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Mit einer gewissen Regelmässigkeit machen in der Schweiz gefälschte Abmahnungen von angeblichen Anwaltskanzleien aus dem Ausland die Runde. Momentan kursieren via E-Mail falsche Abmahnungen, die Nutzer und Nutzerinnen wegen angeblich illegalem Streaming auf unterschiedlichen Portalen beschuldigen.

Die gefälschten Abmahnungen werden in der Regel via E-Mail versendet und unterstellen den Empfängern oder Empfängerinnen, über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Streaming von Filmen begangen zu haben. Im Schreiben werden oft nähere Angaben gemacht, wie z.B. Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung, die festgestellte IP-Adresse und der verwendete Browser. Die Angeschriebenen sollen so den Eindruck gewinnen, dass sie sich strafbar gemacht haben und anschliessend aufgrund dieses angeblichen Vergehens eine Busse zahlen müssten. Dafür setzt ihm der vermeintliche Abmahnanwalt eine Zahlungsfrist von fünf Tagen. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn solche Abmahnungen sind raffinierte Fälschungen.

Wie erkennen Sie eine gefälschte Abmahnung?

  • Die E-Mail-Adresse des Absenders besteht nur aus zusammenhanglosen Nummern und Buchstaben oder stammt von einem kostenlosen Anbieter.
  • Die im Schreiben angegebene Adresse der Anwaltskanzlei führt nur zu einem Postfach oder existiert überhaupt nicht.
  • Das Schreiben weist zahlreiche und/oder offensichtliche Rechtschreibfehler auf (z.B. unseriöse oder fehlende Anrede).
  • Es wird Druck gemacht auf die Empfänger und Empfängerinnen, indem eine kurze Zahlungsfrist von nur wenigen Tagen genannt wird und bei Nicht Zahlen mit einer Inkassofirma gedroht wird.

Was sollten Sie ausserdem beachten?

  • Recherchieren Sie im Internet über die Anwaltskanzlei, die das Schreiben verfasst hat. Handelt es sich um eine bekannte Fake-Anwaltskanzlei, werden Sie entsprechende Suchergebnisse finden. Gibt es die besagte Anwaltskanzlei wirklich, gleichen Sie die Adressen der Kanzleien miteinander ab.
  • Überprüfen Sie die angegebene Telefonnummer der Anwaltskanzlei und fragen Sie direkt dort nach, ob sie diese Abmahnung tatsächlich verschickt haben.
  • Klicken Sie den E-Mails auf keine Anhänge und folgen Sie keinen Links. Hier verstecken sich meist Schadsoftware, die Ihr System ausspionieren oder beschädigen können.

Grundsätzlich gilt: Gehen Sie nicht auf die Geldforderung ein und zahlen Sie unter keinen Umständen. Ignorieren Sie solche Abmahnungen. Bei den «Abmahnern» handelt es sich nämlich um Betrüger und Betrügerinnen. Im Falle einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung werden Sie entweder direkt von den Urhebern oder von den Strafverfolgungsbehörden kontaktiert.

Kategorien: Allgemein

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