{"id":989,"date":"2017-06-30T08:45:30","date_gmt":"2017-06-30T06:45:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/?page_id=989"},"modified":"2025-06-02T17:01:47","modified_gmt":"2025-06-02T15:01:47","slug":"drohungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/themen\/gewalt\/drohungen\/","title":{"rendered":"Drohungen"},"content":{"rendered":"<html><body><div class=\"default-container content-part\"><div class=\"inner-padding\"><h2 class=\" foreground-primary\">Definition und Rechtslage<\/h2>\n<p>Der Begriff Drohung hat in der Alltagssprache eine etwas andere Bedeutung als im Recht. In der Alltagssprache wird \u00abdrohen\u00bb oft synonym zu den Begriffen \u00abmahnen, verwarnen oder warnen\u00bb verwendet. Die rechtliche Definition muss pr\u00e4ziser sein und wird in <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/54\/757_781_799\/de#art_180\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Art. 180 StGB<\/a> folgendermassen formuliert: \u00abWer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.\u00bb<\/p>\n<p>Die Rechtslage stellt klar, dass nur \u00abschwere Drohungen\u00bb unter Strafe gestellt werden k\u00f6nnen. Dies meint, dass dem Opfer mit einem schweren Nachteil gedroht wird und die bedrohte Person die Drohung insofern auch glauben muss, als dass sie wirklich in Angst und Schrecken versetzt wird. Ob die drohende Person die Drohung ernst meint oder nicht, ist f\u00fcr die Strafbarkeit nicht von Belang. Drohungen sind Antragsdelikte. Das bedeutet, dass eine betroffene Person einen Strafantrag stellen muss, damit die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aktiv werden.<\/p>\n\t\t\t<details class=\"wp-block-details read-more-details\">\n\t\t\t\t<summary>Weiterlesen<\/summary>\n\t\t\t\t<p>Anders sieht es aus, wenn Drohungen im Kontext von <a href=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/themen\/gewalt\/haeusliche-gewalt\/\">h\u00e4uslicher Gewalt<\/a> stattfinden. Gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/54\/757_781_799\/de#art_180\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Art. 180 StGB<\/a> wird \u00abder T\u00e4ter von Amtes wegen verfolgt, wenn er: a) der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung w\u00e4hrend der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde, a<sup>bis<\/sup>) die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Drohung w\u00e4hrend der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Aufl\u00f6sung begangen wurde; oder b) der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt f\u00fchren und die Drohung w\u00e4hrend dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde.\u00bb<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnenswert ist des Weiteren, dass Drohungen auf unterschiedliche Arten formuliert werden k\u00f6nnen (Bild, Schrift, Sch\u00fcsse in die Luft, etc.) und bei der rechtlichen W\u00fcrdigung immer auch der Gesamtkontext ber\u00fccksichtigt wird. Zudem sind, wie alle Straftatbest\u00e4nde, Drohungen auch strafbar, wenn sie mittels digitaler Medien verbreitet wurden.<\/p>\n<p>\n\t\t\t<\/p><\/details>\n\t\t\t\n<\/div><\/div><div class=\"full content-part image-wrapper image-987\"><img width=\"2560\" height=\"1280\" src=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-2560x1280.jpg\" class=\"attachment-skp-large-force-ratio size-skp-large-force-ratio\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-2560x1280.jpg 2560w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-300x150.jpg 300w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-768x384.jpg 768w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-640x320.jpg 640w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen2-1280x640.jpg 1280w\" sizes=\"(max-width: 2560px) 100vw, 2560px\"><\/div><div class=\"default-container content-part\"><div class=\"inner-padding\">\n<h2 class=\" foreground-primary\">Wann und warum zur Polizei?