Sicherheit EURO 2008: Projektleitung empfiehlt GefährderansprachenDas Teilprojekt Sicherheit der Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 empfiehlt den Mitgliedern der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), im Hinblick auf die EURO 2008 so genannte Gefährderansprachen durchzuführen. Zu diesem Zweck unterbreitet Teilprojektleiter Martin Jäggi den Kommandanten eine schriftliche Empfehlung mit einem konkreten Vorgehensvorschlag. Im Vorfeld der Fussballweltmeisterschaft 2006 hat die deutsche Polizei in grossem Umfang so genannte Gefährderansprachen durchgeführt: Potentielle Gefahrenverursacher oder Gewalttäter wurden zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf der Polizeiwache angesprochen. Bei dieser Gelegenheit wurden die Personen mit der Tatsache konfrontiert, dass ihnen die Polizei im Zusammenhang mit der WM ein Gewaltdelikt zutraut, dass sie deswegen genau beobachtet würden und dass sie im Falle von Gewaltakten mit Konsequenzen zu rechnen hätten. Die Polizei wie auch die Veranstalter waren und sind sich einig, dass diese Gefährder¬ansprachen erfolgreich, vom Aufwand her verhältnismässig und durchaus notwendig waren. Aus diesem Grund hat sich auch das Teilprojekt Sicherheit Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 mit dem Thema der Gefährderansprache auseinandergesetzt und diese als Erfolg versprechende, präventive Massnahme zur Verhinderung von Gewalt anlässlich der bevorstehenden Fussballeuropameisterschaft eingestuft. Unterstützt wird das Teilprojekt Sicherheit in dieser Ansicht auch vom Dienst für Analyse und Prävention. Dieser gab seinerseits in einem Kreisschreiben vom 12. März 2008 den Mitgliedern der KKPKS eine Empfehlung zur Durchführung von Gefährderansprachen ab, die sich primär auf bestehendes kantonales Polizeirecht stützen können. Inzwischen konnten Bedenken des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten im Rahmen von Gesprächen zerstreut und eine detaillierte Vorgehensweise festgelegt werden, die das Teilprojekt Sicherheit der KKPKS in ihrem Schreiben nun nahelegt. In Bezug auf einen Grossteil der potentiellen Gewalttäter genügt demnach eine schriftliche “Ansprache”. Bei bestimmten Personen – schätzungsweise zehn bis 15 Prozent der Betroffenen – ist ein Vier-Augen-Gespräch sinnvoll. Hier wird eine schriftliche Einladung auf die zuständige Polizeistelle empfohlen. Leistet der Adressat der Einladung nicht Folge, ergeht eine erneute Einladung zum Gespräch – verbunden mit der Ankündigung, dass bei erneutem Stillschweigen versucht werde, auf anderem Weg in Kontakt zu treten (z.B. mit Besuch zu Hause oder am Arbeitsplatz). Erst wenn auch diese zweite Aufforderung ihre Wirkung verfehlt, wird die Gefährder¬ansprache bei der Person zu Hause oder an deren Arbeitsplatz durchgeführt. Der Entscheid, ob Gefährderansprachen durchgeführt werden oder nicht, obliegt den jeweiligen Kantonen. Deutschland gedenkt im Vorfeld der EURO 2008 – sozusagen für die Sicherheit in der Schweiz – seinerseits Gefährderansprachen durchzuführen. Für Rückfragen:
Anita Panzer
Nationales Sicherheitskonzept unter: http://www.switzerland.com/files/?id=836
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