
Entreissdiebstahl
Bei einem Entreissdiebstahl wendet die Täterschaft körperliche Gewalt an, indem sie dem Opfer das Diebesgut (Handtasche, Smartphone, Aktenkoffer etc.) aus der Hand oder von der Schulter reisst und anschliessend zu Fuss oder auf einem Motorrad flüchtet. Personen aus allen Altersgruppen können Opfer von Entreissdiebstählen werden.
Definition und Rechtslage
Laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) Art. 139 liegt ein Diebstahl vor, wenn jemand eine fremde, bewegliche Sache einer anderen Person zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen Dritten unrechtmässig zu bereichern:
- Damit ein Diebstahl vorliegt, muss folglich eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein. Wer z.B. jemandem eine Waffe in der Absicht wegnimmt, die Person vor sich selbst zu schützen, begeht keinen Diebstahl.
- Es handelt sich nur dann um einen Diebstahl, wenn die Person mit Vorsatz handelte. Damit der Vorsatz erfüllt ist, musste die Diebin bzw. der Dieb zum Tatzeitpunkt wissen, was sie/er tat und es tun wollen. Wer im Glauben, es sei das eigene Smartphone, ein fremdes Handy einsteckt, begeht ebenso wenig einen Diebstahl wie eine Person, die z.B. unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen wird, einen Diebstahl zu begehen.
Diebstahl nach Art. 139 StGB ist ein Offizialdelikt und wird von der Polizei von Amtes wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat.
Wie kann ich mich schützen?
- Tragen Sie Ihr Portemonnaie, Smartphone und Ihre Hausschlüssel auf der Innenseite Ihrer Kleidung, am besten in verschliessbaren Innentaschen.
- Tragen Sie Hand-, Schulter- und Umhängetaschen an der verkehrsabgewandten Körperseite.
- Nehmen Sie Ihre Wertsachen nur wenig nötig in die Hand und stellen Sie sie nicht zur Schau.
- Führen Sie Botengänge mit hohen Geldwerten nie alleine aus.
- Meiden Sie schlecht beleuchtete und kaum frequentierte Wege.
- Falls jemand versucht, Ihnen Ihre Wertsachen zu entreissen, wehren Sie sich nicht. Sie könnten sich verletzen.
Was tut die Polizei?
Melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei! Je nach gestohlenem Gegenstand kann die Anzeige in vielen Kantonen online erstattet werden.
Diebstähle werden in den jeweiligen polizeilichen Datenbanken erfasst. Wenn die Polizei Diebesgut beschlagnahmt oder findet, versucht sie es mit Hilfe der Datenbankeinträge zuzuordnen und der Besitzerin oder dem Besitzer zurückzugeben.
Wer Opfer von Dieben wurde, hat jedoch allgemein geringe Aussichten, seine Wertsachen zurückzuerhalten. Es ist dennoch wichtig, Diebstähle der Polizei zu melden, auch aus Versicherungsgründen. Beim Entreissdiebstahl kann zusätzlich auch die dabei angewendete körperliche Gewalt angezeigt werden. Sie kann so feststellen, in welchen Gebieten sich derzeit besonders viele Diebinnen und Diebe aufhalten und mit welchen Tricks derzeit viele Leute bestohlen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen warnen sowie ihre Präsenz an bestimmten Orten verstärken.

