Der Finanzanlagen-Geheimtipp und andere Märchen

Spielen wir es kurz durch: Sie sehen ein Inserat für eine Online-Anlage, die Ihnen eine Rendite von über 30% verspricht. Da Sie bereits von Online-Anlagebetrug gehört haben und auch die SKP-­Broschüre «Rendite genial? Verlust total!» kennen, klicken Sie höchstens, um zu erfahren, wer einen so plumpen Betrugsversuch unternimmt. Was aber, wenn Sie vor einigen Wochen den Job verloren haben und sich Sorgen machen, ob Sie die Miete noch bezahlen können? Der Verstand sagt weiterhin «Betrug», aber jetzt kommt die Hoffnung hinzu und Sie stellen sich vor, wie das Ihre finanziellen Probleme lösen würde. Aber natürlich lassen Sie sich nicht darauf ein, auch wenn Sie insgeheim von einer genialen Geldanlage weiterträumen.

Sobald eine Person, die Sie nur aus dem Internet kennen, von Ihnen Geld fordert oder Investitionsvorschläge macht, sollten Sie misstrauisch werden.

Ein Glück, dass es wenigstens in der Liebe gut läuft. Denn seit drei Monaten chatten Sie mit einer äusserst liebenswerten Person. Der Kontakt war unerwartet, aber schicksalhaft. Sehr schnell zeigte sich, dass beide füreinander bestimmt sind. Es entstand eine intensive Liebesbeziehung. Natürlich wissen Sie auch über Romance Scam Bescheid und Sie würden sich nie auf eine Geldforderung einlassen. Aber so jemand ist Ihre geliebte Person ja nicht. Im Gegenteil. Das hat sie gar nicht nötig. Sie ist sehr erfolgreich. Und weil man in der Liebe alles teilt, teil sie auch das Geheimnis ihres Reichtums mit Ihnen: eine ganz besondere Geldanlage. Darauf kann man sich nun wirklich bedenkenlos einlassen, nicht wahr?! Schliesslich vertrauen Sie Ihrer grossen Liebe und nie würde diese liebenswerte und vertraute Person Sie betrügen. Sie will Ihnen nur helfen, weil Sie in einer schwierigen finanziellen Lage sind und weil man das unter Liebenden so macht, nicht wahr? Genau. NICHT WAHR!

Die verschiedenen Betrugsformen können ganz unterschiedliche Ausprägungen annehmen und sich auch vermischen. Und wie wir gesehen haben, zielt jede Betrugsform auf eine Schwäche bei den potenziellen Opfern ab. Es lohnt sich also, gerade in schwierigen Zeiten wachsam zu sein. Es gibt aber Anzeichen, die ziemlich sicher auf Betrug hindeuten: Sobald eine Person, die Sie nur aus dem Internet kennen, von Ihnen Geld fordert oder Investitionsvorschläge macht, sollten Sie misstrauisch werden. Wenn Sie online investieren wollen, erkundigen Sie sich zunächst umfassend über die Investitionsplattform. Tipps dazu geben wir auf unserer Website zum Online-Anlagebetrug. Scheinbar hohe Renditen und Zeitdruck sind ein weiteres Anzeichen für Betrug.

Weitere Informationen

Betrug auf Online-Marktplätzen

Online-Anlagebetrug

Ablauf eines typischen Angriffs

Phase 1: Anködern

Der Betrugsangriff startet normalerweise mit breit gestreuten Werbeanzeigen im Internet (Popups, Werbebanner, Spammails etc.) und in Online-Newsportalen, aber auch mit unangeforderten Telefonanrufen und Kontaktversuchen in den sozialen Netzwerken und sogar auf Online-Dating-Plattformen.

Ziel der Betrüger/innen ist dabei zunächst nur, Sie grundsätzlich für die jeweilige neue Anlageform zu interessieren und dazu zu verleiten, Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dazu werden Sie – oftmals auch schon dann, wenn Sie auf Ihrer Online-Suche nach Anlagemöglichkeiten einschlägige Suchbegriffe eingeben – auf seriös wirkende (und suchmaschinenoptimierte!) Webseiten der Betrüger/innen gelenkt. Dort gaukelt man Ihnen überzeugende Argumente vor, zuweilen auch mit dem Hinweis auf prominente «Testimonials», die die angebotene Anlage angeblich ebenfalls mit Erfolg getätigt hätten.

Phase 2: Persönlicher Erstkontakt

Wenn Sie sich dann auf einer solchen Website registriert haben, erhalten Sie kurze Zeit später einen Anruf eines/einer angeblichen Anlageberaters/Anlageberaterin. Da Sie vermutlich noch skeptisch sind, wird diese/r nicht versuchen, Sie schon von Anfang an zu grösseren Investitionen zu überreden, sondern nur zu einer kleinen von vielleicht CHF 250 oder CHF 500, zum «Ausprobieren». Sie sollen das Gefühl haben, völlig frei zu entscheiden. Danach erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem «Account» auf der Website, damit sie die angebliche Performance Ihrer Anlage verfolgen können, und werden wohl jedesmal, wenn Sie sich einloggen, feststellen, dass Ihr Geld sich vermehrt hat. Das soll und wird Sie überzeugen, mehr zu investieren.

Phase 3: Vertrauensbildung

Infolge der guten Performance schwindet Ihre Skepsis, und Sie freuen sich vielleicht sogar, wenn Ihr/e Berater/in Sie das nächste Mal anruft. Das ist auch im Sinne der Betrüger/innen, denn Sie sollen immer mehr das Gefühl bekommen, bei Ihren weiteren Investitionen ganz per­sönlich betreut zu werden. Die Betrüger/Betrügerinnen beherrschen das sogenannte «Social Engineering», sie wissen also, mit ­welchen zwischenmenschlichen Techniken sie ihr Opfer manipulieren können. Dabei werden Sie anfänglich wohl nicht direkt unter Druck gesetzt, sondern nur indirekt durch angeblich nur begrenzt verfügbare oder zeitlich limitierte Angebote. Ausserdem dient das neue Vertrauensverhältnis dazu, Sie gegen ehemalige Finanzpartner Ihres Vertrauens (z. B. Ihre Hausbank) abzuschirmen. Die Betrüger/innen eröffnen dann z. B. bei echten Händlern von Kryptowährungen ein Konto (Wallet) in Ihrem Namen und mit Ihrer Legitimation, doch die Zugriffsrechte ­darüber haben nicht Sie allein (wenn überhaupt), immer aber die Betrüger/innen. Es kommt sogar vor, dass sich die Täter/innen über Fernwartungssoftware den Zugang zu Ihrem Computer erschleichen und dann mit Ihrem e-Banking Überweisungen tätigen.

Phase 4: Nachschuss

Wenn Sie dann eine Zeitlang Ihre Gewinnsteigerungen beobachtet haben und aus irgendeinem Grund einen Teil des Geldes abheben wollen, werden Sie feststellen, dass das nicht möglich ist. Ihr/e Berater/in wird Ihnen z. B. erklären, es habe einen plötzlichen Crash gegeben oder Sie müssten zuvor eine hohe Steuerabgabe entrichten. Er/sie wird jetzt – diesmal womöglich auch mit direktem Druck bis hin zur Drohung – versuchen, Sie vom speziellen Charakter der Investition zu überzeugen, der es erfordere, noch mehr Geld nachzuschiessen, um die Gewinne zu sichern. Eventuell wird auch ein angeblicher Vorgesetzter oder sogar der «Chef» des Unternehmens ins Feld geführt, der mittels seiner behaupteten Autorität beruhigend auf Sie einzuwirken versucht und Ihnen ­weiterhin finanzielle Erfolge in Aussicht stellt, wenn Sie nur bei der Stange blieben. Wenn Sie immer noch aussteigen wollen, wird Ihnen möglicherweise auch noch eine Versicherung gegen Verluste angeboten; diese hätten Sie angeblich von vornherein abschliessen können, aber aus Kulanz werde man das für Sie auch rückwirkend ermöglichen. Das ist alles nicht wahr. Schliesslich dämmert Ihnen, dass Sie einem Betrug zum Opfer gefallen sein könnten, klammern sich aber irrationalerweise um so mehr an ­Ihre/n vertraute/n Berater/in: Am Ende behauptet diese/r mög­licherweise, er/sie könne doch noch einen Weg finden, Ihren Einsatz wieder herauszuholen, dafür sei aber eine Vorabzahlung von Bank-, Rechts- oder Notargebühren erforderlich …

Phase 5: Verlust-Realisierung

Was auch immer Sie versucht haben: Sie erhalten kein Geld ­zurück ( – ausser evtl. in der Anfangsphase und auch dann nur ­kleinere Beträge, um Sie in Sicherheit zu wiegen und weiter zu ­ködern). Jetzt ist Ihnen definitiv klar, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Was tut die Polizei?

Die Polizei nimmt jede Strafanzeige eines Geschädigten eines Online-Anlagebetrugs entgegen und prüft Sofortmassnahmen und mögliche Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit der Straftat. Jedes Detail ist wichtig für die Ermittlungsarbeit. Die Opfer einer solchen Straftat erleben danach oft eine schwierige Zeit und machen sich oft Vorwürfe. Durch die Polizei werden die Geschädigten in dieser Phase kompetent und sachlich beraten. Es ist bei einer Strafanzeige wichtig, alle zur Verfügung stehenden Dokumente bei der Polizei einzureichen. Die Polizei vergleicht auf interkantonalen Ebenen die eingegangenen Meldungen um Tatzusammenhänge zu erkennen und so gezielt Ermittlungen einzuleiten. Die Täterschaft operiert meist aus dem Ausland, was eine internationale Zusammenarbeit bei den Ermittlungen voraussetzt. Es ist wichtig, Strafanzeige bei der Polizei einzureichen. Wer den Betrug nicht anzeigt, macht es den Betrügerinnen und Betrügern sehr einfach, denn dann haben sie nichts zu befürchten.

Was kann ich tun?

Bevor Sie in neue Anlageformen investieren:

  • Vor allem bei hohen Renditeversprechen und komplexen Anlagebereichen wie Kryptowährungen, Forex-Trading und angeblichem Handel mit binären Optionen ist Vorsicht geboten. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich an möglichst vielen verschiedenen Stellen. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen, weder von Berater(inne)n, noch von angeblich limitierten Angeboten.
  • Lesen Sie unsere Broschüre "Kryptowährungen. Wie sie funktionieren und welche Risiken sie mit sich bringen".
  • Lassen Sie sich von unrealistischen Versprechen nicht blenden. Kein seriöser Finanzdienstleister verspricht überdurchschnittliche Gewinne in kurzer Zeit.
  • Überprüfen Sie, ob der Anbieter/die Anbieterin eine Bewilligung der FINMA hat oder in der FINMA-Warnliste aufgeführt ist. Stossen Sie auf zweifelhafte Angebote, sollten Sie diese der FINMA mittels Meldeformular melden. Solche Hinweise ermöglichen es der FINMA, unerlaubt tätige Anbieter zu entdecken und aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Überprüfen Sie den Handelsregisterauszug von Schweizer Anbietern unter www.zefix.ch.
  • Überprüfen Sie die Vertrauenswürdigkeit der Website bei Scamadviser.
  • Recherchieren Sie im Internet bei aus dem Ausland agierenden Anbietern. Tauchen nur schon vereinzelt Betrugswarnungen auf, lassen Sie die Finger davon.
  • Wenden Sie sich an Ihre/n Kundenberater/in Ihrer Hausbank und an Experten/Expertinnen Ihres Vertrauens für eine fachmännische Einschätzung.

Wenn Sie Opfer eines ­Online-Anlage­betrugs geworden sind:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Polizei und erstatten Sie Anzeige!
  • Informieren Sie sofort Ihre Hausbank, dass die in Frage kommenden Überweisungen betrügerisch waren. Allenfalls können so Geldbeträge noch auf dem Weg zur Täterschaft gestoppt werden.
  • Kontaktiert Sie zu einem späteren Zeitpunkt per Telefon oder Mail ein angeblicher Privatdetektiv, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt, so gehört dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit zur selben Betrügerbande. Überweisen Sie auch hier kein Geld.

Generell gilt:

  • Schnelles Geld ohne Verlustrisiko ist eine Illusion!
  • Niemand verrät «Geheimtipps» öffentlich im Internet. Wer für einen Geheimtipp Werbung machen muss, hat keinen.
  • Niemand teilt ungefragt vielversprechende Anlagestrategien mit völlig unbekannten Personen. Warum sollte er?
  • Anlagetipps, welche mit prominenten Persönlichkeiten ­beworben werden, sind in aller Regel gefälscht und dienen nur als Köder. Die Prominenten haben meistens keine Ahnung, dass mit ihnen Werbung gemacht wird.
  • Vertrauen Sie nie jemandem Geld an, den Sie nur virtuell ­kennen.
  • Gewähren Sie nie jemandem, den Sie nur virtuell kennen, einen Fern­zu­griff auf ihren Computer (mittels Fernwartungssoftware wie ­TeamViewer, Anydesk, Supremo etc.)
  • «Nicht gutes Geld dem schlechten nachwerfen!»: Drohende Totalverluste können nicht abgewendet werden, indem man immer neues Geld­ nach­schiesst.

Rendite genial? Verlust total!

Was Sie über Online-Anlagebetrug wissen sollten

Immer häufiger werben Betrüger und Betrügerinnen für angeblich vielversprechende neue Anlageformen auf ihren angeblichen Handelsplattformen (Trading-Seiten). Doch wer darauf eingeht und investiert, kann nur verlieren!

Das Faltblatt erklärt verständlich, wie Online-Anlagebetrug typischerweise abläuft, wie Sie sich informieren sollten, bevor Sie z.B. in Kryptowährungen investieren, und was Sie tun sollten, wenn Sie bereits Geld an solche Betrüger verloren haben. Zudem finden Sie allgemeine Tipps, wie Sie schon frühzeitig erkennen können, ob ein Angebot seriös oder höchstwahrscheinlich betrügerisch ist.

Das Faltblatt ist mit der freundlichen Unterstützung von EBAS («eBanking – aber sicher!») entstanden.
(Das Faltblatt ist auch in Englisch verfügbar.)

→ Themenseite Online-Anlagebetrug

Legen Sie einfach auf!

Was ist ein Schockanruf?

Ein Schockanruf ist eine besonders aggressive Form des Telefonbetrugs, die sich immer mehr ausbreitet. Bei einem Schockanruf werden Sie angerufen und mit einer erfundenen, aber glaubwürdig klingenden Nachricht konfrontiert, die Sie in Schock versetzen soll: Zumeist wird behauptet, ein Mitglied Ihrer Familie sei in einer schweren Notlage oder in grosser Gefahr. Zugleich wird behauptet, Sie könnten diese Notlage lindern bzw. die Gefahr abwenden, indem Sie – so schnell wie möglich! – Geld und Wertsachen an einen Boten oder eine Botin übergeben. Da Sie durch den Schock nicht rational denken können, aber natürlich Ihrem Familienmitglied helfen wollen und ausserdem unter Druck gesetzt werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den Forderungen nachkommen und erst später realisieren, dass Sie betrogen wurden.

Wer ruft an?

