Diebstahl aus Fahrzeugen

Bei vielen Fahrzeugen können Diebinnen und Diebe problemlos ins Wageninnere sehen und so einschätzen, ob es sich lohnt, das Fahrzeug aufzubrechen. Oft wird einfach eine Seitenscheibe eingeschlagen und danach die Tür entriegelt: Innert Sekunden oder Minuten sind Autoradios und Navigationsgeräte sowie Wertgegenstände (Mobiltelefon, Laptops, teure Sonnenbrillen etc.) entfernt.

Definition und Rechtslage

Laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) Art. 139 liegt ein Diebstahl vor, wenn jemand eine fremde, bewegliche Sache einer anderen Person zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen Dritten unrechtmässig zu bereichern:

  • Damit ein Diebstahl vorliegt, muss folglich eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein. Wer z.B. jemandem eine Waffe in der Absicht wegnimmt, die Person vor sich selbst zu schützen, begeht keinen Diebstahl.
  • Es handelt sich nur dann um einen Diebstahl, wenn die Person mit Vorsatz handelte. Damit der Vorsatz erfüllt ist, musste die Diebin bzw. der Dieb zum Tatzeitpunkt wissen, was sie/er tat und es tun wollen. Wer im Glauben, es sei das eigene Smartphone, ein fremdes Handy einsteckt, begeht ebenso wenig einen Diebstahl wie eine Person, die z.B. unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen wird, einen Diebstahl zu begehen.

Diebstahl nach Art. 139 StGB ist ein Offizialdelikt und wird von der Polizei von Amtes wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat.

Wie kann ich mich schützen?

  • Nehmen Sie möglichst immer alle Wertgegenstände und Ausweise aus dem Auto. Falls dies nicht möglich ist, sollten sie nicht im Wageninnern sichtbar sein.
  • Schliessen Sie immer alle Fenster und vergessen Sie dabei nicht das Schiebedach.
  • Schliessen Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs die Türen und den Kofferraum immer ab (auch in geschlossenen Garagen). Kontrollieren Sie, ob die Türen wirklich verriegelt sind.
  • Nutzen Sie die Diebstahlsicherung der Fahrzeugschlüssel.

Was tut die Polizei?

Melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei! Je nach gestohlenem Gegenstand kann die Anzeige in vielen Kantonen online erstattet werden.

Diebstähle werden in den jeweiligen polizeilichen Datenbanken erfasst. Wenn die Polizei Diebesgut beschlagnahmt oder findet, versucht sie es mit Hilfe der Datenbankeinträge zuzuordnen und der Besitzerin oder dem Besitzer zurückzugeben. Wer Opfer von Diebenwurde, hat jedoch allgemein geringe Aussichten, seine Wertsachen zurückzuerhalten. Es ist dennoch wichtig, Diebstähle der Polizei zu melden, auch aus Versicherungsgründen. Sie kann so feststellen, in welchen Gebieten sich derzeit besonders viele Diebinnen und Diebe aufhalten und mit welchen Tricks derzeit viele Leute bestohlen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen warnen sowie ihre Präsenz an bestimmten Orten verstärken.