Ein tolles Angebot, das nie geliefert wird

Interview zu Scheinware mit Caroline Nef, Head of Trust & Safety, und Mojca Fuks, Mediensprecherin von Ricardo

Wie oft wird bei Ricardo gemeldet, dass ein Verkäufer ein Produkt nicht liefert, obwohl es bezahlt wurde?

Im Jahr 2021 wurden auf Ricardo über 7 Mio. Artikel erfolgreich verkauft. Zum Glück halten sich die Fälle, in denen ein bezahltes Produkt nicht geliefert wurde, im Promillebereich.

Gibt es Hinweise, die auf solche Betrugsversuche hindeuten?
Folgende Hinweise können auf Betrugsversuche mit Scheinware hindeuten: Hochpreisige, populäre oder aktuell auf dem Markt schwer erhältliche Produkte werden angeboten, meist zu einem unrealistisch tiefen Fixpreis. Das Ziel dabei ist, dass die Angebote rasch verkauft werden. Oft hängt diese Betrugsform auch mit neu erstellten oder missbräuchlich verwendeten, bereits bestehenden Benutzerkonten zusammen. Das heisst, dass das Benutzerkonto des vermeintlichen Anbieters missbräuchlich verwendet wird. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer dazu gedrängt, die Ware sehr rasch zu bezahlen – zum Teil auch auf ausländische Bankkonten an Kontoinhaber, deren Namen nicht mit dem Marktplatz-Benutzerkonto übereinstimmt. Anfragen zur persönlichen Abholung der Ware werden grundsätzlich ausgewichen oder gar ganz abgelehnt. Bei solchen Angeboten sollten die Alarmglocken der Konsumenten klingeln. Denn bezahlte Artikel werden in solchen typischen Fällen oft nie geliefert.

Grundsätzlich appellieren wir bei unseren Nutzer*innen immer an den gesunden Menschenverstand: ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann sollte hier besondere Vorsicht gelten.

Wie kann ich mich gegenüber solchen Betrugsversuchen absichern?

  • Sicheres Benutzerkonto mit eigenem und starkem Passwort
    Da viele Betrugsversuche über neu erstellte oder missbrauchte Benutzerkonten (Grund: schwache Passwörter, gleiches Login auf verschiedenen Plattformen, Daten via Phishing weitergegeben etc.) ausgehen, ist besonderer Wert darauf zu legen, sein eigenes Benutzerkonto sicher zu halten. Konkret: Starke Passwörter einsetzen, die z.B. nicht auch noch für den E-Mail-Account oder andere Plattformen eingesetzt werden.
  • Erst prüfen, dann kaufen
    Insbesondere hochpreisige Artikel genau prüfen: alle Bilder, Beschreibung, Zahlungs- und Lieferkonditionen, Bewertungsprofil des Anbieters, realistischer Preis. Bei Markenartikeln nach Kaufquittung fragen. Bei Unsicherheiten den Ricardo-Kundendienst anfragen.
  • Persönliche Abholung
    Vor allem bei hochpreisigen Artikeln soll nach einer Möglichkeit der persönlichen Abholung gefragt werden, bei der das Produkt direkt geprüft und bezahlt werden kann. Falls eine Abholung im Angebot bereits angeboten wird, auf jeden Fall darauf bestehen. Im Zweifelsfall bei bisher schriftlichem Kontakt versuchen, den Verkäufer anzurufen.
  • Vorsicht bei abweichenden Nutzer- oder Kontodaten
    Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Vorauszahlung eines gekauften Artikels auf ein Bankkonto mit abweichenden Nutzerdaten (z.B. anderer Name als im Ricardo-Konto hinterlegt) oder sogar ins Ausland erfolgen soll.

Grundsätzlich appellieren wir bei unseren Nutzer*innen immer an den gesunden Menschenverstand: ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann sollte hier besondere Vorsicht gelten. Unser Kundendienst ist gerne bei diesbezüglichen Unsicherheiten fast rund um die Uhr für unsere Mitglieder da.

Was soll ich tun, wenn ich betrogen wurde?

  • Umgehend versuchen, bei der Bank die Überweisung zu stoppen resp. zurückzuholen
  • Anzeige bei Polizei erstatten
  • Meldung an Ricardo
  • Käuferschutz bei Ricardo einreichen
  • Bei Missbrauch: Passwort des Benutzerkonto sowie E-Mail-Kontos ändern.

Was tut Ricardo gegen betrügerische Verkäufer?

Ricardo nimmt das Thema Sicherheit und Schutz seiner Mitglieder sehr ernst. Aus diesem Grund gehen wir mit verschiedenen automatischen Massnahmen und persönlichem Einsatz gegen jede Art von Betrug vor. Dazu gehören unter anderem ein umfassender Verifizierungsprozess von neuen aktiven Mitgliedern, ein dediziertes Sicherheitsteam, automatisierte Schutzmechanismen, laufende Erweiterung der Sicherheitstools, eine treue Community, die verdächtige Angebot meldet. Sobald wir betrügerische Anbietende oder Angebote entdecken, blockieren wir umgehend das Konto und stoppen alle laufenden Angebote des entsprechenden Anbietenden. Wenn ein Artikel bereits verkauft wurde, kontaktieren und warnen wir die Käufer. Bei grösseren Fällen ziehen wir auch eine Anzeige in Erwägung.

Wie arbeitet Ricardo mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen?

Ricardo steht im regelmässigen Austausch mit verschiedenen Ämtern sowie Behörden und liefert auf Verlangen oder entsprechender Verfügung innert Kürze die gewünschten Daten.

Weiss man etwas über die Personen hinter den betrügerischen Profilen?

Es ist sehr schwer an die Hintermänner/-frauen zu kommen. Oft stehen organisierte kriminelle Banden oder auch sogenannte Money Mules dahinter. Sehr viel passiert leider in der Anonymität und unter falscher Identität.


Mit der Kampagne «Zu schön, nicht wahr?!» sensibilisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gemeinsam mit anibis.chRicardo und tutti.ch sowie den kantonalen und städtischen Polizeikorps die Bevölkerung für die verschiedenen Betrugsmaschen auf Online-Marktplätzen.

Mehr dazu: Betrug auf Online-Marktplätzen

Zu schön, nicht wahr?!

Wer den Zuschlag bei einer Kleinanzeige für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung (Scheinware), der Artikel wird jedoch nie geliefert.

Falls Sie Opfer eines Onlinemarktplatzbetrugs wurden:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Empfängerbank und den Online-Marktplatz.
  • Nutzen Sie den Käuferschutz, falls der betroffene Online-Marktplatz einen solchen anbietet.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons und nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit.
  • Ändern Sie Ihr Passwort bei Ihrem Benutzerkonto sowie auch bei Ihrem E-Mail Konto, falls Ihr Konto missbraucht wurde.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit diese nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie nicht Opfer von Onlinemarktplatzbetrug werden:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Einwandfreie Sprachkenntnisse alleine sind aber kein Garant für seriöse Absichten. Auch können zu allgemeine Bilder oder beispielsweise ausländische Steckdosen bei Immobilien ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein. Zudem enthalten sie oft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, seltsame Formulierungen und Wortwahl durch maschinelle Übersetzung. Sollte Ihnen auffallen, dass bei Angeboten verschiedener Plattformen die gleichen Bilder verwendet werden, die Sprache oder der Standort der Verkäufer jedoch abweicht, melden Sie die Angebote beim Kundendienst des entsprechenden Marktplatzes.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn ein Verkaufs- oder Mietpreis unverhältnismässig tief ist und bitten Sie ihn um einen Kaufbeleg oder sonstige Nachweise. Bewahren Sie die Echtheitsbestätigung zu einem Markenartikel als späteres Beweismaterial auf. Prüfen Sie erhaltene Belege genau auf allfällige Fehler und Widersprüchlichkeiten, beachten Sie dabei Details wie Datum, Adressen, Bezeichnungen und allgemein den Aufbau bzw. die Gestaltung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Verkäufer. Seien Sie auch skeptisch wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden.
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers, prüfen Sie sofern vorhanden, Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben. Seien Sie skeptisch, wenn die Angaben auf Belegen abweichen oder Sie von abweichenden Telefonnummern kontaktiert werden. Rufen Sie bei Zweifel auf die beim Marktplatz gespeicherte Telefonnummern an und achten Sie auf den Gesprächsverlauf, Telefonate können helfen, sich ein besseres Bild vom Gegenüber zu machen.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware, respektive Immobilie vor Ort. Lassen Sie sich nicht nachträglich zu einer Vorauszahlung überreden, falls Barzahlung und Abholung angeboten wurden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie sofern möglich nicht zu WhatsApp, E-Mail oder anderen unsicheren, nicht vom Marktplatz geprüften Kommunikationskanälen.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland, insbesondere bei ausländischen Bankkonten sowie WhatsApp-Nachrichten von Festnetznummern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders. Denn der Name des Absenders (E-Mail Client) kann beliebig erstellt werden. Um die E-Mail-Adresse vom Absender zu überprüfen, müssen Sie in der E-Mail mit dem Mauszeiger über den Absender schweben und anschließend auf den kleinen Pfeil klicken, um das Kontaktfeld zu öffnen. Hier wird die E-Mail-Adresse angezeigt, von wo die E-Mail tatsächlich kam.
  • Klicken Sie auf keine Links, ohne vorher überprüft zu haben, wohin diese führen. Um die Links zu überprüfen, müssen Sie mit dem Mauszeiger über den Link schweben, so wird Ihnen die hinterlegte Adresse der Website angezeigt.
  • Setzen Sie auf bewährte Transaktionsmittel von anerkannten Finanzdienstleistern.
  • Überweisen Sie keine Beträge via Twint-QR-Code oder Zahlen-Code an Ihnen unbekannte Privatpersonen.
  • Vertrauen Sie keinen Zahlungsbelegen. Versenden Sie verkaufte Artikel erst, wenn die Zahlung nachweislich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen eine oder mehrere verdächtige Punkte auffallen, geben Sie eine Prüfung beim Kundendienst in Auftrag oder fragen Sie bei der SKP nach.
  • Schliessen Sie Benutzerkonten auf Plattformen, die Sie nicht mehr benutzen.
  • Verwenden Sie einzigartige und starke Passwörter und für jedes Benutzerkonto ein anderes. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang ein Passwort-Manager.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Angaben bei externen Datenpannen veröffentlicht wurden, z.B.: haveibeenpwned.com.
  • Achtung bei Job-Angeboten (sei es bei Inseraten von Dritten oder bei Angeboten zum eigenen Suchinserat), welche mit Arbeiten für andere Plattformen werben.
  • Berücksichtigen Sie die S-U-P-E-R-Tipps zur Cybersicherheit.

Betrug auf Online-Marktplätzen

Mit der aktuellen Kampagne «Zu schön, nicht wahr?!» sensibilisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gemeinsam mit den Online-Marktplätzen der SMG Swiss Marketplace Group AG (anibis.ch, Ricardo, tutti.ch, AutoScout24, MotoScout24, Car For You, ImmoScout24, Homegate) sowie den kantonalen und städtischen Polizeikorps die Bevölkerung für die verschiedenen Betrugsmaschen auf Online-Marktplätzen.

  • Anibis
  • Ricardo
  • Tutti
  • AutoScout24
  • MotoScout24
  • Car for you
  • ImmoScout24
  • Homegate

Allgemeine Betrugsmerkmale

Unter Betrug versteht man juristisch die Absicht, sich mit arglistiger Täuschung eines anderen unrechtmässig zu bereichern. Das gilt im Internet genauso wie im Offline-Leben. Die Betrügerinnen und Betrüger nutzen häufig Tricks, um ihre Opfer zu unüberlegten Handlungen zu verleiten, oder führen diese bewusst in die Irre. Oft berichten Betrugsopfer, dass sie ein ungutes Gefühl gehabt hätten. Es ist wichtig, auf solche kleinen Unstimmigkeiten zu achten und seinem Instinkt zu vertrauen. Folgende Merkmale können Alarmzeichen für einen Betrug sein:

Zu schön, nicht wahr?!

Wer den Zuschlag bei einer Kleinanzeige für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung (Scheinware), der Artikel wird jedoch nie geliefert.

Zu billig, nicht wahr?!

Es werden Luxusprodukte, beliebte, rare oder von Lieferknappheit betroffene Artikel sowie auch besonders gesuchte oder attraktive Immobilien zu unrealistisch tiefen Preisen angeboten. Geliefert werden dann Fälschungen (gefälschte Markenartikel) oder die Lieferung, respektive die erhoffte Wohnung bleibt ganz aus (Scheinware).

Zu unbekannt, nicht wahr?!

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf dem Schweizer Online-Marktplatz interessiert oder sich ein Anbieter aus dem Ausland bei Ihnen meldet – unabhängig ob Immobilien, Fahrzeuge oder sonstige Güter –, ist das an sich noch nicht verdächtig, wenn auch ungewöhnlich. Wenn die interessierte Person die angebotene Ware aus irgendwelchen Gründen nicht selbst zeigen, abholen kann oder will und auf eine unbekannte Art von Abholdienst oder Geldübergabe besteht, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von denen Sie noch nie etwas gehört haben, kann das daran liegen, dass es diese gar nicht gibt (Fake-Lieferdienste).

Zu grosszügig, nicht wahr?!

Wenn jemand mehr bezahlt, als gefordert wurde, oder bereit ist, für einen Lieferdienst hohe Gebühren zu übernehmen, ist das ein sicheres Anzeichen für Betrug (Scheinkäufer).

Zu simpel, nicht wahr?!