<\/h2>\n<p>Im Alltag werden von Gross und Klein wohl regelm\u00e4ssig Drohungen ausgesprochen. Man stelle sich nur den Alltag mit Kindern vor: Von Seiten der Eltern, aber auch unter Kindern werden regelm\u00e4ssig Drohungen ausgesprochen. Nat\u00fcrlich werden diese \u00abAlltagsdrohungen\u00bb in aller Regel nicht bei der Polizei angezeigt. Dies auch, weil Menschen \u00fcblicherweise durch solche \u00abAlltagsdrohungen\u00bb nicht in Angst und Schrecken versetzt werden, aber auch, weil der angedrohte Nachteil (wie z.B. keinen Nachtisch zu bekommen, wenn man den Tisch nicht abr\u00e4umt) nicht sehr schwer wiegt.<\/p>\n<p>Im Umkehrschluss sollten bedrohte Menschen den Gang zur Polizei nicht scheuen, wenn sie die Drohung ernst nehmen, Angst bekommen und das angedrohte \u00dcbel schwer wiegt. Der ultimative Nachteil wird durch Todesdrohungen angek\u00fcndigt, und diese sollten \u2013 werden sie ernst genommen \u2013 auch in jedem Fall angezeigt werden. Eine perfide Form stellen anonyme Drohungen dar. Die betroffenen Personen k\u00f6nnen die Ernsthaftigkeit nicht einordnen, da sie den Absender nicht kennen, was zus\u00e4tzliche \u00c4ngste ausl\u00f6sen kann.<\/p>\n\t\t\t<details class=\"wp-block-details read-more-details\">\n\t\t\t\t<summary>Weiterlesen<\/summary>\n\t\t\t\t<p>Das Kommunikationsverhalten \u00fcber die digitalen Medien zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass die Hemmschwellen f\u00fcr asoziales Verhalten durch die Distanz und die vermeintliche Anonymit\u00e4t tiefer liegen als bei der Face-to-Face-Kommunikation. Drohungen sind auch in digitalen Medien strafbar, und diese Form des Drohens sollte angezeigt werden, denn die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden die Absender ausfindig machen und den Drohenden einen Schuss vor den Bug verpassen.<\/p>\n<p>Bei schweren Formen von Gewalt kann post-hoc oft festgestellt werden, dass den Gewalthandlungen Warnzeichen vorausgingen. Gem\u00e4ss <a href=\"http:\/\/www.kbm.zh.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kantonspolizei Z\u00fcrich<\/a> w\u00fcrden \u00abim Vorfeld von schweren, zielgerichteten Gewalttaten in partnerschaftlichen oder famili\u00e4ren Beziehungen, an Arbeitspl\u00e4tzen oder gegen Mitglieder von Beh\u00f6rden und Institutionen [\u2026] immer wieder Warnsignale eine m\u00f6gliche Tatausf\u00fchrung ank\u00fcnden. Jeder, der diese Anzeichen wahrnimmt, ist mitverantwortlich daf\u00fcr, dass solche Taten verhindert werden.\u00bb Auch Drohungen geh\u00f6ren zu solchen Warnsignalen. Aber wie erkennt man, ob eine Drohung ernst gemeint ist resp. wie unterscheiden sich leere von ernst gemeinten Drohungen?<\/p>\n<p>\n\t\t\t<\/p><\/details>\n\t\t\t\n<\/div><\/div><div class=\"default-container content-part replaced-hr\"><div class=\"inner-padding\">\n<h2 class=\" foreground-primary\">Echte oder leere Drohungen?<\/h2>\n<p>Ob eine Drohung ernst gemeint war, spielt f\u00fcr die Strafbarkeit gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/54\/757_781_799\/de#art_180\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Art. 180 StGB<\/a> keine Rolle. Wichtig ist nur die Wirkung der Drohung auf die bedrohte Person. Bez\u00fcglich der Einsch\u00e4tzung, ob eine Drohung ein Warnzeichen f\u00fcr Gewalthandlungen darstellt, ist diese Frage aber zentral. Leider gibt es aber keine einfachen Formeln oder Checklisten, die eine solche Einsch\u00e4tzung leisten k\u00f6nnen. Ob eine Drohung ein ernst zu nehmendes Warnsignal f\u00fcr Gewalthandlungen darstellt, kann nicht isoliert beantwortet werden, sondern soll und muss immer im Kontext und unter Ber\u00fccksichtigung der individuellen Merkmale der drohenden Person und seiner Lebenssituation erfolgen.