Menschenhandel Schwerpunkt

Ausbeutung von Arbeitskraft auch in der Schweiz?

Jedes Jahr werden in der Schweiz Frauen, Männer und manchmal auch Minderjährige für ihre Arbeit ausgebeutet. Sie arbeiten als Hausangestellte, in der Gastronomie, im Pflegebereich oder im Baunebengewerbe. Wenn unwürdige und ausbeuterische Arbeitsbedingungen mit Drohungen, Gewalt oder dem Missbrauch von Schutzbedürftigkeit kombiniert werden, kann es sich um Menschenhandel handeln, ein Verbrechen, das allzu oft unsichtbar bleibt. Die Öffentlichkeit kann helfen, indem sie aufmerksam beobachtet, ausbeuterische Situationen bei der Polizei meldet oder die Betroffenen an Organisationen verweist, die auf die Unterstützung und Begleitung solcher Opfer spezialisiert sind.

Worum geht es?

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist die Anwerbung von oder der Handel mit Menschen, um ihre Arbeitskraft auszubeuten. Die Ausbeutung betrifft meist Menschen in einer schutzbedürftigen Lage, die von ihren Arbeitgebern ausgenutzt wird, um sie zu unwürdigen Arbeitsbedingungen zu zwingen, die weit unter dem in dem betreffenden Wirtschaftssektor üblichen Niveau liegen. Diese Ausbeutung kann verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffen, wie z. B. die Lohnzahlung, die Arbeitszeit, die Unterbringung oder die Sicherheit am Arbeitsplatz. Menschenhändler täuschen und bedrohen ihre Opfer oder wenden physische oder psychische Gewalt an, um sie zu zwingen, die von ihnen erwartete Arbeit zu leisten. Das Besondere an solchen Situationen ist, dass die Opfer wie eine Ware behandelt und unter Zwang gesetzt werden. Menschenhandel ist ein Verbrechen, das nach Artikel 182 des Strafgesetzbuchs mit einer Strafandrohung bis zu 20 Jahren geahndet wird.

Einige Beispiele:

Im Kanton Bern wurden Frauen mit dem Versprechen einer einfachen und gut bezahlten Arbeit und der Aussicht auf eine Arbeitsbewilligung in die Schweiz gelockt. In der exklusiven Ferienregion Gstaad mussten sie jedoch für einen Hungerlohn enorme Arbeitsleistungen erbringen, ohne Arbeitserlaubnis, ohne sich frei bewegen zu können und unter unsicheren Bedingungen. Sie schliefen auf Matratzen auf dem Boden oder auf Liegestühlen. Die sanitären Einrichtungen waren minimal.
Medienmitteilung zum Ermittlungsabschluss der Kantonspolizei Bern

Im Kanton St. Gallen stellte ein schweizerisch-brasilianisches Ehepaar eine Hausangestellte über die Schwester der Ehefrau in Brasilien ein. Die junge Brasilianerin reiste mit einem dreimonatigen Visum in die Schweiz ein. Gleich zu Beginn nahmen ihre Arbeitgeber ihr das bereits gebuchte Rückflugticket ab. Von Anfang an wurden die mündlich vereinbarten Arbeitsbedingungen mit Füssen getreten: Die Angestellte hatte keine Freizeit und erhielt einen Monatslohn von 100 CHF statt der versprochenen 2000 CHF. Die Arbeitnehmerin wurde wiederholt des Diebstahls beschuldigt, wobei diese Beschuldigungen zur Rechtfertigung des unanständigen Lohns, der ihr gezahlt wurde, herangezogen wurden. Die sozialen Beziehungen der Arbeitnehmerin wurden von der Arbeitgeberin immer stärker kontrolliert, und sie drohte ihr mit Gewalt. Der Fall wurde von Nachbarn entdeckt, die die Polizei informierten. Das Paar wurde wegen Menschenhandels, Förderung des illegalen Aufenthalts mit dem Ziel der Bereicherung und Beschäftigung einer ausländischen Person ohne Bewilligung schuldig gesprochen und verurteilt.
Arbeitsausbeutung im Kontext von Menschenhandel – SFM Studies #65d – März 2016 (unine.ch)

Ein litauischer Bauunternehmer hat mehrere Jahre lang ausländische Arbeiter für mehrere seiner Baustellen in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis angeworben und ausgebeutet. Die Arbeiter wurden insbesondere über das Internet mit dem Versprechen eines Stundenlohns in der Grössenordnung von 10 Euro angeworben. Die meisten von ihnen erhielten schliesslich einen Stundenlohn von 0,20 bis 6,50 CHF. Da sie keine finanziellen Mittel hatten, konnten die Opfer die Schweiz nicht verlassen und blieben unter der Kontrolle ihres Arbeitgebers, der ihre schutzlose Lage ausnutzte. Die Arbeiter hatten weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch Anspruch auf Schutzkleidung oder Sicherheitsvorkehrungen, wenn sie auf Dächern arbeiteten. Sie wohnten unter prekären Bedingungen und hatten nicht genügend zu essen. Der Arbeitgeber wurde wegen Menschenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Genève – Condamné à six ans pour traite d’êtres humains | 24 heures (Französisch)

Welche Wirtschaftssektoren sind in der Schweiz risikobehaftet?

