massnahmen zur Bekämpfung des Hooliganismus steht die zentrale Erfassung von Daten notorischer Gewalttäter bei Sportveranstaltungen in einer nationalen Hooligandatenbank. Diese Datenbank soll vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei geführt werden. Die massgeblich für den Vollzug der Massnahmen zuständigen Kantone und die Grenzbehörden sollen einen online-Zugang erhalten. Die neuen präventiven Massnahmen (Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage, Polizeigewahrsam) sollen zudem verhindern, dass sich Personen anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten. Der Begriff wird im Verordnungsentwurf konkretisiert. Demnach gelten Straftaten wie Tötungsdelikte, Körperverletzung, Raufhandel oder Sachbeschädigung als gewalttätiges Verhalten gemäss dem Strafgesetzbuch.
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