Wer tatsächlich anruft, weiss man natürlich nicht, aber die Rollen, welche die Betrüger spielen, sind sehr verschieden: Mal meldet sich ein «Chefarzt», der den verunfallten Sohn des Opfers operieren müsse und dafür eine Vorauszahlung benötige; mal ist es der «Anwalt», der die Tochter mit einer bestimmten Geldsumme aus der Untersuchungshaft holen möchte, denn diese habe ein Kind überfahren. Und manchmal sind es sogar «Polizisten», die vor Einbrechern in Ihrer Nähe warnen und deshalb persönlich vorbeikommen wollten, um Geld und Wertsachen «in Sicherheit zu bringen». In allen diesen Fällen nutzen die Betrüger die «Autorität», die den genannten Berufsgruppen allgemein zugeschrieben wird, zur Einschüchterung ihrer Opfer.

In anderen Fällen geben sich die Betrüger auch direkt als die betroffenen Familienmitglieder aus, also etwa als Enkel, Söhne oder Töchter. In der vorgespielten Aufregung (sie befinden sich ja angeblich in einer akuten Notlage!) können Eltern und Grosseltern – die keinen Grund sehen, an der Echtheit des Anrufs zu zweifeln – die Stimmen der Anrufenden nicht von den echten Stimmen ihrer Kinder und Enkel unterscheiden.

Wie erkenne ich, ob ein Anruf echt ist oder ein betrügerischer Schockanruf?

Eben nicht an der Stimme des oder der Anrufenden! Und auch nicht an irgendwelchen persönlichen Informationen, über die er oder sie verfügt und die nur innerhalb des engsten Kreises bekannt sein sollten. Solche Informationen sind in unserer Social-Media-Welt auch für Aussenstehende leicht zu beschaffen. Deshalb ist es völlig egal, wer anruft. Inzwischen wird das Problem des Telefonbetrugs noch zusätzlich verschärft durch die sogenannte «Künstliche Intelligenz (KI)», die es ermöglicht, bekannte Stimmen täuschend echt nachzuahmen.

Der kleinste gemeinsame Nenner, an dem Sie einen Schockanruf erkennen, ist also die schockierende Nachricht selbst, und dass sie immer mit einer Geldforderung verbunden ist: Schock + Geld = Betrug. Der Druck, der dabei aufgebaut wird, ist ein weiteres Indiz.

Was soll ich tun, wenn ich einen Schockanruf erhalte?

Wenn Sie befürchten, gerade einen Schockanruf zu erhalten, tun Sie auf keinen Fall, was von Ihnen gefordert wird! Brechen Sie das Gespräch sofort ab und legen Sie einfach auf. Sollten die Betrüger immer wieder anrufen, legen Sie ebenfalls einfach auf, immer wieder.

Rufen Sie dann das angeblich betroffene Familienmitglied an oder, wenn es im Moment nicht erreichbar ist, eine andere Person Ihres Vertrauens. Rufen Sie am besten auch sofort die Polizei (117) an und schildern Sie, was passiert ist.

Was soll ich tun, wenn ich bereits auf einen Schockanruf hereingefallen bin?

Machen Sie sich bitte keine Vorwürfe! Bitte schämen und verkriechen Sie sich nicht! Schon sehr viele Menschen sind leider auf diesen Betrug hereingefallen. Gehen Sie deshalb das Problem offensiv an: Melden Sie sich bei der Polizei (117) und beschreiben Sie genau, was passiert ist. Erstatten Sie Anzeige! Nur so gibt es eine Chance, den Betrügern auf die Spur zu kommen. Ausserdem: Sprechen Sie in Ihrem Familien- und Freundeskreis offen darüber. So können Sie andere davor bewahren, dass ihnen Ähnliches widerfährt.

Was sollte ich sonst noch bedenken?

  • Die Polizei ruft niemals von der Notruf-Telefonnummer 117 aus an.
  • Geben Sie niemals Auskunft über Bankverbindungen, finanzielle oder persönliche Verhältnisse.
  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung.
  • Übergeben Sie niemals Geld und Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch wenn sie echt aussehende Uniformen tragen.
  • Telefonbetrüger suchen potenzielle Opfer in öffentlichen Telefonverzeichnissen. Ändern Sie Ihren Telefonbucheintrag! Reduzieren Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben.

Ein tolles Angebot, das nie geliefert wird

Interview zu Scheinware mit Caroline Nef, Head of Trust & Safety, und Mojca Fuks, Mediensprecherin von Ricardo

Wie oft wird bei Ricardo gemeldet, dass ein Verkäufer ein Produkt nicht liefert, obwohl es bezahlt wurde?

Im Jahr 2021 wurden auf Ricardo über 7 Mio. Artikel erfolgreich verkauft. Zum Glück halten sich die Fälle, in denen ein bezahltes Produkt nicht geliefert wurde, im Promillebereich.

Gibt es Hinweise, die auf solche Betrugsversuche hindeuten?
Folgende Hinweise können auf Betrugsversuche mit Scheinware hindeuten: Hochpreisige, populäre oder aktuell auf dem Markt schwer erhältliche Produkte werden angeboten, meist zu einem unrealistisch tiefen Fixpreis. Das Ziel dabei ist, dass die Angebote rasch verkauft werden. Oft hängt diese Betrugsform auch mit neu erstellten oder missbräuchlich verwendeten, bereits bestehenden Benutzerkonten zusammen. Das heisst, dass das Benutzerkonto des vermeintlichen Anbieters missbräuchlich verwendet wird. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer dazu gedrängt, die Ware sehr rasch zu bezahlen – zum Teil auch auf ausländische Bankkonten an Kontoinhaber, deren Namen nicht mit dem Marktplatz-Benutzerkonto übereinstimmt. Anfragen zur persönlichen Abholung der Ware werden grundsätzlich ausgewichen oder gar ganz abgelehnt. Bei solchen Angeboten sollten die Alarmglocken der Konsumenten klingeln. Denn bezahlte Artikel werden in solchen typischen Fällen oft nie geliefert.

Grundsätzlich appellieren wir bei unseren Nutzer*innen immer an den gesunden Menschenverstand: ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann sollte hier besondere Vorsicht gelten.

Wie kann ich mich gegenüber solchen Betrugsversuchen absichern?

  • Sicheres Benutzerkonto mit eigenem und starkem Passwort
    Da viele Betrugsversuche über neu erstellte oder missbrauchte Benutzerkonten (Grund: schwache Passwörter, gleiches Login auf verschiedenen Plattformen, Daten via Phishing weitergegeben etc.) ausgehen, ist besonderer Wert darauf zu legen, sein eigenes Benutzerkonto sicher zu halten. Konkret: Starke Passwörter einsetzen, die z.B. nicht auch noch für den E-Mail-Account oder andere Plattformen eingesetzt werden.
  • Erst prüfen, dann kaufen
    Insbesondere hochpreisige Artikel genau prüfen: alle Bilder, Beschreibung, Zahlungs- und Lieferkonditionen, Bewertungsprofil des Anbieters, realistischer Preis. Bei Markenartikeln nach Kaufquittung fragen. Bei Unsicherheiten den Ricardo-Kundendienst anfragen.
  • Persönliche Abholung
    Vor allem bei hochpreisigen Artikeln soll nach einer Möglichkeit der persönlichen Abholung gefragt werden, bei der das Produkt direkt geprüft und bezahlt werden kann. Falls eine Abholung im Angebot bereits angeboten wird, auf jeden Fall darauf bestehen. Im Zweifelsfall bei bisher schriftlichem Kontakt versuchen, den Verkäufer anzurufen.
  • Vorsicht bei abweichenden Nutzer- oder Kontodaten
    Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Vorauszahlung eines gekauften Artikels auf ein Bankkonto mit abweichenden Nutzerdaten (z.B. anderer Name als im Ricardo-Konto hinterlegt) oder sogar ins Ausland erfolgen soll.

Grundsätzlich appellieren wir bei unseren Nutzer*innen immer an den gesunden Menschenverstand: ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann sollte hier besondere Vorsicht gelten. Unser Kundendienst ist gerne bei diesbezüglichen Unsicherheiten fast rund um die Uhr für unsere Mitglieder da.

Was soll ich tun, wenn ich betrogen wurde?

  • Umgehend versuchen, bei der Bank die Überweisung zu stoppen resp. zurückzuholen
  • Anzeige bei Polizei erstatten
  • Meldung an Ricardo
  • Käuferschutz bei Ricardo einreichen
  • Bei Missbrauch: Passwort des Benutzerkonto sowie E-Mail-Kontos ändern.

Was tut Ricardo gegen betrügerische Verkäufer?

Ricardo nimmt das Thema Sicherheit und Schutz seiner Mitglieder sehr ernst. Aus diesem Grund gehen wir mit verschiedenen automatischen Massnahmen und persönlichem Einsatz gegen jede Art von Betrug vor. Dazu gehören unter anderem ein umfassender Verifizierungsprozess von neuen aktiven Mitgliedern, ein dediziertes Sicherheitsteam, automatisierte Schutzmechanismen, laufende Erweiterung der Sicherheitstools, eine treue Community, die verdächtige Angebot meldet. Sobald wir betrügerische Anbietende oder Angebote entdecken, blockieren wir umgehend das Konto und stoppen alle laufenden Angebote des entsprechenden Anbietenden. Wenn ein Artikel bereits verkauft wurde, kontaktieren und warnen wir die Käufer. Bei grösseren Fällen ziehen wir auch eine Anzeige in Erwägung.

Wie arbeitet Ricardo mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen?

Ricardo steht im regelmässigen Austausch mit verschiedenen Ämtern sowie Behörden und liefert auf Verlangen oder entsprechender Verfügung innert Kürze die gewünschten Daten.

Weiss man etwas über die Personen hinter den betrügerischen Profilen?

Es ist sehr schwer an die Hintermänner/-frauen zu kommen. Oft stehen organisierte kriminelle Banden oder auch sogenannte Money Mules dahinter. Sehr viel passiert leider in der Anonymität und unter falscher Identität.


Mit der Kampagne «Zu schön, nicht wahr?!» sensibilisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gemeinsam mit anibis.chRicardo und tutti.ch sowie den kantonalen und städtischen Polizeikorps die Bevölkerung für die verschiedenen Betrugsmaschen auf Online-Marktplätzen.

Mehr dazu: Betrug auf Online-Marktplätzen

Zu simpel, nicht wahr?!

Einfache Passwörter verwenden oder bei allen Konten dasselbe Passwort einzusetzen, ist zwar sehr simpel und einfach, leider aber auch sehr nachlässig. Denn solche Konten bieten sich geradezu an, um von Betrügerinnen und Betrügern missbraucht zu werden (Datenmissbrauch).

Zu grosszügig, nicht wahr?!

Wenn jemand mehr bezahlt, als gefordert wurde, oder bereit ist, für einen Lieferdienst hohe Gebühren zu übernehmen, ist das ein sicheres Anzeichen für Betrug (Scheinkäufer).

Zu billig, nicht wahr?!

Es werden Luxusprodukte, beliebte, rare oder von Lieferknappheit betroffene Artikel sowie auch besonders gesuchte oder attraktive Immobilien zu unrealistisch tiefen Preisen angeboten. Geliefert werden dann Fälschungen (gefälschte Markenartikel) oder die Lieferung, respektive die erhoffte Wohnung bleibt ganz aus (Scheinware).

Zu unbekannt, nicht wahr?!

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf dem Schweizer Online-Marktplatz interessiert oder sich ein Anbieter aus dem Ausland bei Ihnen meldet – unabhängig ob Immobilien, Fahrzeuge oder sonstige Güter –, ist das an sich noch nicht verdächtig, wenn auch ungewöhnlich. Wenn die interessierte Person die angebotene Ware aus irgendwelchen Gründen nicht selbst zeigen, abholen kann oder will und auf eine unbekannte Art von Abholdienst oder Geldübergabe besteht, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von denen Sie noch nie etwas gehört haben, kann das daran liegen, dass es diese gar nicht gibt (Fake-Lieferdienste).

Zu schön, nicht wahr?!

Wer den Zuschlag bei einer Kleinanzeige für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung (Scheinware), der Artikel wird jedoch nie geliefert.

Falls Sie Opfer eines Onlinemarktplatzbetrugs wurden:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Empfängerbank und den Online-Marktplatz.
  • Nutzen Sie den Käuferschutz, falls der betroffene Online-Marktplatz einen solchen anbietet.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons und nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit.
  • Ändern Sie Ihr Passwort bei Ihrem Benutzerkonto sowie auch bei Ihrem E-Mail Konto, falls Ihr Konto missbraucht wurde.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit diese nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie nicht Opfer von Onlinemarktplatzbetrug werden:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Einwandfreie Sprachkenntnisse alleine sind aber kein Garant für seriöse Absichten. Auch können zu allgemeine Bilder oder beispielsweise ausländische Steckdosen bei Immobilien ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein. Zudem enthalten sie oft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, seltsame Formulierungen und Wortwahl durch maschinelle Übersetzung. Sollte Ihnen auffallen, dass bei Angeboten verschiedener Plattformen die gleichen Bilder verwendet werden, die Sprache oder der Standort der Verkäufer jedoch abweicht, melden Sie die Angebote beim Kundendienst des entsprechenden Marktplatzes.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn ein Verkaufs- oder Mietpreis unverhältnismässig tief ist und bitten Sie ihn um einen Kaufbeleg oder sonstige Nachweise. Bewahren Sie die Echtheitsbestätigung zu einem Markenartikel als späteres Beweismaterial auf. Prüfen Sie erhaltene Belege genau auf allfällige Fehler und Widersprüchlichkeiten, beachten Sie dabei Details wie Datum, Adressen, Bezeichnungen und allgemein den Aufbau bzw. die Gestaltung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Verkäufer. Seien Sie auch skeptisch wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden.
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers, prüfen Sie sofern vorhanden, Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben. Seien Sie skeptisch, wenn die Angaben auf Belegen abweichen oder Sie von abweichenden Telefonnummern kontaktiert werden. Rufen Sie bei Zweifel auf die beim Marktplatz gespeicherte Telefonnummern an und achten Sie auf den Gesprächsverlauf, Telefonate können helfen, sich ein besseres Bild vom Gegenüber zu machen.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware, respektive Immobilie vor Ort. Lassen Sie sich nicht nachträglich zu einer Vorauszahlung überreden, falls Barzahlung und Abholung angeboten wurden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie sofern möglich nicht zu WhatsApp, E-Mail oder anderen unsicheren, nicht vom Marktplatz geprüften Kommunikationskanälen.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland, insbesondere bei ausländischen Bankkonten sowie WhatsApp-Nachrichten von Festnetznummern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders. Denn der Name des Absenders (E-Mail Client) kann beliebig erstellt werden. Um die E-Mail-Adresse vom Absender zu überprüfen, müssen Sie in der E-Mail mit dem Mauszeiger über den Absender schweben und anschließend auf den kleinen Pfeil klicken, um das Kontaktfeld zu öffnen. Hier wird die E-Mail-Adresse angezeigt, von wo die E-Mail tatsächlich kam.
  • Klicken Sie auf keine Links, ohne vorher überprüft zu haben, wohin diese führen. Um die Links zu überprüfen, müssen Sie mit dem Mauszeiger über den Link schweben, so wird Ihnen die hinterlegte Adresse der Website angezeigt.
  • Setzen Sie auf bewährte Transaktionsmittel von anerkannten Finanzdienstleistern.
  • Überweisen Sie keine Beträge via Twint-QR-Code oder Zahlen-Code an Ihnen unbekannte Privatpersonen.
  • Vertrauen Sie keinen Zahlungsbelegen. Versenden Sie verkaufte Artikel erst, wenn die Zahlung nachweislich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen eine oder mehrere verdächtige Punkte auffallen, geben Sie eine Prüfung beim Kundendienst in Auftrag oder fragen Sie bei der SKP nach.
  • Schliessen Sie Benutzerkonten auf Plattformen, die Sie nicht mehr benutzen.
  • Verwenden Sie einzigartige und starke Passwörter und für jedes Benutzerkonto ein anderes. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang ein Passwort-Manager.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Angaben bei externen Datenpannen veröffentlicht wurden, z.B.: haveibeenpwned.com.
  • Achtung bei Job-Angeboten (sei es bei Inseraten von Dritten oder bei Angeboten zum eigenen Suchinserat), welche mit Arbeiten für andere Plattformen werben.
  • Berücksichtigen Sie die S-U-P-E-R-Tipps zur Cybersicherheit.