Die Wirtschaftssektoren mit dem grössten Risiko in der Schweiz sind die Hauswirtschaft, das Baugewerbe, das Gastro- und Hotelgewerbe, den Pflegebereich und die Landwirtschaft. Manchmal kann es zu einer Ausbeutung der Arbeitskraft in Kombination mit sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch kommen. Solche Situationen wurden in der Hauswirtschaft oder im Reinigungsgewerbe gemeldet.

Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2022 im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen 18 Personen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft beschuldigt. Die Schweiz beteiligte sich an den von Europol koordinierten gemeinsamen Anstrengungen im Rahmen der Joint Action Days im Juni 2023, die speziell auf die Aufdeckung und Verfolgung dieser Art von Menschenhandel ausgerichtet waren. Mehr als 1000 Personen wurden in einem Dutzend Kantonen überprüft, wobei neun potenzielle Opfer aus Vietnam, Afghanistan, Nepal und Indien identifiziert wurden. Drei Personen, die des Menschenhandels verdächtigt wurden, wurden festgenommen. Die Kontrollen wurden in Restaurants, in Pflegeeinrichtungen, im Baugewerbe und im Bereich der Essenslieferung durchgeführt.

Im Allgemeinen erhöhen die folgenden Faktoren das Risiko von Ausbeutung der Arbeitskraft:

  • Schmutzige, riskante und entwürdigende Arbeit
  • Nachfrage nach billigen und flexiblen Arbeitskräften
  • Gewinnspannen möglichst knapp kalkuliert; Personalkosten machen einen grossen Teil der Produktionskosten aus (z. B. unterbezahlte Praktikanten)
  • Geringe Qualifikationsanforderungen
  • Beauftragung von Subunternehmern

Wie erkenne ich eine Situation des Menschenhandels?

Das Erkennen einer Situation, in der Menschenhandel vorliegt, ist Sache von Spezialisten. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise, anhand derer potenzielle Opfer erkannt werden können, um ihnen Zugang zu fachkundiger Beratung zu verschaffen. Die Tatsache, dass die Personen nicht unsere Sprache sprechen und ständig von einem Vermittler und/oder Dolmetscher begleitet werden, dass sie am Arbeitsplatz schlafen, mehr als die vorgeschriebene Zeit arbeiten, ständig überwacht werden, nervös, ängstlich, misstrauisch oder wortkarg wirken, sind nur einige Beispiele für Indikatoren, die auf einen Fall von Menschenhandel hindeuten können. Diese Liste ist nicht abschliessend, und wenn Ihnen andere Situationen oder Verhaltensweisen nicht richtig erscheinen, ist es wichtig, dass Sie darüber sprechen.

Was kann ich tun?

Bei starkem Verdacht können verdächtige Situationen bei der Polizei angezeigt werden. Es ist auch möglich, potenzielle Opfer an spezialisierte NGOs zu verweisen, die sich zu einer nationalen Plattform zusammengeschlossen haben, oder sich als Zeuge einer potenziellen Situation von Menschenhandel an diese NGOs zu wenden.

Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz

Ein Mann, der Eier hat, hat Rückgrat. Er würde niemals Schwächere ausnutzen, sondern er würde ihnen helfen. Auch (und besonders) dann, wenn er Sexdienst­leistungen in ­Anspruch nimmt.

Als Kunde einer Sexarbeiterin merkst du schnell, ob sie sich mit dir wohlfühlt oder ob sie ein Problem hat. Es muss ja nicht gerade eine blutende Schnittwunde sein, doch vielleicht hat sie ein überschminktes blaues Auge. Oder sie sieht einfach nur furchtbar traurig aus.

Zu 99% sind es Männer, die Sexdienstleistungen in Anspruch nehmen. Zwangsprostitution ist also ein männergemachtes Problem! Und nur Männer können es lösen: Auch du, indem du deine Sexarbeiterin als Mensch betrachtest und nicht nur als Sexobjekt.

Als Gast in einem Erotik-Etablissement solltest du nicht einfach «die Sau rauslassen», ­sondern dich genauso benehmen wie als Gast in einem guten Restaurant: freundlich, ­höflich, respekt­voll. Dann siehst du besser, ob etwas nicht in Ordnung ist.

Nicht alle, die in der Prostitution arbeiten, tun das frei­willig. Auch in der Schweiz gibt es Opfer von Menschenhandel: Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die meistens nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt haben – dich! Du kannst diesen Frauen helfen, indem du aufmerksam, fair und menschlich bleibst.

Wie erkennst du, dass du es möglicher­weise mit Zwangsprostitution zu tun hast?

