Mit der Online-Kampagne «Hast du Eier, Freier?» als «Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz» wendet sich die SKP (in Zusammenarbeit mit der Kapo BS) direkt an die Kunden von Sexdienstleisterinnen. Mit vier verschiedenen Spruch-Bannern auf den entsprechenden Sex-Portalen lenkt sie diese jeweils auf eine Landing-Page, auf der an ihre Verantwortung appelliert und ihnen erklärt wird, wie sie sich im Zweifelsfall verhalten sollten. Die Landing-Page sieht folgendermassen aus:

Ein Mann, der Eier hat, hat Rückgrat. Er würde niemals Schwächere ausnutzen, sondern er würde ihnen helfen. Auch (und besonders) dann, wenn er Sexdienst­leistungen in ­Anspruch nimmt.

Als Kunde einer Sexarbeiterin merkst du schnell, ob sie sich mit dir wohlfühlt oder ob sie ein Problem hat. Es muss ja nicht gerade eine blutende Schnittwunde sein, doch vielleicht hat sie ein überschminktes blaues Auge. Oder sie sieht einfach nur furchtbar traurig aus.

Zu 99% sind es Männer, die Sexdienstleistungen in Anspruch nehmen. Zwangsprostitution ist also ein männergemachtes Problem! Und nur Männer können es lösen: Auch du, indem du deine Sexarbeiterin als Mensch betrachtest und nicht nur als Sexobjekt.

Als Gast in einem Erotik-Etablissement solltest du nicht einfach «die Sau rauslassen», ­sondern dich genauso benehmen wie als Gast in einem guten Restaurant: freundlich, ­höflich, respekt­voll. Dann siehst du besser, ob etwas nicht in Ordnung ist.

Nicht alle, die in der Prostitution arbeiten, tun das frei­willig. Auch in der Schweiz gibt es Opfer von Menschenhandel: Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die meistens nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt haben – dich! Du kannst diesen Frauen helfen, indem du aufmerksam, fair und menschlich bleibst.

Wie erkennst du, dass du es möglicher­weise mit Zwangsprostitution zu tun hast?

  1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Sexarbeiterin verletzt sein, z. B. Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiges Indiz, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch solltest du genau hinschauen (und dir ggf. beweisen lassen), ob sie wirklich schon volljährig ist!
  2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht «normal» kommunizieren kann, vielleicht nicht einmal unsere Sprache spricht, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  3. Dein Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen, und trotzdem hast du irgendwie ein ungutes Gefühl. Dann vertraue auf dieses Gefühl und ignoriere es nicht!

Was du tun solltest:

Bitte wähle in dringenden Fällen 117 oder melde dich hier: ­Nationale Meldestelle gegen Menschenhandel und Ausbeutung ACT212, damit wir deinem Verdacht nachgehen können. Natürlich kannst du dabei anonym ­bleiben. Auf jeden Fall hast du keinerlei negative Konsequenzen zu ­befürchten, auch wenn sich dein Verdacht nicht bestätigen sollte. Ein ­ungutes Ge­fühl zu melden, ist immer besser, als kaltherzig wegzuschauen und sich ggf. einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.

Hilf mit, Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz zu bekämpfen. Vielen Dank!

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