… tanzen, trinken, Spass haben, in Clubs und Kneipen, auf Festivals und auf Privatveranstaltungen – ein erlebnisreiches Nachtleben gehört vor allem für junge Menschen einfach dazu!

Doch leider kommt es dabei immer wieder zu grenzverletzendem Verhalten, zu Beleidigungen, Belästigungen und Drohungen, auch zu körperlichen Auseinandersetzungen bis hin zu schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Messerstechereien. Hier wollen wir gegensteuern.

Mit der Kampagne «Gut ausgegangen?» wollen wir einen Beitrag dafür leisten, dass jeder Abend, an dem man ausgeht, gut ausgeht, ohne Zwischenfälle und ohne Ende mit Schrecken!

Wir richten uns dabei an alle, die am Nachtleben beteiligt sind, also an potenzielle Täter und Täterinnen, Opfer, Dritte, Zeugen und Zeuginnen.

Was kann ich tun?

You better THINK!

Das heisst: «Denk mal nach!» Damit ist gemeint, dass du dich nicht komplett berauschen, sondern immer versuchen solltest, den «Kopf oben» zu behalten, in allen Situationen.

  • Kenn dein Limit bei Alkohol und lass die Drogen beiseite.
    Der Konsum von Alkohol und Drogen verändert dein Verhalten und deine Reaktionen. Einerseits sinkt die Hemmschwelle, übergriffig zu werden, andererseits die Fähigkeit, sich zur Wehr zu setzen.
  • Behalte die Kontrolle.
    Generell gilt: Kontrolliere dein Verhalten in jeder Situation.
  • Lass deinen Drink nicht unbeaufsichtigt.
    Es geht vor allem um Substanzen wie K.O.-Tropfen, aber nicht nur. Achte auf dein Getränk, damit du verhinderst, dass eine Substanz ohne dein Wissen hineingetan wird.
  • Lass dich nicht provozieren.
    Lass dich nicht auf Provokationen ein, egal welche Rolle du spielst. Ziehe dich lieber zurück, wenn du nicht im Dialog eine Lösung findest.
  • Respektiere die Grenzen der anderen.
    Jede Person hat seine eigenen Grenzen. Wenn du unsicher bist, vergewissere dich der Zustimmung bzw. Einwilligung deines Gegenübers.

STAY together!

Das heisst: «Bleibt zusammen!» Damit ist gemeint, dass ihr aufeinander achtgeben sollt, wenn ihr zu zweit oder in einer Gruppe unterwegs seid.

  • Achtet gegenseitig auf eure Drinks.
    Lasst eure Drinks nicht unbeaufsichtigt. Es geht vor allem um Substanzen wie K.O.-Tropfen, aber nicht nur. Achtet auf eure Getränke, damit ihr verhindert, dass eine Substanz ohne euer Wissen hineingetan wird.
  • Kümmert euch um eure Freunde und Freundinnen.
    Achtet darauf, dass nicht Einzelne von euch mit Dritten Probleme bekommen. Unterstützt euch und trefft gemeinsame Entscheidungen.
  • Lasst niemanden allein zurück.
    Wenn ihr die Party verlassen wollt, sollte niemand aus der Gruppe allein zurückbleiben, vor allem wenn er/sie schon reichlich angeschlagen ist.
  • Organisiert eure Heimfahrt vorher.
    Überlegt schon am Anfang des Abends, wie ihr wieder nach Hause kommt, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Taxi, damit niemand plötzlich allein zurückbleibt.

HELP if you can!

Das heisst: «Hilf, wenn du kannst!» Das heisst nicht: «Hilf, auch wenn du dich damit selbst in Gefahr bringst!». Sondern nur, wenn das für dich gefahrlos möglich ist. Hier geht es um deine Zivilcourage.

  • Wenn jemand belästigt wird oder in Not ist, schau hin und hilf.
    Kümmere dich um das Opfer, leiste ggf. Erste Hilfe und signalisiere Unterstützung.
  • Mach auch deine Gruppe auf die Situation aufmerksam.
    Gemeinsam könnt ihr schnell entscheiden, wie ihr helfen könnt.
  • Wende dich ans Personal.
    Wenn du unsicher bist, ob du die Gefährlichkeit einer Situation richtig einschätzt, lass es das Personal entscheiden.
  • Wenn’s bedrohlich oder gefährlich wird, ruf die Polizei: 117.
    Wenn eine Situation zu eskalieren droht oder es schon zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, alarmierst du bitte umgehend den Notruf!

Opfer & Täterschaft

Ein wichtiger Hinweis zu den obenstehenden Tipps: Für eine strafbare Handlung ist immer allein der Täter bzw. die Täterin verantwortlich. Das Opfer hat keine Schuld. Also auch wenn jemand nicht den ganzen Abend lang sein Glas im Auge hat, hat niemand das Recht, etwas hineinzutun. Und auch wenn jemand so betrunken ist, dass er kaum noch stehen kann, hat niemand das Recht, ihm sein Geld zu klauen. Unsere Tipps sind dafür da, dass sich alle Beteiligten über die Gefahren bewusst werden, die es im Nachtleben gibt. Eine Garantie dafür, dass der Ausgang gut ausgeht, sind sie nicht. Wenn es zu Straftaten kommt, wird dies gemäss dem Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt und kann einschneidende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Notfall

Im Notfall und im Zweifelsfall ruf die Nummer 117 an und schildere, was wann wo und wie passiert ist, je mehr Details über die Täterschaft, desto besser.

Wenn du Opfer einer Straftat geworden bist, erstatte umgehend Anzeige bei einer Polizeidienststelle. Wenn du eine Straftat beobachtet hast, stelle dich als Zeuge/Zeugin zur Verfügung.

Weitere Informationen

Wenn du Opfer einer Sexual- oder Gewaltstraftat geworden bist, unterstützt dich die Beratungsstelle der Opferhilfe auch bezüglich medizinischer Versorgung, juristischer Beratung, therapeutischer Unterstützung und materieller Hilfe.

Falls du Opfer einer Sexualstraftat geworden bist und du weisst noch nicht, ob du eine Anzeige erstatten willst, begib dich dennoch so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, um eine rechtsmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen, damit eine Spurensicherung durchgeführt werden kann. Informationen dazu findest Du auf der Seite:

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