  1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Sexarbeiterin verletzt sein, z. B. Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiges Indiz, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch solltest du genau hinschauen (und dir ggf. beweisen lassen), ob sie wirklich schon volljährig ist!
  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  3. Dein Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen, und trotzdem hast du irgendwie ein ungutes Gefühl. Dann vertraue auf dieses Gefühl und ignoriere es nicht!

Was du tun solltest:

Bitte wähle in dringenden Fällen 117 oder melde dich hier: ­Nationale Meldestelle gegen Menschenhandel und Ausbeutung ACT212, damit wir deinem Verdacht nachgehen können. Natürlich kannst du dabei anonym ­bleiben. Auf jeden Fall hast du keinerlei negative Konsequenzen zu ­befürchten, auch wenn sich dein Verdacht nicht bestätigen sollte. Ein ­ungutes Ge­fühl zu melden, ist immer besser, als kaltherzig wegzuschauen und sich ggf. einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.

Hilf mit, Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz zu bekämpfen. Vielen Dank!

Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz

Als Gast in einem Erotik-Etablissement solltest du nicht einfach «die Sau rauslassen», ­sondern dich genauso benehmen wie als Gast in einem guten Restaurant: freundlich, ­höflich, respekt­voll. Dann siehst du besser, ob etwas nicht in Ordnung ist.

Nicht alle, die in der Prostitution arbeiten, tun das frei­willig. Auch in der Schweiz gibt es Opfer von Menschenhandel: Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die meistens nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt haben – dich! Du kannst diesen Frauen helfen, indem du aufmerksam, fair und menschlich bleibst.

Wie erkennst du, dass du es möglicher­weise mit Zwangsprostitution zu tun hast?

  1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Sexarbeiterin verletzt sein, z. B. Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiges Indiz, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch solltest du genau hinschauen (und dir ggf. beweisen lassen), ob sie wirklich schon volljährig ist!
  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  3. Dein Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen, und trotzdem hast du irgendwie ein ungutes Gefühl. Dann vertraue auf dieses Gefühl und ignoriere es nicht!

Was du tun solltest:

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Hilf mit, Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz zu bekämpfen. Vielen Dank!

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Nicht alle, die in der Prostitution arbeiten, tun das frei­willig. Auch in der Schweiz gibt es Opfer von Menschenhandel: Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die meistens nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt haben – dich! Du kannst diesen Frauen helfen, indem du aufmerksam, fair und menschlich bleibst.

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  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  3. Dein Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen, und trotzdem hast du irgendwie ein ungutes Gefühl. Dann vertraue auf dieses Gefühl und ignoriere es nicht!

Was du tun solltest:

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  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
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  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  3. Dein Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen, und trotzdem hast du irgendwie ein ungutes Gefühl. Dann vertraue auf dieses Gefühl und ignoriere es nicht!

Was du tun solltest:

Bitte wähle in dringenden Fällen 117 oder melde dich hier: ­Nationale Meldestelle gegen Menschenhandel und Ausbeutung ACT212, damit wir deinem Verdacht nachgehen können. Natürlich kannst du dabei anonym ­bleiben. Auf jeden Fall hast du keinerlei negative Konsequenzen zu ­befürchten, auch wenn sich dein Verdacht nicht bestätigen sollte. Ein ­ungutes Ge­fühl zu melden, ist immer besser, als kaltherzig wegzuschauen und sich ggf. einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.

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Menschenhandel bekämpfen: Das können Sie als Freier tun

Opfer von Menschenhandel erkennen

Menschenhandel zu erkennen ist oft schwierig, dennoch gibt es Anzeichen, die Sie als verantwortlicher Freier ernst nehmen sollten:

  • Die Frau gibt an, sehr hohe Schulden beim Bordellbetreiber oder «Jobvermittler» zu haben.
  • Die Frau gibt an, dass sie permanent überwacht und kontrolliert wird.
  • Die Frau gibt an, dass sie ihren Pass abgeben musste bzw. dass man ihn ihr weggenommen hat.
  • Eine Drittperson (z.B. der Bordellbetreiber oder ein anderer Freier) sagt Ihnen, dass Sie mit der Frau machen können, was Sie wollen.

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) verweist zudem auf weitere Anzeichen, die darauf hinweisen könnten, dass Sie es mit einem Opfer von Menschenhandel zu tun haben. Schon das Vorhandensein eines einzigen Anzeichens sollte Sie dazu veranlassen, genauer hinzuschauen oder nachzufragen!

Wie Freier vorgehen sollten

Wenn Sie als Freier ein komisches Gefühl haben und unsicher sind, ob die Frau ihrer Tätigkeit freiwillig nachgeht oder ob sie ausgebeutet wird, sollten Sie handeln:

  • Kontaktieren Sie die FIZ und schildern Sie Ihre Beobachtungen.
  • Stellen Sie der Frau Ihr Handy zur Verfügung, damit sie die FIZ anrufen kann. Akzeptieren Sie es, wenn die Frau den Anruf (noch) nicht machen will.
  • Geben Sie der Frau die Telefonnummer und die Webseitenadresse der FIZ. Die Webseite ist mehrsprachig, u.a. Ungarisch (Magyar), Rumänisch, Bulgarisch und Thai. Akzeptieren Sie es, wenn die Frau die Kontaktangaben (noch) nicht annehmen will.