Betrug auf Online-Marktplätzen

Mit der aktuellen Kampagne «Zu schön, nicht wahr?!» sensibilisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gemeinsam mit den Online-Marktplätzen der SMG Swiss Marketplace Group AG (anibis.ch, Ricardo, tutti.ch, AutoScout24, MotoScout24, Car For You, ImmoScout24, Homegate) sowie den kantonalen und städtischen Polizeikorps die Bevölkerung für die verschiedenen Betrugsmaschen auf Online-Marktplätzen.

  • Anibis
  • Ricardo
  • Tutti
  • AutoScout24
  • MotoScout24
  • Car for you
  • ImmoScout24
  • Homegate

Allgemeine Betrugsmerkmale

Unter Betrug versteht man juristisch die Absicht, sich mit arglistiger Täuschung eines anderen unrechtmässig zu bereichern. Das gilt im Internet genauso wie im Offline-Leben. Die Betrügerinnen und Betrüger nutzen häufig Tricks, um ihre Opfer zu unüberlegten Handlungen zu verleiten, oder führen diese bewusst in die Irre. Oft berichten Betrugsopfer, dass sie ein ungutes Gefühl gehabt hätten. Es ist wichtig, auf solche kleinen Unstimmigkeiten zu achten und seinem Instinkt zu vertrauen. Folgende Merkmale können Alarmzeichen für einen Betrug sein:

Zu schön, nicht wahr?!

Wer den Zuschlag bei einer Kleinanzeige für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung (Scheinware), der Artikel wird jedoch nie geliefert.

Zu billig, nicht wahr?!

Es werden Luxusprodukte, beliebte, rare oder von Lieferknappheit betroffene Artikel sowie auch besonders gesuchte oder attraktive Immobilien zu unrealistisch tiefen Preisen angeboten. Geliefert werden dann Fälschungen (gefälschte Markenartikel) oder die Lieferung, respektive die erhoffte Wohnung bleibt ganz aus (Scheinware).

Zu unbekannt, nicht wahr?!

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf dem Schweizer Online-Marktplatz interessiert oder sich ein Anbieter aus dem Ausland bei Ihnen meldet – unabhängig ob Immobilien, Fahrzeuge oder sonstige Güter –, ist das an sich noch nicht verdächtig, wenn auch ungewöhnlich. Wenn die interessierte Person die angebotene Ware aus irgendwelchen Gründen nicht selbst zeigen, abholen kann oder will und auf eine unbekannte Art von Abholdienst oder Geldübergabe besteht, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von denen Sie noch nie etwas gehört haben, kann das daran liegen, dass es diese gar nicht gibt (Fake-Lieferdienste).

Zu grosszügig, nicht wahr?!

Wenn jemand mehr bezahlt, als gefordert wurde, oder bereit ist, für einen Lieferdienst hohe Gebühren zu übernehmen, ist das ein sicheres Anzeichen für Betrug (Scheinkäufer).

Zu simpel, nicht wahr?!

Einfache Passwörter verwenden oder bei allen Konten dasselbe Passwort einzusetzen, ist zwar sehr simpel und einfach, leider aber auch sehr nachlässig. Denn solche Konten bieten sich geradezu an, um von Betrügerinnen und Betrügern missbraucht zu werden (Datenmissbrauch).

Diese Merkmale gelten auch, wenn es nicht um Warenhandel geht. Mit einem Stelleninserat auf einem Kleinanzeigenportal, das viele Freiheiten, wenig Arbeitsaufwand und einen guten Lohn verspricht, sollen vielleicht Personen für Geldwäscherei – so genannte Money Mules – rekrutiert werden. Und ein Investitionsangebot, das eine hohe Rendite verspricht, ist selten seriös (Anlagebetrug).

Betrugsformen

Betrügerinnen und Betrüger sind oft sehr kreativ und flexibel und passen ihre Vorgehensweisen laufend an. Die folgenden Betrugsformen kommen dabei am häufigsten vor. Wichtig: Es gibt immer auch Abwandlungen davon oder Kombinationen von verschiedenen Betrugsformen.

Scheinware

Bei Angeboten mit Scheinware handelt es sich um vermeintlich seriöse Verkäuferinnen oder Verkäufer, die gegen Vorauszahlung interessante Produkte, Fahrzeuge oder Immobilien anbieten, in deren Besitz sie jedoch nicht sind und die sie nie liefern. Je nach Plattform sind folgende Betrugsmerkmale typisch:

  • Scheinware und Scheinfahrzeuge auf Kleinanzeigenportalen (tutti.ch, anibis.ch, AutoScout24, MotoScout24 und Car For You): Hier werden Artikel und Fahrzeuge zu einem sehr attraktiven Preis angeboten. Die Kaufinteressierten und potenziellen Opfer erhoffen sich ein Schnäppchen und werden im persönlichen Kontakt zugleich zeitlich unter Druck gesetzt, weil es das Angebot anscheinend nur einmal gibt. Wer sich nicht sofort entscheidet, riskiert, dass jemand anderes schneller ist. Diese Situation wird von den Betrügerinnen und Betrügern absichtlich herbeigeführt. Sie wissen, dass die wenigsten zuerst noch überprüfen werden, ob alles seriös oder vertrauenswürdig ist. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer gebeten, das Geld im Voraus zu überweisen. Die Ware wird jedoch nie geliefert bzw. das Fahrzeug nie übergeben und die bereits einbezahlte Summe wird natürlich nicht zurückerstattet. Teilweise werden bei der Transaktion auch gleich die Kreditkartendaten gestohlen (Phishing).
  • Scheinware auf Online-Marktplätzen (Ricardo): Auch hier werden hochpreisige und populäre Produkte angeboten – meist zu einem unrealistisch tiefen Fixpreis, mit dem Ziel, dass die Angebote rasch verkauft werden. Oft hängt diese Betrugsform auch mit neu erstellten oder missbräuchlich verwendeten, bereits bestehenden Benutzerkonten zusammen. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer dazu gedrängt, die Ware sehr rasch zu bezahlen, – zum Teil auch auf ausländische Bankkonten an Kontoinhaber, deren Namen nicht mit dem Marktplatz-Benutzerkonto übereinstimmt. Eine persönliche Abholung der Ware wird grundsätzlich abgelehnt. Der bezahlte Artikel wird dann nie geliefert.
  • Scheinware auf Immobilien-Portalen (Homegate, ImmoScout24, Acheter-Louer und weiteren): Hier werden Immobilien zu einem ungewöhnlich attraktiven Preis angeboten. Die Vermieter melden sich dann aber aus plausiblen Gründen aus dem Ausland. Als Vorbedingung für die Besichtigung soll die geforderte Kaution vorab überweisen werden. Die Wohnung existiert bei diesem Vorschuss-Betrug jedoch gar nicht und das Geld ist weg. Gerade an Orten mit einer hohen Nachfrage werden so Wohnungssuchende ausgenutzt, die Art des Angebots kann dabei variieren: Miet- und Kaufobjekten, öfters aber auch mit Ferienwohnungen, befristet genutzten Appartements oder WG-Zimmer. Teilweise werden Wohnungssuchende dabei auch auf gefälschte Websites geleitet, welche dem gefälschten Bild des super Angebots zusätzliche vermeintliche Legitimität verleihen.

Gefälschte Markenartikel

Das Vorgehen ist hier ähnlich wie bei der Scheinware und kommt vor allem auf Kleinanzeigeportalen und Online-Marktplätzen von gebrauchten Waren wie anibis.ch, tutti.ch sowie Ricardo vor: Markenartikel werden zu sehr attraktiven Preisen angeboten und müssen im Voraus bezahlt werden. Das Opfer erhält dann jedoch nur eine Kopie des Markenartikels. Von diesem Vorgehen gibt es auch eine Käufervariante: Der Verkäufer schickt tatsächlich den Markenartikel, der betrügerische Käufer behauptet dann jedoch, er habe eine Kopie erhalten.

Stop Piracy beschreibt verschiedene Möglichkeiten, eine Fälschung zu erkennen.

Scheinkäufer

Auch als Verkäufer resp. Verkäuferin ist Vorsicht geboten. Bei der Variante des «Scheinkäufers» meldet sich ein betrügerischer Käufer oder eine betrügerische Käuferin, die meist einen teuren Artikel erwerben möchten, wie beispielsweise ein Fahrzeug. Der betrügerische Käufer oder die betrügerische Käuferin gaukelt vor, im Ausland zu leben und das Fahrzeug deswegen nicht besichtigen zu können. Er oder sie sei aber interessiert und sendet dem Verkäufer resp. der Verkäuferin einen gefälschten, in der Regel schlecht leserlichen Zahlungsbeleg oder eine gefälschte Bestätigung einer Banküberweisung. Sobald das Fahrzeug übergeben wurde, bricht der Kontakt ab. Das Geld trifft nie ein. Eine dreistere Variante des Scheinkaufs ist der Kaufbetrug mit Differenz-Zahlung. Hier bezahlt der Käufer scheinbar zu viel und bittet den Verkäufer, die Differenz zurück zu erstatten. Allerdings wird die vermeintlich erste Überbezahlung nie ausgelöst. Eine weitere Variante ist, dass der Betrüger resp. die Betrügerin behauptet, die Überweisung sei blockiert und werde erst freigegeben, wenn der Verkäufer gewisse Spesen übernimmt. Der Verkäufer verliert hier nicht nur seine Ware, sondern auch sein Geld.

Fake-Lieferdienste auf Kleinanzeigenportalen

Bei dieser Betrugsform meldet sich eine interessierte Person auf eine Kleinanzeige beim Verkäufer bzw. bei der Verkäuferin und erklärt, dass sie die Ware nicht selbst abholen kann, meist weil sie sich zu weit weg befindet. Die interessierte Person schlägt vor, die Transaktion über einen Lieferdienst abzuwickeln. Der oder die Verkäufer/in muss entweder eine Gebühr im Voraus zahlen, welche er oder sie danach wieder zurückerhalten soll (Vorschussbetrug), oder es wird gefordert, die Kreditkartendaten beim vermeintlichen Lieferdienst einzugeben (Phishing).

  • Es gibt auf Kleinanzeigenportalen KEINE offiziell unterstützten Lieferdienste und auch keine Kooperationen mit der Post oder mit DHL!
  • Die Post übernimmt KEINE Geldtransaktionen an der Haustüre!

Vorschussbetrug

Die Betrügerinnen und Betrüger bitten den Verkäufer unter einem Vorwand wie anfallende Transportgebühren oder zuviel einbezahltes Geld für eine Ware um einen Vorschuss. Das Geld wird aber nie zurückbezahlt und an der Ware ist der vermeintliche Käufer nicht interessiert. Selbes kommt bei betrügerischen Immobilieninseraten vor, indem für die Besichtigung eine Kaution hinterlegt werden muss, wobei die angebotene Wohnung gar nicht existiert.

Datenmissbrauch

Kriminelle greifen auf bestehende Benutzerkonten zu und nutzen diese für betrügerische Angebote. Insbesondere Konten mit schwachen Passwörtern oder die für mehrere Plattformen verwendet werden, können schnell missbraucht werden. Dasselbe gilt für Konten, deren Daten im Vorfeld via Phishing abgefangen wurden. Alternativ werden neue Benutzerkonten erstellt und mit Ausweiskopien verifiziert, welche die Ausweishalter im Voraus nichtsahnend an Unbekannte ausgehändigt haben. Anschliessend werden mit diesem Konto betrügerische Angebote aufgeschaltet. Die Betrüger verstecken sich so hinter dem Namen eines positiv bewerteten Anbieters und gaukeln Vertrauenswürdigkeit vor. Lesen Sie unter “Was kann ich tun?”, wie Sie Ihre Konten schützen können.

Rechtslage

Die verschiedenen Formen der Vermögensdelikte könnten je nach konkreter Sachlage unter folgende Artikel des Strafgesetzbuches fallen:

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, ermittelt die Polizei in Betrugsfällen, sobald sie davon Kenntnis hat. Meistens erfolgen die Tatbestände in Zusammenhang mit anderen Verstössen gegen das Strafgesetzbuch, wie zum Beispiel:

Was tut die Polizei?

Bei Internetdelikten ist es für die Polizei schwierig, die Täterschaft zu fassen, da diese ihre digitalen Spuren oft gut verwischen und oft aus dem Ausland operieren, aus Ländern ohne funktionierende Rechtshilfe. Dennoch sollte jeder Betrug und auch jeder Betrugsversuch angezeigt werden. Die Polizei hat diverse technische Möglichkeiten und längst nicht alle Betrügerinnen und Betrüger verfügen über das nötige Wissen, um ihre Delikte im Internet ausreichend zu verschleiern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite «Betrug».

Was kann ich tun?

Falls Sie Opfer eines Onlinemarktplatzbetrugs wurden:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Empfängerbank und den Online-Marktplatz.
  • Nutzen Sie den Käuferschutz, falls der betroffene Online-Marktplatz einen solchen anbietet.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons und nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit.
  • Ändern Sie Ihr Passwort bei Ihrem Benutzerkonto sowie auch bei Ihrem E-Mail Konto, falls Ihr Konto missbraucht wurde.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit diese nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie nicht Opfer von Onlinemarktplatzbetrug werden:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Einwandfreie Sprachkenntnisse alleine sind aber kein Garant für seriöse Absichten. Auch können zu allgemeine Bilder oder beispielsweise ausländische Steckdosen bei Immobilien ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein. Zudem enthalten sie oft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, seltsame Formulierungen und Wortwahl durch maschinelle Übersetzung. Sollte Ihnen auffallen, dass bei Angeboten verschiedener Plattformen die gleichen Bilder verwendet werden, die Sprache oder der Standort der Verkäufer jedoch abweicht, melden Sie die Angebote beim Kundendienst des entsprechenden Marktplatzes.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn ein Verkaufs- oder Mietpreis unverhältnismässig tief ist und bitten Sie ihn um einen Kaufbeleg oder sonstige Nachweise. Bewahren Sie die Echtheitsbestätigung zu einem Markenartikel als späteres Beweismaterial auf. Prüfen Sie erhaltene Belege genau auf allfällige Fehler und Widersprüchlichkeiten, beachten Sie dabei Details wie Datum, Adressen, Bezeichnungen und allgemein den Aufbau bzw. die Gestaltung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Verkäufer. Seien Sie auch skeptisch wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden.
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers, prüfen Sie sofern vorhanden, Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben. Seien Sie skeptisch, wenn die Angaben auf Belegen abweichen oder Sie von abweichenden Telefonnummern kontaktiert werden. Rufen Sie bei Zweifel auf die beim Marktplatz gespeicherte Telefonnummern an und achten Sie auf den Gesprächsverlauf, Telefonate können helfen, sich ein besseres Bild vom Gegenüber zu machen.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware, respektive Immobilie vor Ort. Lassen Sie sich nicht nachträglich zu einer Vorauszahlung überreden, falls Barzahlung und Abholung angeboten wurden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie sofern möglich nicht zu WhatsApp, E-Mail oder anderen unsicheren, nicht vom Marktplatz geprüften Kommunikationskanälen.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland, insbesondere bei ausländischen Bankkonten sowie WhatsApp-Nachrichten von Festnetznummern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders. Denn der Name des Absenders (E-Mail Client) kann beliebig erstellt werden. Um die E-Mail-Adresse vom Absender zu überprüfen, müssen Sie in der E-Mail mit dem Mauszeiger über den Absender schweben und anschließend auf den kleinen Pfeil klicken, um das Kontaktfeld zu öffnen. Hier wird die E-Mail-Adresse angezeigt, von wo die E-Mail tatsächlich kam.
  • Klicken Sie auf keine Links, ohne vorher überprüft zu haben, wohin diese führen. Um die Links zu überprüfen, müssen Sie mit dem Mauszeiger über den Link schweben, so wird Ihnen die hinterlegte Adresse der Website angezeigt.
  • Setzen Sie auf bewährte Transaktionsmittel von anerkannten Finanzdienstleistern.
  • Überweisen Sie keine Beträge via Twint-QR-Code oder Zahlen-Code an Ihnen unbekannte Privatpersonen.
  • Vertrauen Sie keinen Zahlungsbelegen. Versenden Sie verkaufte Artikel erst, wenn die Zahlung nachweislich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen eine oder mehrere verdächtige Punkte auffallen, geben Sie eine Prüfung beim Kundendienst in Auftrag oder fragen Sie bei der SKP nach.
  • Schliessen Sie Benutzerkonten auf Plattformen, die Sie nicht mehr benutzen.
  • Verwenden Sie einzigartige und starke Passwörter und für jedes Benutzerkonto ein anderes. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang ein Passwort-Manager.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Angaben bei externen Datenpannen veröffentlicht wurden, z.B.: haveibeenpwned.com.
  • Achtung bei Job-Angeboten (sei es bei Inseraten von Dritten oder bei Angeboten zum eigenen Suchinserat), welche mit Arbeiten für andere Plattformen werben.
  • Berücksichtigen Sie die S-U-P-E-R-Tipps zur Cybersicherheit.