Einfache Passwörter verwenden oder bei allen Konten dasselbe Passwort einzusetzen, ist zwar sehr simpel und einfach, leider aber auch sehr nachlässig. Denn solche Konten bieten sich geradezu an, um von Betrügerinnen und Betrügern missbraucht zu werden (Datenmissbrauch).

Diese Merkmale gelten auch, wenn es nicht um Warenhandel geht. Mit einem Stelleninserat auf einem Kleinanzeigenportal, das viele Freiheiten, wenig Arbeitsaufwand und einen guten Lohn verspricht, sollen vielleicht Personen für Geldwäscherei – so genannte Money Mules – rekrutiert werden. Und ein Investitionsangebot, das eine hohe Rendite verspricht, ist selten seriös (Anlagebetrug).

Betrugsformen

Betrügerinnen und Betrüger sind oft sehr kreativ und flexibel und passen ihre Vorgehensweisen laufend an. Die folgenden Betrugsformen kommen dabei am häufigsten vor. Wichtig: Es gibt immer auch Abwandlungen davon oder Kombinationen von verschiedenen Betrugsformen.

Scheinware

Bei Angeboten mit Scheinware handelt es sich um vermeintlich seriöse Verkäuferinnen oder Verkäufer, die gegen Vorauszahlung interessante Produkte, Fahrzeuge oder Immobilien anbieten, in deren Besitz sie jedoch nicht sind und die sie nie liefern. Je nach Plattform sind folgende Betrugsmerkmale typisch:

  • Scheinware und Scheinfahrzeuge auf Kleinanzeigenportalen (tutti.ch, anibis.ch, AutoScout24, MotoScout24 und Car For You): Hier werden Artikel und Fahrzeuge zu einem sehr attraktiven Preis angeboten. Die Kaufinteressierten und potenziellen Opfer erhoffen sich ein Schnäppchen und werden im persönlichen Kontakt zugleich zeitlich unter Druck gesetzt, weil es das Angebot anscheinend nur einmal gibt. Wer sich nicht sofort entscheidet, riskiert, dass jemand anderes schneller ist. Diese Situation wird von den Betrügerinnen und Betrügern absichtlich herbeigeführt. Sie wissen, dass die wenigsten zuerst noch überprüfen werden, ob alles seriös oder vertrauenswürdig ist. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer gebeten, das Geld im Voraus zu überweisen. Die Ware wird jedoch nie geliefert bzw. das Fahrzeug nie übergeben und die bereits einbezahlte Summe wird natürlich nicht zurückerstattet. Teilweise werden bei der Transaktion auch gleich die Kreditkartendaten gestohlen (Phishing).
  • Scheinware auf Online-Marktplätzen (Ricardo): Auch hier werden hochpreisige und populäre Produkte angeboten – meist zu einem unrealistisch tiefen Fixpreis, mit dem Ziel, dass die Angebote rasch verkauft werden. Oft hängt diese Betrugsform auch mit neu erstellten oder missbräuchlich verwendeten, bereits bestehenden Benutzerkonten zusammen. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer dazu gedrängt, die Ware sehr rasch zu bezahlen, – zum Teil auch auf ausländische Bankkonten an Kontoinhaber, deren Namen nicht mit dem Marktplatz-Benutzerkonto übereinstimmt. Eine persönliche Abholung der Ware wird grundsätzlich abgelehnt. Der bezahlte Artikel wird dann nie geliefert.
  • Scheinware auf Immobilien-Portalen (Homegate, ImmoScout24, Acheter-Louer und weiteren): Hier werden Immobilien zu einem ungewöhnlich attraktiven Preis angeboten. Die Vermieter melden sich dann aber aus plausiblen Gründen aus dem Ausland. Als Vorbedingung für die Besichtigung soll die geforderte Kaution vorab überweisen werden. Die Wohnung existiert bei diesem Vorschuss-Betrug jedoch gar nicht und das Geld ist weg. Gerade an Orten mit einer hohen Nachfrage werden so Wohnungssuchende ausgenutzt, die Art des Angebots kann dabei variieren: Miet- und Kaufobjekten, öfters aber auch mit Ferienwohnungen, befristet genutzten Appartements oder WG-Zimmer. Teilweise werden Wohnungssuchende dabei auch auf gefälschte Websites geleitet, welche dem gefälschten Bild des super Angebots zusätzliche vermeintliche Legitimität verleihen.

Gefälschte Markenartikel

Das Vorgehen ist hier ähnlich wie bei der Scheinware und kommt vor allem auf Kleinanzeigeportalen und Online-Marktplätzen von gebrauchten Waren wie anibis.ch, tutti.ch sowie Ricardo vor: Markenartikel werden zu sehr attraktiven Preisen angeboten und müssen im Voraus bezahlt werden. Das Opfer erhält dann jedoch nur eine Kopie des Markenartikels. Von diesem Vorgehen gibt es auch eine Käufervariante: Der Verkäufer schickt tatsächlich den Markenartikel, der betrügerische Käufer behauptet dann jedoch, er habe eine Kopie erhalten.

Stop Piracy beschreibt verschiedene Möglichkeiten, eine Fälschung zu erkennen.

Scheinkäufer

Auch als Verkäufer resp. Verkäuferin ist Vorsicht geboten. Bei der Variante des «Scheinkäufers» meldet sich ein betrügerischer Käufer oder eine betrügerische Käuferin, die meist einen teuren Artikel erwerben möchten, wie beispielsweise ein Fahrzeug. Der betrügerische Käufer oder die betrügerische Käuferin gaukelt vor, im Ausland zu leben und das Fahrzeug deswegen nicht besichtigen zu können. Er oder sie sei aber interessiert und sendet dem Verkäufer resp. der Verkäuferin einen gefälschten, in der Regel schlecht leserlichen Zahlungsbeleg oder eine gefälschte Bestätigung einer Banküberweisung. Sobald das Fahrzeug übergeben wurde, bricht der Kontakt ab. Das Geld trifft nie ein. Eine dreistere Variante des Scheinkaufs ist der Kaufbetrug mit Differenz-Zahlung. Hier bezahlt der Käufer scheinbar zu viel und bittet den Verkäufer, die Differenz zurück zu erstatten. Allerdings wird die vermeintlich erste Überbezahlung nie ausgelöst. Eine weitere Variante ist, dass der Betrüger resp. die Betrügerin behauptet, die Überweisung sei blockiert und werde erst freigegeben, wenn der Verkäufer gewisse Spesen übernimmt. Der Verkäufer verliert hier nicht nur seine Ware, sondern auch sein Geld.

Fake-Lieferdienste auf Kleinanzeigenportalen

Bei dieser Betrugsform meldet sich eine interessierte Person auf eine Kleinanzeige beim Verkäufer bzw. bei der Verkäuferin und erklärt, dass sie die Ware nicht selbst abholen kann, meist weil sie sich zu weit weg befindet. Die interessierte Person schlägt vor, die Transaktion über einen Lieferdienst abzuwickeln. Der oder die Verkäufer/in muss entweder eine Gebühr im Voraus zahlen, welche er oder sie danach wieder zurückerhalten soll (Vorschussbetrug), oder es wird gefordert, die Kreditkartendaten beim vermeintlichen Lieferdienst einzugeben (Phishing).

  • Es gibt auf Kleinanzeigenportalen KEINE offiziell unterstützten Lieferdienste und auch keine Kooperationen mit der Post oder mit DHL!
  • Die Post übernimmt KEINE Geldtransaktionen an der Haustüre!

Vorschussbetrug

Die Betrügerinnen und Betrüger bitten den Verkäufer unter einem Vorwand wie anfallende Transportgebühren oder zuviel einbezahltes Geld für eine Ware um einen Vorschuss. Das Geld wird aber nie zurückbezahlt und an der Ware ist der vermeintliche Käufer nicht interessiert. Selbes kommt bei betrügerischen Immobilieninseraten vor, indem für die Besichtigung eine Kaution hinterlegt werden muss, wobei die angebotene Wohnung gar nicht existiert.

Datenmissbrauch

Kriminelle greifen auf bestehende Benutzerkonten zu und nutzen diese für betrügerische Angebote. Insbesondere Konten mit schwachen Passwörtern oder die für mehrere Plattformen verwendet werden, können schnell missbraucht werden. Dasselbe gilt für Konten, deren Daten im Vorfeld via Phishing abgefangen wurden. Alternativ werden neue Benutzerkonten erstellt und mit Ausweiskopien verifiziert, welche die Ausweishalter im Voraus nichtsahnend an Unbekannte ausgehändigt haben. Anschliessend werden mit diesem Konto betrügerische Angebote aufgeschaltet. Die Betrüger verstecken sich so hinter dem Namen eines positiv bewerteten Anbieters und gaukeln Vertrauenswürdigkeit vor. Lesen Sie unter “Was kann ich tun?”, wie Sie Ihre Konten schützen können.

Rechtslage

Die verschiedenen Formen der Vermögensdelikte könnten je nach konkreter Sachlage unter folgende Artikel des Strafgesetzbuches fallen:

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, ermittelt die Polizei in Betrugsfällen, sobald sie davon Kenntnis hat. Meistens erfolgen die Tatbestände in Zusammenhang mit anderen Verstössen gegen das Strafgesetzbuch, wie zum Beispiel:

Was tut die Polizei?

Bei Internetdelikten ist es für die Polizei schwierig, die Täterschaft zu fassen, da diese ihre digitalen Spuren oft gut verwischen und oft aus dem Ausland operieren, aus Ländern ohne funktionierende Rechtshilfe. Dennoch sollte jeder Betrug und auch jeder Betrugsversuch angezeigt werden. Die Polizei hat diverse technische Möglichkeiten und längst nicht alle Betrügerinnen und Betrüger verfügen über das nötige Wissen, um ihre Delikte im Internet ausreichend zu verschleiern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite «Betrug».

Was kann ich tun?

Falls Sie Opfer eines Onlinemarktplatzbetrugs wurden:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Empfängerbank und den Online-Marktplatz.
  • Nutzen Sie den Käuferschutz, falls der betroffene Online-Marktplatz einen solchen anbietet.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons und nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit.
  • Ändern Sie Ihr Passwort bei Ihrem Benutzerkonto sowie auch bei Ihrem E-Mail Konto, falls Ihr Konto missbraucht wurde.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit diese nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie nicht Opfer von Onlinemarktplatzbetrug werden:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Einwandfreie Sprachkenntnisse alleine sind aber kein Garant für seriöse Absichten. Auch können zu allgemeine Bilder oder beispielsweise ausländische Steckdosen bei Immobilien ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein. Zudem enthalten sie oft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, seltsame Formulierungen und Wortwahl durch maschinelle Übersetzung. Sollte Ihnen auffallen, dass bei Angeboten verschiedener Plattformen die gleichen Bilder verwendet werden, die Sprache oder der Standort der Verkäufer jedoch abweicht, melden Sie die Angebote beim Kundendienst des entsprechenden Marktplatzes.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn ein Verkaufs- oder Mietpreis unverhältnismässig tief ist und bitten Sie ihn um einen Kaufbeleg oder sonstige Nachweise. Bewahren Sie die Echtheitsbestätigung zu einem Markenartikel als späteres Beweismaterial auf. Prüfen Sie erhaltene Belege genau auf allfällige Fehler und Widersprüchlichkeiten, beachten Sie dabei Details wie Datum, Adressen, Bezeichnungen und allgemein den Aufbau bzw. die Gestaltung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Verkäufer. Seien Sie auch skeptisch wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden.
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers, prüfen Sie sofern vorhanden, Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben. Seien Sie skeptisch, wenn die Angaben auf Belegen abweichen oder Sie von abweichenden Telefonnummern kontaktiert werden. Rufen Sie bei Zweifel auf die beim Marktplatz gespeicherte Telefonnummern an und achten Sie auf den Gesprächsverlauf, Telefonate können helfen, sich ein besseres Bild vom Gegenüber zu machen.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware, respektive Immobilie vor Ort. Lassen Sie sich nicht nachträglich zu einer Vorauszahlung überreden, falls Barzahlung und Abholung angeboten wurden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie sofern möglich nicht zu WhatsApp, E-Mail oder anderen unsicheren, nicht vom Marktplatz geprüften Kommunikationskanälen.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland, insbesondere bei ausländischen Bankkonten sowie WhatsApp-Nachrichten von Festnetznummern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders. Denn der Name des Absenders (E-Mail Client) kann beliebig erstellt werden. Um die E-Mail-Adresse vom Absender zu überprüfen, müssen Sie in der E-Mail mit dem Mauszeiger über den Absender schweben und anschließend auf den kleinen Pfeil klicken, um das Kontaktfeld zu öffnen. Hier wird die E-Mail-Adresse angezeigt, von wo die E-Mail tatsächlich kam.
  • Klicken Sie auf keine Links, ohne vorher überprüft zu haben, wohin diese führen. Um die Links zu überprüfen, müssen Sie mit dem Mauszeiger über den Link schweben, so wird Ihnen die hinterlegte Adresse der Website angezeigt.
  • Setzen Sie auf bewährte Transaktionsmittel von anerkannten Finanzdienstleistern.
  • Überweisen Sie keine Beträge via Twint-QR-Code oder Zahlen-Code an Ihnen unbekannte Privatpersonen.
  • Vertrauen Sie keinen Zahlungsbelegen. Versenden Sie verkaufte Artikel erst, wenn die Zahlung nachweislich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen eine oder mehrere verdächtige Punkte auffallen, geben Sie eine Prüfung beim Kundendienst in Auftrag oder fragen Sie bei der SKP nach.
  • Schliessen Sie Benutzerkonten auf Plattformen, die Sie nicht mehr benutzen.
  • Verwenden Sie einzigartige und starke Passwörter und für jedes Benutzerkonto ein anderes. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang ein Passwort-Manager.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Angaben bei externen Datenpannen veröffentlicht wurden, z.B.: haveibeenpwned.com.
  • Achtung bei Job-Angeboten (sei es bei Inseraten von Dritten oder bei Angeboten zum eigenen Suchinserat), welche mit Arbeiten für andere Plattformen werben.
  • Berücksichtigen Sie die S-U-P-E-R-Tipps zur Cybersicherheit.

