Chantal Billaud

Glauben Sie nur einer Statistik, die Sie auch selbst verstanden haben

Stellen Sie sich vor, Mark hat sehr günstig ein altes Velo an der Velo­börse gekauft, er wollte es aufpeppen, aber es wurde ihm bereits einen Tag nach dem Kauf vor seinem Wohnhaus geklaut. Es war ihm auch kein Trost, dass das fabrikneue E-Bike seines Nachbarn Stefan in derselben Nacht aus dem Kellerabteil gestohlen wurde. Immerhin war sein Verlust kleiner.
Und denken Sie auch an Jessica, die am letzten Wochenende vor einem Club von einer Bande betrunkener Jugendlicher sexuell belästigt wurde, die sich erfolgreich an einen Türsteher wenden konnte, der den fünf jungen Männern sehr deutlich Clubverbot erteilte.
Und verdeutlichen Sie sich drittens folgende Situation: Maja hat sich von ihrem Freund getrennt, aber er scheint es nicht akzeptieren zu wollen. Er ruft sie zigmal pro Tag an, lässt ihr täglich Blumen ­schicken und schreibt ihr sogar fast täglich Briefe und das schon seit 8 Wochen! Maja ist mit den Nerven am Ende und will dem Stalkingverhalten endlich ein Ende setzen.

Wie haben die vier Personen im Anschluss an das Erlebte reagiert?

Mark hat den Verlust mit ein wenig Ärger zur Kenntnis genommen und sich ein neues Velo an der Börse besorgt.

Stefan hat den Diebstahl über e-police angezeigt und ihn seiner Versicherung gemeldet. Mit dem Versicherungsgeld konnte er sich bereits nach zwei Tagen ein neues E-Bike kaufen.

Jessica hat sich nach der sexuellen Belästigung und Nötigung im Club bei der Opferhilfe ihres Kantons gemeldet und sich erkundigt, was eine Anzeige genau bedeuten würde. Sie wurde gut beraten, hat sich dann aber dennoch entschlossen, keine Anzeige zu erstatten.

Maja hat sich nach zwei Monaten Tortur und steigender Angst entschlossen, ihren Ex-Freund bei ­ihrer Kantonspolizei anzuzeigen. Sie war dann sehr erstaunt, wenn nicht entsetzt, dass ihr Ex-Freund gar nicht angezeigt werden kann. Es nützte ihr wenig, dass die freundliche Polizistin ­darauf hingewiesen hat, dass Stalking wohl bald als Straftatbestand aufgenommen werde, es seien ­politische Bestrebungen diesbezüglich im Gang. Sie hat Maja sogar erklärt, dass sie zivilrechtlich klagen könne, das sei aber deutlich komplizierter.

Was hat das alles denn nun mit Statistik zu tun?

Bei unseren vier Beispielen haben wir es mit vier Übergriffen im weitesten Sinne zu tun. Drei von diesen vier übergriffigen Handlungen werden auch vom Gesetzgeber als übergriffig eingestuft und scheinen somit im Strafgesetzbuch auf und können zur Anzeige gebracht werden. Von den drei Personen, die Opfer einer Straftat wurden, hat aber nur eine bei der Polizei Anzeige erstattet.

Statistisch gesehen muss eine Handlung also erstens von den Betroffenen als subjektiv illegal angesehen werden und zweitens auch objektiv als illegal betrachtet werden und somit im Straf­gesetzbuch aufscheinen. Drittens muss die Polizei vom Delikt Kenntnis erlangen, weil eine An­zeige erfolgte und viertens muss die Anzeige so aufgenommen werden, dass sie den Weg zur Justiz nehmen kann. Der vierte Punkt ist dann nicht erfüllt, wenn eine Straftat zum Beispiel ­verjährt ist oder wenn die ersten Ermittlungen zeigen, dass der Straftatbestand doch nicht erfüllt ist, weil beispielsweise eine Falschanschuldigung vorliegt (was dann eine andere Anzeige wegen Irreführung der Rechtspflege nach sich zieht).

Bei unseren Beispielen hat nur eine der vier Grenzüberschreitungen Zugang in die Statistik gefunden und dies aus unterschiedlichen Gründen. Dass eine Person eine Straftat nicht anzeigt, hat nicht nur mit der Schwere des Delikts zu tun. Gewiss werden wohl oft kleinere Diebstähle oder Beleidigungen nicht angezeigt, weil die Betroffenen sich wenig bis nichts von einer Anzeige versprechen. Umgekehrt kommt es aber auch vor, dass andere Institutionen – wie typischerweise Versicherungen – neu Anzeigen bei z. B. Diebstählen einfordern und deshalb mehr Anzeigen bei Bagatelldelikten erfolgen.

Bei Offizialdelikten – also Delikten, die die Polizei bei Kenntnis von Amtes wegen verfolgen muss, verhält es sich ein wenig anders. Dabei ist nicht das Anzeigeverhalten in der Bevölkerung ausschlaggebend, sondern die Kontrolltätigkeit der Polizei selbst.

Und je nach Kontrollschwerpunkten kann dies die Statistik massiv beeinflussen. Setzt ein Polizeikorps beispielsweise ihren Fokus auf die Bekämpfung von Online-Delikten im Darknet, hat dies in der Regel eine Fülle von Anzeigen zur Folge. Natürlich wären die kriminellen Handlungen auch passiert, wenn die Polizei sie nicht aufgedeckt hätte, aber das erschiene dann in keiner Statistik.

Aber auch schwere Delikte wie Sexualdelikte werden bei weitem nicht immer zur Anzeige gebracht. So genannte Schamdelikte oder auch Vier-Augen-Delikte (ohne Sachbeweise oder ­Zeugen) kommen oft nicht zur Anzeige, weil die Betroffenen sich schämen und/oder weil sie sich keinen Ermittlungserfolg versprechen. Nicht angezeigte Delikte bilden das so genannte Dunkelfeld der Kriminalität. Das Dunkelfeld kann zwar mit Opferbefragungen erhellt werden, die Delikte «im Dunkeln» werden jedoch von den behördlichen Statistiken nicht erfasst.