Safe online trotz kognitivem Handicap

Neben den Chancen, welche die digitalen Medien bieten (Teilhabe, Information, Kommunikation etc.), gibt es bei deren Nutzung auch Risiken. Ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien bedeutet, diese Risiken zu kennen und adäquat darauf reagieren zu können. Die Funktionsweise des Internets, die Charakteristika der digitalen Vernetzung und die Risiken, die sich daraus ergeben, sind zum Teil nicht leicht zu erkennen und lassen sich nicht direkt beobachten. Dies stellt eine besondere Herausforderung für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung dar, da diese beim Lernen auf anschauliche und praktische Erfahrungen angewiesen sind.

Eine fiktive Online-Stadt als Übungsfeld

Anhand der fiktiven Online-Stadt «Interneto» soll ein anschaulich-handelndes Lernen mit verschiedenen Sinnen ermöglicht werden und Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wirkungsvoll und nachhaltig befähigt werden, digitale Risiken zu erkennen und damit umzugehen.

Die Stadt-Metapher leitet in der Broschüre durch alle Themen hindurch. In jeder Stadt darf man bestimmte Dinge tun und andere nicht, es gibt schöne, aber auch gefährliche Orte. Das gilt ebenso für «Interneto, die Online-Stadt». Wenn man verbotene Dinge tut, bekommt man eine Strafe.

«Interneto» – Arbeitsmaterialien 

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollen sich sicher in Internet bewegen können. Hier finden Sie verschiedene Arbeitsmaterialien für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (nur in Deutsch), die dabei unterstützen: Eine Broschüre mit Informationen für Fachpersonen, ein Wimmelbild und Kartenset, einen Postenlauf zu Gefahren im Internet und ein Spieleset.

Sicher im Netz unterwegs

Eine Broschüre zur Befähigung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.

Die Broschüre «Sicher im Netz unterwegs» übersetzt die komplexen und abstrakten Themen rund um Cybersicherheit in einfache, visualisierte Hauptbotschaften und macht Vorschläge, wie die Themen in der Praxis erlebbar gemacht werden können.

Die Leitsätze und Visualisierungen wurden von medienpädagogischen Fachpersonen aus der sozial- und heilpädagogischen Praxis und der Polizei erarbeitet.

Die Ideen und Arbeitsmaterialien können Sie ohne grossen Aufwand in Ihrem Arbeitsalltag einsetzen:

  • In der Broschüre finden Sie Informationen für Begleitpersonen und Anregungen, wie diese mit den Klient*innen besprochen werden können.
  • Mit dem Wimmelbild und der Vorderseite der Karten können Gespräche mit den Klient*innen über Risiken eingeleitet und unterstützt werden.
  • Auf der Rückseite der Karten finden Sie die Anregungen für die Gespräche aus der Broschüre, so sind diese im Alltag schnell zur Hand.

Gedruckte Exemplare der Broschüre «Sicher im Netz unterwegs» können Sie hier bestellen: mekis@bffbern.ch

Telefonbetrug: Wenn falsche Polizisten Geld abholen

Wie läuft der Telefonbetrug konkret ab? Ein vermeintlicher Polizist, eine vermeintliche Polizistin ruft Sie an. Damit die Geschichte glaubhafter wirkt, rufen die Betrüger*innen oft unter falscher Nummer an, teilweise erscheint gar die 117 auf dem Display. Sie erzählen beispielsweise eine der folgenden Geschichten:

Die Geschichte mit dem Einbruch

In der letzten Zeit habe es besonders viele Einbrüche in Ihrer Umgebung gegeben. Die Polizei gehe davon aus, dass Ihr Haus/Ihre Wohnung als nächstes dran sei. Um Schaden zu verhindern, komme ein Polizist/eine Polizistin vorbei, um Ihre Wertsachen in Empfang zu nehmen und sicher aufzubewahren. UNSINN! Die Polizei nimmt nie Wertsachen in Gewahrsam!

Die Geschichte mit dem Unfall

Es habe einen schrecklichen Unfall gegeben. Ein/e Verwandte/r sei darin verwickelt. Es müssten dringend Rettungs- oder Spitalkosten bezahlt werden. Die Polizei komme vorbei, um den nötigen Betrag abzuholen. UNSINN! Unfallkosten müssen nie vorgängig bezahlt werden!

Die Geschichte mit dem Hackerangriff

Die Polizei ermittle in einem Betrugsfall. Dabei habe man persönliche Daten über die angerufene Person gefunden. Man gehe nun davon aus, dass deren Bankkonto gehackt werden soll. Die falschen Polizistinnen und Polizisten bitten ihr Opfer, als Lockvogel für die Verbrecherjagd zu dienen und fordern Zugriff auf das Bankkonto. UNSINN! Die Polizei fordert nie Fernzugriff auf Ihren Computer!

Wie der Telefonbetrug abläuft

Ein falscher Polizist / eine falsche Polizistin kommt bei Ihnen vorbei, um Geld oder Wertsachen abzuholen. Meist kommt die Person in Zivil. Scheinbar, damit die Bösewichte nichts merken, in Wahrheit aber, weil die Betrügerinnen und Betrüger gar keine Uniform haben. Sie nehmen das Geld und die Wertsachen an sich und verschwinden damit. Die Opfer werden weder Geld noch Wertsachen jemals zurückerhalten. Bei der Variante Fernzugriff auf Ihre Bankdaten müssen sich die Betrügerinnen und Betrüger nicht einmal vor Ihre Haustüre bemühen, um Ihr Vermögen zu stehlen.

Was Sie gegen einen Telefonbetrug tun können

  • Unterbrechen Sie den Anruf selbst. So sind Sie sicher, dass die Verbindung getrennt wurde. Warten Sie eine Weile und rufen Sie dann die Polizei unter einer offiziellen Nummer (örtliche Polizeistelle oder 117) zurück.
  • Informieren Sie die Polizei über den Anruf. Sie helfen der Polizei damit, die Betrüger*innen zu überführen.
  • Übergeben Sie niemals Geld und Wertsachen an Unbekannte.
  • Geben Sie niemals fremden Personen Zugriff auf Ihren Computer.

Weitere Informationen zum Telefonbetrug

Hier finden Sie weiterführende Informationen. Geben Sie diese Informationen auch an Ihr Umfeld, an ältere Verwandte und Bekannte weiter, die selbst nicht oder kaum online sind.

Cybersicherheit ist SUPER!

Die Digitalisierung wurde durch Corona weltweit und somit auch in der Schweiz beschleunigt: Viele arbeiten von zu Hause aus, kaufen vermehrt online ein oder nutzen häufiger digitale Angebote. Das führt dazu, dass man öfter, oder auch bewusster, mit Cybervorfällen konfrontiert wird. Meldungen zu Angriffen auf die Cybersicherheit haben entsprechend sowohl bei der Polizei als auch bei der Meldestelle des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) zugenommen und sich auf einem erhöhten Niveau stabilisiert.

Vor allem die Phänomene Betrug und Phishing haben zugenommen: Während Corona bietet sich das sogenannte Paketdienst-Phishing aufgrund der hohen E-Commerce-Aktivitäten besonders an. Im Bereich Betrug sind Fälle wie Spendenbetrug für Corona-Opfer oder falsche Gesichtsmasken-Bestellungen neu aufgetreten.

Cybersicherheit optimieren

Internetnutzerinnen und -nutzer können mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand viel zu ihrer individuellen Sicherheit beitragen – etwa mit starken Passwörtern, regelmässigen Aktualisierungen der Software oder kritischem Verhalten im Cyberraum.

Mit dem Merkwort SUPER können Internetnutzerinnen und -nutzer schnell verinnerlichen, wie sie im Internet sicherer unterwegs sein und ihr Cybersicherheit optimieren können:

  • S wie Sichern
    Sichern Sie Ihre Daten regelmässig auf mindestens einem zweiten Medium.
  • U wie Updaten
    Aktualisieren Sie Ihr System, Ihre Programme und Apps regelmässig auf die neuste Version.
  • P wie Prüfen
    Prüfen Sie bei Ihrem Gerät, ob ein Virenschutzprogramm installiert ist und laufend aktualisiert wird.
  • E wie Einloggen
    Loggen Sie sich nur mit starken Passwörtern ein.
  • R wie Reduzieren
    Reduzieren Sie Betrugsrisiken im digitalen Raum mit einer gesunden Portion Misstrauen.

Mehr zu digitalen Sicherheit unter: www.s-u-p-e-r.ch oder www.super.swiss

5 Schritte für Ihre digitale Sicherheit

Das Faltblatt «5 Schritte für Ihre digitale Sicherheit» ist in Zusammenarbeit mit «eBanking – aber sicher!» entstanden und erklärt anhand von fünf Schritten, welche Grundsätze es zu befolgen gilt, um sich und die eigene IT-Infrastruktur einfach und effizient vor Cyber-Kriminellen zu schützen. (Das Faltblatt ist auch in Englisch verfügbar.)

Anlagebetrug im Internet – grosse Verluste statt hohe Renditen

Beim sogenannten Anlagebetrug werden Personen, in der Regel im Internet, mit vermeintlich lukrativen Finanzanlagen geködert. Die Betrüger/innen richten dafür eigene digitale Handelsplattformen ein, die auf den ersten Blick seriös und professionell wirken. Auf der jeweiligen Webseite finden sich detaillierte Erklärungen zu den angebotenen Finanzanlagen sowie den möglichen hohen Renditen. Das Ziel der Betrüger/innen: Das spätere Opfer erstellt ein Konto auf der Plattform und legt ihr Geld an. Die Einzahlung wird via Kreditkarte oder digitaler Währung vorgenommen.

Zahlt sich die Investition aus?

Im Anschluss an die erste Finanztransaktion kann die Person ihre vermeintliche Anlage und daraus resultierende Gewinne online im Konto der Plattform anschauen. Nachdem die Person eine erste Renditenbestätigung oder gar «Renditen» ausbezahlten erhält, wird sie aufgefordert, weitere Investitionen zu tätigen. Durch den vermeintlichen Gewinn, wird die Person darin bestärkt, weitere Zahlungen zu tätigen.

Und weg ist das Geld!

Zahlt die Person nicht weiter ein, wird sie von den Betrüger/innen per E-Mail, via Telefon oder Skype massiv unter Druck gesetzt und zu einer Einzahlung gedrängt. Verlangt die Person nun die Auszahlung der Anlagegelder resp. den Gewinn, stehen plötzlich weitere Geldüberweisungen für angebliche Steuerzahlungen, Provisionen oder Kommissionen an. Bezahlt die Person nicht mehr ein, brechen die Betrüger/innen den Kontakt ab. Das einbezahlte Geld sieht die Person nie mehr.

Wie schützen Sie sich vor Anlagebetrug im Internet?

  • Wenn Sie noch nie Anlagegeschäfte getätigt haben, dann ist es nie eine gute Idee, online und ohne Rücksprache mit einer Fachpersonen (z.B. Kundenberater/in Ihrer Bank) damit zu beginnen.
  • Konsultieren Sie die FINMA-Warnliste oder die FINMA-Hotline für Privatpersonen (unter Tel. 031 327 98 88) und informieren Sie sich über den Anbieter, dem Sie Ihr Geld anvertrauen möchten.
  • Vergleichen Sie die angebotene Anlage mit den Produkten von anderen Anbietern.
  • Bei sehr hohen Renditen: Machen Sie den Realitätscheck!
  • Seien Sie misstrauisch bei Zeitdruck. Seriöse Anbieter räumen immer genügend Zeit ein, um sich für ein Anlage-Produkt zu entscheiden.

Sie wurden Opfer eines Anlagebetrugs?

  • Tätigen Sie unter keinen Umständen weitere Zahlungen.
  • Brechen Sie den Kontakt zu den Betrüger/innen sofort ab.
  • Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen zum Thema «Schutz vor Anlagebetrug» finden Sie im Erklärfilm der FINMA.

«Mir könnte das nie passieren!» Wer ist anfällig für Betrugsdelikte?

Bei der Schweizerischen Kriminalprävention melden sich täglich Betrugsopfer. Auch wenn wir keine wissenschaftliche Studie zitieren können, zeigen unsere Erfahrungen mit Betroffenen ein anderes Bild: Betrugsopfer sind bei weitem keine homogene Bevölkerungsgruppe und zeichnen sich auch nicht durch tiefere Intelligenz oder höhere Naivität aus. Eine Gemeinsamkeit können wir aber feststellen: Sie wurden alle im einem schwachen Moment erwischt, mit Betonung auf Schwäche und auf Moment.

Sind Sie wirklich gefeit davor, auf einen Betrugsversuch hereinzufallen und dies immer?

Stellen Sie sich diese Frage anhand vier – bereits von der Kirche formulierter – Schwächen, denen viele von uns ab und zu unterliegen und auf die darauf ausgerichteten Betrugsformen:

Superbia – CEO Fraud

Auf den Hochmut oder die Eitelkeit zielt der CEO Fraud ab: Stellen Sie sich vor, Sie seien engagiert, auf der Karriereleiter im mittleren Kader als Finanzverantwortliche*r einer florierenden KMU. Sie bekommen kurz vor Feierband eine Mail Ihrer Vorgesetzten mit der dringenden Bitte, einen hohen Betrag an einen wichtigen Partner in Singapur auszulösen. Es sei eminent wichtig für die ganze Firma und Sie seien verantwortlich, dass dieses Geschäft rasch erledigt würde, ansonsten drohe der Firma ein grosser Verlust. Sie wissen, dass ein Geschäft mit Singapur hängig ist und der Email-Verkehr scheint stimmig. Das Vieraugenprinzip, das für Transaktionen in dieser Höhe vorgeschrieben ist, kann aus Zeitgründen nicht durchgeführt werden, Ihr Chef hat das in der Nachricht vorweggenommen. Sie haben zwar ein komisches Bauchgefühl und dennoch: Es ist dringend, SIE haben es in der Hand, dass der Deal zustande kommt, von IHNEN hängt es ab, dass die Firma ein gutes Geschäft macht, Ihre Vorgesetzte vertraut IHNEN die wichtige Angelegenheit an!

