{"id":2954,"date":"2022-07-06T14:25:35","date_gmt":"2022-07-06T12:25:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/?p=2954"},"modified":"2022-07-06T14:27:05","modified_gmt":"2022-07-06T12:27:05","slug":"was-tun-bei-drohungen-einblick-in-das-bedrohungsmanagement-der-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/was-tun-bei-drohungen-einblick-in-das-bedrohungsmanagement-der-polizei\/","title":{"rendered":"Was tun bei Drohungen? Einblick in das Bedrohungsmanagement der Polizei"},"content":{"rendered":"<html><body><div class=\"default-container content-part\"><div class=\"inner-padding\">\n<p><em>Wenn ich bedroht werde und ich die Drohung ernst nehme, ist es immer angebracht, sofort die Polizei zu informieren?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Drohungen sind inakzeptabel und sollen angezeigt werden. Dies vor allem dann, wenn eine Drohung ernst genommen wird und einen in Angst und Schrecken versetzt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Wie ist das Vorgehen bei einer Anzeige?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Der Straftatbestand Drohung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heisst, die betroffene Person muss ihren Willen f\u00fcr eine Strafverfolgung bekunden, damit die Polizei handeln kann. Erfolgt die Drohung in einer Partnerschaft, wird die Straftat als Offizialdelikt von Amtes wegen verfolgt. Wichtig ist, dass sich betroffene Personen bei der Polizei melden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Was unternimmt die Polizei nach einer Anzeige wegen Drohung? Was f\u00fcr Mittel stehen der Polizei zur Verf\u00fcgung, um den\/die Bedrohende\/n zu beschwichtigen und eine Eskalation zu verhindern?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Liegt eine Drohung vor, pr\u00fcft die Polizei die Lage hinsichtlich der Dringlichkeit. Ist die Drohung schwerwiegend und ernst zu nehmen, wird die beschuldigte Person verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugef\u00fchrt. Liegen Haftgr\u00fcnde vor \u2013 z.B. Kollusions-, Wiederholungs- oder Ausf\u00fchrungsgefahr -, stellt die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft. In weniger drastischen F\u00e4llen kann die Polizei die beschuldigte Person auch f\u00fcr eine Befragung vorladen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Werden alle Drohungen im Rahmen des Bedrohungsmanagements behandelt oder nur gewisse? Und wenn nur gewisse, was sind die Kriterien?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Strafrechtlich relevanten Drohungen kann sogenannt bedrohliches Verhalten vorausgehen. Dabei handelt es sich um Verhaltensweisen oder \u00c4usserungen, die strafrechtlich (noch) nicht fassbar sind, aber dennoch begr\u00fcndet Anlass zu ernsthaften Bef\u00fcrchtungen geben, dass in absehbarer Zeit eine Gewalteskalation passieren k\u00f6nnte. Solche Verhaltensweisen werden als Vorboten oder Warnsignale hinsichtlich einer m\u00f6glichen Gewalttat bezeichnet. Das Bedrohungsmanagement zielt darauf ab, solche Gef\u00e4hrdungssituationen bez\u00fcglich Risiko und Gewaltbereitschaft einzusch\u00e4tzen und dann mit geeigneten Massnahmen zu entsch\u00e4rfen. In aller Regel wird das Gespr\u00e4ch mit der potenziell gef\u00e4hrlichen Person gesucht. Wir nennen das Gef\u00e4hrderansprache. Oft sind die Problemstellungen vielschichtig. Es bedarf der fallbezogenen Vernetzung mit Partnerorganisationen wie bspw. im Bereich der Sozialhilfe oder psychologisch\/psychiatrischen Unterst\u00fctzung, um gewaltausl\u00f6sende Aspekte beseitigen zu k\u00f6nnen. Auch das potenzielle Opfer wird in die Fallbearbeitung miteinbezogen. In manchen F\u00e4llen sind Schutzmassnahmen notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Was passiert dann mit der drohenden Person?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Auf beschriebene Weise wird die Entsch\u00e4rfung des Risikos und die Stabilisierung der Situation angestrebt. Dies kann von Fall zu Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir nennen das Gef\u00e4hrderbegleitung, was auf freiwilliger Mitwirkung der betroffenen Person basiert. Mitarbeitende des Gewaltschutzes bzw. des Bedrohungsmanagements stehen in Kontakt mit den betroffenen Personen, f\u00fchren Gespr\u00e4che, halten die Vernetzung zu anderen Stellen aufrecht, beurteilen fortlaufend das Risiko und schreiten ein, wenn die Situation trotz aller Bem\u00fchungen zu eskalieren droht und von einer Ausf\u00fchrungsgefahr f\u00fcr ein schweres Verbrechen auszugehen ist. In diesem Fall erfolgen die Verhaftung und Zuf\u00fchrung an die Staatsanwaltschaft. Die Erfahrung zeigt aber, dass in sehr vielen F\u00e4llen im Rahmen des Bedrohungsmanagements die Situationen entsch\u00e4rft und stabilisiert werden k\u00f6nnen. Als sehr wirksames Instrument zur Deeskalation hat sich die erw\u00e4hnte Gef\u00e4hrderansprache etabliert. Betroffenen wird damit Geh\u00f6r verschafft, was deeskalierend wirkt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Wie kann man vorgehen, wenn die Drohungen \u00fcber Social Media anonym erfolgen? Kann man dennoch Anzeige erstatten und was tut dann die Polizei?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Drohungen ernst genommen werden, sollten sie immer der Polizei gemeldet werden. Auch wenn sie \u00fcber Social Media erfolgen. Die Polizei leitet dann die Ermittlungen zur Identifikation der T\u00e4terschaft ein.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><em>Kann eine Anzeige bei der Polizei eine Gefahr f\u00fcr das potentielle Opfer darstellen (wie es Drohende auch manchmal betonen)? Falls ja, wie geht man damit um?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Polizei pr\u00fcft bei Anzeigen wegen Drohungen immer auch, inwiefern ein Schutzbedarf f\u00fcr das Opfer besteht. Entsprechend werden die n\u00f6tigen Massnahmen immer auf den Einzelfall abgestimmt eingeleitet.<\/p>\n\n\n\n<\/div><\/div><div class=\"full content-part image-wrapper image-2963\"><img width=\"1600\" height=\"800\" src=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer.jpg\" class=\"attachment-skp-large-force-ratio size-skp-large-force-ratio\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer.jpg 1600w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer-300x150.jpg 300w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer-768x384.jpg 768w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer-1536x768.jpg 1536w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer-640x320.jpg 640w, https:\/\/www.skppsc.ch\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2022\/07\/reinhard_brunner_quer-1280x640.jpg 1280w\" sizes=\"(max-width: 1600px) 100vw, 1600px\"><div class=\"inner-padding image-caption\">Reinhard Brunner ist Chef der Pr\u00e4ventionsabteilung der Kantonspolizei Z\u00fcrich.<\/div><\/div><div class=\"default-container content-part\"><div class=\"inner-padding\">\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div><\/body><\/html>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hat Ihnen eine Drohung schon mal Angst gemacht? Z\u00f6gern Sie nicht, in solchen F\u00e4llen die Polizei einzuschalten! Mit dem Bedrohungsmanagement kann die Polizei Risiken einsch\u00e4tzen und fr\u00fchzeitig intervenieren. 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