Melden, Anzeige erstatten oder sich einfach ärgern?

| Chantal Billaud

Die Schweizerische Kriminalprävention ist unter anderem auch eine Beratungsstelle für alle Belange der Kriminalprävention. Regel­mässig bekommen wir Anfragen zu Cyberbetrugsfällen; sei es, dass Bürgerinnen und Bürger Klärungsfragen haben oder sie wurden bereits betrogen und wollen wissen, was sie nun tun sollen.

Zweierlei Fragenstellungen stehen häufig im Vordergrund:

Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten und wenn ja, was bringt (mir) das?

Grundsätzlich gilt, dass jede Person, die Opfer eines Delikts gemäss Strafgesetzbuch (StGB) wurde, bei jedem Polizeiposten der Schweiz Anzeige erstatten kann. Betrug wird in der Schweiz über Art. 146 StGB geregelt. Betrugsdelikte sind Offizialdelikte, das heisst, dass die Behörden bei Kenntnis und bei einem Schaden von über 300 CHF von sich aus ermitteln müssen.

Heutzutage nutzen viele Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für zahlreiche Betrugsver­suche, diese werden Cyberbetrugsfälle genannt. Im Internet kann alles, wirklich alles täuschend echt gefälscht werden; ganze Webseiten, Bilder, Emailadressen, Texte und inzwischen auch Filme und Stimmen mit Deepfakes und künstlicher Intelligenz. Angebote, die uns im Internet oder per ­Social Media oder Email erreichen, sind auf ihre Echtheit kaum mehr zu überprüfen und unter ­anderem deshalb nutzen Betrüger:innen diese Möglichkeiten gerne und oft. Die allermeisten Kriminellen operieren dabei aus dem Ausland, dies natürlich mit der Absicht, ihre Identität zu verschleiern. Zudem gelten in vielen Ländern, aus denen die Cyber-Kriminellen operieren, andere Gesetze und oft funktioniert die Rechtshilfe mangelhaft bis gar nicht. Wenn also eine in der Schweiz wohnhafte Person einem Cyberbetrug zum Opfer fiel, sitzt die Täterschaft meist nicht in der Schweiz und die digitalen Wege zur Täterschaft sind sehr schwer zu finden und wenn, ist die Täterschaft dennoch kaum zur Rechenschaft zu ziehen.

Kurz: Warum sollte man als betroffene Person Anzeige erstatten, wenn die Polizei sowieso keine Ermittlungserfolge haben wird?

Kurze Antwort: Bei vielen Betrugsfällen bringt es aktuell für die Betroffenen in der Tat nichts. Andererseits hilft es den Strafverfolgungsbehörden sehr, wenn sie möglichst viele Daten von Betrugsfällen haben, um Verbindungen herzustellen oder Lücken zu finden. Es kann gut sein, dass ein neues Puzzle-Teil aus einer Anzeige hilft, einem Betrugsfall auf die Schliche zu kommen. Es gibt auch immer wieder Fälle, bei denen Betrüger Fehler machen oder bei denen doch eine Spur in die Schweiz oder ein benachbartes Land führt und so Ermittlungsansätze gefunden werden können. Es lohnt sich also auch für Betroffene, wenn sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Informationen einen Polizeiposten aufsuchen und sich zumindest beraten lassen. Je nach Delikt kann inzwischen auch online Anzeige erstattet werden. Auch gibt es eine Meldestelle beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS, die ein einfaches Melden ermöglicht. Strafverfolgungsbehörden hinken den Kriminellen seit jeher hinterher, in Zeiten der Cyberkriminalität hat sich diese Tatsache verschärft. Die Polizei holt aber immer auch auf und das können Sie beschleunigen, wenn Sie zumindest mit einer Meldung helfen! Hören Sie hierzu zudem einige Stimmen aus den Polizeikorps: Espresso-Beitrag.

Kommen wir noch zur zweiten Frage, die uns Betroffene oft stellen:

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Falls erfolgreich ermittelt werden konnte und falls die Betrüger noch im Besitz von Geldwerten sind, können diese eingezogen und den Bestohlenen zurückgegeben werden. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einem Diebstahl oder Einbruch. Werden die Täter gefasst und findet die Polizei die Beute, wird sie den Opfern zurückgegeben.

Wie wir bei der Beantwortung der ersten Frage aber gesehen haben, findet man Online-Diebe resp. -Betrüger eher selten und kann darum auch die gestohlenen Vermögenswerte nicht einziehen. ­Somit ist das Geld meist weg … ausser Sie haben eine Cyberversicherung, die analog zur Diebstahlversicherung je nach Fall auch zahlt. Sie sollten die Policen aber genau studieren, bevor Sie eine solche Versicherung abschliessen. Denn bei Versicherungen gilt ja dasselbe Prinzip wie bei der Präventionsarbeit allgemein: Wer hat, dem wird gegeben. Das heisst, dass auf Betrugsdelikte bereits sensibilisierte Menschen weniger häufig Opfer werden und somit weniger Präventionstipps, aber auch weniger Versicherungen bräuchten.

Es kommt Sie also am Ende in jedem Fall günstiger, wenn Sie gar nicht Opfer werden, abonnieren Sie unsere Social Media-Kanäle und Sie sind immer bestens informiert!

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Kategorien: Betrug, Blog

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