Hätten Sie auf die internen Vorschriften beharrt, die Zahlung nicht ausgelöst und weitere Abklärungen getätigt?

Avaritia – Vorschussbetrug

Jede Form von Vorschussbetrug kann nur funktionieren, wenn der Geiz oder die Habgier den kritischen Geist (kurzfristig) ausblendet: Sei es die wahnsinnige Anlagemöglichkeit in Kryptowährungen, die angeblich bereits Roger Federer noch reicher gemacht hat, sei es der Hauptgewinn der spanischen Lotterie, den Sie erhalten sollen (obwohl Sie gar nicht mitgespielt haben), sei es eine Erbschaft des nie gekannten reichen Onkels aus Kanada, sei es ein Superschnäppchen auf einer Kleinanzeigeplattform oder auch die lang erträumte Penthouse-Wohnung am Zürichsee für CHF 700.–/Monat: Bei all’ diesen Betrugsformen können Sie Geld sparen, ein tolles Geschäft machen oder einen hohen Gewinn einkassieren und auch Sie haben nun endlich mal Glück. Sie müssen aber immer rasch reagieren, zugreifen, die Gelegenheit beim Schopf packen! Und in jedem Fall sind Sie im Nachgang ärmer an Geld und reicher an schlechten Erfahrungen.

Luxuria – Sextortion / Romance Scam

Auf die Wollust, die Genusssucht, das Begehren – auch nach Zweisamkeit – zielen Sextortion, aber auch der Romance oder Love Scam ab: Wer hat sich nicht schon nach der grossen Liebe gesehnt? Und wenn dann der Traumprinz im Internet anklopft und seine ganze Energie in die Umwerbung steckt und alles macht, um zur geliebten Person reisen zu können, gibt man schon mal Geld aus, um die Reise möglich zu machen, auch wenn noch so viele Hürden zu überwinden sind.

Und wer ist nicht schon mal nachts alleine am Computer gesessen, sexuell ausgehungert oder schlicht übermüdet und vom Alltag frustriert? Und wenn dann die attraktive Blondine aus Minsk genau Sie anschreibt und Ihnen eine kleine erotische Ablenkung verspricht, können Sie dann widerstehen? Immer? In beiden Fällen ist die Ernüchterung brutal. Sie wurden emotional und finanziell geschädigt, schämen sich und fürchten die Folgen der kurzen oder längeren Verblendung.

Acedia – Money Mule

Schlussendlich gibt es auch Betrugsversuche, die funktionieren, wenn potentielle Opfer mit dem Schwachpunkt Faulheit zu kämpfen haben, z.B. der Money Mule-Versuch. Sie brauchen Geld, suchen Arbeit und sehen im Netz ein verlockendes Inserat. Sie müssen nichts anders tun, als Ihr Bankkonto für Transaktionen zur Verfügung stellen oder aber nur Postsendungen in Empfang nehmen und weiter verschicken; schon «verdienen» Sie ein paar Tausend Franken im Monat. Wer kann da widerstehen, wenn das Ziel ist, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Geld zu bekommen? Der Widerstand regt sich dann aber wahrscheinlich spätestens, wenn Sie wegen Hehlerei oder Geldwäscherei verklagt werden, denn genau dazu wurden Sie missbraucht.

Mit diesem kurzen Exkurs in die Kirchen- und Kriminalitätsgeschichte sind Sie im besten Fall gefeiter gegen Internetbetrug, aber vielleicht auch gegen voreilige Verurteilungen von Betrugsopfern.

Wenn sich Gauner hinter süssen Welpenfotos verstecken

Was hat denn die Kriminalprävention mit Welpen zu schaffen? Eine berechtigte Frage, denn gerade mit Tierbabys verbinden die meisten von uns alles andere als miese Geschäfte, im Gegenteil: Tierbabys bringen Herzenswärme und Knuddelstunden in die gute Stube und bereichern für viele Menschen den oft eher harten Alltag. Gerade diesen Umstand nützen geldgierige «Tierzüchter» und Betrüger aus.

Mit süssen Welpenfotos und Appellen an das Tierfreundeherz werden immer mehr Menschen dazu bewogen, sich im Internet ein Tier «zu bestellen». Falls Sie sich so einen Schritt überlegen, beherzigen Sie einen einzigen Ratschlag, der verhindert, dass Tiere und/oder Ihr Portemonnaie bluten müssen: Kaufen Sie NIE ein Tier über Internet! Mit diesem Tipp verhindern Sie zwei unterschiedliche Deliktsformen, einen mit und einen ohne Tiere:

1. Der illegale Tierhandel

Über Internet gehandelte Tiere stammen oft aus unkontrollierten Züchtungen und werden von geldgierigen, kriminellen Tierhändlern kontrolliert. Wenn Sie ein Tier aus dem illegalen Tierhandel erwerben, unterstützen Sie damit Kriminelle. Oft sind solcherart gehandelte Tiere auch traumatisiert, geschwächt oder krank und Sie und das Tier haben grosse Probleme im Anschluss. Sie retten kein einziges Tier, wenn Sie sich auf solche kriminelle Händler einlassen. Im Gegenteil, Sie befeuern illegale Züchtungen und tragen dazu bei, dass sich das Tierleid vergrössert. 

2. Der Vorschussbetrug

Es gibt aber noch ein weiteres Risiko beim Tiererwerb über Internet. Sie wissen nämlich nicht, ob das Tier überhaupt existiert. Internetbetrüger haben den Welpenhandel entdeckt und bieten süsse kleine Welpen an, die nur auf den Bildern existieren. Tierfreunde werden nicht nur mit herzerwärmenden Fotos angelockt, sondern auch mit herzzerreissenden Tierschicksalen, die Sie mit dem Erwerb des Tieres beenden können sollen. Die Bilder und die Geschichten sind allesamt erstunken und erlogen und wenn Sie sich auf diese Betrüger einlassen, werden Sie langsam aber sicher zur Kasse gebeten; für Transportkosten, für Tierarztkosten, für Dokumente am Zoll, und so weiter und so fort. Wenn Sie dann misstrauisch werden und aus dem Handel aussteigen möchten, wird gar damit gedroht, den kleinen Welpen einschläfern zu müssen!

Sie sehen, es gibt zwei gewichtige Gründe, Tiere nicht über Internet zu kaufen und ganz viele gewichtige Gründe, sich bei der Anschaffung von Tieren Zeit zu lassen, sich gut zu informieren und sich mit anerkannten Tierheimen oder Züchtern in Verbindung zu setzen!

Hinweise, worauf Sie beim Kauf und der Haltung eines Tieres achten müssen, finden Sie beim Schweizer Tierschutz.

Spannendes und Informatives zum Thema «Tiere und Kriminalität» finden Sie auch in unserem SKP INFO 1|2019!  

Kriminalitätsfurcht: Fühlen Sie sich sicher?

Die Schweiz ist ein sehr sicheres Land. Schlimme Verbrechen geschehen auch hier, aber sie sind vergleichsweise selten. Trotzdem ist Kriminalitätsfurcht, also die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, verbreitet. Kriminalprävention zielt darauf ab, nicht nur Verbrechen und Opferwerdung zu verringern, sondern auch das individuelle Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung zu stärken.

Je weniger Kriminalität es in unserer Gesellschaft gibt, desto sicherer sind wir. Gewisse Menschen haben jedoch grosse Angst, Opfer einer Straftat zu werden, obwohl die tatsächliche Bedrohung relativ klein ist. Sie fühlen sich unsicher, obwohl sie eigentlich ziemlich sicher sind.

Gegen Kriminalitätsfurcht und für mehr Lebensqualität kann man einiges tun:

Kriminalitätsfurcht bekämpfen

Haben Sie grosse Angst davor, Opfer von Kriminalität zu werden? Beschäftigt Sie diese Angst und beobachten Sie bei sich, wie Sie aufgrund dieser Angst gewisse Dinge nicht mehr tun (z.B. nach dem Eindunkeln rausgehen)? Wir empfehlen Ihnen den Besuch eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainings, um sich sicherer und stärker zu fühlen.  

Zugehörigkeit zu einer Minderheit

Sind Sie Teil einer Minderheit und haben Sie Angst, aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu dieser Minderheit Opfer von Gewalt, Drohungen oder Beschimpfungen zu werden?

Dann sind Sie mit diesen Ängsten bestimmt nicht alleine. Informieren Sie sich bei Ihrem Interessensverband, Verein etc., ob es Trainings (siehe oben) oder Informationsmaterialien für ängstliche und verunsicherte Mitglieder gibt.

Zögern Sie nicht, die Polizei unter 117 anzurufen, wenn Sie sich akut bedroht fühlen!

Steigende Kriminalität?

Haben Sie den Eindruck, dass das Leben in der Schweiz allgemein immer unsicherer und gefährlicher wird?

  • Informieren Sie sich bei seriösen Quellen über die Kriminalitätslage in der Schweiz, zum Beispiel beim Bundesamt für Statistik: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht.html
  • Machen Sie sich bewusst, dass Medien überproportional häufig über Gewalttaten mit Toten und Schwerverletzten berichten, weil wir diese Verbrechen besonders grausam und sinnlos und gleichzeitig spannend und aufregend finden.

Das können Sie tun:

Wollen Sie einen Beitrag leisten, die Schweiz sicherer zu machen und sich hier sicher(er) zu fühlen?

  • Helfen Sie Ihren Mitmenschen, wenn diese in einer Notlage sind oder Hilfe brauchen. Wenn wir wissen, dass wir bei Gefahr, bei einem Unfall etc. auf die anderen zählen können, fühlen wir uns sicherer und weniger ängstlich.
  • Zögern Sie nicht, in einer Notsituation die Polizei über Tel. 117 zu rufen. Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein und ist darauf angewiesen, dass sie gerufen wird, wenn etwas passiert ist oder passieren könnte. Denken Sie daran: Die Polizei kommt lieber einmal vergebens als zu spät!
  • Seien Sie ein Vorbild und zeigen Sie in Ihrem Alltag Zivilcourage. Unter zivilcourage-kompass.ch finden Sie zahlreiche Tipps, wie Sie sich und andere vor Kriminalität schützen können.

Unseriöse Haustürgeschäfte

Man erkennt sie oft rasch an ihren Vorgehensweisen: Sie versuchen hartnäckig Einlass in die Wohnung des potentiellen Opfers zu bekommen, damit sie dieses alleine und ungestört um den Finger wickeln können. Die Betrüger und Betrügerinnen geben sich zum Beispiel als Hausiererin, Scheren- und Werkzeugschleifer, Teppich- oder Lederjackenverkäuferin aus, die an der Haustüre ein preislich interessantes Geschäft vorschlagen, wie z.B. ein besonders preiswerter Perserteppich.

Oft werden an der Haustüre aber auch minderwertige Waren oder überteuerte Körperpflegeprodukte und Haushaltartikel verkauft. Hierbei greifen die Betrüger immer wieder auf die gleichen Tricks zurück:

  • Die Verwendung von seriös anmutenden Firmennamen;
  • Die Namen von bekannten Marken werden missbräuchlich verwendet;
  • Die Verpackungen der Produkte sind aufwendig gestaltet;
  • Die abgegebenen Prospekte enthalten total überhöhte Preisempfehlungen;
  • Die Betrüger und Betrügerinnen versprechen lange Garantien auf den Produkten;
  • Die Ware wird auf sehr überschwänglich Art und Weise angepriesen;
  • Die Seriosität der Verkäufer lässt sich kaum prüfen, da die Adressen auf den Quittungen und Visitenkarten meist frei erfunden sind.

Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?

Laut Haustürgesetz (Art. 40a OR) kann ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dabei muss es sich jedoch um einen Vertrag über eine bewegliche Sache oder eine Dienstleistung handeln, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch der Kundin oder des Kunden bestimmt ist, wie zum Beispiel ein mehrbändiges Lexikon, ein Sprachfernkurs (Kaufvertrag), Flugaufnahmen (Werkvertrag), ein Serviceabonnement für Haushaltgeräte oder ein Abonnement für ein Fitnessstudio. Auch am Telefon abgeschlossene Verträge können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen.

Das Widerrufsrecht beim Haustürgesetz gilt nur, wenn der Vertrag unter den folgenden Bedingungen zustande gekommen ist:

  • Zu Hause, am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Umgebung
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen
  • Auf Werbeveranstaltungen, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden sind.

Grundsätzlich muss Ihr Widerruf keine bestimmte Form haben. Damit Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag auch beweisen können, ist ein eingeschriebener Brief jedoch nach wie vor das beste Mittel.

Ansonsten gilt: Einmal abgeschlossene Verträge sind bindend und rechtskräftig. Die Verkäuferin oder der Verkäufer muss Sie als Kundin oder Kunden grundsätzlich schriftlich über die Frist und Form des möglichen Widerrufs informieren und seine Adresse bekanntgeben.

Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen haben. Sofern Sie nicht beim Vertragsabschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Recht auf Widerruf erfahren, weil es Ihnen verschwiegen wurde, so beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn Sie Kenntnis davon erhalten. Bereits erhaltene Leistungen und Waren müssen Sie zurückerstatten.

Was muss ich bei Haustürgeschäften unbedingt beachten?

  • Lassen Sie sich weder auf der Strasse, noch an der Haustüre oder am Telefon zu einem Kauf verleiten.
  • Gewähren Sie fremden Personen keinen Zutritt in Ihre Wohnung.
  • Lesen Sie Vertragstexte – besonders das Kleingedruckte – genau durch.
  • Unterschreiben Sie niemals etwas, das Sie nicht genau verstanden haben – schon gar nicht unter Zeitdruck.
  • Es gilt nur der Vertragstext, mündliche Abmachungen sind nicht rechtskräftig.

Falsche Unterstützungsanfragen: «Notfall-E-Mails»

Hierbei übernehmen die Betrüger und Betrügerinnen mit Hilfe eines Hacking- oder Phishing-Angriffs als erstes die Kontrolle über das E-Mail-Konto einer Person. Das Ziel dieser Aktion ist es nun, sämtliche Kontakte aus dessen Adressbuch zu kopieren und im Namen der Person an alle Kontakte eine Notfall-E-Mail zu verschicken.

In dieser E-Mail erfinden die Betrüger und Betrügerinnen einen bestimmten Notfall, wie zum Beispiel eine finanzielle Notlage in den Ferien oder während einer Auslandsreise, währenddessen nicht nur das ganze Geld, sondern auch noch deren Reisedokumente gestohlen wurden.

Am Schluss der E-Mail bittet die Person nun ihre Kontakte um Hilfe und fragt sie nach einem gewissen Geldbetrag für die Begleichung der offenen Flug- und/oder Hotelrechnung. Ohne die Bezahlung dieser Rechnungen könne die Person ansonsten nicht nach Hause reisen. Die Betrüger und Betrügerinnen bitten die Kontakte nun inständig, das Geld mit Hilfe eines Geldtransfer-Services zu überweisen. Sobald das Geld überwiesen wurde, hört man nichts mehr von der Person und das Geld ist weg.

