
Zwangsheirat: Defnes Geschichte und ihre Rechte in der Schweiz
| Vinciane Rouiller
Defne ist 17-jährig. Zusammen mit ihren Eltern und ihrer kleinen Schwester kam die gebürtige Türkin mit 5 Jahren in die Schweiz. Heute ist sie Schülerin am mathematischen Gymnasium, verbringt viel Zeit mit ihren Freundinnen, mit denen sie (im Geheimen) auch Volleyball spielt. Diesen Sommer fährt sie mit der Familie zu den Grosseltern. Auf diese Begegnung freut sie sich. An einem schönen Abend hört sie ihre Eltern bei einem Telefongespräch und begreift plötzlich, dass es bei dieser Reise nicht nur um Familienbesuche geht: Sie soll mit einem Cousin verheiratet werden. Defne liebt ihre Eltern und ihre Familie sehr, hat aber ganz andere Vorstellungen von ihrer Zukunft. Sie ist verwirrt und weiss nicht, was sie tun soll.
Defne befindet sich nicht als einzige in einer solchen Situation. In der Schweiz berät und begleitet die Fachstelle Zwangsheirat – Nationales Kompetenzzentrum jährlich über 300 Fälle von Personen, die mit einer Zwangsheirat konfrontiert sind. Wir haben mit einer Mitarbeiterin der Fachstelle Kontakt aufgenommen, um die Rechte und Möglichkeiten von Defne auszuloten, um eine solche Heirat zu vermeiden.
Hier die wichtigsten Erkenntnisse:
Obschon sich Defne in einer schwierigen Lage befindet, gibt es immer Möglichkeiten. In solchen Situationen versucht die Fachstelle Zwangsheirat in der Beratung von Betroffenen und im Coaching involvierter Fachpersonen zunächst zu klären, ob ohne grosse Konfrontation verhindert werden kann, dass Defne überhaupt mitreisen muss. Manchmal helfen ein «Ferienstopp» durch Arbeitgebende, schulische Gründe, ein Arztzeugnis oder der Hinweis auf Probleme mit Ausweispapieren. Oder es geht bis hin zur Ausreisesperre, bei Minderjährigen über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sind Betroffene einmal im Herkunftsland der Eltern, haben sie weniger Ressourcen und sind schnell einer sehr grossen Drucksituation ausgeliefert. Bei Zwangsheiraten oder -verlobungen übt meistens die ganze Verwandtschaft Druck oder Gewalt aus – die Fachstelle Zwangsheirat spricht deswegen von verwandtschaftsbasierter Geschlechtergewalt. Eine betroffene Person steht dann meist alleine da.
Die Fachstelle Zwangsheirat untersteht der Schweigepflicht und versucht vor einer möglichen Abreise, mithilfe von Defne möglichst viele Informationen zu sammeln, um die Gefährdung einzuschätzen und gemeinsam mögliche Auswege zu finden. Anhand von 47 Initialkriterien kann im Rahmen des Gefährdungsmanagements ein risk assessment vorgenommen werden. Dabei wird etwa abgeklärt, ob sie die älteste Tochter ist und wie religiös, traditionell und patriarchal die Familie lebt. Auch die mögliche Selbstgefährdung wird miteinbezogen, allzu oft besteht aufgrund der grossen Belastung auch eine Suizidgefahr. Zudem fliesst herkunfts- und migrationsspezifisches Wissen mit ein: Die Fachstelle Zwangsheirat ist auf 41 Herkunftsländer, -regionen und -ethnien spezialisiert; die Türkei ist eines ihrer neun Fokusländer. In manchen Fällen sagen Betroffene: «Für meine Eltern ist das Wichtigste, dass ich als Jungfrau heirate. Sonst ist ihr Ruf beschmutzt.» Ist in einer solchen einschränkenden Familie schon aufgeflogen, dass die Tochter eine Beziehung hat, kann das ihre Gefährdung massiv erhöhen. Mit welcher Gewalt muss gerechnet werden, wenn Defne sich weigert? Welchen Bewegungsspielraum hat sie vor Ort, wie stark wird sie kontrolliert? Was hat Defne für einen Ausweis in der Schweiz – würde sie konsularischen Schutz erhalten? Solche Fragen stehen im Zentrum. Ohne Schweizer Staatsangehörigkeit besteht grundsätzlich kein konsularischer Schutz, aber die Fachstelle Zwangsheirat unterstützt in allen Fällen mit genügend Verbindung zur Schweiz.