Fassen wir zusammen

Damit grenzverletzendes Verhalten Eingang in die polizeiliche Kriminalstatistik findet, muss

  • das Verhalten subjektiv als kriminell erfasst werden;
  • es auch objektiv – vom Gesetzgeber – als illegal gelten;
  • Das Geschehen angezeigt oder von den Strafverfolgungsbehörden geahndet werden und schlussendlich
  • polizeilich so ermittelt werden, dass das Geschehene der Justiz zur Beurteilung übergeben werden kann.

Jede kriminelle Handlung, die schlussendlich in die Hände der Justiz übergeben wird, wird nun von den Justizbehörden beurteilt. Die Ergebnisse davon fliessen dann in die so genannte Urteils­statistik ein. Üblicherweise ist die Anzahl verurteilter Delikte kleiner als die Anzahl angezeigter Delikte.

Wir hoffen also, Sie haben die Polizeiliche Kriminalstatistik nun besser verstanden und wissen, dass darin nur ein Teil resp. ein verzerrtes Bild des kriminellen Geschehens abgebildet wird. Um daraus präventive, politische oder sonstige Massnahmen abzuleiten, muss genau hingeschaut und die Hintergründe der Erfassung immer abgeklärt werden!

Melden, Anzeige erstatten oder sich einfach ärgern?

Zweierlei Fragenstellungen stehen häufig im Vordergrund:

Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten und wenn ja, was bringt (mir) das?

Grundsätzlich gilt, dass jede Person, die Opfer eines Delikts gemäss Strafgesetzbuch (StGB) wurde, bei jedem Polizeiposten der Schweiz Anzeige erstatten kann. Betrug wird in der Schweiz über Art. 146 StGB geregelt. Betrugsdelikte sind Offizialdelikte, das heisst, dass die Behörden bei Kenntnis und bei einem Schaden von über 300 CHF von sich aus ermitteln müssen.

Heutzutage nutzen viele Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für zahlreiche Betrugsver­suche, diese werden Cyberbetrugsfälle genannt. Im Internet kann alles, wirklich alles täuschend echt gefälscht werden; ganze Webseiten, Bilder, Emailadressen, Texte und inzwischen auch Filme und Stimmen mit Deepfakes und künstlicher Intelligenz. Angebote, die uns im Internet oder per ­Social Media oder Email erreichen, sind auf ihre Echtheit kaum mehr zu überprüfen und unter ­anderem deshalb nutzen Betrüger:innen diese Möglichkeiten gerne und oft. Die allermeisten Kriminellen operieren dabei aus dem Ausland, dies natürlich mit der Absicht, ihre Identität zu verschleiern. Zudem gelten in vielen Ländern, aus denen die Cyber-Kriminellen operieren, andere Gesetze und oft funktioniert die Rechtshilfe mangelhaft bis gar nicht. Wenn also eine in der Schweiz wohnhafte Person einem Cyberbetrug zum Opfer fiel, sitzt die Täterschaft meist nicht in der Schweiz und die digitalen Wege zur Täterschaft sind sehr schwer zu finden und wenn, ist die Täterschaft dennoch kaum zur Rechenschaft zu ziehen.

Kurz: Warum sollte man als betroffene Person Anzeige erstatten, wenn die Polizei sowieso keine Ermittlungserfolge haben wird?

Kurze Antwort: Bei vielen Betrugsfällen bringt es aktuell für die Betroffenen in der Tat nichts. Andererseits hilft es den Strafverfolgungsbehörden sehr, wenn sie möglichst viele Daten von Betrugsfällen haben, um Verbindungen herzustellen oder Lücken zu finden. Es kann gut sein, dass ein neues Puzzle-Teil aus einer Anzeige hilft, einem Betrugsfall auf die Schliche zu kommen. Es gibt auch immer wieder Fälle, bei denen Betrüger Fehler machen oder bei denen doch eine Spur in die Schweiz oder ein benachbartes Land führt und so Ermittlungsansätze gefunden werden können. Es lohnt sich also auch für Betroffene, wenn sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Informationen einen Polizeiposten aufsuchen und sich zumindest beraten lassen. Je nach Delikt kann inzwischen auch online Anzeige erstattet werden. Auch gibt es eine Meldestelle beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS, die ein einfaches Melden ermöglicht. Strafverfolgungsbehörden hinken den Kriminellen seit jeher hinterher, in Zeiten der Cyberkriminalität hat sich diese Tatsache verschärft. Die Polizei holt aber immer auch auf und das können Sie beschleunigen, wenn Sie zumindest mit einer Meldung helfen! Hören Sie hierzu zudem einige Stimmen aus den Polizeikorps: Espresso-Beitrag.

Kommen wir noch zur zweiten Frage, die uns Betroffene oft stellen:

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Falls erfolgreich ermittelt werden konnte und falls die Betrüger noch im Besitz von Geldwerten sind, können diese eingezogen und den Bestohlenen zurückgegeben werden. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einem Diebstahl oder Einbruch. Werden die Täter gefasst und findet die Polizei die Beute, wird sie den Opfern zurückgegeben.

Wie wir bei der Beantwortung der ersten Frage aber gesehen haben, findet man Online-Diebe resp. -Betrüger eher selten und kann darum auch die gestohlenen Vermögenswerte nicht einziehen. ­Somit ist das Geld meist weg … ausser Sie haben eine Cyberversicherung, die analog zur Diebstahlversicherung je nach Fall auch zahlt. Sie sollten die Policen aber genau studieren, bevor Sie eine solche Versicherung abschliessen. Denn bei Versicherungen gilt ja dasselbe Prinzip wie bei der Präventionsarbeit allgemein: Wer hat, dem wird gegeben. Das heisst, dass auf Betrugsdelikte bereits sensibilisierte Menschen weniger häufig Opfer werden und somit weniger Präventionstipps, aber auch weniger Versicherungen bräuchten.