Cybersicherheit ist SUPER!

Die Digitalisierung wurde durch Corona weltweit und somit auch in der Schweiz beschleunigt: Viele arbeiten von zu Hause aus, kaufen vermehrt online ein oder nutzen häufiger digitale Angebote. Das führt dazu, dass man öfter, oder auch bewusster, mit Cybervorfällen konfrontiert wird. Meldungen zu Angriffen auf die Cybersicherheit haben entsprechend sowohl bei der Polizei als auch bei der Meldestelle des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) zugenommen und sich auf einem erhöhten Niveau stabilisiert.

Vor allem die Phänomene Betrug und Phishing haben zugenommen: Während Corona bietet sich das sogenannte Paketdienst-Phishing aufgrund der hohen E-Commerce-Aktivitäten besonders an. Im Bereich Betrug sind Fälle wie Spendenbetrug für Corona-Opfer oder falsche Gesichtsmasken-Bestellungen neu aufgetreten.

Cybersicherheit optimieren

Internetnutzerinnen und -nutzer können mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand viel zu ihrer individuellen Sicherheit beitragen – etwa mit starken Passwörtern, regelmässigen Aktualisierungen der Software oder kritischem Verhalten im Cyberraum.

Mit dem Merkwort SUPER können Internetnutzerinnen und -nutzer schnell verinnerlichen, wie sie im Internet sicherer unterwegs sein und ihr Cybersicherheit optimieren können:

  • S wie Sichern
    Sichern Sie Ihre Daten regelmässig auf mindestens einem zweiten Medium.
  • U wie Updaten
    Aktualisieren Sie Ihr System, Ihre Programme und Apps regelmässig auf die neuste Version.
  • P wie Prüfen
    Prüfen Sie bei Ihrem Gerät, ob ein Virenschutzprogramm installiert ist und laufend aktualisiert wird.
  • E wie Einloggen
    Loggen Sie sich nur mit starken Passwörtern ein.
  • R wie Reduzieren
    Reduzieren Sie Betrugsrisiken im digitalen Raum mit einer gesunden Portion Misstrauen.

Mehr zu digitalen Sicherheit unter: www.s-u-p-e-r.ch oder www.super.swiss

5 Schritte für Ihre digitale Sicherheit

Das Faltblatt «5 Schritte für Ihre digitale Sicherheit» ist in Zusammenarbeit mit «eBanking – aber sicher!» entstanden und erklärt anhand von fünf Schritten, welche Grundsätze es zu befolgen gilt, um sich und die eigene IT-Infrastruktur einfach und effizient vor Cyber-Kriminellen zu schützen. (Das Faltblatt ist auch in Englisch verfügbar.)

Anlagebetrug im Internet – grosse Verluste statt hohe Renditen

Beim sogenannten Anlagebetrug werden Personen, in der Regel im Internet, mit vermeintlich lukrativen Finanzanlagen geködert. Die Betrüger/innen richten dafür eigene digitale Handelsplattformen ein, die auf den ersten Blick seriös und professionell wirken. Auf der jeweiligen Webseite finden sich detaillierte Erklärungen zu den angebotenen Finanzanlagen sowie den möglichen hohen Renditen. Das Ziel der Betrüger/innen: Das spätere Opfer erstellt ein Konto auf der Plattform und legt ihr Geld an. Die Einzahlung wird via Kreditkarte oder digitaler Währung vorgenommen.

Zahlt sich die Investition aus?

Im Anschluss an die erste Finanztransaktion kann die Person ihre vermeintliche Anlage und daraus resultierende Gewinne online im Konto der Plattform anschauen. Nachdem die Person eine erste Renditenbestätigung oder gar «Renditen» ausbezahlten erhält, wird sie aufgefordert, weitere Investitionen zu tätigen. Durch den vermeintlichen Gewinn, wird die Person darin bestärkt, weitere Zahlungen zu tätigen.

Und weg ist das Geld!

Zahlt die Person nicht weiter ein, wird sie von den Betrüger/innen per E-Mail, via Telefon oder Skype massiv unter Druck gesetzt und zu einer Einzahlung gedrängt. Verlangt die Person nun die Auszahlung der Anlagegelder resp. den Gewinn, stehen plötzlich weitere Geldüberweisungen für angebliche Steuerzahlungen, Provisionen oder Kommissionen an. Bezahlt die Person nicht mehr ein, brechen die Betrüger/innen den Kontakt ab. Das einbezahlte Geld sieht die Person nie mehr.

Wie schützen Sie sich vor Anlagebetrug im Internet?

  • Wenn Sie noch nie Anlagegeschäfte getätigt haben, dann ist es nie eine gute Idee, online und ohne Rücksprache mit einer Fachpersonen (z.B. Kundenberater/in Ihrer Bank) damit zu beginnen.
  • Konsultieren Sie die FINMA-Warnliste oder die FINMA-Hotline für Privatpersonen (unter Tel. 031 327 98 88) und informieren Sie sich über den Anbieter, dem Sie Ihr Geld anvertrauen möchten.
  • Vergleichen Sie die angebotene Anlage mit den Produkten von anderen Anbietern.
  • Bei sehr hohen Renditen: Machen Sie den Realitätscheck!
  • Seien Sie misstrauisch bei Zeitdruck. Seriöse Anbieter räumen immer genügend Zeit ein, um sich für ein Anlage-Produkt zu entscheiden.

Sie wurden Opfer eines Anlagebetrugs?

  • Tätigen Sie unter keinen Umständen weitere Zahlungen.
  • Brechen Sie den Kontakt zu den Betrüger/innen sofort ab.
  • Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen zum Thema «Schutz vor Anlagebetrug» finden Sie im Erklärfilm der FINMA.

«Mir könnte das nie passieren!» Wer ist anfällig für Betrugsdelikte?

Bei der Schweizerischen Kriminalprävention melden sich täglich Betrugsopfer. Auch wenn wir keine wissenschaftliche Studie zitieren können, zeigen unsere Erfahrungen mit Betroffenen ein anderes Bild: Betrugsopfer sind bei weitem keine homogene Bevölkerungsgruppe und zeichnen sich auch nicht durch tiefere Intelligenz oder höhere Naivität aus. Eine Gemeinsamkeit können wir aber feststellen: Sie wurden alle im einem schwachen Moment erwischt, mit Betonung auf Schwäche und auf Moment.

Sind Sie wirklich gefeit davor, auf einen Betrugsversuch hereinzufallen und dies immer?

Stellen Sie sich diese Frage anhand vier – bereits von der Kirche formulierter – Schwächen, denen viele von uns ab und zu unterliegen und auf die darauf ausgerichteten Betrugsformen:

Superbia – CEO Fraud

Auf den Hochmut oder die Eitelkeit zielt der CEO Fraud ab: Stellen Sie sich vor, Sie seien engagiert, auf der Karriereleiter im mittleren Kader als Finanzverantwortliche*r einer florierenden KMU. Sie bekommen kurz vor Feierband eine Mail Ihrer Vorgesetzten mit der dringenden Bitte, einen hohen Betrag an einen wichtigen Partner in Singapur auszulösen. Es sei eminent wichtig für die ganze Firma und Sie seien verantwortlich, dass dieses Geschäft rasch erledigt würde, ansonsten drohe der Firma ein grosser Verlust. Sie wissen, dass ein Geschäft mit Singapur hängig ist und der Email-Verkehr scheint stimmig. Das Vieraugenprinzip, das für Transaktionen in dieser Höhe vorgeschrieben ist, kann aus Zeitgründen nicht durchgeführt werden, Ihr Chef hat das in der Nachricht vorweggenommen. Sie haben zwar ein komisches Bauchgefühl und dennoch: Es ist dringend, SIE haben es in der Hand, dass der Deal zustande kommt, von IHNEN hängt es ab, dass die Firma ein gutes Geschäft macht, Ihre Vorgesetzte vertraut IHNEN die wichtige Angelegenheit an!

Hätten Sie auf die internen Vorschriften beharrt, die Zahlung nicht ausgelöst und weitere Abklärungen getätigt?

Avaritia – Vorschussbetrug

Jede Form von Vorschussbetrug kann nur funktionieren, wenn der Geiz oder die Habgier den kritischen Geist (kurzfristig) ausblendet: Sei es die wahnsinnige Anlagemöglichkeit in Kryptowährungen, die angeblich bereits Roger Federer noch reicher gemacht hat, sei es der Hauptgewinn der spanischen Lotterie, den Sie erhalten sollen (obwohl Sie gar nicht mitgespielt haben), sei es eine Erbschaft des nie gekannten reichen Onkels aus Kanada, sei es ein Superschnäppchen auf einer Kleinanzeigeplattform oder auch die lang erträumte Penthouse-Wohnung am Zürichsee für CHF 700.–/Monat: Bei all’ diesen Betrugsformen können Sie Geld sparen, ein tolles Geschäft machen oder einen hohen Gewinn einkassieren und auch Sie haben nun endlich mal Glück. Sie müssen aber immer rasch reagieren, zugreifen, die Gelegenheit beim Schopf packen! Und in jedem Fall sind Sie im Nachgang ärmer an Geld und reicher an schlechten Erfahrungen.

Luxuria – Sextortion / Romance Scam

Auf die Wollust, die Genusssucht, das Begehren – auch nach Zweisamkeit – zielen Sextortion, aber auch der Romance oder Love Scam ab: Wer hat sich nicht schon nach der grossen Liebe gesehnt? Und wenn dann der Traumprinz im Internet anklopft und seine ganze Energie in die Umwerbung steckt und alles macht, um zur geliebten Person reisen zu können, gibt man schon mal Geld aus, um die Reise möglich zu machen, auch wenn noch so viele Hürden zu überwinden sind.

Und wer ist nicht schon mal nachts alleine am Computer gesessen, sexuell ausgehungert oder schlicht übermüdet und vom Alltag frustriert? Und wenn dann die attraktive Blondine aus Minsk genau Sie anschreibt und Ihnen eine kleine erotische Ablenkung verspricht, können Sie dann widerstehen? Immer? In beiden Fällen ist die Ernüchterung brutal. Sie wurden emotional und finanziell geschädigt, schämen sich und fürchten die Folgen der kurzen oder längeren Verblendung.

Acedia – Money Mule

Schlussendlich gibt es auch Betrugsversuche, die funktionieren, wenn potentielle Opfer mit dem Schwachpunkt Faulheit zu kämpfen haben, z.B. der Money Mule-Versuch. Sie brauchen Geld, suchen Arbeit und sehen im Netz ein verlockendes Inserat. Sie müssen nichts anders tun, als Ihr Bankkonto für Transaktionen zur Verfügung stellen oder aber nur Postsendungen in Empfang nehmen und weiter verschicken; schon «verdienen» Sie ein paar Tausend Franken im Monat. Wer kann da widerstehen, wenn das Ziel ist, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Geld zu bekommen? Der Widerstand regt sich dann aber wahrscheinlich spätestens, wenn Sie wegen Hehlerei oder Geldwäscherei verklagt werden, denn genau dazu wurden Sie missbraucht.

Mit diesem kurzen Exkurs in die Kirchen- und Kriminalitätsgeschichte sind Sie im besten Fall gefeiter gegen Internetbetrug, aber vielleicht auch gegen voreilige Verurteilungen von Betrugsopfern.

Wenn sich Gauner hinter süssen Welpenfotos verstecken

Was hat denn die Kriminalprävention mit Welpen zu schaffen? Eine berechtigte Frage, denn gerade mit Tierbabys verbinden die meisten von uns alles andere als miese Geschäfte, im Gegenteil: Tierbabys bringen Herzenswärme und Knuddelstunden in die gute Stube und bereichern für viele Menschen den oft eher harten Alltag. Gerade diesen Umstand nützen geldgierige «Tierzüchter» und Betrüger aus.

Mit süssen Welpenfotos und Appellen an das Tierfreundeherz werden immer mehr Menschen dazu bewogen, sich im Internet ein Tier «zu bestellen». Falls Sie sich so einen Schritt überlegen, beherzigen Sie einen einzigen Ratschlag, der verhindert, dass Tiere und/oder Ihr Portemonnaie bluten müssen: Kaufen Sie NIE ein Tier über Internet! Mit diesem Tipp verhindern Sie zwei unterschiedliche Deliktsformen, einen mit und einen ohne Tiere:

1. Der illegale Tierhandel

Über Internet gehandelte Tiere stammen oft aus unkontrollierten Züchtungen und werden von geldgierigen, kriminellen Tierhändlern kontrolliert. Wenn Sie ein Tier aus dem illegalen Tierhandel erwerben, unterstützen Sie damit Kriminelle. Oft sind solcherart gehandelte Tiere auch traumatisiert, geschwächt oder krank und Sie und das Tier haben grosse Probleme im Anschluss. Sie retten kein einziges Tier, wenn Sie sich auf solche kriminelle Händler einlassen. Im Gegenteil, Sie befeuern illegale Züchtungen und tragen dazu bei, dass sich das Tierleid vergrössert. 

