Laptops, Bargeld, Schmuck, Baumaterial, Wein, Velos, Zigaretten etc.: Einbrecherinnen und Einbrecher haben es auf sehr unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Sie verhalten sich so unauffällig wie möglich und kommen dann, wenn niemand da ist. Einbruch ist eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt deshalb, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob man Hausbesitzerin, Mieter, WG-Bewohnerin oder Geschäftsführer einer KMU ist.

Definition

Wenn Einbrecherinnen und Einbrecher in Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Geschäftsgebäude eindringen und Dinge stehlen, unterscheidet man zwei Arten von Diebstahl. Wenn die Täterschaft sich gewaltsam Zutritt verschafft, indem sie zum Beispiel eine Türe aufbricht oder eine Scheibe einschlägt, spricht man von Einbruchdiebstahl. Wenn Türen oder Fenster offen stehen und eine Einbrecherin oder ein Einbrecher ohne Gewaltanwendung zu den Wertsachen vordringt und diese an sich nehmen kann, handelt es sich um einen Einschleichdiebstahl. Der Begriff «Einbruch» ist also ein alltagssprachlicher Sammelbegriff, der die juristischen Bezeichnungen des Einbruch- und des Einschleichdiebstahls umfasst.

Wie gehen Einbrecherinnen und Einbrecher vor?

Sie kommen dann, wenn niemand da ist.

Einbrecherinnen und Einbrecher dringen meist tagsüber in Wohnungen und Einfamilienhäuser ein, wenn die Leute arbeiten und unterwegs sind. In Geschäftsräumen, Büros, Lagerhallen und dergleichen finden Einbrüche häufiger nachts statt, wenn sich niemand mehr in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände aufhält.

Sie gehen der Konfrontation mit Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Weg.

Wenn Einbrecherinnen und Einbrecher während ihrer Tat hören oder sehen, dass jemand die Wohnung oder die Geschäftsräume betritt, machen sie sich meist sofort aus dem Staub.

Sie wählen immer den Weg des geringsten Widerstandes.

Weil viele Leute ihre Wohn- und Geschäftsräume zu wenig sichern, steigen sie beispielsweise durch offene Kellerfenster oder Terrassentüren ein. Einbrecherinnen und Einbrecher sind nicht sehr risikofreudig. Sie wollen unbemerkt und so schnell wie möglich ihren Einbruch durchführen. Falls der Widerstand zu gross ist, also wenn Fenster und Türen gut gesichert sind, geben sie in der Regel bereits nach wenigen Minuten auf.

Sie verwenden unauffällige, einfache Werkzeuge.

Die meisten Einbrüche werden mit einfachen Werkzeugen wie Schraubenzieher oder Stemmeisen verübt, die in jede Jackentasche passen. Man erkennt Einbrecherinnen und Einbrecher deshalb auch nicht am sperrigen Werkzeug, das sie mit sich herumtragen.

Sie sind männlich und weiblich, jung und alt.

Menschen, die Einbrüche begehen, sind nicht immer männlich und dunkel gekleidet. Auch Frauen, Jugendliche und sogar Kinder begehen Einbrüche und um nicht aufzufallen, kleiden sie sich alle so unauffällig wie möglich.

Rechtslage

Einbruch ist kein Begriff aus dem Strafgesetzbuch, sondern ein alltagssprachlicher Begriff. Mögliche und typische Straftatbestände, die bei einem Einbruch erfüllt werden, heissen:

Was tut die Polizei?

Ein Teil der polizeilichen Arbeit besteht aus der Vorbeugung und Aufklärung von Einbrüchen. Nach einem Einbruch sichert die Polizei allfällige Spuren, befragt Zeuginnen und Zeugen und nimmt gegebenenfalls die Fahndung auf. Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen ist jedoch relativ gering, da Einbrecherinnen und Einbrecher häufig keine verwertbaren Spuren hinterlassen oder die Spuren nicht einer Täterin oder einem Täter zugeordnet werden können. Da der Grossteil der Einbrüche erst im Nachhinein entdeckt wird, gibt es in den meisten Fällen keine Beschreibung der Täterinnen oder Täter.