Es kommt Sie also am Ende in jedem Fall günstiger, wenn Sie gar nicht Opfer werden, abonnieren Sie unsere Social Media-Kanäle und Sie sind immer bestens informiert!

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Hilfe für Pädophile? Ja!

Oft wird fälschlicherweise suggeriert, dass die meisten Kindsmissbraucher pädophil sind. Dies ist nicht der Fall. Es gibt viele andere Motive, weshalb Menschen (in aller Regel Männer) Kinder missbrauchen: perverse Neugierde, persönliche Krisen, Machtausübung mit sexuellen Mitteln oder Sadismus. Es ist unmöglich, Kindsmissbraucher präventiv zu erkennen.

Menschen erkennen ihre eigene sexuelle Orientierung aber in der Regel bereits in der Pubertät. Wenn sie merken, dass sie von vorpubertären Kindern sexuell erregt werden, hat das fatale Konsequenzen.

Denn Pädophile haben somit die Wahl zwischen zwei Übeln; Kinder zu missbrauchen und/oder kinderpornografisches Material (das immer eine Dokumentation eines Kindsmissbrauches ist!) zu konsumieren und sich strafbar zu machen und viel Leid zu erzeugen oder sie leben ihre Sexualität nicht. Menschen sind für ihre sexuelle Orientierung nicht verantwortlich, aber für ihr Tun sehr wohl. Nichtsdestotrotz: Gänzlich auf Sexualität zu verzichten, ist für niemanden eine einfache Sache. Es ist im Interesse jeder Gesellschaft – gerade im Sinne des Kinderschutzes – pädophile Menschen in ihrer Entscheidung, nicht straffällig zu werden, zu unterstützen.

Es ist im Interesse jeder Gesellschaft – gerade im Sinne des Kinderschutzes – pädophile Menschen in ihrer Entscheidung, nicht straffällig zu werden, zu unterstützen.

In Deutschland wurde dieser Umstand schon länger erkannt: Sind Ihnen Kinder lieber, als Ihnen lieb ist?

Mit dieser bewusst zweideutigen Frage warb und wirbt das Präventionsnetzwerk Kein Täter werden seit Jahren für das inzwischen international ausgebaute Therapienetzwerk für Menschen, die unter einer Pädophilie leiden, nicht strafbar geworden sind und dies auch mit Unterstützung eben dieser Angebote bleiben wollen. Endlich ist diesbezüglich auch in der Schweiz einiges in Bewegung geraten.

Endlich ist diesbezüglich auch in der Schweiz einiges in Bewegung geraten.

In Erfüllung zweier parlamentarischer Postulate aus dem Jahr 2016 hat der Bundesrat einen Forschungsbericht zum Thema «Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern» erarbeiten lassen und ist unter anderem zum Schluss gekommen, dass solche Angebote wichtig und nützlich seien. Der Bundesrat forderte die Kantone somit auf, in der ganzen Schweiz Beratungs- und Therapieangebote zu fördern respektive bereit zu stellen.

Der Bundesrat forderte die Kantone somit auf, in der ganzen Schweiz Beratungs- und Therapieangebote zu fördern respektive bereit zu stellen.

Einige Initiativen sind schon seit Jahren in diesem Themenfeld aktiv, einige sind neu entstanden oder wurden inzwischen erweitert und ausgebaut. Die Schweizerische Kriminalprävention unterstützt diese Initiativen ideell und teilweise auch finanziell. Wir sind überzeugt, dass es entscheidend zum Kinderschutz beiträgt, wenn potenzielle Täter frühzeitig unterstützt werden. Nicht zuletzt kann so auch Menschen geholfen werden, die nichts für Ihre Orientierung können und oft verteufelt werden, auch wenn sie nicht straffällig geworden sind.

Eine differenzierte Berichterstattung zur Thematik bringt Ihnen die Problematik und die neuen Angebote näher.

Und hier finden Sie die bereits existierenden Beratungs- und Therapieangebote in der Schweiz:

Prävention zwischen Pragmatismus und Ideologie

Unseres Wissens wurden letzthin mindestens zwei Polizeikorps wegen ihren Verhaltenstipps für Frauen im öffentlichen Raum kritisiert. Auch die Schweizerische Kriminalprävention wurde deswegen schon angegriffen. Was wird denn nun genau vorgeworfen? In allen Fällen ging es darum, dass Behörden Frauen raten, sich so oder so zu verhalten, damit sich das Risiko, Opfer von gewalttätigen und sexuellen Angriffen zu werden, vermindern soll. Wir alle haben also Risikoverhalten angesprochen und aufgezeigt, wie dieses Risiko möglichst klein gehalten werden kann. Die Ratschläge reichen von «sich nicht nachts betrunken alleine auf den Heimweg zu begeben» bis zu «gut beleuchtete Wege zu nutzen».

Kritisiert wurden aber nicht die einzelnen Tipps per se, sondern dass Frauen überhaupt Ratschläge gegeben werden. Die Argumente: Nicht potentielle Opfer müssen ihr Verhalten ändern, sondern potentielle Täter. Der öffentliche Raum gehöre allen und alle sollen sich frei und sicher darin bewegen können. Dem kann wohl kaum widersprochen werden, aber ist es auch ein Argument gegen Verhaltenstipps?

Präventionsarbeit – zumindest so, wie wir sie verstehen – sollte immer dreifach wirken, wo immer es Sinn macht: Bei den potentiellen Opfern, bei den potentiellen Tätern und Täterinnen und bei deren sozialem Umfeld. Und dies selbstverständlich unabhängig vom Geschlecht von Opfern und Tatpersonen und unabhängig von der Art der Massnahme.

Verhaltenspräventions-Tipps richten sich in aller Regel an potentielle Opfer.