2. Der Vorschussbetrug

Es gibt aber noch ein weiteres Risiko beim Tiererwerb über Internet. Sie wissen nämlich nicht, ob das Tier überhaupt existiert. Internetbetrüger haben den Welpenhandel entdeckt und bieten süsse kleine Welpen an, die nur auf den Bildern existieren. Tierfreunde werden nicht nur mit herzerwärmenden Fotos angelockt, sondern auch mit herzzerreissenden Tierschicksalen, die Sie mit dem Erwerb des Tieres beenden können sollen. Die Bilder und die Geschichten sind allesamt erstunken und erlogen und wenn Sie sich auf diese Betrüger einlassen, werden Sie langsam aber sicher zur Kasse gebeten; für Transportkosten, für Tierarztkosten, für Dokumente am Zoll, und so weiter und so fort. Wenn Sie dann misstrauisch werden und aus dem Handel aussteigen möchten, wird gar damit gedroht, den kleinen Welpen einschläfern zu müssen!

Sie sehen, es gibt zwei gewichtige Gründe, Tiere nicht über Internet zu kaufen und ganz viele gewichtige Gründe, sich bei der Anschaffung von Tieren Zeit zu lassen, sich gut zu informieren und sich mit anerkannten Tierheimen oder Züchtern in Verbindung zu setzen!

Hinweise, worauf Sie beim Kauf und der Haltung eines Tieres achten müssen, finden Sie beim Schweizer Tierschutz.

Spannendes und Informatives zum Thema «Tiere und Kriminalität» finden Sie auch in unserem SKP INFO 1|2019!  

Unseriöse Haustürgeschäfte

Man erkennt sie oft rasch an ihren Vorgehensweisen: Sie versuchen hartnäckig Einlass in die Wohnung des potentiellen Opfers zu bekommen, damit sie dieses alleine und ungestört um den Finger wickeln können. Die Betrüger und Betrügerinnen geben sich zum Beispiel als Hausiererin, Scheren- und Werkzeugschleifer, Teppich- oder Lederjackenverkäuferin aus, die an der Haustüre ein preislich interessantes Geschäft vorschlagen, wie z.B. ein besonders preiswerter Perserteppich.

Oft werden an der Haustüre aber auch minderwertige Waren oder überteuerte Körperpflegeprodukte und Haushaltartikel verkauft. Hierbei greifen die Betrüger immer wieder auf die gleichen Tricks zurück:

  • Die Verwendung von seriös anmutenden Firmennamen;
  • Die Namen von bekannten Marken werden missbräuchlich verwendet;
  • Die Verpackungen der Produkte sind aufwendig gestaltet;
  • Die abgegebenen Prospekte enthalten total überhöhte Preisempfehlungen;
  • Die Betrüger und Betrügerinnen versprechen lange Garantien auf den Produkten;
  • Die Ware wird auf sehr überschwänglich Art und Weise angepriesen;
  • Die Seriosität der Verkäufer lässt sich kaum prüfen, da die Adressen auf den Quittungen und Visitenkarten meist frei erfunden sind.

Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Laut Haustürgesetz (Art. 40a OR) kann ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dabei muss es sich jedoch um einen Vertrag über eine bewegliche Sache oder eine Dienstleistung handeln, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch der Kundin oder des Kunden bestimmt ist, wie zum Beispiel ein mehrbändiges Lexikon, ein Sprachfernkurs (Kaufvertrag), Flugaufnahmen (Werkvertrag), ein Serviceabonnement für Haushaltgeräte oder ein Abonnement für ein Fitnessstudio. Auch am Telefon abgeschlossene Verträge können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen.

Das Widerrufsrecht beim Haustürgesetz gilt nur, wenn der Vertrag unter den folgenden Bedingungen zustande gekommen ist:

  • Zu Hause, am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Umgebung
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen
  • Auf Werbeveranstaltungen, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden sind.

Grundsätzlich muss Ihr Widerruf keine bestimmte Form haben. Damit Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag auch beweisen können, ist ein eingeschriebener Brief jedoch nach wie vor das beste Mittel.

Ansonsten gilt: Einmal abgeschlossene Verträge sind bindend und rechtskräftig. Die Verkäuferin oder der Verkäufer muss Sie als Kundin oder Kunden grundsätzlich schriftlich über die Frist und Form des möglichen Widerrufs informieren und seine Adresse bekanntgeben.

Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben. Sofern Sie nicht beim Vertragsabschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Recht auf Widerruf erfahren, weil es Ihnen verschwiegen wurde, so beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn Sie Kenntnis davon erhalten. Bereits erhaltene Leistungen und Waren müssen Sie zurückerstatten.

Was muss ich bei Haustürgeschäften unbedingt beachten?

  • Lassen Sie sich weder auf der Strasse, noch an der Haustüre oder am Telefon zu einem Kauf verleiten.
  • Gewähren Sie fremden Personen keinen Zutritt in Ihre Wohnung.
  • Lesen Sie Vertragstexte – besonders das Kleingedruckte – genau durch.
  • Unterschreiben Sie niemals etwas, das Sie nicht genau verstanden haben – schon gar nicht unter Zeitdruck.
  • Es gilt nur der Vertragstext, mündliche Abmachungen sind nicht rechtskräftig.

Falsche Unterstützungsanfragen: «Notfall-E-Mails»

Hierbei übernehmen die Betrüger und Betrügerinnen mit Hilfe eines Hacking- oder Phishing-Angriffs als erstes die Kontrolle über das E-Mail-Konto einer Person. Das Ziel dieser Aktion ist es nun, sämtliche Kontakte aus dessen Adressbuch zu kopieren und im Namen der Person an alle Kontakte eine Notfall-E-Mail zu verschicken.

In dieser E-Mail erfinden die Betrüger und Betrügerinnen einen bestimmten Notfall, wie zum Beispiel eine finanzielle Notlage in den Ferien oder während einer Auslandsreise, währenddessen nicht nur das ganze Geld, sondern auch noch deren Reisedokumente gestohlen wurden.

Am Schluss der E-Mail bittet die Person nun ihre Kontakte um Hilfe und fragt sie nach einem gewissen Geldbetrag für die Begleichung der offenen Flug- und/oder Hotelrechnung. Ohne die Bezahlung dieser Rechnungen könne die Person ansonsten nicht nach Hause reisen. Die Betrüger und Betrügerinnen bitten die Kontakte nun inständig, das Geld mit Hilfe eines Geldtransfer-Services zu überweisen. Sobald das Geld überwiesen wurde, hört man nichts mehr von der Person und das Geld ist weg.

Wie schütze ich mich vor Notfall-E-Mails?

  • Kommunizieren Sie nicht weiter per E-Mail mit der Person. Das E-Mail-Konto ist unter der Kontrolle der Betrüger und Betrügerinnen, die Ihre E-Mail beantworten und versuchen werden, die Geschichte des Notfalls möglichst glaubwürdig zu erklären, um so an Ihr Geld zu gelangen.
  • Versuche Sie telefonisch oder per SMS mit der Person Kontakt aufzunehmen, um mehr über den angeblichen Notfall zu erfahren.
  • Erkundigen Sie sich bei weiteren Freunden oder Verwandten der Person, ob sie wirklich im Ausland ist und die Gefahr einer Notlage tatsächlich bestehen könne.
  • Verweisen Sie den Hilfesuchenden an die entsprechenden Botschaftsvertretungen.

Fahrzeug-Vorschussbetrug

Interessenten und Interessentinnen, die sich beim Betrüger oder der Betrügerin melden, um das betreffende Fahrzeug zu kaufen, werden vom Betrüger oder der Betrügerin informiert, dass eine Transportfirma mit dem Versand des Fahrzeugs beauftragt wird.

Die Transportfirma, die ebenfalls zum Netzwerk des Betrügers oder der Betrügerin zählt, meldet sich kurz darauf beim Käufer oder der Käuferin und verlangt die Adresse und weitere Infos des Käufers oder der Käuferin. Bevor das Fahrzeug geliefert wird, fordert die vermeintliche Transportfirma noch einen Vorschuss auf den Versand und unter Umständen sogar der Verkaufspreis ein.

Selbstverständlich wird weder das Fahrzeug geliefert, noch werden Transportkosten oder der Verkaufspreis zurückerstattet.

Wie schütze ich mich vor Fahrzeug-Vorschussbetrug?

  • Seien Sie misstrauisch bei Fahrzeug-Inseraten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Typische Erkennungsmerkmale von Betrugsversuchen in diesem Bereich sind:
    • ein ungewöhnlich attraktiver Preis;
    • Inserate mit wenigen oder unvollständigen Angaben zu Fahrzeug und Verkäufer;
    • der Verkauf eines sehr seltenen Modells oder eines Liebhaberobjekts;
    • ein Zeitdruck beim Kauf wird erzeugt (z.B. «das Angebot gilt nur noch bis morgen»);
    • Inserate mit Katalogbildern statt «echten» Fotos des Fahrzeugs;
    • das Fahrzeug oder der Verkäufer ist (angeblich) im Ausland und vor allem;
    • die Bitte nach einer Vorauszahlung, ohne dass das Fahrzeug besichtigt oder Probe gefahren wurde.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, es handle sich um ein betrügerisches Inserat, nehmen Sie keinen Kontakt auf mit den Verkäufern oder brechen Sie den Kontakt umgehend ab.
  • Leisten Sie in keinem Fall eine Vorauszahlung schon gar nicht mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Benutzen Sie für die Zahlung eines online gekauften Fahrzeuges, immer die vom Internetportal vorgeschlagene Zahlungsmethode resp. wickeln Sie das Geschäft über die Plattform ab.
  • Versenden Sie keine Kopien von persönlichen Dokumenten, wie Pass, ID, Führer- oder Fahrzeugausweis, an die Verkäufer, auch wenn Sie danach gefragt werden. Betrüger und Betrügerinnen können diese Dokumente für weitere Betrugsversuche verwenden.
  • Melden Sie betrügerische Angebote der Verkaufsplattform.

Ferien-Vorschussbetrug

Die Opfer werden gebeten, die Miete nicht wie üblich über das Internetportal zu bezahlen, sondern die Miete über eine Bankanweisung oder einen Geldtransfer-Service direkt zu überweisen. Die Betrüger und Betrügerinnen können aber auch eine Kaution für den Schlüssel der vermeintlichen Wohnung verlangen. Weder die im Voraus bezahlte Miete noch die Kaution für den Schlüssel werden aber jemals zurückerstattet. Stattdessen steht das Opfer an der Feriendestination ohne Unterkunft da, in der Hochsaison eine durchaus unangenehme Situation.

Wie schütze ich mich vor Ferien-Vorschussbetrug?

  • Kontaktieren Sie den Vermieter. Fragen Sie nach weiteren Informationen, die nicht im Inserat aufgeführt sind. Ein Telefonanruf kann viele Fragen klären und womöglich Betrüger und Betrügerinnen entlarven.
  • Bitten Sie den Vermieter um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen möchten ausserhalb des Internetportals. Lesen Sie diesen aufmerksam durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Beachten Sie zudem, dass jeder Vermieter seine Zahlungs- und Stornierungsbedingungen selbst festlegen kann.
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode. Benutzen Sie den Zahlungsservice, der vom jeweiligen Internetportal vorgeschlagen wird.
  • Zahlen Sie niemals im Voraus oder mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Lesen Sie die Bewertungen über die betreffende Ferienwohnung sorgfältig durch und achten Sie dabei auf deren Glaubwürdigkeit.

Der CEO-Fraud in vier Schritten erklärt …

Es gibt zwei Faktoren, die den Erfolg des CEO-Fraud begünstigen. Erstens nutzt die Täterschaft den Umstand, dass ein Grossteil der heutigen Unternehmenskommunikation via E-Mail stattfindet. Zweitens bieten viele Grossunternehmen durch ihre komplexen Unternehmensstrukturen ein geringes Risiko entdeckt zu werden. Aber wie gehen Kriminelle beim CEO-Fraud vor?

1. Informationsbeschaffung

Die Kriminellen sammeln nützliche Informationen über das Unternehmen, deren Geschäftspartner, Mitarbeitende und künftige Investitionen über Social Media, das Handelsregister, die Unternehmenswebseite oder sonstige Berichte. Häufig sind Angaben zur Identität und Funktion der einzelner Mitarbeitenden des Unternehmens sowie deren geschäftlichen Beziehungen beispielsweise auf LinkedIn einfach auffindbar. Für Kriminelle sind vor allem Informationen über die Mitarbeitenden aus der Finanzabteilung interessant, weil diese Geldüberweisungen tätigen können.

2. Kontaktaufnahme

Nach der Recherche erfolgt die Kontaktaufnahme per E-Mail. Absender-E-Mail-Adressen können relativ leicht gefälscht werden. Es kann aber auch sein, dass das E-Mail-Konto eines Mitarbeitenden gehackt wurde und die Kriminelle das Konto für die Durchführung des Betrugs nutzen. Die Kriminellen geben sich dabei als Firmenchef/-chefin, leitende/-r Angestellte/-r oder Geschäftspartner/-in aus. Die Anfrage geht jeweils an die Person, die in der Finanzabteilung Zahlungen tätigen darf.

3. Aufbau von Druck

Die ausgewählte Person wird nun per E-Mail aufgefordert eine grössere Summe auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Die Begründungen variieren von geheimen Firmenkauf bis hin zu neuen Bankverbindungen. Auf jeden Fall sollte die Zahlung geheim bleiben und möglichst rasch ausgeführt werden. Es wird gezielt Druck auf die Person ausgeübt, sodass sie mögliche Prozessvorgaben umgeht und keine anderen Mitarbeitenden einweiht. Zusätzliche Berater oder falsche Anwaltskanzleien sind oft Teil der Drohkulisse.

