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Schenkkreise üben nach wie vor eine grosse Anziehungskraft aus und lassen (vor allem gierige und faule) Menschen vom grossen, leicht verdienten Geld träumen.

Wie funktioniert ein Schenkkreis?

Schenkkreise funktionieren nach dem Schneeballsystem. Das bedeutet, dass neu in den Kreis eintretende Personen, diejenigen Mitglieder beschenken, welche sich bereits länger im Kreis befinden. Neumitglieder treten dem Kreis in der Hoffnung bei, zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls beschenkt zu werden. In einen Schenkkreis wird man aufgenommen, sobald man eine bestimmt Einlage leistet. Die Beträge reichen von mehreren hundert bis zu mehreren Tausend Franken. Ist man erst einmal im Kreis aufgenommen, so nimmt man in regelmässigen Abständen an Schenktreffen teil. Währenddessen wird man von der Gruppe motiviert respektive unter Druck gesetzt, neue Mitglieder für den Schenkkreis anzuwerben.

  1. Ein Schenkkreis kann unterschiedlich aufgebaut sein und beispielsweise aus 15 Personen bestehen. Er läuft in der Regel über vier Hierarchiestufen. Wenn der Teilnehmer in der Mitte (der Initiant/die Initiantin des jeweiligen Schenkkreises) von den acht Teilnehmenden im äussersten Kreis beschenkt wurde, verlässt er oder sie den Kreis mit seinem/ihrem «Geschenk», also einem Geldbetrag in fünf- bis sechsstelliger Höhe.
  2. Damit das Schenkkreis-System nun weiterlaufen kann, müssen die acht Teilnehmenden im äussersten Kreis 16 neue Mitglieder finden, welche dieselbe anfängliche Einlage leisten und als Schenkende fungieren.
  3. Der ursprüngliche Kreis teilt sich nun in zwei neue Kreise zu je 15 Personen mit vier Hierarchiestufen. Die ursprünglichen acht Schenkenden aus dem äussersten Kreis rücken nun in den beiden neuen Kreiskernen eine Hierarchiestufe nach oben.
  4. Grundsätzlich gelangt man also pro Schenk-Runde eine Hierarchiestufe nach oben. Es dauert so also maximal vier Runden, bis man beschenkt wird. Da sich die Teilnehmenden und die Kreise aber nach jeder Runde verdoppeln, bricht das System schon nach kurzer Zeit zusammen, weil keine neuen Teilnehmer mehr gefunden werden können, die Geld in das System hineintragen.

Wie sieht die rechtliche Lage beim Thema Schenkkreis aus?

Als Teilnehmer/in eines Schenkkreises macht man sich nicht strafbar, solange man nur eine Einlage leistet und jemanden beschenkt. Wenn man hingegen neue Personen für den Schenkkreis anwirbt und diese im Glauben lässt, man bekomme gegen eine kleine Einlage einfach so einen Haufen Geld geschenkt, verstösst man gegen das Lotteriegesetz (s. Urteil des Bundesgerichtes 6P.6/2006 vom 31.03.2006).

Gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LV) sind Lotterien in der Schweiz mit einigen bestimmten Ausnahmen verboten. Das Gesetz definiert eine Lotterie als «Veranstaltung, bei der gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird, über dessen Erwerbung, Grösse oder Beschaffenheit planmässig durch Ziehung von Losen oder Nummern oder durch ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird» (Art. 1 Ziff.2).

Da Schenkkreise als lotterieähnliche Unternehmungen betrachtet werden, sind Schenkkreise den Lotterien gesetzlich gleichgestellt. Aus diesem Grund ist das Organisieren und Durchführen von Schenkkreisen nicht erlaubt!

Aus den folgenden Gründen rät die Schweizerische Kriminalprävention, sich nicht an Schenkkreisen zu beteiligen:

  • Sie können beträchtliche finanzielle Verluste erleiden.
  • Sie können sich strafbar machen, indem Sie gegen das Lotteriegesetz verstossen.
  • Nicht zuletzt können Sie Freunde, Verwandte und Bekannte schädigen, indem Sie sie für Schenkkreise anwerben und ihnen falsche finanzielle Versprechungen machen.

Spielen Sie stattdessen lieber bei den offiziellen Lotterien mit und hoffen Sie auf ein bisschen Glück!

Kategorien: Betrug

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