Verhaltenspräventions-Tipps richten sich in aller Regel an potentielle Opfer. Es versteht sich von selbst, dass es kaum je Sinn macht, potentielle Tatpersonen mit Ratschlägen von kriminellen Taten abhalten zu wollen. Im Besondern gilt dies bei Gewalt- und Sexualtäter*innen, die im Affekt resp. unter Drogeneinfluss handeln. Und genau dieses «Klientel» trifft man häufig an, wenn Frauen im öffentlichen Raum belästigt werden.

Prävention, die sich an Gewalt- und Sexualstraftäter*innen richtet, muss fundamentaler ansetzen. Hierbei sind Haltungsänderungen im Fokus und diese werden mit Schulungen und Sensibilisierungsarbeit breit und frühzeitig am besten erreicht. Dies ist aber nicht in erster Linie Aufgabe der Polizei, sondern vieler staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Nicht zu vergessen ist zudem der generalpräventive, also abschreckende Charakter der Repression. Sexuelle Belästigung ist eine Straftat und das wissen meist auch die Täter*innen. Wenn sich die Chance erhöht, dass Täter*innen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden, kann dies durchaus abschreckend wirken: für Andere oder für eine Wiederholungstat. Dafür muss die Polizei aber Kenntnis von den Geschehnissen haben und dies so rasch als möglich.

Präventionsarbeit sollte immer dreifach wirken: Bei den potentiellen Opfern, bei den potentiellen Tätern und Täterinnen und bei deren sozialem Umfeld.

In diesem Sinn dennoch ein weiterer, präventiver Ratschlag an belästigte Personen: Erstatten Sie umgehend Anzeige auf dem nächstliegenden Polizeiposten oder rufen Sie immer sofort die Polizei über Tel. 117!

Bis also in einer idealen Welt echte Gleichberechtigung und das Recht auf ein angstfreies, unversehrtes Leben auch im öffentlichen Raum erreicht ist, setzen wir weiterhin auf einen pragmatischen Ansatz: Das eine tun und das andere nicht lassen. Denn eines ist sicher; ob Polizei, Kriminalprävention oder Frauenrechtsorganisation, alle wollen im Endeffekt dasselbe; möglichst keine Opfer von sexueller Gewalt oder sonstigen Verbrechen und Vergehen. Sehen wir unsere Bemühungen als komplementär und verschwenden wir keine Energie mit Grabenkämpfen.

«Mir könnte das nie passieren!» Wer ist anfällig für Betrugsdelikte?

Bei der Schweizerischen Kriminalprävention melden sich täglich Betrugsopfer. Auch wenn wir keine wissenschaftliche Studie zitieren können, zeigen unsere Erfahrungen mit Betroffenen ein anderes Bild: Betrugsopfer sind bei weitem keine homogene Bevölkerungsgruppe und zeichnen sich auch nicht durch tiefere Intelligenz oder höhere Naivität aus. Eine Gemeinsamkeit können wir aber feststellen: Sie wurden alle im einem schwachen Moment erwischt, mit Betonung auf Schwäche und auf Moment.

Sind Sie wirklich gefeit davor, auf einen Betrugsversuch hereinzufallen und dies immer?

Stellen Sie sich diese Frage anhand vier – bereits von der Kirche formulierter – Schwächen, denen viele von uns ab und zu unterliegen und auf die darauf ausgerichteten Betrugsformen:

Superbia – CEO Fraud

Auf den Hochmut oder die Eitelkeit zielt der CEO Fraud ab: Stellen Sie sich vor, Sie seien engagiert, auf der Karriereleiter im mittleren Kader als Finanzverantwortliche*r einer florierenden KMU. Sie bekommen kurz vor Feierband eine Mail Ihrer Vorgesetzten mit der dringenden Bitte, einen hohen Betrag an einen wichtigen Partner in Singapur auszulösen. Es sei eminent wichtig für die ganze Firma und Sie seien verantwortlich, dass dieses Geschäft rasch erledigt würde, ansonsten drohe der Firma ein grosser Verlust. Sie wissen, dass ein Geschäft mit Singapur hängig ist und der Email-Verkehr scheint stimmig. Das Vieraugenprinzip, das für Transaktionen in dieser Höhe vorgeschrieben ist, kann aus Zeitgründen nicht durchgeführt werden, Ihr Chef hat das in der Nachricht vorweggenommen. Sie haben zwar ein komisches Bauchgefühl und dennoch: Es ist dringend, SIE haben es in der Hand, dass der Deal zustande kommt, von IHNEN hängt es ab, dass die Firma ein gutes Geschäft macht, Ihre Vorgesetzte vertraut IHNEN die wichtige Angelegenheit an!

Hätten Sie auf die internen Vorschriften beharrt, die Zahlung nicht ausgelöst und weitere Abklärungen getätigt?

Avaritia – Vorschussbetrug

Jede Form von Vorschussbetrug kann nur funktionieren, wenn der Geiz oder die Habgier den kritischen Geist (kurzfristig) ausblendet: Sei es die wahnsinnige Anlagemöglichkeit in Kryptowährungen, die angeblich bereits Roger Federer noch reicher gemacht hat, sei es der Hauptgewinn der spanischen Lotterie, den Sie erhalten sollen (obwohl Sie gar nicht mitgespielt haben), sei es eine Erbschaft des nie gekannten reichen Onkels aus Kanada, sei es ein Superschnäppchen auf einer Kleinanzeigeplattform oder auch die lang erträumte Penthouse-Wohnung am Zürichsee für CHF 700.–/Monat: Bei all’ diesen Betrugsformen können Sie Geld sparen, ein tolles Geschäft machen oder einen hohen Gewinn einkassieren und auch Sie haben nun endlich mal Glück. Sie müssen aber immer rasch reagieren, zugreifen, die Gelegenheit beim Schopf packen! Und in jedem Fall sind Sie im Nachgang ärmer an Geld und reicher an schlechten Erfahrungen.

Luxuria – Sextortion / Romance Scam

Auf die Wollust, die Genusssucht, das Begehren – auch nach Zweisamkeit – zielen Sextortion, aber auch der Romance oder Love Scam ab: Wer hat sich nicht schon nach der grossen Liebe gesehnt? Und wenn dann der Traumprinz im Internet anklopft und seine ganze Energie in die Umwerbung steckt und alles macht, um zur geliebten Person reisen zu können, gibt man schon mal Geld aus, um die Reise möglich zu machen, auch wenn noch so viele Hürden zu überwinden sind.