4. Zahlung

Ist die Zahlung ausgeführt, so ist es in den meisten Fällen unmöglich, das Geld zurück zu bekommen. Das Empfängerkonto befindet zwar bei einer namhaften Bank im Ausland, doch sobald das Geld auf dem Konto eingetroffen ist, wird es auf neue Konten weiterverteilt und die Spur verliert sich.

Wie können Sie sich als Mitarbeitende/-r eines Unternehmens vor CEO-Fraud schützen?

  • Geben Sie bei ungewöhnlichen Kontaktaufnahmen keine Information heraus.
  • Fragen Sie im Zweifel bei Ihren Vorgesetzten nach, ob die Zahlung ausgeführt werden soll.

Was können Unternehmen gegen CEO-Fraud tun?

  • Kontrollieren Sie, welche Informationen über das eigene Unternehmen online verfügbar sind.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, vor allem die in der Finanzabteilung, über diese Betrugsmasche.
  • Greifen Sie bei Überweisungen auf ein Vieraugenprinzip mit Kollektivunterschrift zurück.
  • Führen Sie interne Kontrollmechanismen ein: Lassen Sie bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen immer überprüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist und ob die Zahlungsaufforderung vom genannten Auftraggeber stammt.

Weitere Informationen finden Sie im Blog der Hochschule Luzern.

Betrug bei der Wohnungssuche

Die Betrügerinnen und Betrüger, die im Immobilienbereich tätig sind, wissen, in welchen Gebieten besondere Wohnungsnot herrscht und welche Bevölkerungsgruppen am meisten davon betroffen sind. Sie gehen darum äusserst zielstrebig vor und schreiben Wohnungen aus, die in attraktiven Quartieren liegen und meist zu einem unglaublich günstigen Preis zu haben sind.

Sie publizieren ihre betrügerischen Angebote auf Plattformen, die von der Opferzielgruppe (z. B. Studierende) besonders häufig besucht werden und ergänzen sie mit attraktiven Fotos. Mit solchen Anzeigen versuchen die Betrüger und Betrügerinnen den Wohnungssuchenden eine Vorschusszahlung für Wohnungen, die entweder gar nicht zu vermieten oder gänzlich inexistent sind, zu entlocken.

Der Modus Operandi

Interessiert sich eine Person für die vermeintliche Wohnung und meldet sich beim in der Anzeige angegebenen Kontakt, so bekommt sie umgehend eine Rückmeldung, dass die Wohnung noch nicht vergeben sei. Der einzige Hacken: Die Mietinteressenten müssen dem Vermieter die Kaution (in der Regel mehrere tausend Franken) vor der Besichtigung und der Schlüsselübergabe überweisen.

Die Zahlungen der Mietkaution soll über ein Geldtransfer-Service, wie Western Union oder Moneygram, erfolgen. Sobald dann die Kaution resp. der Vorschuss überwiesen ist, hört man aber nichts mehr vom angeblichen Vermieter. An der besagten Adresse gibt es natürlich keine Wohnung zu vermieten und das Geld ist ebenfalls verloren. Durch die Überweisung der vermeintlichen Kaution mit Hilfe von Geldtransfer-Services kann der Geldfluss nicht mehr nachverfolgt werden.

Wie schütze ich mich vor falschen Immobilienanzeigen?

  • Zahlen Sie niemals eine Kaution mit Hilfe eines Geldtransfer-Services, ohne vorher einen gültigen Mietvertrag in der Hand zu halten und das Objekt besichtigt zu haben.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, in welchen der Besitzer im Ausland weilt und Ihnen gegen ein Depot den Schlüssel zur Besichtigung zukommen lassen will.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, durch welche Sie erfahren, dass der (ausländische) Besitzer Ihnen die Wohnung ohne vorgängige Besichtigung gegen eine Kaution überlassen möchte.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, die zu schön sind, um wahr zu sein.

Vorschussbetrug oder tatsächlich Erben gesucht?

Die Rede ist von Erbschaftsanfragen. Dabei handelt es sich um Schreiben, in denen der Empfängerin oder dem Empfänger ein Erbe in Aussicht gestellt wird, und zwar von einer angeblich verwandten, aber möglicherweise unbekannten Person, die verstorben ist.

Was ist der Trick hinter diesen Erbschaftsanfragen?

Nicht immer, aber fast immer, wenn angeblich Erben ermittelt werden, handelt es sich um einen versuchten Vorschussbetrug. Das spätere Opfer glaubt, durch einen ihm unbekannten, verstorbenen Verwandten an Geld und Reichtümer zu kommen und sieht der Auszahlung des Erbes voller Vorfreude entgegen. Die Betrügerinnen und Betrüger bringen ihr Opfer nun dazu, Kosten, die angeblich in Zusammenhang mit der Auszahlung des Erbes anfallen, zu übernehmen. Dabei handelt es sich um frei erfundene administrative Aufwände, Notarkosten oder Steuern. Das Opfer zahlt diesen Vorschuss, weil es davon ausgeht, dass alles rechtens ist und nachher ein Vielfaches dieser «kleineren» Aufwände in Form des Erbes auf dem eigenen Konto eintrudeln wird. Es gibt aber kein Erbe: Das Opfer zahlt, aber bekommt nichts für seine geleisteten Vorschüsse.

Wie erkennen ich eine betrügerische Erbschaftsanfrage?

  • Bei einer wirklichen Erbenermittlung wird von den Erben niemals gefordert, dass sie vorgängig etwas zahlen müssen. Die Aufwände des Erbenermittlungsunternehmens bzw. das Honorar werden später vom Erbe abgezogen.
  • Betrügerische Anfragen nennen häufig den Namen der angeblich verstorbenen Person und die Summe, um welches es angeblich geht. Firmen, die tatsächlich in der Erbenermittlung tätig sind, kommunizieren solche Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Seriöse Erbermittler kontaktieren mögliche Erben ausserdem nicht per E-Mail, sondern ausschliesslich per Post. Achtung: Anfragen per Post sind aber deshalb nicht automatisch seriös.

Was soll ich tun, wenn ich Opfer dieser Art des Vorschussbetrugs geworden bin?

  • Wenden Sie sich an die Polizei. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit Ihr Geld zurückzubekommen, sehr gering ist.
  • Lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag löschen, damit Sie diese betrügerischen Briefe gar nicht erst erhalten. Betrügerinnen und Betrüger suchen nämlich häufig im öffentlichen Telefonbuch nach potenziellen Opfern.
  • Passen Sie die Sicherheitseinstellungen in Ihrem E-Mail-Account an, sodass solche Mails künftig direkt im SPAM-Filter landen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Masche.

Support-Anrufe: Wenn Kriminelle «helfen» wollen

Was genau wollen die angeblichen Mitarbeitenden von Google und Co.?

Sie locken ihre Opfer auf betrügerische Webseiten, wo sie «Reparatur-Programme» runterladen und diverse persönliche Daten eingeben müssen, damit ein Fern-Zugriff auf den Computer möglich ist. Mit diesem Zugriff wollen die Betrüger die angeblichen Sicherheitsprobleme beheben. In Wahrheit können sie so unbemerkt Passwörter ausspionieren und alle auf dem Computer gespeicherten Daten einsehen und ggf. löschen, kopieren und bearbeiten. In manchen Fällen überreden sie ihr Opfer zum Kauf von Anti-Virus-Programmen und spionieren so seine Kreditkartendaten aus.

Weshalb fallen immer wieder Leute auf diese Betrugsmasche rein?

Viele Leute sind verunsichert, wenn man ihnen mitteilt, dass ihre Daten auf dem Computer in Gefahr sind. Weil die kriminellen Anrufer sehr fachmännisch argumentieren und gleichzeitig eine Lösung für das Problem anbieten (nämlich ihren Support), kommt es immer wieder vor, dass dieses Angebot dankend angenommen wird. Weil es für Kriminelle ausserdem einfach möglich ist, eine bestehende Telefonnummer (z.B. die Nummer einer Helpline) als Absender zu missbrauchen (Spoofing), gehen gewisse Leute davon aus, dass die Anruferin oder der Anrufer in der Schweiz sitze und deshalb seriös sei.

Wie erkennt man diesen Betrug?

  • Microsoft, Google, Apple und andere seriöse Firmen rufen Sie nie unangemeldet und unaufgefordert an, um irgendwelche Computerprobleme zu beheben.
  • Kein seriöses Unternehmen würde telefonisch oder per E-Mail Kreditkartendaten oder andere sensible Daten erfragen.

Was soll man tun, wenn man von solchen kriminellen Anrufern kontaktiert wird?

  • Brechen Sie den Anruf sofort ab und informieren Sie Ihr Umfeld über diese Betrugsmasche.

Was soll man tun, wenn man auf solche Anrufer hereingefallen ist?

  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren.
  • Sperren Sie allfällige E-Banking-Verträge und überprüfen Sie bereits erfasste oder ausgeführte Zahlungen.
  • Lassen Sie den Computer von einer Fachperson untersuchen oder sichern Sie Ihre persönlichen Daten, löschen Sie Festplatte komplett und installieren Sie das Betriebssystem neu.
  • Ändern Sie danach alle Ihre Passwörter.
  • Selbstverständlich können Sie den erlittenen Schaden der Polizei melden. Die Aussicht, das verlorene Geld zurückzubekommen, ist allerdings sehr gering.

Spoofing: Wenn die Notrufnummer «117» auf dem Display aufleuchtet

Der Begriff «Spoofing» kommt aus dem Englischen (to spoof) und bedeutet so viel wie «vortäuschen». Bei Betrugsdelikten wird zwar auf die eine oder andere Art immer etwas vorgetäuscht. Der Begriff Spoofing im Zusammenhang mit Betrugsdelikten ist aber erst so richtig in der Bevölkerung angekommen, seit er für Täuschungen bei Telefonnummern verwendet wird.

Wenn Sie jemand anruft, erscheint auf dem Display in der Regel die Nummer der anrufenden Person, so sind wir es uns gewohnt. Eine Orginalrufnummer kann inzwischen aber manipuliert werden, sodass auf Ihrem Telefondisplay eine komplett andere Rufnummer angezeigt wird. Mit Hilfe von Spoofing kann ein Anrufer beliebig wählen, welche Telefonnummer beim Angerufenen erscheinen soll. So ist es möglich, dass bei Anrufen aus dem Ausland eine Schweizer Telefonnummer oder sogar die Notrufnummer «117» auf dem Display angezeigt wird. Kriminelle nutzen dies, um Vertrauen und Seriosität vorzutäuschen und um Sie im Anschluss zu Zahlungen aufzufordern oder zur Herausgabe von Kontoinformationen oder Passwörtern zu überreden.

Solche Manipulationen werden von Betrügerinnen und Betrügern in unregulierten Kommunikationsnetzen (z.B. Internet) aber auch in regulierten öffentlichen Netzen (z. B. VoIP- oder klassische Telekommunikations-Netze) vorgenommen. Häufig agieren die Betrügerinnen und Betrüger ausserdem aus dem Ausland. Da es technisch (noch) nicht möglich ist, diese Technik zu unterbinden, ist es umso wichtiger, sich vor Spoofing zu schützen.

Wie kann ich mich schützen?

  • Werden Sie misstrauisch, wenn ein Anrufer Sie zu Zahlungen auffordert oder wenn Sie heikle Daten wie Kontoinformationen oder Passwörter herausgeben sollen. Auch wenn der Anrufer sagt, er brauche diese Informationen zum Abgleich oder zu Ihrer Identifikation.
  • Teilen Sie niemals vermeintlichen Behörden oder Firmen persönliche Daten mit.
  • Seriöse Firmen rufen Sie nie unangemeldet an.
  • Falls die «117» auf Ihrem Display erscheint, nehmen Sie den Anruf nicht entgegen und informieren Sie die Polizei in Ihrem Kanton. Die Polizei ruft Sie nie über die Notrufnummer an.
  • Bitten Sie bei Unsicherheit darum, dass Sie zurückrufen können. Wählen Sie dann aber nicht die Rückruftaste auf Ihrem Handy, sondern rufen Sie die offizielle Nummer, die Sie zum Beispiel auf einer Rechnung oder im Internet finden. Fragen Sie dort nach, ob man sie tatsächlich erreichen wollte.
  • Telefonbetrüger suchen ihre Opfer im öffentlichen Telefonbuch aus. Sie suchen gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Schützen Sie sich, indem Sie nur den ersten Buchstaben Ihres Vornamens zu vermerken. Ändern Sie Ihren Telefonbucheintrag direkt online.

Erfahren Sie mehr über das Thema Telefonbetrug in «Bei Anruf … Betrug».

Lotteriebetrug: Falsche Gewinnversprechen

Trotz dieser Einzahlung(en) wird niemals ein Lottogewinn ausbezahlt. Es handelt sich bei dieser Form des Betrugs um einen so genannten Vorschussbetrug. Man zahlt einen Vorschuss auf einen versprochenen grösseren Geldbetrag, der von den Betrügern jedoch niemals ausbezahlt wird. Es kommt auch immer wieder vor, dass mit Hilfe von Gewinnversprechen versucht wird, möglichst viele persönliche Daten des «Gewinners» in Erfahrung zu bringen (Phishing).

Welche Lügen tischen die Betrügerinnen und Betrüger auf?

Die Betrügerinnen und Betrüger verfügen über verschiedene Tricks, mit denen sie die neuen überglücklichen «Lottomillionäre» noch vor Erhalt des Gewinns zur Zahlung eines Vorschusses bringen. Sie verlangen für die administrativen Aufwände rund um den Lottogewinn zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr. Oder sie geben vor, man müsse zur Einlösung des Gewinns eine Vorauszahlung leisten oder eine Gewinnsteuer zahlen.

Warum fallen immer wieder Leute auf falsche Gewinnversprechen rein?