<\/p>\n<p><div class=\"video-container\"><div class=\"iframe-container\"><div class=\"video-ratio\" style=\"padding-top:56.2%;\"><\/div><iframe loading=\"lazy\" title=\"Mit Drohungen umgehen\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/o3VFilrXyC8?feature=oembed&amp;rel=0\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/div><\/div><\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"default-container content-part replaced-hr\"><div class=\"inner-padding\">\n<h2 class=\" foreground-primary\">Was tut die Polizei?<\/h2>\n<p>In einigen Polizeikorps resp. in einigen Kantonen wurde bereits ein so genanntes (kantonales) Bedrohungsmanagement eingef\u00fchrt. Ein <a href=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/projekte\/kantonales-bedrohungsmanagement\/\">Bedrohungsmanagement<\/a> dient der Erkennung, Einsch\u00e4tzung und Entsch\u00e4rfung von Bedrohungslagen und Gef\u00e4hrdungssituationen. Damit dieses Erkennen, Einsch\u00e4tzen und Entsch\u00e4rfen gelingt, ist eine systematische, \u00fcberinstitutionelle und professionelle Zusammenarbeit notwendig. Nur so k\u00f6nnen die Informationen, die das Erkennen, Einsch\u00e4tzen und Entsch\u00e4rfen von Bedrohungen erm\u00f6glichen, zusammengetragen und richtig eingeordnet werden. Die Polizei spielt in diesen Netzwerken immer eine zentrale Rolle, arbeitet aber idealerweise immer interdisziplin\u00e4r. Eine wichtige Aufgabe dabei ist es unter anderem, Drohungen hinsichtlich ihrer Ernsthaftigkeit einzusch\u00e4tzen. Dazu braucht es Fachwissen, geeignete Instrumente und sicher auch Erfahrungswerte.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"full content-part image-wrapper image-988\"><img width=\"2560\" height=\"1280\" src=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-2560x1280.jpg\" class=\"attachment-skp-large-force-ratio size-skp-large-force-ratio\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-2560x1280.jpg 2560w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-300x150.jpg 300w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-768x384.jpg 768w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-640x320.jpg 640w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2017\/06\/drohungen3-1280x640.jpg 1280w\" sizes=\"(max-width: 2560px) 100vw, 2560px\"><\/div><div class=\"default-container content-part\"><div class=\"inner-padding\">\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div><\/body><\/html>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Drohungen geh\u00f6ren im Strafrecht zur Deliktgruppe der \u00abVerbrechen und Vergehen gegen die Freiheit\u00bb und nicht \u2013 wie viele vielleicht vermuten w\u00fcrden&nbsp;\u2013 zu den strafbaren \u00abHandlungen gegen Leib und Leben\u00bb. Strafrechtlich gesehen, ist eine Aussage oder Handlung dann eine Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gewalt, mit dem Tode oder mit einer f\u00fcr die betroffene Person erschreckenden Nachricht gedroht wurde. Die Idee hinter der Strafbarkeit liegt darin, dass die Handlungsfreiheit der betroffenen Person mit der Drohung eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p>Neben der Tatsache, dass eine Drohung an sich schon strafbar ist, stellt sich bei Drohungen immer auch die Frage, ob die angedrohten Handlungen ausgef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Pr\u00e4vention heisst dies, dass nicht nur pr\u00e4ventiv gegen Drohungen an sich vorgegangen werden sollte, sondern auch die Einsch\u00e4tzung der Drohungen zur pr\u00e4ventiven Arbeit geh\u00f6rt.<\/p>\n","protected":false},"author":349,"featured_media":986,"parent":133,"menu_order":5,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"showSharingButtons":true,"skp-theme-color":"sixteen","_subtitle":"","alternative_title":"","seoDescription":"Wann ist eine Drohung strafbar und wie k\u00f6nnen Sie Anzeige erstatten? 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