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Bundesamt für Zivilluftfahrt

EURO 08: Eingeschränkter Luftverkehr während den Fussballspielen im Bereich der Fussballstadien

Bern, 16.04.2008 - Der Bundesrat hat am Mittwoch für die in der Schweiz stattfindenden Fussballspiele der EURO 08 beschlossen, aus Sicherheitsüberlegungen den zivilen Flugverkehr im Bereich der Fussballstadien einzuschränken. Flüge des Linien- und Charterverkehrs von und nach den Flugplätzen Basel, Bern, Genf und Zürich sollten aber im vorgesehenen Rahmen stattfinden können.

Der Bundesrat hat beschlossen, an den Spieltagen der EURO 08 in der Schweiz den zivilen Flugverkehr einzuschränken. Diese Einschränkung tritt jeweils zwei Stunden vor dem Spielbeginn in Kraft und gilt für einen Zeitraum von sechs Stunden.

Die Festlegung der betroffenen Lufträume erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Gefahrenlage. Bestehen keine besonderen Anzeichen einer Gefährdung, gelten die Einschränkungen im Umkreis von 12 nautischen Meilen (ca. 22 km) um den Mittelpunkt der Stadien und bis auf eine Höhe von 10’000 ft/Meer (ca. 3000 m/Meer), mit Ausnahme von Genf, wo die Obergrenze aufgrund der dortigen Luftraumstruktur auf 11’500 ft/Meer (3’500m/Meer) festgelegt wurde. Bei einer kritischeren Einschätzung der Gefährdungssituation kann das VBS die Beschränkungszonen auf ein Gebiet im Umkreis von 25 nautische Meilen (ca. 45 km) um die betroffenen Fussballstadien ausdehnen. Für das Eröffnungsspiel vom 7. Juni 2008 in Basel wurde der Radius angesichts des erhöhten medialen Interesses auf 25 nautische Meilen festgelegt. Die zuständigen Behörden der angrenzenden Staaten haben die Absicht geäussert, in ihrem Hoheitsgebiet ebenfalls entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Die Einschränkung für die Zivilluftfahrt bedeutet nicht, dass Flüge in den betroffenen Gebieten generell untersagt sind. Gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit (VWL; SR 748.111.1) kann das Kommando der Luftwaffe Flüge in den betroffenen Gebieten bewilligen und die Bewilligung gegebenenfalls mit Auflagen versehen. Sofern keine besondere Gefährdungssituation vorliegt, ist beabsichtigt, Linien- und Charterflüge von und nach den Flughäfen Basel, Bern, Genf und Zürich sowie Rettungsflüge pauschal zu bewilligen. Bei einer Veränderung der Gefährdungslage müsste diese Vorgehensweise angepasst werden.

Adresse für Rückfragen:
Martin Ryff
Chef Recht Luftwaffe
031 324 37 02


publiziert von: Projektorganisation Öffentl. Hand UEFA EURO 2008 am 16.04.2008 um 15:04:00 Uhr
Host City | Bern | Basel | Genève | Zürich | Sachthema | Internationale Kooperation | Luftsicherheit | Assistenzdiensteinsatz der Armee | Akteure | Bundesamt für Zivilluftfahrt | Schweizer Armee | Permalink

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