Auch Transmenschen und Männer unter den Opfern

Die überwiegende Mehrheit der Opfer von Menschenhandel, die sexuell ausgebeutet werden, sind Frauen. Als Freier von männlichen oder transsexuellen Prostituierten sollten Sie sich aber auch vergegenwärtigen, dass auch Transmenschen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, dies möglicherweise unter Zwang tun. Achten Sie deshalb auf die gleichen Anzeichen wie bei weiblichen Opfern. Die Schweizer Justiz und Polizei ist ausserdem immer wieder mit Opfern konfrontiert, die noch nicht volljährig sind. Kontaktieren Sie in Verdachtsfällen die Polizei.

Weitere Informationen

Was kann ich (als Freier) im Verdachtsfall tun?

Die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) hat folgende Empfehlungen für verantwortliche Freier abgegeben:
  1. Nutzen Sie Ihr Handy! Geben Sie der Frau die Möglichkeit zu telefonieren – mit einer Beratungsstelle.
  2. Rufen Sie die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) unter der Telefonnummer 044 436 90 00 an. Die Beraterinnen dieser Fachstelle werden versuchen, Kontakt zu der Frau aufzunehmen, und sprechen mit ihr, wenn möglich in ihrer Muttersprache. Vorausgesetzt sie will das.
  3. Geben Sie der Frau die Telefonnummer von FIZ (044 436 90 00) und die Adresse der Webseite. Die Texte der Webseite sind in mehreren Sprachen (u.a. Ungarisch, Rumänisch und Thai) verfasst.

Was wird in der Schweiz für die Opfer von Menschenhandel unternommen?

Laut Bundesgesetz über die Hilfe für Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) stehen Beratung und Hilfe jeder Person zu, die in der Schweiz durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde – unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Aufenthaltsstatus. Opfer von Menschenhandel haben in der Regel psychische und physische Gewalt erlitten und damit Anspruch auf Beratung und Hilfe. Die Hilfeleistungen beinhalten ein auf die Situation des Opfers bezogenes Bündel an Massnahmen. Dazu zählt unter anderem Unterkunft, Begleitung und Betreuung während der Stabilisierung sowie medizinische und rechtliche Hilfe. Weil es sich bei den Opfern von Menschenhandel oft um traumatisierte Personen handelt, ist meist eine Betreuung durch spezialisierte Opferbetreuungsstellen notwendig.

Da sich viele Opfer illegal in der Schweiz aufhalten, wird ihnen vor der Ausschaffung eine Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen eingeräumt, um sich zu regenerieren und zu entscheiden, ob sie Strafanzeige gegen die Menschenhändler erstatten will. Nach Ablauf der Bedenkzeit kann dem Opfer für die Dauer des Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Sind Gründe vorhanden, die gegen eine Rückkehr ins Heimatland sprechen, kann dem Opfer eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles erteilt werden. Ausserdem bietet die Schweiz den Betroffenen Rückkehrhilfe an.

Was sind die Ursachen für Menschenhandel?

In unserer globalisierten Welt ist es heute viel leichter, zu erfahren, wie die Lebensbedingungen in einem anderen Land oder Kontinent sind. Gleichzeitig sind wir heute viel mobiler als früher: Es gibt Flugverbindungen in alle Länder der Welt und Reisen ist günstiger. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen und ihr Glück anderswo suchen. Sie wollen der Armut und der Arbeits- oder Perspektivenlosigkeit in ihrem Land entfliehen und werden von Ländern angezogen, wo die Nachfrage nach billigen und ungelernten Arbeitskräften gross zu sein scheint.

Weil viele westeuropäische Nationen ihre Asyl- und Flüchtlingspolitik verschärft haben und es nicht mehr leicht ist, legal in solche Länder zu migrieren, lassen sich gewisse Menschen auf scheinbar seriöse und andere auf offensichtlich dubiose Vermittler und Vermittlungsagenturen ein, um legal oder illegal nach Westeuropa zu gelangen. Viele dieser Menschen gelangen zwar zu uns, aber werden hier ausgebeutet.

Warum ist es schwierig gegen Menschenhandel vorzugehen?

Menschenhandel ist ein lukratives Geschäft, weil hohe Gewinne realisiert werden können. Es gibt viele Kriminelle, die daran interessiert sind, mit Menschenhandel reich zu werden. Nebst den hohen Gewinnen, die mit Menschenhandel zu erwirtschaften sind, ist das Risiko einer Verurteilung gering, weil für die Strafverfolgung und die Opferbetreuung nur beschränkte Ressourcen zur Verfügung stehen und die Beweisführung vor urteilenden Gerichten oft nicht standhält. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, fallen die Strafen in der Schweiz im Vergleich zu denen im Ausland gering aus.