Wie schütze ich mich vor Notfall-E-Mails?

  • Kommunizieren Sie nicht weiter per E-Mail mit der Person. Das E-Mail-Konto ist unter der Kontrolle der Betrüger und Betrügerinnen, die Ihre E-Mail beantworten und versuchen werden, die Geschichte des Notfalls möglichst glaubwürdig zu erklären, um so an Ihr Geld zu gelangen.
  • Versuche Sie telefonisch oder per SMS mit der Person Kontakt aufzunehmen, um mehr über den angeblichen Notfall zu erfahren.
  • Erkundigen Sie sich bei weiteren Freunden oder Verwandten der Person, ob sie wirklich im Ausland ist und die Gefahr einer Notlage tatsächlich bestehen könne.
  • Verweisen Sie den Hilfesuchenden an die entsprechenden Botschaftsvertretungen.

Fahrzeug-Vorschussbetrug

Interessenten und Interessentinnen, die sich beim Betrüger oder der Betrügerin melden, um das betreffende Fahrzeug zu kaufen, werden vom Betrüger oder der Betrügerin informiert, dass eine Transportfirma mit dem Versand des Fahrzeugs beauftragt wird.

Die Transportfirma, die ebenfalls zum Netzwerk des Betrügers oder der Betrügerin zählt, meldet sich kurz darauf beim Käufer oder der Käuferin und verlangt die Adresse und weitere Infos des Käufers oder der Käuferin. Bevor das Fahrzeug geliefert wird, fordert die vermeintliche Transportfirma noch einen Vorschuss auf den Versand und unter Umständen sogar der Verkaufspreis ein.

Selbstverständlich wird weder das Fahrzeug geliefert, noch werden Transportkosten oder der Verkaufspreis zurückerstattet.

Wie schütze ich mich vor Fahrzeug-Vorschussbetrug?

  • Seien Sie misstrauisch bei Fahrzeug-Inseraten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Typische Erkennungsmerkmale von Betrugsversuchen in diesem Bereich sind:
    • ein ungewöhnlich attraktiver Preis;
    • Inserate mit wenigen oder unvollständigen Angaben zu Fahrzeug und Verkäufer;
    • der Verkauf eines sehr seltenen Modells oder eines Liebhaberobjekts;
    • ein Zeitdruck beim Kauf wird erzeugt (z.B. «das Angebot gilt nur noch bis morgen»);
    • Inserate mit Katalogbildern statt «echten» Fotos des Fahrzeugs;
    • das Fahrzeug oder der Verkäufer ist (angeblich) im Ausland und vor allem;
    • die Bitte nach einer Vorauszahlung, ohne dass das Fahrzeug besichtigt oder Probe gefahren wurde.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, es handle sich um ein betrügerisches Inserat, nehmen Sie keinen Kontakt auf mit den Verkäufern oder brechen Sie den Kontakt umgehend ab.
  • Leisten Sie in keinem Fall eine Vorauszahlung schon gar nicht mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Benutzen Sie für die Zahlung eines online gekauften Fahrzeuges, immer die vom Internetportal vorgeschlagene Zahlungsmethode resp. wickeln Sie das Geschäft über die Plattform ab.
  • Versenden Sie keine Kopien von persönlichen Dokumenten, wie Pass, ID, Führer- oder Fahrzeugausweis, an die Verkäufer, auch wenn Sie danach gefragt werden. Betrüger und Betrügerinnen können diese Dokumente für weitere Betrugsversuche verwenden.
  • Melden Sie betrügerische Angebote der Verkaufsplattform.

Ferien-Vorschussbetrug

Die Opfer werden gebeten, die Miete nicht wie üblich über das Internetportal zu bezahlen, sondern die Miete über eine Bankanweisung oder einen Geldtransfer-Service direkt zu überweisen. Die Betrüger und Betrügerinnen können aber auch eine Kaution für den Schlüssel der vermeintlichen Wohnung verlangen. Weder die im Voraus bezahlte Miete noch die Kaution für den Schlüssel werden aber jemals zurückerstattet. Stattdessen steht das Opfer an der Feriendestination ohne Unterkunft da, in der Hochsaison eine durchaus unangenehme Situation.

Wie schütze ich mich vor Ferien-Vorschussbetrug?

  • Kontaktieren Sie den Vermieter. Fragen Sie nach weiteren Informationen, die nicht im Inserat aufgeführt sind. Ein Telefonanruf kann viele Fragen klären und womöglich Betrüger und Betrügerinnen entlarven.
  • Bitten Sie den Vermieter um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen möchten ausserhalb des Internetportals. Lesen Sie diesen aufmerksam durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Beachten Sie zudem, dass jeder Vermieter seine Zahlungs- und Stornierungsbedingungen selbst festlegen kann.
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode. Benutzen Sie den Zahlungsservice, der vom jeweiligen Internetportal vorgeschlagen wird.
  • Zahlen Sie niemals im Voraus oder mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Lesen Sie die Bewertungen über die betreffende Ferienwohnung sorgfältig durch und achten Sie dabei auf deren Glaubwürdigkeit.

Der CEO-Fraud in vier Schritten erklärt …

Es gibt zwei Faktoren, die den Erfolg des CEO-Fraud begünstigen. Erstens nutzt die Täterschaft den Umstand, dass ein Grossteil der heutigen Unternehmenskommunikation via E-Mail stattfindet. Zweitens bieten viele Grossunternehmen durch ihre komplexen Unternehmensstrukturen ein geringes Risiko entdeckt zu werden. Aber wie gehen Kriminelle beim CEO-Fraud vor?

1. Informationsbeschaffung

Die Kriminellen sammeln nützliche Informationen über das Unternehmen, deren Geschäftspartner, Mitarbeitende und künftige Investitionen über Social Media, das Handelsregister, die Unternehmenswebseite oder sonstige Berichte. Häufig sind Angaben zur Identität und Funktion der einzelner Mitarbeitenden des Unternehmens sowie deren geschäftlichen Beziehungen beispielsweise auf LinkedIn einfach auffindbar. Für Kriminelle sind vor allem Informationen über die Mitarbeitenden aus der Finanzabteilung interessant, weil diese Geldüberweisungen tätigen können.

2. Kontaktaufnahme

Nach der Recherche erfolgt die Kontaktaufnahme per E-Mail. Absender-E-Mail-Adressen können relativ leicht gefälscht werden. Es kann aber auch sein, dass das E-Mail-Konto eines Mitarbeitenden gehackt wurde und die Kriminelle das Konto für die Durchführung des Betrugs nutzen. Die Kriminellen geben sich dabei als Firmenchef/-chefin, leitende/-r Angestellte/-r oder Geschäftspartner/-in aus. Die Anfrage geht jeweils an die Person, die in der Finanzabteilung Zahlungen tätigen darf.

3. Aufbau von Druck

Die ausgewählte Person wird nun per E-Mail aufgefordert eine grössere Summe auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Die Begründungen variieren von geheimen Firmenkauf bis hin zu neuen Bankverbindungen. Auf jeden Fall sollte die Zahlung geheim bleiben und möglichst rasch ausgeführt werden. Es wird gezielt Druck auf die Person ausgeübt, sodass sie mögliche Prozessvorgaben umgeht und keine anderen Mitarbeitenden einweiht. Zusätzliche Berater oder falsche Anwaltskanzleien sind oft Teil der Drohkulisse.

4. Zahlung

Ist die Zahlung ausgeführt, so ist es in den meisten Fällen unmöglich, das Geld zurück zu bekommen. Das Empfängerkonto befindet zwar bei einer namhaften Bank im Ausland, doch sobald das Geld auf dem Konto eingetroffen ist, wird es auf neue Konten weiterverteilt und die Spur verliert sich.

Wie können Sie sich als Mitarbeitende/-r eines Unternehmens vor CEO-Fraud schützen?

  • Geben Sie bei ungewöhnlichen Kontaktaufnahmen keine Information heraus.
  • Fragen Sie im Zweifel bei Ihren Vorgesetzten nach, ob die Zahlung ausgeführt werden soll.

Was können Unternehmen gegen CEO-Fraud tun?

  • Kontrollieren Sie, welche Informationen über das eigene Unternehmen online verfügbar sind.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, vor allem die in der Finanzabteilung, über diese Betrugsmasche.
  • Greifen Sie bei Überweisungen auf ein Vieraugenprinzip mit Kollektivunterschrift zurück.
  • Führen Sie interne Kontrollmechanismen ein: Lassen Sie bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen immer überprüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist und ob die Zahlungsaufforderung vom genannten Auftraggeber stammt.

Weitere Informationen finden Sie im Blog der Hochschule Luzern.

Betrügerische Onlineshops

Auch Betrüger und Betrügerinnen nutzen das Internet. Sie erstellen Onlineshops, die auf den ersten Blick professionell wirken, aber eigentlich nur professionell betrügen. Das Internet hilft ihnen dabei, effizient über die Landesgrenzen hinweg zu werben, an mögliche Opfer zu gelangen und gleichzeitig die Spuren zu verwischen. Wenn eine Person ein Produkt aus einem betrügerischen Onlineshop bestellt und im Voraus bezahlt, so wird dieses mit grösster Sicherheit kaum je abgeschickt und das Geld ist ziemlich sicher verloren. Es kann aber auch sein, dass das bestellte Produkt tatsächlich geliefert wird, es nicht die im Shop versprochene Qualität aufweist. Dabei gibt es gewisse Merkmale, auf die aufmerksame Online-Shopper achten sollten.

Wie sieht die Webseite aus?

  • Achten Sie auf den Domainnamen und die Rechtschreibung des Onlineshops. Ein ungewöhnlicher Domainnamen sowie eine fehlerhafte Rechtschreibung weisen auf einen unseriösen Onlineshop hin. Auffällig viele Rechtschreibfehler auf einer Webseite deuten nämlich darauf hin, dass die Texte maschinenübersetzt sind. Folglich ist der Onlineshop unseriös gestaltet und gehört einem entsprechenden Anbieter. Seriöse Unternehmen, die ihre Produkte online verkaufen, achten darauf, dass ihre Websites immer mit orthografisch korrekten Texten versehen sind.
  • Achten Sie beim jeweiligen Onlineshop auf das Gütesiegel Trusted Shops. Schauen Sie auf den beiden Portalen ausserdem nach, ob der Onlineshop registriert dort ist und das Gütesiegel zu Recht bekommen hat oder ob es fälschlicherweise auf dem Onlineshop angezeigt wird.

Wie realistisch ist das Angebot?

  • Prüfen Sie das unglaubliche Schnäppchen-Angebot sehr genau. Erkundigen Sie sich über den Anbieter und über mögliche Zusatzkosten wie Zoll oder Mehrwertsteuer, die bei einer Bestellung aus dem Ausland immer zusätzlich anfallen. Obwohl Schnäppchen auch online zu finden sind, verschenkt kein Händler seine Ware. Handelt es sich beim angeblichen Schnäppchen zudem um Originalware oder wird hier gefälschte Markenware angeboten? Wenn tatsächlich gefälschte Ware verkauft wird, ist es sehr wichtig, dies den verantwortlichen Meldestellen zu melden.
  • Kaufen Sie keine Produkte, die als «Kopie», «Replica», «im Stil von» oder dergleichen beworben werden. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn der Anbieter angibt, für die Echtheit des Produktes nicht garantieren zu können. Dabei handelt es sich mit Bestimmtheit um gefälschte Produkte, mit deren Kauf Sie sich unter Umständen strafbar machen könnten.
  • Betrachten Sie die Fotos des Verkaufsgegenstandes sehr kritisch. Erscheinen ausschliesslich unscharfe Fotos des Verkaufsgegenstands, so möchte der Anbieter vermutlich dessen mangelhafte Qualität verschleiern. Oft kopieren unseriöse Anbieter jedoch auch unerlaubt das Bildmaterial des Original-Herstellers und benutzen es, um ihrem Onlineshop einen Hauch von Authentizität zu geben.

Wie verhält sich der Anbieter?

  • Passen Sie bei Ihnen unbekannten Anbietern auf, wenn sie bei der Bezahlmöglichkeit auf Vorkasse/ Vorauszahlungen bestehen. Auf diese Weise bezahlen Sie für die Ware bevor Sie diese zugeschickt bekommen, und wie gesagt, es ist fraglich, ob Sie dann überhaupt etwas zugeschickt bekommen. Seriöse Anbieter hingegen bieten immer mehrere Zahlungsmodalitäten an, wie beispielsweise auf Rechnung oder Nachnahme oder per Kreditkarte oder PayPal.
  • Ist eine Kontaktadresse zum Anbieter im Onlineshop vorhanden? In der Schweiz sind Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verpflichtet, klare und vollständige Angaben über Ihre Identität zu machen und eine Kontaktadresse anzugeben. Falls die Webseite über kein Impressum mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Anbieters aufweist, ist das ein Hinweis auf einen betrügerischen Onlineshop. Arbeitet der Anbieter mit der Email-Adresse eines Gratisanbieters, sind Zweifel an dessen Seriosität durchaus angebracht.
  • Informieren Sie sich in Online-Foren über den Anbieter. Getäuschte und enttäuschte Käufer und Käuferinnen tauschen sich oftmals online in Foren aus und warnen vor unseriösen Anbietern. Das Lesen von negativen oder neutralen Bewertungen und Kommentaren zu einem Anbieter liefert oftmals eindeutige Hinweise zu dessen Geschäftspraktiken.
  • Finden Sie heraus, wo der Anbieter seinen Onlineshop registriert hat. Mit Hilfe der Whois-Abfrage (z.B. über www.whois.com) kann man nachschauen, ob der Anbieter eine gültige Adresse hinterlegt hat und ob diese mit dem Impressum übereinstimmt. Erscheint die Adresse allzu exotisch oder wurde sie anonymisiert, so ist Vorsicht geboten.

Weitere Informationen

  • Das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO informiert im Detail zum Onlinehandel und publiziert aktuelle Warnungen und Medienmitteilungen zu bekannten und neu auftretenden online und offline Betrugsformen in der Schweiz.
  • Der Verein «Stop Piracy» informiert ausführlich über Fälschungen und Piraterie und was man dagegen unternehmen kann.
  • Die Ombudsstelle E-Commerce des Schweizerischen Konsumentenforums kf hilft Ihnen kostenlos, wenn Sie nach einem Einkauf im Internet eine Beschwerde zu einem bestimmten Unternehmen haben, welches Sie nicht selber, respektive in für beide Seiten zufriedenstellender Übereinkunft lösen können.

Adressbuchschwindel: Was kann man dagegen unternehmen?

Die als Offerten verschleierten Rechnungen zeichnen sich jeweils durch einen täuschend echten offiziellen Charakter aus und vermitteln einen Eindruck von Professionalität. Oftmals sind die Angaben der ausgewählten Personen oder Firma bereits im Formular eingetragen. Die Betroffenen werden aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und das Formular unterschrieben zurückzusenden.

Schickt die Person das Schriftstück unterschrieben zurück, dann gilt der Vertrag zwischen dem Registerhai und der jeweiligen Person als abgeschlossen. Diese erklärt sich einverstanden, für einen wertlosen Eintrag in einem «offiziellen» Register zu bezahlen. Obwohl das Angebot scheinbar gratis ist, findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis darauf, dass jegliche Einträge kostenpflichtig sind. Die «Vertragsdauer» kann sich von einem bis zu zwei Jahren belaufen, wobei monatlich ein bestimmter Betrag zu entrichten ist. 

