• Opfer eines Einbruchs berichten regelmässig, dass der materielle Schaden weniger schlimm sei als der emotionale. Einbruchsopfer fühlen sich häufig in ihrer Privatsphäre verletzt, ihr Schutzbedürfnis und ihr Grundvertrauen sind angeschlagen. Viele Betroffene berichten, dass sie mit ihren Ängsten und emotionalen Verletzungen allein gelassen werden. Leider stimmt das auch, zumindest teilweise. Die Polizei ist lediglich für die Einbruchsprävention und -ermittlung zuständig, und auch die Opferhilfe darf gemäss gesetzlicher Grundlage nur dann Unterstützung leisten, wenn Opfer direkt mit der Täterschaft konfrontiert wurden. Die Schweizerische Kriminalprävention hat im Faltblatt «Einbruch – Was nun?» einige Ratschläge zusammengetragen, die Ihnen helfen, nach einem Einbruch auch die emotionalen Wunden zu versorgen und den seelischen Scherbenhaufen zusammenzuwischen.

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