Durch gezielte Prävention von Skimming in Kombination mit der verbesserten Infrastruktur im Zahlungsverkehr konnte die Zahl der Kartenbetrugsfälle in der Schweiz massiv gesenkt werden. Nichtsdestotrotz besteht nach wie vor, insbesondere im Ausland, die Gefahr, Opfer von Skimming zu werden. In vielen Fällen profitieren die Betrüger vom fehlenden Misstrauen und von der mangelnden Sorgfalt ihrer Opfer.

Definition

Der Begriff Skimming wird vom englischen Wort «to skim» abgeleitet, was so viel bedeutet wie «abheben» oder «abschöpfen». Als Skimming bezeichnet man das Manipulieren von Kartenautomaten (Geldautomaten, Billettautomaten und Zahlterminals im Detailhandel, an Tankstellen, in der Gastronomie usw.). Dabei bringen die Täter spezielle Apparaturen am oder im Automaten an, welche die Magnetstreifendaten von Konto-, Debit- und Kreditkarten kopieren und den PIN-Code ausspähen. Mit diesen Informationen kann die Täterschaft anschliessend unbemerkt Geld vom Konto des Opfers abheben. Die meisten Opfer bemerken die Tat erst, wenn sie ihren Kontoauszug prüfen.

Wie funktioniert Skimming?

In der Schweiz ist es nicht möglich, mit Maestro- und PostFinance-Karten ohne den fälschungssicheren Chip Bargeld zu beziehen. In verschiedenen aussereuropäischen Ländern genügen jedoch die Magnetstreifendaten und die Eingabe des PIN-Codes, um Geld abzuheben. Aus diesem Grund wird in Fällen von Skimming das Geld immer ausserhalb Europas abgehoben.
Der Ablauf eines Skimming-Falls und dessen Konsequenzen können folgendermassen aussehen:

Manipulation von Automaten

Die Täterschaft bringt als erstes verschiedene Apparaturen im oder am Kartenautomaten an: Ein Kartenlesegerät speichert die Magnetstreifendaten und gleichzeitig spioniert die von der Täterschaft angebrachte Tastaturattrappe oder eine installierte Minikamera den PIN-Code aus. Für den Karteninhaber sind diese Manipulationen praktisch nicht zu erkennen, da die Apparaturen täuschend echt aussehen und die Kameras so klein sind, dass sie kaum bemerkt werden.

Geldbezug im Ausland 

Hat die Täterschaft die benötigten Karteninformationen erlangt, fertigt sie damit anschliessend eine Kopie der Karte an. Da sie die Kartenkopie in der Schweiz ohne Chip nicht nutzen kann, bezieht sie damit im Ausland so viel Geld wie möglich zulasten des ahnungslosen Karteninhabers. Weil der Karteninhaber in der Schweiz nach wie vor über eine funktionstüchtige Karte verfügt, bemerkt er den Diebstahl auf seinem Konto meist nicht sofort, sondern erst, wenn er kein Geld mehr abheben kann, weil sein Konto leer ist oder wenn sich sein Finanzinstitut wegen verdächtigen Abbuchungen aus dem Ausland bei ihm meldet.  

Handel mit Karteninformationen im Internet

Es kann aber auch sein, dass Skimming-Betrüger den PIN-Code und Magnetstreifendaten einzig deshalb ausspähen, um mit diesen Informationen zu handeln. Das bedeutet, dass sie via Internet die Daten an andere Betrüger verkaufen, damit diese anschliessend im Ausland illegal Geld von den betroffenen Konten abheben können. Da es sich bei der Täterschaft häufig um organisierte Gruppen handelt, gelangen die Kartendaten blitzschnell ins Ausland.

Rechtslage

Mögliche und typische Straftatbestände, die bei Skimming erfüllt werden, sind:

Was tut die Polizei?

Bei den möglichen und typischen Straftatbeständen, die bei Skimming erfüllt sind, handelt es sich um Antragsdelikte. Die oder der Geschädigte muss deshalb bei der Polizei einen Strafantrag stellen.