Ausserdem ist die Polizei auf die Zusammenarbeit mit den Opfern und Zeugen angewiesen, um gegen die Menschenhändler effizient ermitteln zu können und sie für ihre Taten verantwortlich zu machen. Manche Opfer sind jedoch so traumatisiert, dass sie nicht in der Lage sind, einen Gerichtsprozess durchzustehen oder sie fürchten, dass die Täter sich an ihnen oder ihren Angehörigen rächen werden.

An wen können sich Opfer von Menschenhandel wenden?

Falls es Grund zur Annahme gibt, dass das Leben eines Opfers von Menschenhändlern akut bedroht ist, muss die Polizei (Telefonnummer 117) so schnell wie möglich verständigt werden.
In allen anderen Fällen existieren in der Schweiz mehrere spezialisierte Hilfsorganisationen, die sich um Opfer von Menschenhändler kümmern. Zu erwähnen sind beispielsweise die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) mit Sitz in Zürich oder den Verein «Xenia» – Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe in Bern. Betroffene und Angehörige von Betroffenen können sich auch bei einer Kantonalen Opferberatungsstelle melden.

Warum arbeiten die meisten Opfer von Menschenhandel im Sexgewerbe?

Das Prostitutionsmilieu ist attraktiv für Personen, die vom Menschenhandel profitieren wollen, da der angestrebte Profit beträchtlich sein kann, und das Risiko einer Verurteilung eher gering ist.

Kann man von Ausbeutung sprechen, wenn die Opfer in der Schweiz mehr verdienen als in ihrem Heimatland?

Ja. Die meisten ausgebeuteten Opfer erhalten regelmässig einen bescheidenen Geldbetrag für ihre Arbeit und scheinen aus diesem Grund der Tätigkeit und der Situation, in der sie sich befinden, zuzustimmen. Trotzdem kann laut Bundesgericht Menschenhandel vorliegen, sofern die Opfer verletzlich sind und diese Verletzlichkeit durch die Täter ausgenutzt wird. Eine solche Verletzlichkeit kann gegeben sein, wenn das Opfer im Heimatland schwierigen wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen ausgesetzt ist. Wenn also der Täter von der offensichtlichen Bedürftigkeit des Opfers im Heimatland profitiert, indem er ihm einen bescheidenen Verdienst zugesteht, um es dadurch gefügig zu machen, so liegt Ausbeutung vor, unabhängig von einer allfälligen Zustimmung des Opfers.

Ich möchte mich gegen den Menschenhandel engagieren. Was kann ich tun?

Klären Sie Ihr Umfeld über Menschenhandel und Menschenschmuggel auf und zeigen Sie Ihren Verwandten und Bekannten, wo sie sich über Menschenhandel und Menschenschmuggel informieren können. Sensibilisieren Sie sie für die Opfer und erklären Sie ihnen, wie sie im Verdachtsfall vorgehen sollen.

Warum wissen viele Menschen in der Schweiz nichts oder nur sehr wenig über Menschenhändler und ihre Machenschaften?

Menschenhandel findet im Verborgenen statt und ist dadurch für viele Menschen nicht sichtbar. Menschenhändler, also zum Beispiel Bordellbetreiber und Zuhälter von Zwangsprostituierten, betreiben einen grossen Aufwand, um Ausbeutungssituationen so zu tarnen, als würden die Opfer freiwillig arbeiten. Sie drohen ihnen und erpressen sie, damit sie ihren Freiern nichts über ihre Situation zu erzählen. Viele Opfer von sexueller Ausbeutung leben ausserdem sehr isoliert und haben abgesehen von Freiern keinerlei Kontakt zur Aussenwelt. Das gleiche gilt für Hausangestellte, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird. Sie treten gar nie in der Öffentlichkeit in Erscheinung, weil sie in vielen Fällen das Haus gar nicht verlassen dürfen.

Wenn es in einer Stadt oder einem Kanton keine entdeckten Fälle von Menschenhandel gibt, bedeutet das nicht, dass keine Menschenhändler in diesem Gebiet tätig sind. Für das Erkennen von Menschenhandel und die Identifizierung der Opfer sind oft besondere Kenntnisse über diese Kriminalitätsform notwendig. Nur ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten verfügen in der Regel über das notwendige Wissen, um bei Kontrollen am Arbeitsplatz Anhaltspunkte für die Ausbeutung von Menschen zu erkennen. Trotzdem kommt immer wieder vor, dass Nicht-Spezialisten auf ausgebeutete Menschen aufmerksam werden.

Gibt es in der Schweiz Menschenhandel?

In dieser Hinsicht stellt die Schweiz in Europa keine Ausnahme dar. In allen Regionen der Schweiz haben die Strafverfolgungsbehörden bereits Fälle von Menschenhandel aufgedeckt.