Viele Menschen wären gerne sehr reich und assoziieren einen Lottogewinn mit einem sorgenfreien, glücklichen Leben. Die Aussicht, bald Millionärin oder Millionär zu sein, führt dazu, dass ihre Urteilskraft getrübt ist und sie es beispielsweise nicht seltsam finden, bei einer Lotterie gewonnen zu haben, bei der sie nicht mitgespielt haben. Sie sind im Moment so euphorisch und damit beschäftigt, sich auszumalen, was sie mit dem vielen Geld alles machen könnten, dass sie leicht manipuliert werden können.

Wie erkennt man einen Lotteriebetrug?

  • Man soll bei einer ausländischen Lotterie gewonnen haben, ohne dass man überhaupt mitgespielt hat.
  • Der Absender der Briefe, SMS oder E-Mails ist eine tatsächlich existierende ausländische Lotterie (z.B. El Gordo de la Primitiva), deren Angaben von den Betrügern missbraucht werden, oder es ist eine erfundene ausländische Lotterie.
  • Es wird schnell klar, dass man Geld zahlen und/oder persönliche Daten liefern muss, um an den Gewinn zu kommen.
  • Es wird niemals ein Gewinn ausbezahlt.

Wie soll man auf ein Schreiben, Anruf, SMS oder eine E-Mail von Lotteriebetrügern reagieren?

  • Ignorieren Sie die Kontaktaufnahme und informieren Sie Ihr Umfeld über den Lotteriebetrug.

Was macht die Polizei bei Fällen von Internetbetrug?

Wer auf Betrügerinnen und Betrüger hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, die Polizei zu informieren. Betrügerinnen und Betrüger gehen teilweise sehr raffiniert vor, und jede und jeder kann unter Umständen zum Opfer werden. Obwohl es in vielen (vor allem Online-)Betrugsfällen unwahrscheinlich ist, verlorenes Geld zurückzuerhalten, sollte man trotzdem bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch diejenigen, die im letzten Moment das Täuschungsmanöver einer Betrügerin oder eines Betrügers erkannt haben, sollten sich umgehend bei der Polizei melden, auch ein Betrugsversuch ist strafbar!

Auch wenn es, wie gesagt, vor allem bei Internetdelikten für die Polizei kaum möglich ist, an die Hintermänner und –frauen zu gelangen, da meist aus der Anonymität agiert wird, sollten diese Internetdelikte angezeigt werden. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktsfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsansätze finden. Ausserdem kann die Polizei feststellen, mit welchen Tricks Leute betrogen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor diesen Tricks warnen.

Dazu müssen relevante Beweismittel, welche den Betrug belegen, gesichert werden: Screenshots der betrügerischen Accounts, das Chatprotokoll und/oder den E-Mail-Verkehr. Anzeige kann bei jeder Polizeistelle erstattet werden.

Wie funktionieren falsche Unterstützungsanfragen?

Bei falschen Unterstützungsanfragen geht es den Betrügern und Betrügerinnen vor allem darum, an die Mailkonten von Dritten zu gelangen und in deren Namen eine finanzielle Unterstützungsanfrage an alle Personen aus deren Adressbuch zu versenden.

Hierbei übernehmen die Betrüger und Betrügerinnen mit Hilfe eines Hacking– oder Phishing-Angriffs als erstes die Kontrolle über das E-Mail-Konto einer Person. Das Ziel dieser Aktion ist es nun, sämtliche Kontakte aus dessen Adressbuch zu kopieren und im Namen der Person an alle Kontakte eine Notfall-E-Mail zu verschicken. In dieser E-Mail erfinden die Betrüger und Betrügerinnen einen bestimmten Notfall, wie zum Beispiel eine finanzielle Notlage in den Ferien oder während einer Auslandsreise, währenddessen nicht nur das ganze Geld, sondern auch noch deren Reisedokumente gestohlen wurden. Am Schluss der E-Mail bittet die Person nun ihre Kontakte um Hilfe und fragt sie nach einem gewissen Geldbetrag für die Begleichung der offenen Flug- und/oder Hotelrechnung. Ohne die Bezahlung dieser Rechnungen könne die Person ansonsten nicht nach Hause reisen. Die Betrüger und Betrügerinnen bitten die Kontakte nun inständig, das Geld mit Hilfe eines Geldtransfer-Services zu überweisen. Sobald das Geld überwiesen wurde, hört man nichts mehr von der Person und das Geld ist weg.

Wie schütze ich mich vor Fahrzeug-Vorschussbetrug?

  • Seien Sie misstrauisch bei Fahrzeug-Inseraten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Typische Erkennungsmerkmale von Betrugsversuchen in diesem Bereich sind:
    • ein ungewöhnlich attraktiver Preis;
    • Inserate mit wenigen oder unvollständigen Angaben zu Fahrzeug und Verkäufer;
    • der Verkauf eines sehr seltenen Modells oder eines Liebhaberobjekts;
    • ein Zeitdruck beim Kauf wird erzeugt (z.B. «das Angebot gilt nur noch bis morgen»);
    • Inserate mit Katalogbildern statt «echten» Fotos des Fahrzeugs;
    • das Fahrzeug oder der Verkäufer ist (angeblich) im Ausland und vor allem;
    • die Bitte nach einer Vorauszahlung, ohne dass das Fahrzeug besichtigt oder Probe gefahren wurde.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, es handle sich um ein betrügerisches Inserat, nehmen Sie keinen Kontakt auf mit den Verkäufern oder brechen Sie den Kontakt umgehend ab.
  • Leisten Sie in keinem Fall eine Vorauszahlung schon gar nicht mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Benutzen Sie für die Zahlung eines online gekauften Fahrzeuges, immer die vom Internetportal vorgeschlagene Zahlungsmethode resp. wickeln Sie das Geschäft über die Plattform ab.
  • Versenden Sie keine Kopien von persönlichen Dokumenten, wie Pass, ID, Führer- oder Fahrzeugausweis, an die Verkäufer, auch wenn Sie danach gefragt werden. Betrüger und Betrügerinnen können diese Dokumente für weitere Betrugsversuche verwenden.
  • Melden Sie betrügerische Angebote der Verkaufsplattform.

Wie schütze ich mich vor Ferien-Vorschussbetrug?

  • Kontaktieren Sie den Vermieter. Fragen Sie nach weiteren Informationen, die nicht im Inserat aufgeführt sind. Ein Telefonanruf kann viele Fragen klären und womöglich Betrüger und Betrügerinnen entlarven.
  • Bitten Sie den Vermieter um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen möchten ausserhalb des Internetportals. Lesen Sie diesen aufmerksam durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Beachten Sie zudem, dass jeder Vermieter seine Zahlungs- und Stornierungsbedingungen selbst festlegen kann.
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode. Benutzen Sie den Zahlungsservice, der vom jeweiligen Internetportal vorgeschlagen wird.
  • Zahlen Sie niemals im Voraus oder mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Lesen Sie die Bewertungen über die betreffende Ferienwohnung sorgfältig durch und achten Sie dabei auf deren Glaubwürdigkeit.

Wie schütze ich mich vor Immobilien-Vorschussbetrug?

  • Zahlen Sie niemals eine Kaution mit Hilfe eines Geldtransfer-Services, ohne vorher einen gültigen Mietvertrag in der Hand zu halten und das Objekt besichtigt zu haben.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, in welchen der Besitzer im Ausland weilt und Ihnen gegen ein Depot den Schlüssel zur Besichtigung zukommen lassen will.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, durch welche Sie erfahren, dass der (ausländische) Besitzer Ihnen die Wohnung ohne vorgängige Besichtigung gegen eine Kaution überlassen möchte.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, die zu schön sind, um wahr zu sein.

Was versteht man unter «Romance Scam»/ «Love Scam»?

Unter den Fachbegriffen «Romance Scam» oder «Love Scam» versteht man eine Form von Vorschussbetrug, der auf Menschen mit einem starken Partnerwunsch abzielt und der sich in der virtuellen Welt abspielt. Diese Betrugsform ist insofern besonders hinterhältig, als dass sie nicht nur leere Konten, sondern auch gebrochene Herzen hinterlässt.
Betrüger und Betrügerinnen geben sich unter falschen Identitäten in Partnerbörsen und in sozialen Netzwerken als verliebte Verehrerinnen und Verehrer aus. Sie umwerben die Opfer mit Komplimenten und Liebesschwüren und versuchen anschliessend, ihnen mit rührseligen Geschichten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was versteht man unter Vorschussbetrug?

Als Vorschussbetrug bezeichnet man grundsätzlich jede Form des Betrugs, bei der ein Vorschuss geleistet werden muss, um anschliessend eine Geldsumme, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten. Betrüger und Betrügerinnen versenden E-Mails, in denen sie auf mehr oder weniger fantasievolle Art und Weise erklären, wie man an diese Geldsumme, das Produkt oder die Dienstleistung heran kommt. Nachdem das Opfer den Vorschuss bezahlt hat, lassen die Betrüger und Betrügerinnen nicht mehr von sich hören und denken nicht im Geringsten daran, die versprochene Gegenleistung zu erbringen.

Was muss ich bei Onlineshops unbedingt beachten?

  • Achten Sie auf die Rechtschreibung des Onlineshops. Die Rechtschreibung ist ein erstes Indiz für die Seriosität einer Webseite. Auffällig viele Fehler deuten darauf hin, dass die Seite nicht seriös gestaltet wurde und deshalb zu einem entsprechenden Anbieter gehört. Eine seriöse Firma wird sich die Mühe machen, ihre Website mit qualitativ guten Texten zu versehen.
  • Achten Sie beim jeweiligen Onlineshop auf die Gütesiegel des Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) und von Trusted Shops. Prüfen Sie auf den beiden Portalen ausserdem, ob der Onlineshop die Gütesiegel zu Recht bekommen hat oder ob die Siegel fälschlicherweise auf dem Onlineshop angezeigt werden.
  • Prüfen Sie das unglaubliche Schnäppchen-Angebot sehr genau. Erkundigen Sie sich über den Anbieter und über mögliche Zusatzkosten wie, Zoll oder Mehrwertsteuer. Obwohl auch online gute Angebote existieren, verschenkt kein Händler seine Ware. Handelt es sich beim angeblichen Schnäppchen tatsächlich um Originalware oder wird hier gefälschte Markenware angeboten? Wenn tatsächlich gefälschte Ware verkauft wird, ist es sehr wichtig, dies den verantwortlichen Meldestellen zu melden.
  • Passen Sie bei Ihnen unbekannten Händlern auf, wenn sie bei der Bezahlmöglichkeit auf Vorkasse/ Vorauszahlungen bestehen. Auf diese Weise bezahlen Sie für die Ware bevor Sie diese zugeschickt bekommen. Seriöse Händler hingegen bieten immer mehrere Zahlungsmodalitäten an, wie beispielsweise auf Rechnung oder Nachnahme oder per Kreditkarte oder PayPal.
  • Ist eine Kontaktadresse zum Händler im Onlineshop vorhanden? In der Schweiz sind Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verpflichtet, klare und vollständige Angaben über Ihre Identität zu machen und eine Kontaktadresse anzugeben. Falls die Webseite über kein Impressum mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Anbieters verfügt, ist das ein Hinweis auf einen betrügerischen Onlineshop. Arbeitet der Anbieter mit der Email-Adresse eines Gratisanbieters, sind zumindest Zweifel an dessen Seriosität angebracht.

Enkeltrick: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Wie funktioniert der Enkeltrick?

  1. Das Opfer erhält einen Telefonanruf von einem vermeintlichen Verwandten. Hierbei sind die Betrüger sehr geschickt, dem Opfer selbst sowohl den Namen als auch die Lebensumstände des vermeintlichen Verwandten zu entlocken und diese Informationen später ins Gespräch einzuflechten.
  2. Der vermeintliche Verwandte erzählt eine komplizierte Geschichte, warum er jetzt dringend Geld braucht. Ziel der Geschichte ist, das Opfer in Sorge um den vermeintlichen Verwandten zu versetzten und Zeitdruck aufzubauen.
  3. Der Täter bittet das Opfer dann um ein Darlehen. Dabei gehen die Täter besonders raffiniert vor und versuchen vorher in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld das Opfer aufbringen könnte.
  4. Anschliessend präsentiert der Täter eine zweite komplizierte Geschichte, warum er das Geld nicht selbst in Empfang nehmen kann.
  5. Zum Schluss wird eine Form von Zeitdruck erzeugt, d.h. es muss zu einer sofortigen Übergabe des Geldes kommen. Nachdem das Opfer nunmehr in Angst oder zumindest Sorge um das Wohlergehen des vermeintlichen Verwandten ist, wird weiterer Druck erzeugt, indem das Ganze eine dringliche Dimension erhält. Dies soll verhindern, dass das Opfer mit jemandem darüber spricht, sich Rat holt oder die Angelegenheit überdenkt.

Varianten des Enkeltricks

Wie bereits erwähnt, gibt es Varianten des Enkeltricks. Im Folgenden die Bekanntesten:

  • «Vermeintlicher Polizist»
    Wenn das Opfer den Betrug vermutet und die Geldübergabe deshalb verzögert, erhält das Opfer plötzlich einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten (ebenfalls ein Betrüger). Dieser überredet das Opfer, die Anweisungen dennoch zu befolgen, damit man den Betrüger in flagranti erwischen und festnehmen könne. Als nächstes verabredet sich der vermeintliche Polizist mit dem Opfer bei der Bank und übergibt das Geld dem Betrüger, der sich anschliessend mit dem vermeintlichen Polizisten aus dem Staub macht.
  • «Angeblicher Schulfreund»
    Betrüger müssen sich nicht notwendigerweise als Enkel oder Verwandter ausgeben. Sie können sich auch als einen alten Schulfreund oder früheren Bekannten vorstellen. Da die Fantasie der Betrüger fast keine Grenzen kennt, ist es wichtig, die folgenden Ratschläge zum Thema Enkeltrick zu beachten.