Und wer ist nicht schon mal nachts alleine am Computer gesessen, sexuell ausgehungert oder schlicht übermüdet und vom Alltag frustriert? Und wenn dann die attraktive Blondine aus Minsk genau Sie anschreibt und Ihnen eine kleine erotische Ablenkung verspricht, können Sie dann widerstehen? Immer? In beiden Fällen ist die Ernüchterung brutal. Sie wurden emotional und finanziell geschädigt, schämen sich und fürchten die Folgen der kurzen oder längeren Verblendung.

Acedia – Money Mule

Schlussendlich gibt es auch Betrugsversuche, die funktionieren, wenn potentielle Opfer mit dem Schwachpunkt Faulheit zu kämpfen haben, z.B. der Money Mule-Versuch. Sie brauchen Geld, suchen Arbeit und sehen im Netz ein verlockendes Inserat. Sie müssen nichts anders tun, als Ihr Bankkonto für Transaktionen zur Verfügung stellen oder aber nur Postsendungen in Empfang nehmen und weiter verschicken; schon «verdienen» Sie ein paar Tausend Franken im Monat. Wer kann da widerstehen, wenn das Ziel ist, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Geld zu bekommen? Der Widerstand regt sich dann aber wahrscheinlich spätestens, wenn Sie wegen Hehlerei oder Geldwäscherei verklagt werden, denn genau dazu wurden Sie missbraucht.

Mit diesem kurzen Exkurs in die Kirchen- und Kriminalitätsgeschichte sind Sie im besten Fall gefeiter gegen Internetbetrug, aber vielleicht auch gegen voreilige Verurteilungen von Betrugsopfern.

Wenn sich Gauner hinter süssen Welpenfotos verstecken

Was hat denn die Kriminalprävention mit Welpen zu schaffen? Eine berechtigte Frage, denn gerade mit Tierbabys verbinden die meisten von uns alles andere als miese Geschäfte, im Gegenteil: Tierbabys bringen Herzenswärme und Knuddelstunden in die gute Stube und bereichern für viele Menschen den oft eher harten Alltag. Gerade diesen Umstand nützen geldgierige «Tierzüchter» und Betrüger aus.

Mit süssen Welpenfotos und Appellen an das Tierfreundeherz werden immer mehr Menschen dazu bewogen, sich im Internet ein Tier «zu bestellen». Falls Sie sich so einen Schritt überlegen, beherzigen Sie einen einzigen Ratschlag, der verhindert, dass Tiere und/oder Ihr Portemonnaie bluten müssen: Kaufen Sie NIE ein Tier über Internet! Mit diesem Tipp verhindern Sie zwei unterschiedliche Deliktsformen, einen mit und einen ohne Tiere:

1. Der illegale Tierhandel

Über Internet gehandelte Tiere stammen oft aus unkontrollierten Züchtungen und werden von geldgierigen, kriminellen Tierhändlern kontrolliert. Wenn Sie ein Tier aus dem illegalen Tierhandel erwerben, unterstützen Sie damit Kriminelle. Oft sind solcherart gehandelte Tiere auch traumatisiert, geschwächt oder krank und Sie und das Tier haben grosse Probleme im Anschluss. Sie retten kein einziges Tier, wenn Sie sich auf solche kriminelle Händler einlassen. Im Gegenteil, Sie befeuern illegale Züchtungen und tragen dazu bei, dass sich das Tierleid vergrössert. 

2. Der Vorschussbetrug

Es gibt aber noch ein weiteres Risiko beim Tiererwerb über Internet. Sie wissen nämlich nicht, ob das Tier überhaupt existiert. Internetbetrüger haben den Welpenhandel entdeckt und bieten süsse kleine Welpen an, die nur auf den Bildern existieren. Tierfreunde werden nicht nur mit herzerwärmenden Fotos angelockt, sondern auch mit herzzerreissenden Tierschicksalen, die Sie mit dem Erwerb des Tieres beenden können sollen. Die Bilder und die Geschichten sind allesamt erstunken und erlogen und wenn Sie sich auf diese Betrüger einlassen, werden Sie langsam aber sicher zur Kasse gebeten; für Transportkosten, für Tierarztkosten, für Dokumente am Zoll, und so weiter und so fort. Wenn Sie dann misstrauisch werden und aus dem Handel aussteigen möchten, wird gar damit gedroht, den kleinen Welpen einschläfern zu müssen!

Sie sehen, es gibt zwei gewichtige Gründe, Tiere nicht über Internet zu kaufen und ganz viele gewichtige Gründe, sich bei der Anschaffung von Tieren Zeit zu lassen, sich gut zu informieren und sich mit anerkannten Tierheimen oder Züchtern in Verbindung zu setzen!

Hinweise, worauf Sie beim Kauf und der Haltung eines Tieres achten müssen, finden Sie beim Schweizer Tierschutz.

Spannendes und Informatives zum Thema «Tiere und Kriminalität» finden Sie auch in unserem SKP INFO 1|2019!  

Sind Sie gewalttätig gegenüber Ihrer Familie?

Ein gewaltfreies (Zusammen-)Leben ist kein naiver Wunschtraum. Und Häusliche Gewalt oder Partnergewalt ist kein Schicksal. Sie können etwas dagegen tun, und zwar auch als Täter oder Täterin. Wenden Sie sich an eine Fachstelle für Gewaltausübende und lassen Sie sich beraten.

Was bringt mir eine solche Beratung?

Sie analysieren mit Spezialist*innen Ihre Situation und Ihr Verhalten und entwickeln gemeinsam mit ihnen einen Notfallplan für Stressmomente und Situationen, in denen Sie wütend werden und die Kontrolle verlieren könnten. Sie lernen Konflikte gewaltfrei auszutragen und arbeiten an den Ursachen Ihrer Gewalttätigkeit.  