Zur Vorbeugung von Einbrüchen fährt die Polizei in gefährdeten Gebieten häufig Patrouille, kontrolliert verdächtige Fahrzeuge oder Personen und geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach. In allen Kantonen führt die Polizei zudem Sicherheitsberatungen durch. Bei einer Sicherheitsberatung besichtigen polizeiliche Expertinnen und Experten eine Liegenschaft oder eine Wohnung und geben danach Empfehlungen ab, wie und an welchen Stellen der Einbruchschutz verbessert werden könnte. Die verschiedenen Schweizer Polizeikorps führen ausserdem immer wieder Präventionskampagnen durch und informieren dabei die Bevölkerung, wie sie sich am besten vor einem Einbruch schützen kann.

Was kann ich tun, um mich vor einem Einbruch zu schützen?

1. Schliessen Sie Türen ab!

  • Schliessen Sie Türen immer mit Schlüssel ab, auch bei kurzen Abwesenheiten. 

2. Schliessen Sie alle Fenster!

  • Schliessen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster! Einbrecherinnen und Einbrecher können mit etwas Fingerfertigkeit und ohne Gewaltanwendung gekippte Fenster öffnen.

3. Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft!

  • Eine der wirksamsten Hürden, die Sie gegen Einbrecherinnen und Einbrecher aufstellen können, ist eine gute Nachbarschaft.  Informieren Sie Ihre Nachbarn über ihre Ferienabwesenheiten. Wenn Ihre Nachbarn wissen, dass niemand zu Hause sein sollte und sie dennoch Geräusche aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wahrnehmen bzw. Licht sehen, werden sie schnell an einen Einbruch denken. Wenn Sie längere Zeit verreist sind, sollte sich jemand um Ihre Post kümmern, denn ein überquellender Briefkasten signalisiert Einbrecherinnen und Einbrechern, dass Sie verreist sein könnten.

4. Täuschen Sie Ihre Anwesenheit vor!

  • Obwohl die meisten Einbrüche bei Tageslicht stattfinden, darf die Rolle der Beleuchtung bei der Einbruchshemmung nicht unterschätzt werden. Verwenden Sie in den Wintermonaten, wenn es früh dunkel wird und während längerer Abwesenheiten Zeitschaltuhren, die Ihre Anwesenheit vortäuschen. Zeitschaltuhren lassen sich so programmieren, dass sie automatisch und unregelmässig mehrere Räume in einer Wohnung oder einem Haus beleuchten. Einbrecherinnen und Einbrecher, die abends und in den Wintermonaten unterwegs sind, erkennen so nicht, ob jemand zuhause ist oder nicht.

5. Lassen Sie sich beraten!

  • Lassen Sie sich von Sicherheitsexpertinnen und -experten der Polizei beraten, falls Sie in baulich-mechanische Sicherheitsmassnahmen wie Zusatzschlösser, Verriegelungen und Fenstergitter investieren möchten und über elektrische oder elektronische Massnahmen zur Einbruchshemmung wie Bewegungsmelder mit Schockbeleuchtung oder Alarmanalagen nachdenken. Bei einer Sicherheitsberatung besichtigen polizeiliche Expertinnen und Experten gemeinsam mit Ihnen die Liegenschaft respektive Ihre Wohnung und geben danach Empfehlungen ab, wie und an welchen Stellen die Einbruchshemmung verbessert werden könnte. 

Gewisse Verhaltensweisen und organisatorische Massnahmen senken das Risiko eines Einbruchs bereits beträchtlich, wie die Tipps 1 bis 3 zeigen, und sie sind erst noch kostenlos! Wer bereit ist, gewisse Investitionen in die Einbruchshemmung zu tätigen, reduziert das Risiko eines Einbruchs zusätzlich (siehe Tipp 4 und 5).