Informieren Sie sich und Ihr Umfeld über das Thema Menschenhandel.

  • Klären Sie Ihr Umfeld über Menschenhandel und Menschenschmuggel auf und zeigen Sie Ihren Verwandten und Bekannten, wo sie sich über Menschenhandel und Menschenschmuggel informieren können. Sensibilisieren Sie sie für die Opfer und erklären Sie ihnen, wie sie im Verdachtsfall vorgehen sollen.

Seien Sie ein verantwortungsbewusster Freier – in der Schweiz sowie im Ausland.

  • Obwohl Zwangsprostitution nicht ohne weiteres identifiziert werden kann, gibt es Anzeichen, die darauf hindeuten. Erwähnt die im Erotikmilieu arbeitende Person Ihnen gegenüber, dass man ihr die Reisedokumente weggenommen habe, sie jegliche sexuelle Praktiken akzeptieren müsse, sie vergewaltigt wurde, sie zu ihren Diensten gezwungen werde oder sie unter exzessiver Beobachtung stehe, dann könnten dies Anzeichen von Menschenhandel sein.
  • Als Freier oder Kunde kann man ein Wegbereiter zur Opferhilfe sein. Man kann dem potentiellen Opfer entweder den Kontakt zu einer Beratungsstelle erleichtern oder die Beratungsstelle auf die Umstände aufmerksam machen. Dies sollte jedoch nicht ohne das Wissen der betroffenen Person geschehen, da es unvorhergesehene Folgen für die Person haben kann!
    • Nutzen Sie Ihr Handy! Geben Sie der Frau die Möglichkeit zu telefonieren – mit einer Beratungsstelle.
    • Die Berater und Beraterinnen der Beratungsstelle werden versuchen, Kontakt zu der Frau aufzunehmen, und sprechen mit ihr, wenn möglich in ihrer Muttersprache. Vorausgesetzt sie will das.
    • Geben Sie der Frau die Adresse der entsprechenden Webseiten. Einige sind in mehreren Sprachen verfügbar.

Menschenhandel

Definition

Menschenhandel ist ein Überbegriff und umfasst verschiedene Formen der Ausbeutung. Gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch Art. 182 werden die folgenden Tätigkeiten als Menschenhandel bezeichnet und unter Strafe gestellt: Menschen anwerben, vermitteln, anbieten, beherbergen oder annehmen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Der Handel mit Kindern kann zum Zweck all dieser Ausbeutungsformen geschehen.

Menschenhandel geht in den meisten Fällen mit Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit einher.

Formen von Menschenhandel

Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeute

Als sexuelle Ausbeutung werden nebst der Zwangsprostitution auch das pornografische Darstellen und die Herstellung von pornografischem Material verstanden, sofern dies unter Zwang geschieht. Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung werden hauptsächlich Frauen und Kinder. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf den Handel mit Frauen.

Frauen und Mädchen werden in ihren Heimatländern oft gezielt durch Stellenvermittlungsagenturen, Zeitungsannoncen und durch direktes Ansprechen (z.B. in Diskotheken) angeworben. Häufig wird ihnen dabei eine seriöse Arbeitsmöglichkeit (z.B. als Kellnerin oder Fotomodell) oder eine Eheschliessung versprochen. Manchmal werden sie aber auch direkt als Tänzerinnen oder Prostituierte rekrutiert. Über die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen werden sie jedoch wenig wahrheitsgetreu informiert. Die Händler organisieren anschliessend den Grenzübertritt in die Schweiz: Dieser erfolgt entweder legal mit einem Touristenvisum oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder illegal mit gefälschten Ausweispapieren, über visumsfreie Länder, über die «grüne Grenze» oder durch eine Scheinehe.

In der Schweiz angekommen, nehmen die Händler den getäuschten Frauen oft ihre Papiere und allfällige Rückflugtickets ab. Sie übergeben sie an Zuhälter und Bordellbetreiber, die sie «bestellt» haben und zahlen den Händlern den vereinbarten Preis für die «Ware» respektive eine Vermittlungsgebühr. Die Zuhälter und Bordellbetreiber behaupten nun gegenüber den Frauen, dass sie für sie eine Vermittlungsgebühr bezahlen mussten und sie ihre Papiere erst dann wieder bekommen würden und nach Hause reisen könnten, wenn sie die Gebühr abgearbeitet haben.

Um ihre vermeintlichen Schulden abzubezahlen, werden die Frauen fortan gezwungen, illegal in Massagesalons, Wellness- und Saunaklubs, in Hotelbars, auf dem Strassenstrich oder bei einem Escort-Service zu arbeiten. Die Zuhälter und Bordellbetreiber machen ihre Opfer mit Drohungen, physischer, psychischer oder sexueller Gewalt, Medikamenten und Drogen gefügig. Sie kontrollieren und überwachen sie oft pausenlos. Viele Opfer brechen aus dem Zwangsverhältnis nicht aus, weil sie Angst vor den Konsequenzen für sich und ihre Familienangehörigen in der Heimat haben und ihnen schlicht die Kraft dazu fehlt. Selbst wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden und als Opfer von Menschenhandel identifiziert werden, kooperieren sie deshalb nicht immer mit den Schweizer Behörden.

Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft

Für Arbeitsmigranten und -migrantinnen ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung führt der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt meistens über illegale Arbeitsvermittler und Schlepper, die ein hohes Entgelt für ihre Dienste verlangen. Den Opfern werden im Vorfeld der illegalen Einreise teilweise falsche Zusicherungen über die Möglichkeiten der Beschäftigung in der Schweiz sowie die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gemacht. Über die Höhe der Entlohnung wird kaum gesprochen. In vielen Fällen stellt jedoch bereits ein geringes Gehalt die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit im Heimatstaat dar.

Am Arbeitsplatz werden arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie Arbeitsbedingungen, Entlohnung sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz weitgehend umgangen. Dies ist kennzeichnend für diese Form von Menschenhandel, der rücksichtslosen Nutzung von Menschen als billige Arbeitskräfte. Die Ausbeutung und Gewalt gegenüber den ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz reichen von keiner oder sehr schlechter Bezahlung, Essensentzug, psychischer Misshandlung, fehlender Freizeit, Isolation bis hin zu Körperverletzung und sexueller Gewalt. Die Händler vermitteln Menschen als Arbeitskräfte in unterschiedliche Bereiche. Die Opfer arbeiten zum Beispiel im Gastgewerbe oder in der Baubranche oder werden als Hausangestellte in Privat- oder Diplomatenhaushalte vermittelt.

Kinderhandel

Kinderhandel bedeutet, wie beim Menschenhandel im Allgemeinen, den Transport eines Kindes an einen anderen Ort, die Übergabe an eine Drittperson oder die Entgegennahme eines Kindes mit dem Ziel, das Kind auszubeuten. Zum einen werden Kinder vom Ausland in die Schweiz gebracht, zum anderen werden Kinder, die hier aufwachsen, ausgebeutet.

Die Nachfrage nach Kindern erfolgt in der Regel mit Blick auf eine illegale Adoption, eine Zwangsheirat oder um sexuelle Bedürfnisse in Form von Kinderpornografie und -prostitution zu befriedigen. Gelegentlich werden Kinder aber auch zur Begehung von kriminellen Taten (z.B. Diebstahl, Einbruch, Drogenhandel) eingesetzt oder zum Betteln gezwungen. Speziell unbegleitete Kinder und Jugendliche, auf deren Asylantrag nicht eingetreten wird und die in der Schweiz untertauchen, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, durch ihren prekären Aufenthaltsstatus Opfer von Menschen- bzw. Kinderhändlern zu werden.

Organhandel

Obwohl diese Form des Menschenhandels in der Schweiz bislang ein Randphänomen des Menschenhandels darstellt, hat die Schweiz den Handel eines Menschen zwecks Entnahme eines Körperorgans als eigenständige Form des Menschenhandels in die Definition des Strafgesetzbuches aufgenommen (siehe Art. 182 StGB). Es ist verboten, für jegliche Spenden eines menschlichen Organes einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil zu gewähren oder entgegenzunehmen (siehe auch Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen).

Menschenschmuggel

Menschenhandel und Menschenschmuggel ist nicht dasselbe. Beim Menschenschmuggel zahlen Immigrantinnen und Immigranten die Schmuggler, um illegal in ein gewünschtes Land einzureisen. Meist erfolgt eine solche Einreise unter sehr beschwerlichen Umständen. Personen, die über eine Grenze geschmuggelt werden, geraten nach der Einreise in ihr Wunschland oft in eine Schuldknechtschaft und werden von den Schmugglern ausgebeutet. Aus diesem Grund endet der Menschenschmuggel, der von den Immigrantinnen und Immigranten gewollt ist, für viele im Menschenhandel. Das Verbot zum Menschenschmuggel ist nicht wie das Verbot von Menschenhandel im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) verankert, sondern im Artikel 116 (Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts) des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG).

Täterinnen und Täter

Bei den Täterinnen und Tätern handelt es sich sowohl um Schweizer als auch um Ausländer, wobei die ausländischen Täterinnen und Täter meist dieselbe Nationalität aufweisen wie ihre Opfer. Menschenhandel wird überwiegend von Männern begangen. Nicht selten werden aber auch Frauen wegen Menschenhandel verurteilt, die früher selbst ausgebeutet worden sind und später im Gefüge der Organisation Kontroll- und Aufsichtsaufgaben übernommen haben und zu Mittäterinnen geworden sind.

In der Schweiz handelt es sich vielfach um Einzeltäter oder kleine, oft familiär oder ethnisch geprägte Gruppen, die Menschenhandel betreiben. Es gibt auch Hinweise auf organisierte Kriminalität. Menschenhandel tritt häufig mit anderen Deliktsarten in Erscheinung, beispielsweise mit Förderung von Prostitution, Urkundenfälschungen, Betäubungsmitteldelikten und Verstössen gegen das Ausländergesetz.

