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«Nicht Waffen töten Menschen, sondern Menschen töten Menschen». Hinter diesem Kalenderspruch steht die Idee, dass es die menschliche Aggression ist, die anderen Menschen schaden kann und nicht die Waffe per se.

Natürlich feuert eine Pistole nicht von alleine los. Dennoch ist es aus kriminologischer Sicht zu einfach, nur die menschlichen Motive genauer zu betrachten. Sich mit Händen und Füssen zu wehren oder mit Fäusten und Tritten jemanden anzugreifen, braucht ungleich mehr an Fähigkeiten und Durchsetzungswillen, als den Abzug einer Waffe zu drücken! Dem Umstand trägt auch die Gesetzgebung Rechnung, indem sie Waffen nicht frei zum Verkauf gibt und auch den Umgang damit regelt. Das Wichtigste dazu finden Sie anhand der folgenden 10 Fragen erklärt.

1. Was ist eine Waffe?

Als Waffen gelten gemäss Gesetz Feuer-, Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie Elektroschockgeräte und sämtliche Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch bestimmte Messer, Dolche und Sprühprodukte. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz werden durch die Polizei strafrechtlich verfolgt und durch die Justiz geahndet.

2. Welche Waffen sind verboten?

Der Gesetzgeber verbietet bestimmte Waffen und Gegenstände, die ausschliesslich dem Zweck des Verletzens oder Tötens von Menschen dienen, wie z.B. ein Schlagring oder ein Schmetterlingsmesser. Für verbotene Waffen gibt es grundsätzlich keine Waffentragbewilligungen.

3. Ab welchem Alter darf man eine Waffe erwerben?

Ab 18 Jahren können Waffen erworben werden. Eine Schenkung oder eine Erbschaft gelten auch als Erwerb.

4. Darf man Waffen im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen tragen?

Wer an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffe tragen will, braucht grundsätzlich eine amtliche Waffentragbewilligung. Das unberechtigte Mitführen einer Waffe in einem Rucksack oder im Auto gilt auch als «Tragen einer Waffe».

5. Was muss man beim Transport einer Waffe beachten?

Waffen dürfen ausschliesslich auf direktem Weg vom Aufbewahrungsort zum legitimierten Benutzungsort transportiert werden. Als legitime Benutzungsorte gelten beispielsweise Schiessstände, Jagdreviere oder Waffengeschäfte.

6. Wie bewahrt man eine Waffe am besten auf?

Waffen müssen sorgfältig aufbewahrt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Jeder Verlust einer Waffe muss sofort der Polizei gemeldet werden. Für eine sichere Aufbewahrung empfiehlt sich ein abschliessbarer Waffenschrank.

7. Was versteht man unter gefährlichen Gegenständen?

Werkzeuge sowie Haushalts- und Sportgeräte (z.B. ein Küchenmesser oder ein Baseballschläger), die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, sind zwar keine Waffen, gelten aber als gefährliche Gegenstände.

8. Was muss man sonst noch beachten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen?

Das missbräuchliche Tragen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf sich oder in einem Fahrzeug ist verboten.

9. Wie unterscheiden sich Spielzeugpistolen von richtigen Feuerwaffen?

Spielzeugpistolen und -gewehre müssen durch ihre Transparenz oder ihre optische Erscheinung zweifelsfrei von richtigen Feuerwaffen zu unterscheiden sein.

10. Darf man Waffen im Ausland kaufen resp. importieren?

Beim Kauf einer Waffe oder Munition im Ausland oder in einem ausländischen Onlineshop gelten die Waffengesetze des jeweiligen Landes. Für den Import bedarf es hingegen einer Bewilligung der Zentralstelle Waffen, die vorgängig eingeholt werden muss. Was im Ausland frei erhältlich ist, muss in der Schweiz noch lange nicht erlaubt sein.

Weitere Informationen

  • Waffen und Gesetz – 10 Fakten
  • Möchten Sie Waffen, Waffenbestandteile, Munition oder entsprechendes Zubehör abgeben? Kontaktieren Sie dazu Ihre nächstgelegene Polizeistelle.

Kategorien: Gewalt

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