Das Risiko eines Einbruchs lässt sich mit gezielten Massnahmen zwar minimieren, aber ein Einbruch lässt sie niemals zu 100% ausschliessen. Schützen Sie deshalb Ihre Wertsachen in einem Tresor oder Bankschliessfach. Wertvoller Schmuck, goldene Uhren, Münzensammlungen, Wertpapiere usw. gehören auf die Bank oder in einen fest im oder am Mauerwerk verankerten Tresor. «Simple» Schmuckkassetten können Einbrecherinnen und Einbrecher nämlich einfach mitnehmen und ohne Zeitdruck öffnen, wenn sie an einem sicheren Ort sind.

Riegel vor!

7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbrecher schützen sollten

Die Broschüre gibt sieben Tipps, wie man Wohnungen und Häuser gegen Einbrecher schützt. Man findet in der Broschüre auch die Kontaktadressen der kantonalen und städtischen Polizeikorps sowie Hinweise, was man tun soll, wenn trotzdem eingebrochen wurde. (Die Broschüre ist auch in Englisch verfügbar.)

Was kann ich tun, wenn bei mir eingebrochen wurde?

Rufen Sie die Polizei!

  • Sollten Sie einen Einbrecher oder eine Einbrecherin zufällig «auf frischer Tat» ertappen, versuchen Sie auf keinen Fall, sie oder ihn zurückzuhalten oder sogar zu überwältigen! Ziehen Sie sich schnell zurück und rufen Sie die Polizei (117). Merken Sie sich, wie die Personen ausgesehen haben, welches Fahrzeug benutzt wurde und in welche Richtung sie sich entfernten. Versuchen Sie das Kontrollschild zu erkennen, aber bringen Sie sich dabei selbst nicht in Gefahr!

Räumen Sie den Tatort nicht auf!

Wichtige Hinweise auf die Täterschaft könnten verloren gehen. Warten Sie deshalb ausserhalb der Wohnung auf die Polizei.

Beschreiben Sie das Diebesgut.

  • Beschreiben Sie das Diebesgut so präzise wie möglich. Vielleicht habe Sie Fotos, Kaufbelege, Garantiescheine der gestohlenen Gegenstände, die wichtige Informationen enthalten. Ihre Angaben werden in einer polizeilichen Datenbank erfasst. Falls Diebesgut zu einem späteren Zeitpunkt wiederauftaucht respektive ermittelt wird, können Ihnen nach eindeutiger Zuordnung die Wertsachen wieder ausgehändigt werden.

Holen Sie sich Hilfe.

  • Opfer eines Einbruchs berichten regelmässig, dass der materielle Schaden weniger schlimm sei als der emotionale. Einbruchsopfer fühlen sich häufig in ihrer Privatsphäre verletzt, ihr Schutzbedürfnis und ihr Grundvertrauen sind angeschlagen. Viele Betroffene berichten, dass sie mit ihren Ängsten und emotionalen Verletzungen allein gelassen werden. Leider stimmt das auch, zumindest teilweise. Die Polizei ist lediglich für die Einbruchsprävention und -ermittlung zuständig, und auch die Opferhilfe darf gemäss gesetzlicher Grundlage nur dann Unterstützung leisten, wenn Opfer direkt mit der Täterschaft konfrontiert wurden. Die Schweizerische Kriminalprävention hat im Faltblatt «Einbruch – Was nun?» einige Ratschläge zusammengetragen, die Ihnen helfen, nach einem Einbruch auch die emotionalen Wunden zu versorgen und den seelischen Scherbenhaufen zusammenzuwischen.

Einbruch – was nun?

Wie Sie die Folgen eines Einbruchs besser bewältigen können

In diesem Faltblatt finden Menschen, die Opfer eines Einbruchs geworden sind, Informationen zum Vorgehen der Polizei sowie fünf praktische Tipps, die ihnen dabei helfen, den Einbruch so schnell wie möglich zu verarbeiten. Ergänzt wird das Faltblatt durch eine Checkliste für die Zeit unmittelbar nach dem Einbruch, wenn gestohlene Wertsachen zum Beispiel dem Kreditkartenunternehmen und der Versicherung gemeldet werden müssen.

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