Gewalttäter*innen müssen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Was heisst das?

Viele Menschen, die gewalttätig gegenüber Familienmitgliedern sind, fühlen sich schlecht und hilflos. Sie sind aber oft auch gleichzeitig wütend auf die Opfer, weil diese sie mit ihrem Verhalten „dazu bringen“ gewalttätig zu sein. Eine Tatperson, die Verantwortung für ihr Handeln übernimmt, gibt nicht dem Gewaltopfer, sondern sich selbst die Schuld für die Gewalthandlungen. Sie macht sich damit nicht zum Opfer einer provozierenden Situation oder zum Opfer von Leuten, die sie zur Gewalttäterin oder zum Gewalttäter machen: Sie anerkennt, dass alleine sie entscheidet, wie sie in einer Konfliktsituation reagiert und dass deshalb auch alleine sie für ihr Verhalten verantwortlich ist.   

Mit welchen Ausreden rechtfertigen Gewaltausübende ihre Gewalthandlungen?

Die Ausreden sind sehr unterschiedlich, aber haben alle den Effekt, dass die gewaltausübende Person sich selbst vortäuscht, dass Ursachen, die nicht in ihrer Macht oder in ihrem Kontrollbereich liegen, zu den Gewalthandlungen geführt haben. Einige der häufigsten Ausreden sind „ich wurde provoziert“, „ich war betrunken“ oder „ich bin halt so temperamentvoll“.

Wo finde ich eine geeignete Fachstelle?

Informieren Sie sich auf der Webseite des Fachverbands Gewaltberatung Schweiz über Beratungsangebote in Ihrer Nähe.

Pornografie in der Krise

Die Pornoindustrie ist in der Coronakrise sicher nicht in der Krise. Damit Sie als Konsument oder Konsumentin in der Krise draussen deswegen kein zweite drinnen erfahren, beachten Sie folgende Hinweise:

  • Finger weg von illegaler Pornografie! Die Polizei und die Justiz interessieren sich nicht für Ihren Pornokonsum, sofern Sie keine Pornos mit Tieren, mit Gewalt und natürlich mit Jugendlichen und Kindern schauen. Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Grenzen des Pornokonsums.
  • Das Schauen von Pornos ist in der Schweiz für über 16-Jährige erlaubt. Haben Sie Teenager zu Hause, sprechen Sie mit ihnen über den Unterschied zwischen Sex, Liebe und Pornografie. Dazu finden Sie Informationen in unserer Broschüre «Pornografie; Alles, was Recht ist». Zudem finden Sie auch Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Merken Sie, dass der illegale Bereich Sie anzieht, suchen Sie Hilfe!

Taschendiebstahl: Lassen Sie sich nicht ablenken!

Die Diebe nutzen jede Ablenkung ihres künftigen Opfers: Wenn ich mich also interessiere, wieso das kleine Kind weint, wieso der junge Mann vor sich hinspricht, ein Telefongespräch führe oder die Primarschülerinnen und -schüler beobachte, dann bin ich möglicherweise genug abgelenkt und bemerke die rasche Annäherung des Taschendiebs nicht. Ein gezielter Griff, und mein Portemonnaie hat den Besitzer gewechselt.

Machen Sie sich in Menschenmassen und im Gedränge (im ÖV, an Konzerten, auf Rolltreppen etc.) immer wieder bewusst, dass Sie von Taschendieben beobachtet werden. Verhalten Sie sich deshalb so, dass Sie für Taschendiebe uninteressant sind!

Die folgenden Tipps zeigen Ihnen wie:

  • Seien Sie aufmerksam und lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht aus den Augen.
  • Tragen Sie so wenig Bargeld und so wenige Wertsachen wie möglich auf sich.
  • Tragen Sie Wertsachen und Bargeld auf der Innenseite Ihrer Kleidung, am besten in verschliessbaren Innentaschen.
  • Hand- und Umhängetaschen gehören im Gedränge verschlossen auf die Körpervorderseite. Verstauen Sie Ihre Wertsachen und Ihr Bargeld auch bei Rücksäcken niemals in den Aussentaschen. Tragen Sie den Rucksack im Gedränge ebenfalls vor Ihrem Körper.
  • Legen Sie Ihr Portemonnaie beim Bezahlen nie aus der Hand und zählen Sie kein Bargeld, während andere Menschen Sie beobachten können.

Was kann ich tun, wenn ich trotzdem Opfer eines Taschendiebs geworden bin?

Melden Sie den Diebstahl so rasch als möglich bei Ihrer Polizei. Dort werden Sie beraten, wie in einem solchen Fall weiter vorzugehen ist. Auch wenn Sie Ihr Bargeld wohl nicht mehr zurückerhalten, werden vielleicht Ihre Ausweise und Kreditkarten gefunden und bei der Polizei oder beim Fundbüro abgegeben.

Sexuelle Gewalt: Wenn Mythen und Märchen noch mehr Schaden anrichten

Wie auch bei den Grimm-Märchen haben diese Mythen die Funktion, Unverständliches und Bedrohliches zu rechtfertigen, einzuordnen und so verständlicher und erträglicher zu machen. Im Gegensatz zu den Kindermärchen können Vergewaltigungsmythen jedoch bei den Opfern von sexueller Gewalt enormen Schaden anrichten. Besonders tragisch ist zudem, dass sie nicht nur unter Opfern selbst, sondern auch unter den Menschen verbreitet sind, die Sexualdelikte ahnden, beurteilen und mit Opfern arbeiten.

Vier Vergewaltigungsmythen im Test

Testen Sie sich selbst! Stimmen Sie den folgenden vier Aussagen zu oder nicht?

  1. Die meisten sexuellen Übergriffe passieren oft überfallartig, und zwar draussen in dunklen und einsamen Gegenden.
  2. Eine Frau kann sich wehren, Vergewaltigungen «funktionieren» nur, wenn die Frau auch will.
  3. Bei einer Vergewaltigung kennen sich Täter und Opfer meistens nicht.
  4. Nur Frauen können vergewaltigt werden.