Die Schweizerische Kriminalprävention rät:

  • Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können.
  • Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten, und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie einen Ihnen vertraute Nummer Ihrer Familie und überprüfen die Information.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich.
  • Geben Sie niemandem Auskünfte über Ihr Vermögen im Haus oder auf der Bank.
  • Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 117).
  • Für Altersheime und Angehörige von Hochbetagten ist es wichtig, die Telefonnummern der Hochbetagten nicht zu veröffentlichen und an unbekannte Personen weiterzugeben.
  • Informieren Sie andere Verwandte und Bekannte über den Trick.

Mehr Infos

Kompakte Informationen zum Thema Enkeltrick finden Sie zudem auf der Postkarte «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!» der Schweizerischen Kriminalprävention.

Wenn «Freunde» auf Ihre Kosten shoppen gehen…

Wie läuft das ab?

Die Täter kopieren bestehende Facebook-Profile. Von diesen Fake-Profilen verschicken sie dann Freundschaftsanfragen an die Freunde des richtigen Profil-Inhabers. Personen, die den Überblick über Ihre Facebook-Freunde verloren haben, nehmen diese Anfrage an und werden im nächsten Schritt über Messenger nach ihrer Handynummer gefragt. Wer seine Handynummer mitteilt, bekommt per SMS einen Zahlencode zugeschickt. Diesen Zahlencode solle das spätere Opfer dann an den neuen Freund (d.h. an das Fake-Profil) zurückschicken.
Mit diesen erschlichenen Handynummern können im Folgenden Pay-Pal-Konten eröffnet werden, über welche die Betrüger anschliessend auf Einkaufstour gehen; auf Kosten der Telefonrechnung der Geschädigten. Der Schaden kann sich rasch auf ein paar Hundert Franken belaufen!

Wie können Sie sich schützen?

  • Schränken Sie die Privatsphäre-Einstellungen bei Ihrem Facebook-Konto ein: Freundesliste und Mobiltelefonnummer sollten nicht öffentlich einsehbar sein.
  • Behalten Sie den Überblick über Ihre Facebook-Freunde! Dann merken Sie nämlich bereits bei einer Anfrage, dass Sie bereits mit dieser Person befreundet sind und nehmen die betrügerische Fake-Anfrage nicht an!
  • Falls es dann doch passiert ist: Schicken Sie nie einen über SMS erhaltenen PIN-Code weiter und bestätigen Sie keine unbekannten SMS.
  • Auch die eigene Mobiltelefonnummer soll nie bekannt gegeben werden, auch auf Anfrage nicht!
  • Melden Sie entsprechende Vorkommnisse dem nächsten Polizeiposten.

Was macht die Polizei in (möglichen) Betrugsfällen?

Wer auf Betrügerinnen und Betrüger hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, die Polizei zu informieren. Betrügerinnen und Betrüger gehen teilweise sehr raffiniert vor, und jede und jeder kann unter Umständen zum Opfer werden. Obwohl es in vielen Betrugsfällen unwahrscheinlich ist, verlorenes Geld zurückzuerhalten, sollte man trotzdem bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch diejenigen, die im letzten Moment das Täuschungsmanöver einer Betrügerin oder eines Betrügers erkannt haben (z.B. einen Enkeltrick), sollten sich umgehend bei der Polizei melden. Auf diese Weise kann die Polizei so feststellen, in welchen Gebieten sich derzeit besonders viele Betrügerinnen und Betrüger aufhalten und mit welchen Tricks derzeit viele Leute betrogen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen warnen sowie ihre Präsenz an bestimmten Orten verstärken.

Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Grundsätzlich muss Ihr Widerruf keine bestimmte Form haben. Damit Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag auch beweisen können, ist ein eingeschriebener Brief jedoch nach wie vor das beste Mittel. Ansonsten gilt: Einmal abgeschlossene Verträge sind bindend und rechtskräftig. Die Verkäuferin oder der Verkäufer muss Sie als Kundin oder Kunden grundsätzlich schriftlich über die Frist und Form des möglichen Widerrufs informieren und seine Adresse bekanntgeben. Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben. Sofern Sie nicht beim Vertragsabschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Recht auf Widerruf erfahren, weil es Ihnen verschwiegen wurde, so beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn Sie Kenntnis davon erhalten. Bereits erhaltene Leistungen und Waren müssen Sie zurückerstatten.

Was versteht man unter unseriösen Haustürgeschäften?

Auch wenn es durchaus seriöse Haustürgeschäfte gibt, tauchen doch immer wieder einmal Betrügerinnen und Betrüger an der Haustüre auf, die mit dubiosen Haustürgeschäften Geld verdienen wollen. Man erkennt sie oft rasch an ihren Vorgehensweisen: Sie versuchen hartnäckig Einlass in die Wohnung des potentiellen Opfers zu bekommen, damit sie dieses alleine und ungestört um den Finger wickeln können. Die Betrüger und Betrügerinnen geben sich zum Beispiel als Hausiererin, Scheren- und Werkzeugschleifer, Teppich- oder Lederjackenverkäuferin aus, die an der Haustüre ein preislich interessantes Geschäft vorschlagen, wie z.B. ein besonders preiswerter Perserteppich. Oft werden an der Haustüre aber auch minderwertige Waren oder überteuerte Körperpflegeprodukte und Haushaltartikel verkauft. Hierbei greifen die Betrüger immer wieder auf die gleichen Tricks zurück:
  • Die Verwendung von seriös anmutenden Firmennamen;
  • Die Namen von bekannten Marken werden missbräuchlich verwendet;
  • Die Verpackungen der Produkte sind aufwendig gestaltet;
  • Die abgegebenen Prospekte enthalten total überhöhte Preisempfehlungen;
  • Die Betrüger und Betrügerinnen versprechen lange Garantien auf den Produkten;
  • Die Ware wird auf sehr überschwänglich Art und Weise angepriesen;
  • Die Seriosität der Verkäufer lässt sich kaum prüfen, da die Adressen auf den Quittungen und Visitenkarten meist frei erfunden sind.

Wie läuft ein gefälschter Microsoft-Support-Anruf ab?

Betrügerinnen und Betrüger rufen Unternehmen und Privatpersonen an und geben sich als Mitarbeitende von Microsoft oder einer ihrer Partnerfirmen ausgeben. Die Anrufer behaupten meist aus Grossbritannien, den USA oder Australien zu stammen. Sie sprechen allerdings kein akzentfreies Englisch. Sie verwenden entweder Internettelefonie (VoIP) und können dadurch ihre Nummer fälschen, verschleiern respektive unterdrücken oder aber sie rufen via gehackte Telefonanlagen von Dritten an, wodurch sich eine Rückverfolgung oder Blockierung der Nummern schwierig gestaltet.

Im Laufe des Telefonats informieren die Anrufer die Opfer, dass sie eine Fehlermeldung bezüglich des Computers der Opfer erhalten hätten und mögliche Sicherheitsprobleme auftreten können. Als angeblicher Microsoft Support Mitarbeiter bieten die Betrügerinnen und Betrüger dem Opfer nun Supportleistungen an, um die vermeintlichen Fehler und Sicherheitsprobleme zu beheben. Um einen Fern-Zugang zum Computer des Opfers zu bekommen und so angeblich Hilfe zu leisten, senden die Betrügerinnen und Betrüger dem Opfer, ähnlich wie beim Phishing, eine E-Mail mit einem Link oder locken es auf eine betrügerische Webseite, wo das Opfer ein Programm herunterladen soll. Mit dem Klick auf den Link bzw. mit dem Herunterladen des Programms erhalten die Betrügerinnen und Betrüger Zugriff auf den Computer ihres Opfers: Sie können so unbemerkt Passwörter ausspionieren und alle auf dem Computer gespeicherten Daten einsehen und ggf. löschen, kopieren, bearbeiten etc.

Wie funktionieren Schenkkreise?

Ähnlich wie beim Vorschussbetrug wird einer Person bei der Teilnahme an einem Schenkkreise einen Gewinn versprochen. Schenkkreise funktionieren nach dem Schneeballsystem. Das bedeutet, dass neu in den Kreis eintretende Personen diejenigen Mitglieder finanziell beschenken, welche sich bereits länger im Kreis befinden. Neumitglieder treten dem Kreis in der Hoffnung bei, zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls beschenkt zu werden. In einen Schenkkreis wird man aufgenommen, sobald man eine bestimmt Einlage leistet. Die Beträge reichen von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Franken. Ist man erst einmal im Kreis aufgenommen, so nimmt man in regelmässigen Abständen an Schenktreffen teil. Währenddessen wird man von der Gruppe motiviert respektive unter Druck gesetzt, neue Mitglieder für den Schenkkreis anzuwerben. Schenkkreise fallen jedoch nach kurzer Zeit in sich zusammen, da die erforderliche Anzahl an neuen Teilnehmenden zu hoch ist. Mit dem Zusammenbruch ist auch das anfangs investierte Geld weg. Die Teilnahme an Schenkkreisen und an Kettenbriefaktionen mit Gewinnaussichten ist gemäss Lotteriegesetz verboten.

Wie kann ich mich vor dem Enkeltrick schützen?

  • Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können.
  • Nennen Sie niemals die Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten, und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie eine Ihnen vertraute Nummer aus Ihrer Familie und überprüfen die Information.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich.
  • Geben Sie niemandem Auskunft über Ihr Vermögen im Haus oder auf Ihren Bankkonten.
  • Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt, informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 117).
  • Für Altersheime und Angehörige von Hochbetagten ist es wichtig, die Telefonnummern der Hochbetagten nicht zu veröffentlichen oder an unbekannte Personen weiterzugeben.
  • Informieren Sie Ihre Verwandten und Bekannten über den Enkeltrick, indem Sie zum Beispiel die Postkarte «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!» bei Ihrer Polizei bestellen.

Wie funktioniert der Enkeltrick?

In der Regel gibt sich der Betrüger beim Enkeltrick als Verwandter (z.B. Enkel oder Neffe) aus, der sich in einer finanziellen Notlage befindet und dringend die Hilfe seiner Familie benötigt.
Der Enkeltrick läuft in aller Regel nach folgendem Schema ab:
  1. Das Opfer erhält einen Telefonanruf von einem vermeintlichen Verwandten. Hierbei sind die Betrüger und Betrügerinnen sehr geschickt, dem Opfer selbst sowohl den Namen als auch die Lebensumstände des vermeintlichen Verwandten zu entlocken und diese Informationen später ins Gespräch einzuflechten. Sie können zum Beispiel das Telefonat mit dem Satz «Hallo Margrit, rate mal, wer dran ist!» beginnen. Woraufhin, das Opfer zu raten beginnt und sobald eine Name und die Verwandtschaftsbeziehung geklärt wurde durch hilfreiche persönliche Offenbarungen wie beispielsweise «Ah, du bist der Rolf, der Enkel meiner Schwester», können die Betrüger mit ihrer erfundenen Geschichte loslegen.
  2. Der vermeintliche Verwandte erzählt eine komplizierte Geschichte, warum er jetzt dringend Geld braucht. Ziel der Geschichte ist, das Opfer in Sorge um den vermeintlichen Verwandten zu versetzten und Zeitdruck aufzubauen.
  3. Der Betrüger bittet das Opfer dann um ein Darlehen. Dabei gehen die Täter besonders raffiniert vor und versuchen im Gespräch in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld das Opfer aufbringen könnte.
  4. Anschliessend präsentiert der Betrüger eine zweite komplizierte Geschichte, warum er das Geld nicht selbst in Empfang nehmen kann, sondern eine vermeintliche Freundin, ein Mitarbeiter oder Ähnliches vorbeikommt oder das Opfer sogar bis zur Bank begleiten wird.
  5. Zum Schluss wird eine Form von Zeitdruck erzeugt, d.h. es muss zu einer sofortigen Übergabe des Geldes kommen. Nachdem das Opfer nunmehr in Angst oder zumindest Sorge um das Wohlergehen des vermeintlichen Verwandten ist, wird weiterer Druck erzeugt, indem das Ganze eine dringliche Dimension erhält. Dies soll verhindern, dass das Opfer mit jemandem darüber spricht, sich Rat holt oder die Angelegenheit überdenkt.

Wann spricht man von Betrug?

Aus rechtlicher Sicht spricht man von Betrug, wenn jemand in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt.

Falls Sie bereits Opfer eines Betrugs wurden:

  • Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons.
  • Informieren Sie sofort Ihre Hausbank. Allenfalls können Geldüberweisungen noch gestoppt werden.
  • Gehen Sie nicht auf Angebote ein von möglichen Privatdetektiven, Rechtsanwälten oder sonstiger Personen, welche Sie über Telefon oder Mail kontaktieren. Auch dies sind oft Betrügerinnen und Betrüger.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit sie nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie kein Opfer eines Betrugs werden:

  • Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsversuche und neu auftretende Betrugsformen bei der Schweizerischen Kriminalprävention, Ihrer Polizei oder weiteren Behörden, wie zum Beispiel dem Staatsekretariat für Wirtschaft SECO.
  • Melden Sie sich bei Ihrer Polizei und lassen Sie sich von ihr beraten, wenn Sie das Gefühl haben mit Personen in Kontakt zu stehen, die Sie betrügen wollen.
  • Überprüfen Sie den Anlageberater/die Anlageberaterin bei der FINMA (finma.ch) ob er/sie lizenziert oder auf einer Warnliste ist.
  • Überprüfen Sie den Handelsregistereintrag bei Schweizer Anbietern (zefix.ch)
  • Überprüfen Sie verdächtige Websites: https://checkawebsite.ibarry.ch
  • Recherchieren Sie im Internet, ob Betrugswarnungen gegen den Anlageanbieter/die Anlageanbieterin vorliegen.
  • Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater/Ihre Kundenberaterin Ihrer Hausbank oder an Experten/Expertinnen Ihres Vertrauens.
  • Seien Sie generell äusserst skeptisch gegenüber lukrativen Renditeangeboten und unrealistischen Gewinnversprechen im Internet. Kein seriöser Finanzdienstleister verspricht hohe Renditen in einer kurzen Zeit.

