| Nicole Kumli Ryter

Der Begriff «Sexting» setzt sich aus den Wörtern Sex und Texting zusammen und steht für das gegenseitige Versenden von sexy Fotos oder Filmchen über elektronische Medien. Was steckt hinter dem Teilen von «sexy Selfies» und welche Risiken birgt Sexting unter Jugendlichen?

Fast alle Jugendlichen in der Schweiz ab 12 Jahren verfügen über ein Smartphone. So wird das soziale Umfeld vermehrt über Social-Media-Kanäle wie Instagram, Whatsapp und/oder Snapchat gepflegt. In einer Phase, in der die sexuelle Entwicklung eine wichtige Rolle spielt, kann erotisches Bildmaterial ein Teil der Kommunikation sein.

Sexting verstehen

Rund 10% der Jugendlichen fotografieren sich nackt oder nur spärlich bekleidet und versenden diese «sexy Selfies» an ihren Freund/ihre Freundin (Statista, 12.01.2021). Insbesondere älteren Generationen mag dieses Verhalten anrüchig und fremd erscheinen. Solange die Bilder jedoch nur die adressierte Person erreichen, und diese das intime Bildmaterial nicht weiterverbreitet, kann dies als ein Weg des sexuellen Ausprobierens interpretiert werden. Es kann als digitaler Liebesbrief oder aber auch als Mutprobe verstanden werden.

Jugendliche haben im Rahmen ihrer Identitätsentwicklung das Bedürfnis, mit romantischen Beziehungen und Sexualität zu experimentieren. Gemäss einer Studie (Döring, 2012; Lippman & Campbell, 2014) verwenden Jugendliche Sexting dabei einerseits innerhalb von Beziehungen mit ihren jeweiligen Partnern/Partnerinnen als Liebesbeweise oder andererseits ausserhalb von Beziehungen zum Flirten und um romantische und sexuelle Interessen auszudrücken.

Beim vermeintlich verantwortungsvollen Empfänger des intimen Materials besteht denn auch das grösste Risiko von Sexting.

Die Gefahren von Sexting

Beim vermeintlich verantwortungsvollen Empfänger des intimen Materials besteht denn auch das grösste Risiko von Sexting. Wird das Vertrauen missbraucht, und Dritte erlangen Zugriff auf die Bilder, kann die Verbreitung aller jemals versendeten Bilder nicht mehr kontrolliert werden. So können Bilder möglicherweise zum Mobben eingesetzt werden. Dies kann für die abgebildete Person drastische Folgen haben, die es unbedingt zu vermeiden gilt!

Die Grenze zu Kinderpornografie

Zudem besteht die Gefahr, dass beispielsweise ein Foto einer 15-Jährigen in sexy Unterwäsche von der Justiz als Kinderpornografie eingestuft wird! Das Mädchen macht sich somit strafbar, Kinderpornografie hergestellt und verbreitet zu haben. Bereits Kinder ab 10 Jahren können in der Schweiz von Gesetzes wegen zur Rechenschaft gezogen werden!

Jugendliche sollten wissen, dass bereits das Aufnehmen eines Fotos oder Videos strafbar sein kann, sofern die Darstellung einen sexuellen Kontext hat, und die Dargestellten unter 18 Jahren jung sind. Eine Ausnahme gilt für 16- bis 18-Jährige, die sich im gegenseitigen Einverständnis Bildmaterial zusenden (siehe Art. 197, Absatz 8 StGB). Das Abbilden von eindeutigen sexuellen Handlungen, beispielsweise Geschlechtsverkehr zweier Jugendlicher unter 16, gilt in jedem Fall als Kinderpornografie und ist somit illegal und ein Offizialdelikt. Ein Offizialdelikt wird von der Polizei oder der Justiz von Amts wegen verfolgt.

Wenn Sie mit einer problematischen Situation konfrontiert werden, zögern Sie nicht, sich bei Ihrer Polizei über rechtliche Möglichkeiten zu informieren (Verzeichnis der polizeilichen Jugenddienste der Schweiz).

Explizit sexuelle Bilder sollten immer so weit wie möglich anonymisiert werden, um negative Konsequenzen bei einer Weiterverbreitung zu vermeiden.

Was gilt es zu beachten

Jugendliche sollten Sexting nur dann betreiben, wenn sie wirklich einverstanden sind, die andere Person gut kennen und dieser vertrauen. Sexting sollte zudem auf Gegenseitigkeit beruhen. Explizit sexuelle Bilder sollten immer so weit wie möglich anonymisiert werden, um negative Konsequenzen bei einer Weiterverbreitung zu vermeiden. Werden diese Regeln beachtet, können negative Folgen stark eingeschränkt werden.

Brisanz nehmen

Sexting sollte differenziert betrachtet und den Jugendlichen ihren Raum zum Experimentieren zugestanden werden. Grundsätzlich gilt es, dem Thema Sexting die Brisanz zu nehmen und die Jugendlichen sachlich über mögliche persönliche und rechtliche Folgen zu informieren (Pornografie: Alles, was Recht ist).


Weitere Informationen finden Sie in unseren Faltblättern «Das eigene Bild: Alles, was Recht ist», «Cybermobbing: Alles, was Recht ist» sowie unter www.147.ch.

Kategorien: Medienkompetenz

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