Was kann ich tun, wenn ich Opfer von einem Adressbuchschwindel geworden bin?

1. Fechten Sie den Vertrag an!
Senden Sie am besten sofort einen eingeschriebenen Brief an den Absender des Offertformulars und widerrufen Sie die Bestellung mit Berufung auf Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung. Eine Kopie der Anfechtung sowie aller weiteren Korrespondenzen sollten Sie aufbewahren. Grundsätzlich genügt eine einmalige Anfechtung des Vertrags, um den Forderungen ein Ende zu setzten.

2. Lassen Sie sich nicht zur Bezahlung der geforderten Summe drängen!
Die oben beschriebenen Offertformulare entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen, da sie gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen und somit widerrechtlich sind.

3. Sollten Sie im Anschluss an die beiden oben erwähnten Massnahmen dennoch einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt erhalten, erheben Sie innert 10 Tagen einen Rechtsvorschlag!
Dadurch erklären Sie, mit den Forderungen des Gläubigers nicht einverstanden zu sein. Auf diese Weise wird das Betreibungsverfahren abgebrochen und es liegt am Gläubiger, dieses weiterzuführen und vor Gericht seine Forderungen glaubhaft zu machen.

Die Schweizerische Kriminalprävention rät:

  1. Erkundigen Sie sich über den Anbieter und klären Sie ab, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.
  2. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau gelesen und verstanden haben – dazu gehören auch die AGBs.
  3. Wenn Sie eine Rechnung für einen Registereintrag bekommen, bezahlen Sie diese Rechnung unter keinen Umständen.
  4. Erklären Sie das Vorgehen von Registerhaien auch Ihren Angestellten.
  5. Unterschreiben Sie im Zweifelsfall nichts.

Mehr Informationen:

Im Faltblatt «Vorsicht vor Adressbuchschwindlern» des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden Sie detaillierte Hintergrundinformationen zum Adressbuchschwindel.

Betrug bei der Wohnungssuche

Die Betrügerinnen und Betrüger, die im Immobilienbereich tätig sind, wissen, in welchen Gebieten besondere Wohnungsnot herrscht und welche Bevölkerungsgruppen am meisten davon betroffen sind. Sie gehen darum äusserst zielstrebig vor und schreiben Wohnungen aus, die in attraktiven Quartieren liegen und meist zu einem unglaublich günstigen Preis zu haben sind.

Sie publizieren ihre betrügerischen Angebote auf Plattformen, die von der Opferzielgruppe (z. B. Studierende) besonders häufig besucht werden und ergänzen sie mit attraktiven Fotos. Mit solchen Anzeigen versuchen die Betrüger und Betrügerinnen den Wohnungssuchenden eine Vorschusszahlung für Wohnungen, die entweder gar nicht zu vermieten oder gänzlich inexistent sind, zu entlocken.

Der Modus Operandi

Interessiert sich eine Person für die vermeintliche Wohnung und meldet sich beim in der Anzeige angegebenen Kontakt, so bekommt sie umgehend eine Rückmeldung, dass die Wohnung noch nicht vergeben sei. Der einzige Hacken: Die Mietinteressenten müssen dem Vermieter die Kaution (in der Regel mehrere tausend Franken) vor der Besichtigung und der Schlüsselübergabe überweisen.

Die Zahlungen der Mietkaution soll über ein Geldtransfer-Service, wie Western Union oder Moneygram, erfolgen. Sobald dann die Kaution resp. der Vorschuss überwiesen ist, hört man aber nichts mehr vom angeblichen Vermieter. An der besagten Adresse gibt es natürlich keine Wohnung zu vermieten und das Geld ist ebenfalls verloren. Durch die Überweisung der vermeintlichen Kaution mit Hilfe von Geldtransfer-Services kann der Geldfluss nicht mehr nachverfolgt werden.

Wie schütze ich mich vor falschen Immobilienanzeigen?

  • Zahlen Sie niemals eine Kaution mit Hilfe eines Geldtransfer-Services, ohne vorher einen gültigen Mietvertrag in der Hand zu halten und das Objekt besichtigt zu haben.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, in welchen der Besitzer im Ausland weilt und Ihnen gegen ein Depot den Schlüssel zur Besichtigung zukommen lassen will.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, durch welche Sie erfahren, dass der (ausländische) Besitzer Ihnen die Wohnung ohne vorgängige Besichtigung gegen eine Kaution überlassen möchte.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, die zu schön sind, um wahr zu sein.

Vorschussbetrug oder tatsächlich Erben gesucht?

Die Rede ist von Erbschaftsanfragen. Dabei handelt es sich um Schreiben, in denen der Empfängerin oder dem Empfänger ein Erbe in Aussicht gestellt wird, und zwar von einer angeblich verwandten, aber möglicherweise unbekannten Person, die verstorben ist.

Was ist der Trick hinter diesen Erbschaftsanfragen?

Nicht immer, aber fast immer, wenn angeblich Erben ermittelt werden, handelt es sich um einen versuchten Vorschussbetrug. Das spätere Opfer glaubt, durch einen ihm unbekannten, verstorbenen Verwandten an Geld und Reichtümer zu kommen und sieht der Auszahlung des Erbes voller Vorfreude entgegen. Die Betrügerinnen und Betrüger bringen ihr Opfer nun dazu, Kosten, die angeblich in Zusammenhang mit der Auszahlung des Erbes anfallen, zu übernehmen. Dabei handelt es sich um frei erfundene administrative Aufwände, Notarkosten oder Steuern. Das Opfer zahlt diesen Vorschuss, weil es davon ausgeht, dass alles rechtens ist und nachher ein Vielfaches dieser «kleineren» Aufwände in Form des Erbes auf dem eigenen Konto eintrudeln wird. Es gibt aber kein Erbe: Das Opfer zahlt, aber bekommt nichts für seine geleisteten Vorschüsse.

Wie erkennen ich eine betrügerische Erbschaftsanfrage?

  • Bei einer wirklichen Erbenermittlung wird von den Erben niemals gefordert, dass sie vorgängig etwas zahlen müssen. Die Aufwände des Erbenermittlungsunternehmens bzw. das Honorar werden später vom Erbe abgezogen.
  • Betrügerische Anfragen nennen häufig den Namen der angeblich verstorbenen Person und die Summe, um welches es angeblich geht. Firmen, die tatsächlich in der Erbenermittlung tätig sind, kommunizieren solche Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Seriöse Erbermittler kontaktieren mögliche Erben ausserdem nicht per E-Mail, sondern ausschliesslich per Post. Achtung: Anfragen per Post sind aber deshalb nicht automatisch seriös.

Was soll ich tun, wenn ich Opfer dieser Art des Vorschussbetrugs geworden bin?

  • Wenden Sie sich an die Polizei. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit Ihr Geld zurückzubekommen, sehr gering ist.
  • Lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag löschen, damit Sie diese betrügerischen Briefe gar nicht erst erhalten. Betrügerinnen und Betrüger suchen nämlich häufig im öffentlichen Telefonbuch nach potenziellen Opfern.
  • Passen Sie die Sicherheitseinstellungen in Ihrem E-Mail-Account an, sodass solche Mails künftig direkt im SPAM-Filter landen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Masche.

Urheberrechtsabmahnung aus dem Ausland

Die gefälschten Abmahnungen werden in der Regel via E-Mail versendet und unterstellen den Empfängern oder Empfängerinnen, über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Streaming von Filmen begangen zu haben. Im Schreiben werden oft nähere Angaben gemacht, wie z.B. Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberrechtsverletzung, die festgestellte IP-Adresse und der verwendete Browser. Die Angeschriebenen sollen so den Eindruck gewinnen, dass sie sich strafbar gemacht haben und anschliessend aufgrund dieses angeblichen Vergehens eine Busse zahlen müssten. Dafür setzt ihm der vermeintliche Abmahnanwalt eine Zahlungsfrist von fünf Tagen. Doch hier ist Vorsicht angebracht, denn solche Abmahnungen sind raffinierte Fälschungen.

Wie erkennen Sie eine gefälschte Abmahnung?

  • Die E-Mail-Adresse des Absenders besteht nur aus zusammenhanglosen Nummern und Buchstaben oder stammt von einem kostenlosen Anbieter.
  • Die im Schreiben angegebene Adresse der Anwaltskanzlei führt nur zu einem Postfach oder existiert überhaupt nicht.
  • Das Schreiben weist zahlreiche und/oder offensichtliche Rechtschreibfehler auf (z.B. unseriöse oder fehlende Anrede).
  • Es wird Druck gemacht auf die Empfänger und Empfängerinnen, indem eine kurze Zahlungsfrist von nur wenigen Tagen genannt wird und bei Nicht Zahlen mit einer Inkassofirma gedroht wird.

Was sollten Sie ausserdem beachten?

  • Recherchieren Sie im Internet über die Anwaltskanzlei, die das Schreiben verfasst hat. Handelt es sich um eine bekannte Fake-Anwaltskanzlei, werden Sie entsprechende Suchergebnisse finden. Gibt es die besagte Anwaltskanzlei wirklich, gleichen Sie die Adressen der Kanzleien miteinander ab.
  • Überprüfen Sie die angegebene Telefonnummer der Anwaltskanzlei und fragen Sie direkt dort nach, ob sie diese Abmahnung tatsächlich verschickt haben.
  • Klicken Sie den E-Mails auf keine Anhänge und folgen Sie keinen Links. Hier verstecken sich meist Schadsoftware, die Ihr System ausspionieren oder beschädigen können.

Grundsätzlich gilt: Gehen Sie nicht auf die Geldforderung ein und zahlen Sie unter keinen Umständen. Ignorieren Sie solche Abmahnungen. Bei den «Abmahnern» handelt es sich nämlich um Betrüger und Betrügerinnen. Im Falle einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung werden Sie entweder direkt von den Urhebern oder von den Strafverfolgungsbehörden kontaktiert.

Support-Anrufe: Wenn Kriminelle «helfen» wollen

Was genau wollen die angeblichen Mitarbeitenden von Google und Co.?

Sie locken ihre Opfer auf betrügerische Webseiten, wo sie «Reparatur-Programme» runterladen und diverse persönliche Daten eingeben müssen, damit ein Fern-Zugriff auf den Computer möglich ist. Mit diesem Zugriff wollen die Betrüger die angeblichen Sicherheitsprobleme beheben. In Wahrheit können sie so unbemerkt Passwörter ausspionieren und alle auf dem Computer gespeicherten Daten einsehen und ggf. löschen, kopieren und bearbeiten. In manchen Fällen überreden sie ihr Opfer zum Kauf von Anti-Virus-Programmen und spionieren so seine Kreditkartendaten aus.

Weshalb fallen immer wieder Leute auf diese Betrugsmasche rein?

Viele Leute sind verunsichert, wenn man ihnen mitteilt, dass ihre Daten auf dem Computer in Gefahr sind. Weil die kriminellen Anrufer sehr fachmännisch argumentieren und gleichzeitig eine Lösung für das Problem anbieten (nämlich ihren Support), kommt es immer wieder vor, dass dieses Angebot dankend angenommen wird. Weil es für Kriminelle ausserdem einfach möglich ist, eine bestehende Telefonnummer (z.B. die Nummer einer Helpline) als Absender zu missbrauchen (Spoofing), gehen gewisse Leute davon aus, dass die Anruferin oder der Anrufer in der Schweiz sitze und deshalb seriös sei.

Wie erkennt man diesen Betrug?

  • Microsoft, Google, Apple und andere seriöse Firmen rufen Sie nie unangemeldet und unaufgefordert an, um irgendwelche Computerprobleme zu beheben.
  • Kein seriöses Unternehmen würde telefonisch oder per E-Mail Kreditkartendaten oder andere sensible Daten erfragen.

Was soll man tun, wenn man von solchen kriminellen Anrufern kontaktiert wird?

  • Brechen Sie den Anruf sofort ab und informieren Sie Ihr Umfeld über diese Betrugsmasche.

Was soll man tun, wenn man auf solche Anrufer hereingefallen ist?

  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren.
  • Sperren Sie allfällige E-Banking-Verträge und überprüfen Sie bereits erfasste oder ausgeführte Zahlungen.
  • Lassen Sie den Computer von einer Fachperson untersuchen oder sichern Sie Ihre persönlichen Daten, löschen Sie Festplatte komplett und installieren Sie das Betriebssystem neu.
  • Ändern Sie danach alle Ihre Passwörter.
  • Selbstverständlich können Sie den erlittenen Schaden der Polizei melden. Die Aussicht, das verlorene Geld zurückzubekommen, ist allerdings sehr gering.

Spoofing: Wenn die Notrufnummer «117» auf dem Display aufleuchtet

Der Begriff «Spoofing» kommt aus dem Englischen (to spoof) und bedeutet so viel wie «vortäuschen». Bei Betrugsdelikten wird zwar auf die eine oder andere Art immer etwas vorgetäuscht. Der Begriff Spoofing im Zusammenhang mit Betrugsdelikten ist aber erst so richtig in der Bevölkerung angekommen, seit er für Täuschungen bei Telefonnummern verwendet wird.

Wenn Sie jemand anruft, erscheint auf dem Display in der Regel die Nummer der anrufenden Person, so sind wir es uns gewohnt. Eine Orginalrufnummer kann inzwischen aber manipuliert werden, sodass auf Ihrem Telefondisplay eine komplett andere Rufnummer angezeigt wird. Mit Hilfe von Spoofing kann ein Anrufer beliebig wählen, welche Telefonnummer beim Angerufenen erscheinen soll. So ist es möglich, dass bei Anrufen aus dem Ausland eine Schweizer Telefonnummer oder sogar die Notrufnummer «117» auf dem Display angezeigt wird. Kriminelle nutzen dies, um Vertrauen und Seriosität vorzutäuschen und um Sie im Anschluss zu Zahlungen aufzufordern oder zur Herausgabe von Kontoinformationen oder Passwörtern zu überreden.

Solche Manipulationen werden von Betrügerinnen und Betrügern in unregulierten Kommunikationsnetzen (z.B. Internet) aber auch in regulierten öffentlichen Netzen (z. B. VoIP- oder klassische Telekommunikations-Netze) vorgenommen. Häufig agieren die Betrügerinnen und Betrüger ausserdem aus dem Ausland. Da es technisch (noch) nicht möglich ist, diese Technik zu unterbinden, ist es umso wichtiger, sich vor Spoofing zu schützen.

Wie kann ich mich schützen?

  • Werden Sie misstrauisch, wenn ein Anrufer Sie zu Zahlungen auffordert oder wenn Sie heikle Daten wie Kontoinformationen oder Passwörter herausgeben sollen. Auch wenn der Anrufer sagt, er brauche diese Informationen zum Abgleich oder zu Ihrer Identifikation.
  • Teilen Sie niemals vermeintlichen Behörden oder Firmen persönliche Daten mit.
  • Seriöse Firmen rufen Sie nie unangemeldet an.
  • Falls die «117» auf Ihrem Display erscheint, nehmen Sie den Anruf nicht entgegen und informieren Sie die Polizei in Ihrem Kanton. Die Polizei ruft Sie nie über die Notrufnummer an.
  • Bitten Sie bei Unsicherheit darum, dass Sie zurückrufen können. Wählen Sie dann aber nicht die Rückruftaste auf Ihrem Handy, sondern rufen Sie die offizielle Nummer, die Sie zum Beispiel auf einer Rechnung oder im Internet finden. Fragen Sie dort nach, ob man sie tatsächlich erreichen wollte.
  • Telefonbetrüger suchen ihre Opfer im öffentlichen Telefonbuch aus. Sie suchen gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Schützen Sie sich, indem Sie nur den ersten Buchstaben Ihres Vornamens zu vermerken. Ändern Sie Ihren Telefonbucheintrag direkt online.