Bei allen vier Aussagen handelt es sich um Mythen. Vielleicht erstaunt es Sie, dass es nach wie vor Menschen gibt, die von der Richtigkeit dieser Aussagen überzeugt sind, obwohl sie längst und x-fach widerlegt sind. Vielleicht aber müssen Sie feststellen, dass Sie bei der einen oder anderen Aussage innerlich zugestimmt haben und deshalb scheinbar nicht so viel über sexuelle Gewalt wissen, wie Sie zu wissen geglaubt haben.

Bei sexuellen Übergriffen kennen sich das Opfer und der Täter in den allermeisten Fällen. Die Opfer von Vergewaltigungen sind in vielen Fällen so überrascht und geschockt, dass sie sich nicht wehren können. Ausserdem kommt es vor, dass sie so verängstigt sind und um ihr Leben fürchten oder die Schmerzen nicht noch vergrössern wollen, dass sie sich entscheiden, sich nicht zu wehren. Selbstredend gilt dies für männliche wie für weibliche Opfer von Vergewaltigungen. Der Mythos 2 basiert folglich auf einer falschen und einer heiklen Annahme. Es ist falsch anzunehmen, dass sich jede und jeder gegen eine Vergewaltigung wehren kann, und es ist heikel anzunehmen, dass fehlender physischer oder verbaler Widerstand automatisch eine Zustimmung bedeutet. Man denke dabei zum Beispiel an Opfer, die unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.

Auch Fachpersonen glauben Vergewaltigungsmythen

Es ist leider eine Tatsache, dass auch Fachleute aus Polizei, Justiz und sogar aus der Opferberatung solchen Mythen aufsitzen und zwar unabhängig davon, ob sie eine Fachfrau oder ein Fachmann sind. Dass solch‘ irrige Annahmen fatale Folgen für Betroffene haben können, liegt auf der Hand: Das Opfer glaubt, selbst schuld zu sein und hat das Gefühl, dass man ihm nicht glaubt. Als Folge davon, werden im schlimmsten Fall die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, das Opfer erhält keine adäquate Hilfe und weitere Mythen werden befeuert: Zum Beispiel «Sexuelle Übergriffe sind sehr selten» und «gewisse Frauen tragen eine Mitschuld an ihrer Vergewaltigung». Deshalb ist es umso wichtiger, bei den relevanten Berufsgruppen, aber auch in der breiten Bevölkerung diese Mythen zu entlarven und das Wissen zum Thema Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe zu vergrössern.

 

Checkliste «Sicherheit zur Reisezeit»

Vor der Buchung

Nach der Buchung

  • Geldmittel besorgen
  • Kopieren Sie alle Dokumente, welche Sie mitführen, und verstauen Sie die Kopien getrennt von den Originalen im Reisegepäck. Kopie evtl. bei Vertrauensperson Zuhause deponieren.

Einige Wochen vor der Reise

  • Haus-/Wohnungshüten organisieren, damit Ihr Haus/Wohnung bewohnt wirkt und keine Einbrecher einlädt.
    • Professioneller Wachdienst oder Haushütedienst oder
    • Nachbarn/Verwandte/Bekannte damit betrauen.
    • Diese sollen den Briefkasten leeren, Rollläden betätigen, abends Licht anschalten, damit das Haus/ die Wohnung keinen verlassenen Eindruck macht.
  • Wenn Sie niemanden haben, der Haus/Wohnung hütet, sollten Sie:
    • Post zurückbehalten lassen.
    • Zeitschriftenabonnement für Reisezeitraum unterbrechen.
    • Zeitschaltuhren für Innenbeleuchtung, Radio oder TV installieren.
  • Nachbarn/Verwandte/Bekannte über Abreise- und Rückreisedaten informieren, damit diese im Rahmen von Nachbarschaftshilfe ein Auge auf Ihr Haus/ Ihre Wohnung haben. Besprechen Sie auch, was im Notfall/Schadensfall zu tun ist und wer informiert werden soll.
  • Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz finden Sie in unserer Broschüre «Riegel vor!».

Unmittelbar vor der Abreise

  • Wertsachen, Dokumente in Tresor oder einem Bankschliessfach deponieren!
  • Fenster, Garage, Keller, Dachfenster und Balkontür schliessen und sichern!
  • Gartentor abschliessen, Gartentor verriegeln, Gartenzubehör wegschliessen!
  • Lichtschächte und Storen sichern!
  • Automatische Garagentoröffnung ausschalten!

Beim Verlassen des Hauses

  • Türen abschliessen!
  • Lichtschranke / Bewegungsmelder aktivieren!
  • Evtl. Alarmanlage aktivieren!

Was sie auf keinen Fall tun sollten

  • Information über Ihre Abwesenheit durch Ansage auf dem Anrufbeantworter!
  • Auf Facebook oder sonstigen sozialen Netzwerk Ihre Abwesenheit kundtun!

Wichtige Sicherheitstipps zur Kriminalprävention für Ihre Reise

Internetfallen

  • In Internet Cafés und öffentlichen ungeschützte WLANs sollten Sie niemals Bankgeschäfte tätigen oder Kreditkartendaten eingeben. Die Gefahr von Keyloggern, welche ihre Eingaben protokollieren oder das Eindringen auf ihren Laptop ist hoch. Auch beim Einloggen in sozialen Netzwerken können ihre Daten gestohlen und für Social-Engineering missbraucht werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Taschendiebe

  • Belebte Touristenattraktionen sind ein Tummelplatz für Taschendiebe. Taschendiebe arbeiten oft in Gruppen zusammen. Frauen tragen Handtaschen am besten eingeklemmt unter dem Arm oder unter einer Jacke/einem Mantel. Männer tragen ihr Portemonnaie am besten in einer vorderen Hosentasche. Rucksäcke mit Wertgegenständen nicht auf dem Rücken, sondern nach vorne tragen. (Gefahr durch Rucksackschlitzer) Anrempeln oder plumpe Ablenkungsversuche sollten Sie aufmerksam werden lassen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Trickdiebstahl

  • Weitere Infos zu Trickdiebstahlsmethoden finden Sie hier.

