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Unterstützung durch deutsche und französische Polizeikräfte: Verwaltungsabsprachen unterzeichnet

Basel, 12.04.08 - Dem Einsatz deutscher Ordnungsdienstkräfte in Basel und in Zürich sowie dem Einsatz französischer Ordnungsdienstkräfte in Genf während der EURO 2008 steht nichts mehr im Wege. In Basel wurde am Samstag die Verwaltungsabsprachen mit den deutschen Partnern unterzeichnet: Die Unterzeichnung mit Frankreich erfolgte bereits Anfang April. Der Bundesrat hatte die Unterstützung auf Antrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 7. März gutgeheissen.

Die Unterzeichnung der Verwaltungsabsprachen mit den deutschen Partnern erfolgte am Samstag im Rahmen einer schlichten Feier im Stadion St. Jakob-Park - am Rande der Einsatzübung «Doppelpass 08», mit der sich die Basler Sicherheitskräfte auf die Fussball-Europameisterschaft vorbereiten. Das Dokument unterzeichneten Urs von Daeniken vom Bundesamt für Polizei, der die Verhandlungen mit den deutschen Partnern geführt hatte, die Landespolizeipräsidenten von Baden-Württemberg und Hessen, Erwin Hetger und Norbert Nedela, sowie die Polizeikommandanten Philipp Hotzenköcherle (Stadtpolizei Zürich), Daniel Blumer (Polizei Basel-Landschaft) und Roberto Zalunardo (Kantonspolizei Basel-Stadt).

Die Verwaltungsabsprachen regeln im Detail den Einsatz der deutschen Polizisten aus den Ländern Baden-Württemberg und Hessen in den Host Citys Zürich und Basel. Die deutschen Polizisten werden während der EURO 2008 den Kantonspolizeien Basel-Stadt und Basel-Landschaft beziehungsweise der Stadtpolizei Zürich unterstellt sein. Sie sind zur Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben einschliesslich hoheitlicher Befugnisse gemäss den kantonal und kommunal geltenden Gesetzen im Einsatzgebiet ermächtigt. Die Absprachen regeln darüber hinaus Einsatz- und Haftungsfragen.

In Genf kommen während der EURO 2008 französische Kräfte zum Einsatz. Sie werden den Austragungsort Genf anlässlich der dortigen Gruppenspiele während jeweils maximal 48 Stunden unterstützen.

Für diese Unterstützungsleistungen bezahlt die Schweizerische Eidgenossenschaft Frankreich und Deutschland insgesamt 6,5 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über die dafür vorgesehene Kreditreserve, die das Eidgenössische Parlament im Sommer 2006 bewilligt hatte.

Für Rückfragen:
Guido Balmer, Bundesamt für Polizei, 031 322 44 50


publiziert von: Bundesamt für Polizei am 12.04.2008 um 12:50:01 Uhr
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