Was kann ich tun?

Benutzung der Karte

  • Geheimer PIN-Code: Geben Sie Ihren PIN-Code niemals an andere Personen weiter. Bewahren Sie den PIN-Code nicht zusammen mit der Karte auf und vermerken Sie ihn nicht auf der Karte.
  • Karte nicht aus der Hand geben: Geben Sie Ihre Karte nie aus der Hand – weder einem «Helfer» beim Geldautomaten noch einem Serviceangestellten. Die Karte kann blitzschnell ausgetauscht werden, ohne dass Sie es merken.
  • Karte sperren lassen: Lassen Sie Ihre Karte bei Verdacht auf Missbrauch umgehend sperren. Das Gleiche gilt bei Diebstahl, Verlust oder Einzug der Karte am Automaten.
  • Kontobewegungen kontrollieren: Überprüfen Sie regelmässig Ihren Kontoauszug und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten sofort Ihr Finanzinstitut.

Card-Control im Ausland: Unter Card-Control versteht man die Einschränkung der Kartennutzung im Ausland. Um sich vor Skimming zu schützen, sind folgende Massnahmen besonders effektiv:

  • Geoblocking/Geocontrol: Die Karte kann nur in ausgewählten Ländern eingesetzt werden.
  • Beschränkung der Bezugslimite: Die maximale Bezugslimite der Karte im Ausland wird eingeschränkt.
  • Mischform: Die maximale Bezugslimite ist auf ausgewählte Länder beschränkt.

Verhalten am Geldautomaten

  • PIN-Code verdeckt eingeben: Geben Sie an allen Kartenautomaten Ihren PIN-Code verdeckt ein. Verdecken Sie Ihre Zahlen-Eingabe mit der anderen Hand oder mit Ihrem Portemonnaie. Achten Sie darauf, dass Sie niemand dabei beobachtet.
  • Keine Ablenkung: Lassen Sie sich beim Geldabheben, Bezahlen oder Billett lösen nicht ablenken. Fordern Sie zu nahe tretende Personen auf, Abstand zu halten. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln und nehmen Sie keine Hilfe unbekannten Personen an, wenn zum Beispiel Ihre Karte im Automaten feststeckt.
  • Bauchgefühl ernst nehmen: Vertrauen Sie auch am Kartenautomaten Ihrer Intuition: Wenn Ihnen ein Automat verdächtig vorkommt oder Sie sich am Automaten unwohl fühlen, weil zum Beispiel dubiose Personen in der Nähe sind, jemand Sie anspricht oder Ihnen zu nahe kommt, brechen Sie den Bezahl- oder Geldabhebevorgang ab und suchen Sie sich einen anderen Automaten.
  • Verdacht melden: Falls Sie einen manipulierten Automaten entdecken, informieren Sie den Automatenbetreiber. Ausserhalb der Bürozeiten wenden Sie sich an die Polizei über die Notrufnummer 117. Sie helfen so, weiteren Schaden zu vermeiden.

Falls Sie Opfer von Skimming geworden sind:

  • Wenn Sie bemerken, dass ein Kartenautomat manipuliert ist, kontaktieren Sie den Automatenbetreiber und ausserhalb der Öffnungszeiten die Polizei über die Notrufnummer 117. Befolgen Sie die Weisungen der Polizei und verändern Sie nichts am möglichen Tatort, bis diese eintrifft. Lassen Sie sich in dieser Zeit nicht von fremden Personen helfen. 
  • Lassen Sie Ihre Karte umgehend sperren, wenn Sie Ihre Karte verloren haben, Ihre Karte gestohlen wurde, Ihre Karte vom Kartenautomaten nicht mehr herausgegeben wird, der Verdacht auf Missbrauch besteht oder wenn Sie – in Rücksprache mit Ihrem Finanzinstitut – missbräuchliche Bezüge auf Ihrem Kontoauszug feststellen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihre Karte gestohlen wurde oder Ihnen Ihr Finanzinstitut bei unberechtigten Abbuchungen dazu rät.

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