Betrugsmaschen und Abzock-Fallen

  • Weitere Informationen zu Betrugsmethoden und Abzocke finden Sie hier.

Kindersextourismus

  • Wenn Sie Zeuge von Kindersextourismus werden, sollten Sie dies bei der fedpol-Meldestelle melden.

Die SKP wünscht Ihnen entspannte und sichere Ferien. Laufend aktuelle Meldungen finden Sie auf Facebook und Twitter.

Enkeltrick: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Wie funktioniert der Enkeltrick?

  1. Das Opfer erhält einen Telefonanruf von einem vermeintlichen Verwandten. Hierbei sind die Betrüger sehr geschickt, dem Opfer selbst sowohl den Namen als auch die Lebensumstände des vermeintlichen Verwandten zu entlocken und diese Informationen später ins Gespräch einzuflechten.
  2. Der vermeintliche Verwandte erzählt eine komplizierte Geschichte, warum er jetzt dringend Geld braucht. Ziel der Geschichte ist, das Opfer in Sorge um den vermeintlichen Verwandten zu versetzten und Zeitdruck aufzubauen.
  3. Der Täter bittet das Opfer dann um ein Darlehen. Dabei gehen die Täter besonders raffiniert vor und versuchen vorher in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld das Opfer aufbringen könnte.
  4. Anschliessend präsentiert der Täter eine zweite komplizierte Geschichte, warum er das Geld nicht selbst in Empfang nehmen kann.
  5. Zum Schluss wird eine Form von Zeitdruck erzeugt, d.h. es muss zu einer sofortigen Übergabe des Geldes kommen. Nachdem das Opfer nunmehr in Angst oder zumindest Sorge um das Wohlergehen des vermeintlichen Verwandten ist, wird weiterer Druck erzeugt, indem das Ganze eine dringliche Dimension erhält. Dies soll verhindern, dass das Opfer mit jemandem darüber spricht, sich Rat holt oder die Angelegenheit überdenkt.

Varianten des Enkeltricks

Wie bereits erwähnt, gibt es Varianten des Enkeltricks. Im Folgenden die Bekanntesten:

  • «Vermeintlicher Polizist»
    Wenn das Opfer den Betrug vermutet und die Geldübergabe deshalb verzögert, erhält das Opfer plötzlich einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten (ebenfalls ein Betrüger). Dieser überredet das Opfer, die Anweisungen dennoch zu befolgen, damit man den Betrüger in flagranti erwischen und festnehmen könne. Als nächstes verabredet sich der vermeintliche Polizist mit dem Opfer bei der Bank und übergibt das Geld dem Betrüger, der sich anschliessend mit dem vermeintlichen Polizisten aus dem Staub macht.
  • «Angeblicher Schulfreund»
    Betrüger müssen sich nicht notwendigerweise als Enkel oder Verwandter ausgeben. Sie können sich auch als einen alten Schulfreund oder früheren Bekannten vorstellen. Da die Fantasie der Betrüger fast keine Grenzen kennt, ist es wichtig, die folgenden Ratschläge zum Thema Enkeltrick zu beachten.

Die Schweizerische Kriminalprävention rät:

  • Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können.
  • Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten, und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie einen Ihnen vertraute Nummer Ihrer Familie und überprüfen die Information.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich.
  • Geben Sie niemandem Auskünfte über Ihr Vermögen im Haus oder auf der Bank.
  • Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 117).
  • Für Altersheime und Angehörige von Hochbetagten ist es wichtig, die Telefonnummern der Hochbetagten nicht zu veröffentlichen und an unbekannte Personen weiterzugeben.
  • Informieren Sie andere Verwandte und Bekannte über den Trick.

Mehr Infos

Kompakte Informationen zum Thema Enkeltrick finden Sie zudem auf der Postkarte «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!» der Schweizerischen Kriminalprävention.

Wenn «Freunde» auf Ihre Kosten shoppen gehen…

Wie läuft das ab?

Die Täter kopieren bestehende Facebook-Profile. Von diesen Fake-Profilen verschicken sie dann Freundschaftsanfragen an die Freunde des richtigen Profil-Inhabers. Personen, die den Überblick über Ihre Facebook-Freunde verloren haben, nehmen diese Anfrage an und werden im nächsten Schritt über Messenger nach ihrer Handynummer gefragt. Wer seine Handynummer mitteilt, bekommt per SMS einen Zahlencode zugeschickt. Diesen Zahlencode solle das spätere Opfer dann an den neuen Freund (d.h. an das Fake-Profil) zurückschicken.
Mit diesen erschlichenen Handynummern können im Folgenden Pay-Pal-Konten eröffnet werden, über welche die Betrüger anschliessend auf Einkaufstour gehen; auf Kosten der Telefonrechnung der Geschädigten. Der Schaden kann sich rasch auf ein paar Hundert Franken belaufen!

Wie können Sie sich schützen?

  • Schränken Sie die Privatsphäre-Einstellungen bei Ihrem Facebook-Konto ein: Freundesliste und Mobiltelefonnummer sollten nicht öffentlich einsehbar sein.
  • Behalten Sie den Überblick über Ihre Facebook-Freunde! Dann merken Sie nämlich bereits bei einer Anfrage, dass Sie bereits mit dieser Person befreundet sind und nehmen die betrügerische Fake-Anfrage nicht an!
  • Falls es dann doch passiert ist: Schicken Sie nie einen über SMS erhaltenen PIN-Code weiter und bestätigen Sie keine unbekannten SMS.
  • Auch die eigene Mobiltelefonnummer soll nie bekannt gegeben werden, auch auf Anfrage nicht!
  • Melden Sie entsprechende Vorkommnisse dem nächsten Polizeiposten.

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