Mit Defne wird auch angeschaut, wer was weiss. Ist die Schule auf dem Laufenden? Muss eine Kindesschutzbehörde involviert werden? Was würde welcher Schritt auslösen? Oberstes Ziel ist Defnes Sicherheit. Solche Fälle sind komplex – oft braucht es einen Plan A, B und C. Eine Herausforderung ist die grosse Ambivalenz von Betroffenen, die natürlich aus einer Zwangssituation wollen, aber auch oft befürchten, durch ein Strafverfahren noch mehr gefährdet zu werden. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung und ein Offizialdelikt (Art. 181a StGB). Auch wegen einer Zwangsheirat im Ausland kann in der Schweiz ermittelt werden. Gleichzeitig ist Defne noch minderjährig. Geht jemand, der in der Schweiz lebt, im Ausland eine Minderjährigenheirat ein – selbst, wenn diese freiwillig wäre –, so kann diese Ehe hier seit der Gesetzesänderung per 1.1.2025 nie anerkannt werden. Die Person gilt also weiterhin als ledig. Das Problem bleibt jedoch, dass religiöse oder traditionelle Heiraten von der Familie als sozial verbindlich gelten. Dafür hat die Fachstelle Zwangsheirat in Zusammenarbeit mit einem muslimischen Verein eine Lösung entwickelt: Minderjährig oder unter Zwang geschlossene religiöse Ehen – die nur religiös bestehen, da die Betroffenen in der Schweiz offiziell nicht verheiratet sind – können religiös aufgelöst werden. Dass die Eltern bis 18 gewisse Rechte haben, wie über den Aufenthaltsort ihres «Kindes» zu bestimmen, ist eine weitere Herausforderung. In solchen Situationen können unter Umständen von einer KESB Schutzmassnahmen ergriffen werden. In der Zusammenarbeit mit der Polizei kann es verschiedene Möglichkeiten geben: Teils kann ein Hinweis geschaltet werden, ein anonymisierter Beratungsaustausch mit der Stelle für häusliche Gewalt ist möglich, oder das Bedrohungsmanagement kann einbezogen werden. Für den Schutz Betroffener kann auch mit dem Grenzschutz oder mit Sicherheitspersonal an Flughäfen kooperiert werden. In einer Notsituation empfiehlt die Fachstelle Zwangsheirat unter Umständen auch, dass Minderjährige für eine gewisse Zeit ins Zürcher Mädchenhaus gehen, dessen Adresse geheim ist, und mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Auch wenn Defne bereits ausgereist wäre oder die Fachstelle Zwangsheirat erst einbezogen würde, nachdem die Betroffene nach den Ferien nicht zurückgekommen ist, bestehen noch Handlungsmöglichkeiten. In der Türkei ist die Fachstelle Zwangsheirat in sämtlichen Landesteilen vernetzt und hat auch schon erfolgreich mit Schweizer Polizei-Attachés zusammengearbeitet. Für die Rückkehr können das EDA und SEM einbezogen werden. Viele Betroffene haben vor ihrer Abreise noch nicht so klare Hinweise auf eine drohende Zwangsheirat wie Defne. Auch bei einem mulmigen Gefühl, starker Kontrolle durch die Familie mitsamt Liebesverbot und möglichen Heiratsvorschlägen, die noch weiter weg klingen, kann eine vertrauliche Beratung sinnvoll sein. Dann können zum Beispiel nach dem Verstehen der Situation sichere Kommunikationswege vereinbart und ein Notfallplan gemeinsam erstellt werden. Wichtige Notmassnahmen können etwa ein zusätzliches Mobiltelefon mit SIM-Karte, versteckt aufbewahrte Nummern für den Notfall, Kopien wichtiger Dokumente wie Ausweise bei Vertrauenspersonen in der Schweiz oder Bargeld sein. Die Fachstelle Zwangsheirat kennt in verschiedenen Ländern auch örtliche Frauenrechtsorganisationen und nutzt dieses Netzwerk für die Unterstützung Betroffener. Inwieweit behördliche Institutionen vor Ort – beispielsweise die Polizei – in solchen Situationen hilfreich sind, hängt sehr vom Land ab. Die Expertise der Fachstelle Zwangsheirat – Nationales Kompetenzzentrum kann jederzeit beigezogen werden. Je früher sich Betroffene oder involvierte Fachpersonen melden, desto mehr Spielraum besteht noch für einen adäquaten Schutz. Die Beratung ist gratis, vertraulich, 24/7 und in der ganzen Schweiz möglich. Das Team ist auf unterschiedliche familiäre und kulturelle Hintergründe spezialisiert, was als Orientierung sehr hilfreich sein kann.
Und was, wenn Defne 18-jährig ist?
In diesem Fall ist sie rechtlich nicht mehr von ihren Eltern abhängig und kann sich selbständiger schützen und entscheiden. Sollte es dann tatsächlich zu einer Zwangsheirat kommen, könnte diese in der Schweiz rechtlich für ungültig erklärt werden. Auch hier steht die Fachstelle Zwangsheirat mit ihrer vertraulichen und kostenlosen Beratung zur Verfügung.
Mehr Informationen und Zahlen zum Thema: www.zwangsheirat.ch