Opfer

Die Opfer der sexuellen Ausbeutung sind mehrheitlich weiblich und zwischen 17 und 25 Jahre alt. Sie stammen derzeit mehrheitlich aus den folgenden Nationen: Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Brasilien, Dominikanische Republik, Thailand, Nigeria und Kamerun. Die Anzahl der Opfer zu schätzen ist schwierig. Statistiken über die an Opfer von Menschenhandel geleistete Hilfe geben jedoch gewisse Anhaltspunkte.

Rechtslage

Eine wichtige rechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Menschenhandels ist Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Es genügt der einmalige Handel mit einer Person, um den Straftatbestand des Menschenhandels zu erfüllen und bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Die Anwerbung von Opfern ist dem Handel mit Menschen gleichgestellt. Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wenn das Opfer unmündig ist oder der Menschenhandel gewerbsmässig erfolgt. Während Art. 182 den Handel mit Menschen zum Zwecke der Ausbeutung unter Strafe stellt, verbietet Art. 195 die Förderung der Prostitution. Damit werden Zwangsverhältnisse geahndet, in welcher eine Person gegen ihren Willen der Prostitution zugeführt wird oder in ihr verbleiben muss.

Nicht nur das Schweizerische Strafgesetzbuch besitzt Normen, die es ermöglichen den Menschenhandel in der Schweiz zu bekämpfen. Weitere Beispiele aus der nationalen Rechtssetzung:

Was tut die Polizei?

Menschenhandel ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt, sobald die Polizei Kenntnis davon hat.

Da die Kantone und deren Polizeikorps zuständig für die Ermittlungen bei Verdachtsfällen von Menschenhandel und deren Strafverfolgung sind, können sich die Strategien und Vorgehensweisen von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die Ermittlungen in diesem Bereich der Kriminalität sind oft sehr komplex und mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Oft ist eine Vielzahl von Akteuren involviert (Opferhilfe, kantonale Migrationsämter, Sozialbehörden etc.).

Gewisse Kantone haben innerhalb der Polizeikorps spezialisierte Dienstgruppen gebildet, die ausschliesslich oder zumindest regelmässig mit den Ermittlungen bei verdichteten Verdachtsmomenten auf Menschenhandel beauftragt werden. Auf diese Weise wird das nötige Fachwissen gebündelt und erfahrene Polizeiangehörige können die Ermittlungen unterstützend begleiten. Zudem wird durch die Bildung dieser Fachgruppen die polizeiliche Netzwerkarbeit unterstützt. Dieselben Vorteile bieten auf Menschenhandel spezialisierte Staatsanwälte. In wenigen Kantonen ermitteln bereits Staatsanwälte, die mit dem Thema Menschenhandel vertraut sind.

Was kann ich tun?

Seien Sie ein verantwortungsbewusster Freier – in der Schweiz sowie im Ausland.

  • Obwohl Zwangsprostitution nicht ohne weiteres identifiziert werden kann, gibt es Anzeichen, die darauf hindeuten. Erwähnt die im Erotikmilieu arbeitende Person Ihnen gegenüber, dass man ihr die Reisedokumente weggenommen habe, sie jegliche sexuelle Praktiken akzeptieren müsse, sie vergewaltigt wurde, sie zu ihren Diensten gezwungen werde oder sie unter exzessiver Beobachtung stehe, dann könnten dies Anzeichen von Menschenhandel sein.
  • Als Freier oder Kunde kann man ein Wegbereiter zur Opferhilfe sein. Man kann dem potentiellen Opfer entweder den Kontakt zu einer Beratungsstelle erleichtern oder die Beratungsstelle auf die Umstände aufmerksam machen. Dies sollte jedoch nicht ohne das Wissen der betroffenen Person geschehen, da es unvorhergesehene Folgen für die Person haben kann!
    • Nutzen Sie Ihr Handy! Geben Sie der Frau die Möglichkeit zu telefonieren – mit einer Beratungsstelle.
    • Die Berater und Beraterinnen der Beratungsstelle werden versuchen, Kontakt zu der Frau aufzunehmen, und sprechen mit ihr, wenn möglich in ihrer Muttersprache. Vorausgesetzt sie will das.
    • Geben Sie der Frau die Adresse der entsprechenden Webseiten. Einige sind in mehreren Sprachen verfügbar.

Informieren Sie sich und Ihr Umfeld über das Thema Menschenhandel.

  • Klären Sie Ihr Umfeld über Menschenhandel und Menschenschmuggel auf und zeigen Sie Ihren Verwandten und Bekannten, wo sie sich über Menschenhandel und Menschenschmuggel informieren können. Sensibilisieren Sie sie für die Opfer und erklären Sie ihnen, wie sie im Verdachtsfall vorgehen sollen.

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