Betrug

Definition

Aus rechtlicher Sicht spricht man von Betrug, wenn jemand in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt. Die rechtliche Definition gilt für die unterschiedlichsten Anwendungen von Betrug: auf der Strasse, an der Haustüre, per Post oder am Telefon aber auch mit Hilfe von E-Mails und generell im Internet.

Allgemeine Betrugsmerkmale

Betrügerinnen und Betrüger legen immer wieder grosse Kreativität an den Tag und es werden ständig neue Betrugsmaschen und Tricks erfunden. Es ist deshalb wichtig, typisches Täterverhalten, häufige Opfermerkmale und typische Betrugssituationen zu erkennen, um sich oder andere zu schützen:

  • Typisches Verhalten von Betrügerinnen und Betrügern: Sie versuchen ihre Opfer zu verunsichern, zu überzeugen und häufig zu isolieren und/oder zu hetzen, um sie zu täuschen.
  • Typische Opfermerkmale: Betrügerinnen und Betrüger nutzen gezielt menschliche Schwächen aus, und Schwächen hat bekanntlich jeder einmal! Dazu gehören im Besonderen Gier, Naivität, Ignoranz, Dickköpfigkeit, Arroganz oder Liebesbedürftigkeit.
  • Typische Betrugssituationen: Wer sich gerade in einer persönliche Krise befindet, unter Stress oder Zeitdruck steht, gerade euphorisch vor Glück oder über etwas sehr betrübt ist, unbedingt Geld braucht oder ein grosses Bedürfnis nach Liebe, Zuwendung und Anerkennung hat, sollte sich vor Betrügerinnen und Betrügern in Acht nehmen und Angebote besonders kritisch prüfen.

Online-Anlagebetrug

Immer häufiger werben Betrüger und Betrügerinnen für angeblich vielversprechende neue Anlageformen auf ihren angeblichen Handelsplattformen (Trading-Seiten). Doch wer darauf eingeht und investiert, kann nur verlieren! Mehr dazu hier.

Vorschussbetrug

Als Vorschussbetrug bezeichnet man grundsätzlich jede Form des Betrugs, bei der ein Vorschuss geleistet werden muss, um anschliessend eine Geldsumme, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten. Betrüger und Betrügerinnen versenden E-Mails, in denen sie auf mehr oder weniger fantasievolle Art und Weise erklären, wie man an diese Geldsumme, das Produkt oder die Dienstleistung heran kommt. Nachdem das Opfer den Vorschuss bezahlt hat, lassen die Betrüger und Betrügerinnen nicht mehr von sich hören und denken nicht im Geringsten daran, die versprochene Gegenleistung zu erbringen.

Besondere Problematik beim Vorschussbetrug

Die Tricks der Betrüger ändern sich sehr rasch. Deshalb ist es fast unmöglich, den Überblick über alle möglichen Vorschussbetrugsformen zu behalten. Zudem nutzen Vorschussbetrüger oft die Namen von bekannten und seriösen Firmen und versuchen unter deren Namen, die Betroffenen zu verwirren und an weitere persönliche Informationen zu gelangen.

Jeder Art von Vorschussbetrug liegt folgendes Problem zugrunde: Ist das Geld einmal ausbezahlt, ist es fast unmöglich, das Geld zurückzubekommen. In den meisten Fällen verlieren die Geschädigten ihr Geld für immer.

Die Verfolgung der Vorschussbetrüger ist aufgrund folgender Punkte in der Regel sinnlos:

  • Vorschussbetrüger agieren meist aus dem Ausland, mit falschem Namen und nicht registrierten Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Die Täter sind nicht bekannt und können kaum ermittelt werden.
  • Sind die Vorschussbetrüger im Ausland bekannt und könnten sie zur Verantwortung gezogen werden, können unter Umständen ein schlecht funktionierendes Strafverfolgungssystem in resp. eine nicht funktionierende Rechtshilfe mit diesem Land eine Verfolgung unmöglich machen.
  • Hätten sich die Betrogenen mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit vor dem Betrug schützen oder ihren Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht vermeiden können, dann liegt im Sinne des Strafgesetzbuches kein Betrug vor. Dem Betrüger kann in diesem Fall keine Arglist vorgeworfen werden.

Dennoch ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgung in jedem Fall abklärt, ob das Verhalten der Vorschussbetrüger tatsächlich strafbar ist. Je nach Fall liegt ein Betrug in Sinne von Art. 146 StGB vor.

Rechtslage

Die verschiedenen Formen des Betrugs könnten je nach konkreter Sachlage unter den folgenden Artikel des Strafgesetzbuches fallen:

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, ermittelt die Polizei in Betrugsfällen, sobald sie von diesen Kenntnis hat. Meistens erfolgen die Tatbestände in Zusammenhang mit anderen Verstössen gegen das Strafgesetzbuch, wie zum Beispiel:

Was tut die Polizei?

Wer auf Betrügerinnen und Betrüger hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, die Polizei zu informieren. Betrügerinnen und Betrüger gehen teilweise sehr raffiniert vor, und jede und jeder kann unter Umständen zum Opfer werden. Obwohl es in vielen (vor allem Online-)Betrugsfällen unwahrscheinlich ist, verlorenes Geld zurückzuerhalten, sollte man trotzdem bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch diejenigen, die im letzten Moment das Täuschungsmanöver einer Betrügerin oder eines Betrügers erkannt haben, sollten sich umgehend bei der Polizei melden, auch ein Betrugsversuch ist strafbar!

Auch wenn es, wie gesagt, vor allem bei Internetdelikten für die Polizei kaum möglich ist, an die Hintermänner und -frauen zu gelangen, da meist aus der Anonymität agiert wird, sollten diese Internetdelikte angezeigt werden. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktsfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsansätze finden. Ausserdem kann die Polizei feststellen, mit welchen Tricks Leute betrogen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor diesen Tricks warnen.

Dazu müssen relevante Beweismittel, welche den Betrug belegen, gesichert werden: Screenshots der betrügerischen Accounts, das Chatprotokoll und/oder den E-Mail-Verkehr. Anzeige kann bei jeder Polizeistelle erstattet werden.

Was kann ich tun?

Damit Sie kein Opfer eines Betrugs werden:

  • Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsversuche und neu auftretende Betrugsformen bei der Schweizerischen Kriminalprävention, Ihrer Polizei oder weiteren Behörden, wie zum Beispiel dem Staatsekretariat für Wirtschaft SECO.
  • Melden Sie sich bei Ihrer Polizei und lassen Sie sich von ihr beraten, wenn Sie das Gefühl haben mit Personen in Kontakt zu stehen, die Sie betrügen wollen.
  • Überprüfen Sie den Anlageberater/die Anlageberaterin bei der FINMA (finma.ch) ob er/sie lizenziert oder auf einer Warnliste ist.
  • Überprüfen Sie den Handelsregistereintrag bei Schweizer Anbietern (zefix.ch)
  • Überprüfen Sie verdächtige Websites: https://checkawebsite.ibarry.ch
  • Recherchieren Sie im Internet, ob Betrugswarnungen gegen den Anlageanbieter/die Anlageanbieterin vorliegen.
  • Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater/Ihre Kundenberaterin Ihrer Hausbank oder an Experten/Expertinnen Ihres Vertrauens.
  • Seien Sie generell äusserst skeptisch gegenüber lukrativen Renditeangeboten und unrealistischen Gewinnversprechen im Internet. Kein seriöser Finanzdienstleister verspricht hohe Renditen in einer kurzen Zeit.

Falls Sie bereits Opfer eines Betrugs wurden:

  • Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons.
  • Informieren Sie sofort Ihre Hausbank. Allenfalls können Geldüberweisungen noch gestoppt werden.
  • Gehen Sie nicht auf Angebote ein von möglichen Privatdetektiven, Rechtsanwälten oder sonstiger Personen, welche Sie über Telefon oder Mail kontaktieren. Auch dies sind oft Betrügerinnen und Betrüger.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit sie nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Rendite genial? Verlust total!

Was Sie über Online-Anlagebetrug wissen sollten

Immer häufiger werben Betrüger und Betrügerinnen für angeblich vielversprechende neue Anlageformen auf ihren angeblichen Handelsplattformen (Trading-Seiten). Doch wer darauf eingeht und investiert, kann nur verlieren!

Das Faltblatt erklärt verständlich, wie Online-Anlagebetrug typischerweise abläuft, wie Sie sich informieren sollten, bevor Sie z.B. in Kryptowährungen investieren, und was Sie tun sollten, wenn Sie bereits Geld an solche Betrüger verloren haben. Zudem finden Sie allgemeine Tipps, wie Sie schon frühzeitig erkennen können, ob ein Angebot seriös oder höchstwahrscheinlich betrügerisch ist.

Das Faltblatt ist mit der freundlichen Unterstützung von EBAS («eBanking – aber sicher!») entstanden.
(Das Faltblatt ist auch in Englisch verfügbar.)

→ Themenseite Online-Anlagebetrug

Schenkkreise: Gefährlich und verboten!

Wie funktioniert ein Schenkkreis?

Schenkkreise funktionieren nach dem Schneeballsystem. Das bedeutet, dass neu in den Kreis eintretende Personen, diejenigen Mitglieder beschenken, welche sich bereits länger im Kreis befinden. Neumitglieder treten dem Kreis in der Hoffnung bei, zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls beschenkt zu werden. In einen Schenkkreis wird man aufgenommen, sobald man eine bestimmt Einlage leistet. Die Beträge reichen von mehreren hundert bis zu mehreren Tausend Franken. Ist man erst einmal im Kreis aufgenommen, so nimmt man in regelmässigen Abständen an Schenktreffen teil. Währenddessen wird man von der Gruppe motiviert respektive unter Druck gesetzt, neue Mitglieder für den Schenkkreis anzuwerben.

  1. Ein Schenkkreis kann unterschiedlich aufgebaut sein und beispielsweise aus 15 Personen bestehen. Er läuft in der Regel über vier Hierarchiestufen. Wenn der Teilnehmer in der Mitte (der Initiant/die Initiantin des jeweiligen Schenkkreises) von den acht Teilnehmenden im äussersten Kreis beschenkt wurde, verlässt er oder sie den Kreis mit seinem/ihrem «Geschenk», also einem Geldbetrag in fünf- bis sechsstelliger Höhe.
  2. Damit das Schenkkreis-System nun weiterlaufen kann, müssen die acht Teilnehmenden im äussersten Kreis 16 neue Mitglieder finden, welche dieselbe anfängliche Einlage leisten und als Schenkende fungieren.
  3. Der ursprüngliche Kreis teilt sich nun in zwei neue Kreise zu je 15 Personen mit vier Hierarchiestufen. Die ursprünglichen acht Schenkenden aus dem äussersten Kreis rücken nun in den beiden neuen Kreiskernen eine Hierarchiestufe nach oben.
  4. Grundsätzlich gelangt man also pro Schenk-Runde eine Hierarchiestufe nach oben. Es dauert so also maximal vier Runden, bis man beschenkt wird. Da sich die Teilnehmenden und die Kreise aber nach jeder Runde verdoppeln, bricht das System schon nach kurzer Zeit zusammen, weil keine neuen Teilnehmer mehr gefunden werden können, die Geld in das System hineintragen.

Wie sieht die rechtliche Lage beim Thema Schenkkreis aus?

Als Teilnehmer/in eines Schenkkreises macht man sich nicht strafbar, solange man nur eine Einlage leistet und jemanden beschenkt. Wenn man hingegen neue Personen für den Schenkkreis anwirbt und diese im Glauben lässt, man bekomme gegen eine kleine Einlage einfach so einen Haufen Geld geschenkt, verstösst man gegen das Lotteriegesetz (s. Urteil des Bundesgerichtes 6P.6/2006 vom 31.03.2006).

Gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LV) sind Lotterien in der Schweiz mit einigen bestimmten Ausnahmen verboten. Das Gesetz definiert eine Lotterie als «Veranstaltung, bei der gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird, über dessen Erwerbung, Grösse oder Beschaffenheit planmässig durch Ziehung von Losen oder Nummern oder durch ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird» (Art. 1 Ziff.2).

Da Schenkkreise als lotterieähnliche Unternehmungen betrachtet werden, sind Schenkkreise den Lotterien gesetzlich gleichgestellt. Aus diesem Grund ist das Organisieren und Durchführen von Schenkkreisen nicht erlaubt!

Aus den folgenden Gründen rät die Schweizerische Kriminalprävention, sich nicht an Schenkkreisen zu beteiligen:

  • Sie können beträchtliche finanzielle Verluste erleiden.
  • Sie können sich strafbar machen, indem Sie gegen das Lotteriegesetz verstossen.
  • Nicht zuletzt können Sie Freunde, Verwandte und Bekannte schädigen, indem Sie sie für Schenkkreise anwerben und ihnen falsche finanzielle Versprechungen machen.

Spielen Sie stattdessen lieber bei den offiziellen Lotterien mit und hoffen Sie auf ein bisschen Glück!

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