Zürich: EURO 08-Bulletin Nr. 66 vom 20. Juni 2008, 14:00 UhrGemeinsames EURO-Bulletin der Stadt- und Kantonspolizei sowie Schutz & Rettung Zürich Gefährliche Abkühlung Aus Sicherheitsgründen ist das Springen von Brücken und Schwimmen in der Limmat zwischen Quaibrücke und Bad Oberer Letten verboten. Obwohl sich manch einer nach dem Verfolgen eines heissen Fussballmatches gerne in die erfrischenden Fluten der Limmat stürzen würde, ist genau dies aus Sicherheitsgründen an manchen Orten nicht erlaubt. Im Bereich zwischen der Quaibrücke und dem Bad Oberer Letten ist das Hineinspringen ab Brücken oder Dächern von Badeanstalten und das Schwimmen in der Limmat gänzlich verboten. Zudem ist auch der mit Bojen abgesperrte Bereich um die VIP-Plattform und den Grossbildschirm im Seebecken für Schwimmer gesperrt. Sonst ist es im Zürichsee grundsätzlich erlaubt, ausserhalb von Badeanstalten zu schwimmen, ausgenommen im 100-m-Umkreis von Landungsanlagen der Kursschifffahrt, Hafeneinfahrten und in den Hafenanlagen. Die Stadtpolizei Zürich macht generell darauf aufmerksam, dass das Springen von Brücken ins Wasser äusserst gefährlich ist, weil regelmässig Kursschiffe auf der Limmat unterwegs sind. Auch Untiefen und Bereiche um die speziell für die EURO 08 erstellten Einbauten im Wasser sind durch nicht erkennbare Verstrebungen gesichert und bilden darum ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Medieninformationszentrale Sicherheit EURO 2008 (MIZ) ausserdem täglich ab ca. 18.00 Uhr die wichtigsten Tagesereignisse zum Thema Sicherheit in der ganzen Schweiz mehrsprachig verbreitet. Diese Informationen können Sie auf folgender Internetadresse abrufen: http://www.sicherheiteuro2008.ch
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