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Mit präventiven Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen

Zürich - Seit 1. Juni 2007 ist die Einführungsverordnung (EV) des Kantons Zürich zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in Kraft und regelt die Zuständigkeiten der Polizeikorps. Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur haben jetzt die Perimeter für die Umsetzung der Rayonverbote definiert. Damit können die im Bundesgesetz vorgesehenen Massnahmen im Kanton Zürich umgesetzt werden.

Die das BWIS ergänzenden Bestimmungen über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen schaffen die Grundlage, um gesamtschweizerisch präventive Massnahmen umzusetzen. Zentrale Massnahme ist dabei die Schaffung der Datenbank HOOGAN. Mit dieser zentralen Hooligandatenbank steht der Polizei und den Stadionbetreibern ein wirksames Mittel zur Verfügung, um Gewalt an Sportveranstaltungen präventiv besser bekämpfen zu können. Seit 1. Juni ist die Einführungsverordnung des Kantons Zürich zu den bundesrechtlichen Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen (EV BWIS) in Kraft. Nachdem jetzt auch die Verbotsrayons für den ganzen Kanton definiert sind, können die Zürcher Polizeikorps die neuen Massnahmen – Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage sowie ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam – ab sofort umsetzen. In der zentralen Hooligandatenbank werden sämtliche Personen erfasst, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Präventivmassnahme ausgesprochen wurde. Gewalttätige Personen können dank der neuen Instrumente besser von Sportveranstaltungen ferngehalten werden. Die entsprechenden Verfügungen werden dezentral vom jeweils zuständigen Polizeikorps erlassen. Gegen diese Verfügungen kann beim Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich Beschwerde erhoben werden, jedoch ohne aufschiebende Wirkung. Zudem erlaubt die Datenbank HOOGAN, dass die erfassten Daten an die direkt betroffenen Veranstalter – Stadionbetreiber / Clubs / Vereine sowie die involvierten privaten Sicherheitsdienste – weitergegeben werden können. Dank der neuen Gesetzgebung können die Polizeikorps des Kantons Zürich gemeinsam mit den Veranstaltern von Sportanlässen präventiv und wirksam gegen Gewalt vorgehen. Übersichtsplan der Rayons im Kanton Zürich: http://www.stadtpolizei.ch/ Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung: Bruno Keller, Chef Regionalabteilung Winterthur/Unterland Kantonspolizei Zürich, ist ab 13.30 Uhr erreichbar, Telefon 044 247 36 36 Roger Peter, Fachstellenleiter/Chef Jugenddienst Stadtpolizei Winterthur, ist von 13:30 bis 14:30 Uhr erreichbar, Telefon 052 267 69 45 Christoph Vögeli, Chef Sicherheitsdienst Stadtpolizei Zürich / Leiter Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus SZH, ist ab 14:00 über die Infostelle erreichbar, Telefon 044 411 91 11


publiziert von: Administrator am 02.07.2007 um 09:47:00 Uhr
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