Erfahren Sie mehr über das Thema Telefonbetrug in «Bei Anruf … Betrug».

Lotteriebetrug: Falsche Gewinnversprechen

Trotz dieser Einzahlung(en) wird niemals ein Lottogewinn ausbezahlt. Es handelt sich bei dieser Form des Betrugs um einen so genannten Vorschussbetrug. Man zahlt einen Vorschuss auf einen versprochenen grösseren Geldbetrag, der von den Betrügern jedoch niemals ausbezahlt wird. Es kommt auch immer wieder vor, dass mit Hilfe von Gewinnversprechen versucht wird, möglichst viele persönliche Daten des «Gewinners» in Erfahrung zu bringen (Phishing).

Welche Lügen tischen die Betrügerinnen und Betrüger auf?

Die Betrügerinnen und Betrüger verfügen über verschiedene Tricks, mit denen sie die neuen überglücklichen «Lottomillionäre» noch vor Erhalt des Gewinns zur Zahlung eines Vorschusses bringen. Sie verlangen für die administrativen Aufwände rund um den Lottogewinn zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr. Oder sie geben vor, man müsse zur Einlösung des Gewinns eine Vorauszahlung leisten oder eine Gewinnsteuer zahlen.

Warum fallen immer wieder Leute auf falsche Gewinnversprechen rein?

Viele Menschen wären gerne sehr reich und assoziieren einen Lottogewinn mit einem sorgenfreien, glücklichen Leben. Die Aussicht, bald Millionärin oder Millionär zu sein, führt dazu, dass ihre Urteilskraft getrübt ist und sie es beispielsweise nicht seltsam finden, bei einer Lotterie gewonnen zu haben, bei der sie nicht mitgespielt haben. Sie sind im Moment so euphorisch und damit beschäftigt, sich auszumalen, was sie mit dem vielen Geld alles machen könnten, dass sie leicht manipuliert werden können.

Wie erkennt man einen Lotteriebetrug?

  • Man soll bei einer ausländischen Lotterie gewonnen haben, ohne dass man überhaupt mitgespielt hat.
  • Der Absender der Briefe, SMS oder E-Mails ist eine tatsächlich existierende ausländische Lotterie (z.B. El Gordo de la Primitiva), deren Angaben von den Betrügern missbraucht werden, oder es ist eine erfundene ausländische Lotterie.
  • Es wird schnell klar, dass man Geld zahlen und/oder persönliche Daten liefern muss, um an den Gewinn zu kommen.
  • Es wird niemals ein Gewinn ausbezahlt.

Wie soll man auf ein Schreiben, Anruf, SMS oder eine E-Mail von Lotteriebetrügern reagieren?

  • Ignorieren Sie die Kontaktaufnahme und informieren Sie Ihr Umfeld über den Lotteriebetrug.

Was macht die Polizei in Fällen von Abzocke?

Eine Person, die von Abzocke betroffen ist, hat die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen unlauteren Wettbewerbs einzureichen oder ein Zivilverfahren anzustreben. Dies ist jedoch eine langwierige und kostspielige Angelegenheit und dürfte sich kaum je lohnen im Vergleich zum Betrag, den man den Abzocker und Abzockerinnen schuldig ist. Trotzdem kann es helfen bei einem Polizeiposten vorstellig zu werden, denn diese ist oftmals daran interessiert, die unterschiedlichen Formen von Abzocke in Erfahrung zu bringen und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren.

Wie funktioniert ein Adressbuchschwindel?

Immer wieder versuchen sogenannte Registerhaie mit dem sogenannten Adressbuchschwindel an Geld zu kommen. Selbstständigerwerbende oder kleinere KMUs erhalten hierbei eine Aufforderung, sich in ein (Branchen-)Register eintragen zu lassen, meist per Fax, manchmal aber auch via Telefon oder E-Mail. Oftmals sind die Angaben der ausgewählten Personen oder Firma bereits im Formular eingetragen. Die Betroffenen werden anschliessend aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Unterzeichnet die Person das Schriftstück und schickt es zurück, dann gilt der Vertrag zwischen dem Registerhai und der jeweiligen Person als abgeschlossen. Diese erklärt sich somit angeblich einverstanden, für einen wertlosen Eintrag in einem «offiziellen» Register zu bezahlen. Obwohl das Angebot scheinbar gratis ist, findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis darauf, dass jegliche Einträge kostenpflichtig sind.

Worauf gilt es bei Gewinnversprechen zu achten?

Regelmässig gelangen Sendungen in den Umlauf mit der Aufschrift «Sie haben gewonnen» oder «Ihr grosser Rätselgewinn im August», die an vermeintliche Gewinner eines Preisausschreibens adressiert sind. Grundsätzlich ist gegen Gewinnversprechen nichts einzuwenden, solange sie effektiv eingehalten werden und dafür keine Gegenleistung erwartet wird und falls auch wirklich an einer Lotterie mitgespielt wurde. Falls das Schreiben jedoch eine Person dazu auffordert, ihren Gewinn abzuholen, eine finanzielle Gegenleistung für den Gewinn zu erbringen oder auf eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen, dann ist Vorsicht geboten.

Sind Online-Routenplaner Abofallen?

Sucht man im Internet nach einem Online-Routenplaner, um eine Autofahrt zu planen, so landet man unter Umständen auf dubiosen Webseiten wie routenplaner-maps.online oder dergleichen. Es gibt viele solcher Seiten, die sich aus optischer Sicht ähneln und Personen gleichsam in eine Abofalle zu locken versuchen. Um die gewünschte Route mit Hilfe des jeweiligen Online-Routenplaners zu berechnen, muss eine Person als erstes ihre E-Mail-Adresse angeben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, die allerdings nirgends auf der Webseite angezeigt werden. Erst dann kann der Online-Routenplaner tatsächlich genutzt werden. Im Anschluss an die Registrierung erhält die Person vom Anbieter eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung für den Online-Routenplaner. In der Regel geht es dabei um einige hundert Euro für ein angebliches Abonnement über mehrere Monate.

Gibt es Abofallen im Bereich Pornografie?

Abofallen sind auch in der Pornoindustrie ein beliebtes Mittel, um einfach an Geld zu gelangen. Personen, die mit ihrem Smartphone auf Pornoseiten surfen, können mit einem Klick auf das falsche Werbebanner, das beispielsweise auf einen Video verweist, unwissentlich einen teuren Erotik-Dienst abonnieren. Es folgen Kurznachrichten des Anbieters, der nun die Handynummer der Person kennt und sich via WAP-Billing auf die Handyrechnung der Person setzten lässt.

Warum kann man Urheberrechtsabmahnungen aus dem Ausland erhalten?

Es kommt immer wieder vor, dass Schweizer Haushalte wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung angeblich im Auftrag der Rechteinhaber Abmahnungen von Anwaltskanzleien aus dem Ausland erhalten. Gegenstand der Briefe ist in den meisten Fällen eine angeblich offene Rechnung. Betroffen von solchen Abmahnungen sind zum Beispiel Personen, denen vorgeworfen wird, illegal Musik oder Filme aus dem Netz heruntergeladen zu haben oder auf ihren Blogs Bilder posten, die ihnen nicht gehören. Diesbezüglich gilt es jedoch festzuhalten, dass in der Schweiz das Herunterladen von Musik und Filmen zum persönlichen Gebrauch nicht per se einen Gesetzesbruch darstellt. Grundsätzlich sind Kanzleien, die mit solchen Methoden arbeiten, daran interessiert, möglichst viel Geld zu verdienen – egal ob zu Recht oder nicht. Aus Angst vor weiteren Rechnungen zahlen daher viele Beschuldigte lieber den verlangten Betrag anstatt dass sie rechtliche Schritte gegen die Kanzlei einleiten.

Wie entstehen Roaming-Kosten?

Mit Roaming ist die Nutzung von ausländischen Netzen mittels Smartphone, Tablet oder Notebook gemeint. Die Roaming-Kosten im Ausland können beim Surfen im Internet via Smartphone, Tablet oder Notebook sehr rasch in schwindelerregende Höhen schnellen. Im Allgemeinen wird Roaming im Ausland immer gefragter, da viele Anwender und Anwenderinnen auch in den Ferien oder während einer Geschäftsreise nicht mehr auf die Vorteile des permanenten Internetzugriffs via Smartphone, Tablet oder Notebook verzichten wollen. Um die persönliche Handyrechnung nicht unnötig mit Roaming-Gebühren zu belasten, ist es wichtig, die folgenden Ratschläge zu beachten:
  • Schalten Sie die Roaming-Funktion auf Ihrem Smartphone aus, sobald Sie ins Ausland reisen. Wenn Sie in dieser Zeit keinen permanenten mobilen Internetzugang benötigen, sollten Sie diese Funktion am besten direkt am Smartphone ausschalten oder beim Anbieter deaktivieren lassen. So kommt es nicht unbemerkt zu teuren Downloads, währendem Sie im Ausland weilen.
  • Nutzen Sie im Ausland, wenn möglich, kostenloses WLAN. Hotels, aber auch Cafés oder öffentlichen Einrichtungen bieten ihren Kundinnen und Kunden oftmals ihre WLAN-Netzwerke zur freien Nutzung an. Seien Sie sich dabei aber bewusst, dass nicht alle WLAN-Netzwerke gleich sicher sind.
  • Informieren Sie vor einer Reise über die anfallenden Kosten im Zielland. Die Kosten für Roaming sind nicht in allen Ländern gleich.

Was gilt es zu beachten bei Krediten im Internet und in Zeitungen?

Wenig seriöse oder gar betrügerische Unternehmen im Finanzbereich versuchen neue Kunden und Kundinnen zu akquirieren, indem sie ihnen Kredite anbieten, die trotz ausstehender Betreibungen und ohne jegliche Bonitätsprüfung und auf den ersten Blick teils zu sehr niedrigen Zinsen bezogen werden können. Die Angebote scheinen auf den ersten Blick zwar vielversprechend, doch der Schein trügt. In der Schweiz müssen alle Finanzinstitute von Gesetzes wegen zuerst die Kreditwürdigkeit einer jeden Person überprüfen, bevor sie einen Kredit vergeben dürfen. Offene Betreibungen führen in der Regel nun einmal dazu, dass eine Person als nicht kreditwürdig eingestuft wird und deshalb keinen Kredit erhält. Verstösst ein Finanzinstitut gegen diese Vorgaben, so kann sie rechtlich belangt werden.

Wie entstehen überhöhte Versandkosten in Onlineshops?

Auch Abzocker und Abzockerinnen machen sich das Handelsportal Internet zu Nutze, indem sie Onlineshops erstellen, über die sie Waren zu überhöhten Preisen oder mit versteckten Gebühren vertreiben. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen, wie Personen abgezockt werden können.

Nebst unerwünschten Bestellungen oder Abofallen sind zusätzliche Gebühren eine weitere Form von Abzocke. Dies kommt vor allem bei Onlineshops vor, die zwar mit der Endung «.ch» im Netz auftauchen, ihre Ware jedoch vom Ausland aus in die Schweiz liefern. Dadurch fallen weitere Gebühren wie Mehrwertsteuern oder Zollgebühren an. Diese zusätzlichen Kosten fehlen bei der ursprünglichen Preisberechnung und werden der Person erst im Nachhinein mitgeteilt.

Vor der definitiven Bestellung eines oder mehrerer Produkte muss daher immer eine Zusammenfassung der gesamten Bestellung erscheinen, damit der Kunde oder die Kundin allfällige Korrekturen vornehmen kann. Unter Umständen kann eine Person auf einem Onlineshop auch in eine Abofalle geraten, indem sie ohne darauf hingewiesen zu werden, ungewollt ein Abonnement oder wiederkehrende Lieferdienste abschliesst.

Ist Abzocke eine Form von Betrug?

Abzocke ist kein Betrug und deshalb auch im strafrechtlichen Sinne nicht illegal. Damit ein Verhalten im rechtlichen Sinne als betrügerisch eingestuft wird, braucht es eine sogenannte Arglist. Die betrogene Person hätte mit bestem Wissen und Gewissen nicht herausfinden können, dass das Geschäft nicht so ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Bei der Abzocke hingegen hätten sich die Betroffenen grundsätzlich über das Geschäft informieren können, wenn auch unter erschwerten Bedingungen.

Es gibt zwischen Betrug und Abzocke aber immer auch einen Graubereich. Ob eine Handlung als Betrug oder „nur“ als Abzocke eingestuft wird, bestimmt in jedem Falle das Gericht.

Wie definiert man Abzocke?

Abzocke ist ein umgangssprachlicher Begriff und kann auch als Handel mit erhöhten Preisen bezeichnet werden. Abzocken bedeutet in den meisten Fällen, einer schlecht informierten Person unter verwirrenden Bedingungen unverhältnismässig viel resp. überhaupt Geld für einen bestimmten Rat oder Kredit, ein gewisses Abonnement oder einen besonderen Gegenstand zu verlangen.

Was macht die Polizei bei Fällen von Internetbetrug?

Wer auf Betrügerinnen und Betrüger hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, die Polizei zu informieren. Betrügerinnen und Betrüger gehen teilweise sehr raffiniert vor, und jede und jeder kann unter Umständen zum Opfer werden. Obwohl es in vielen (vor allem Online-)Betrugsfällen unwahrscheinlich ist, verlorenes Geld zurückzuerhalten, sollte man trotzdem bei der Polizei Anzeige erstatten. Auch diejenigen, die im letzten Moment das Täuschungsmanöver einer Betrügerin oder eines Betrügers erkannt haben, sollten sich umgehend bei der Polizei melden, auch ein Betrugsversuch ist strafbar!

Auch wenn es, wie gesagt, vor allem bei Internetdelikten für die Polizei kaum möglich ist, an die Hintermänner und –frauen zu gelangen, da meist aus der Anonymität agiert wird, sollten diese Internetdelikte angezeigt werden. Nur so erhält die Polizei Informationen zum Ausmass des Deliktsfeldes, kann Zusammenhänge herstellen und allenfalls Ermittlungsansätze finden. Ausserdem kann die Polizei feststellen, mit welchen Tricks Leute betrogen werden. Mit diesem Wissen können die kantonalen und städtischen Polizeikorps gezielt Prävention betreiben und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor diesen Tricks warnen.

Dazu müssen relevante Beweismittel, welche den Betrug belegen, gesichert werden: Screenshots der betrügerischen Accounts, das Chatprotokoll und/oder den E-Mail-Verkehr. Anzeige kann bei jeder Polizeistelle erstattet werden.

Wie funktionieren falsche Unterstützungsanfragen?

Bei falschen Unterstützungsanfragen geht es den Betrügern und Betrügerinnen vor allem darum, an die Mailkonten von Dritten zu gelangen und in deren Namen eine finanzielle Unterstützungsanfrage an alle Personen aus deren Adressbuch zu versenden.

Hierbei übernehmen die Betrüger und Betrügerinnen mit Hilfe eines Hacking– oder Phishing-Angriffs als erstes die Kontrolle über das E-Mail-Konto einer Person. Das Ziel dieser Aktion ist es nun, sämtliche Kontakte aus dessen Adressbuch zu kopieren und im Namen der Person an alle Kontakte eine Notfall-E-Mail zu verschicken. In dieser E-Mail erfinden die Betrüger und Betrügerinnen einen bestimmten Notfall, wie zum Beispiel eine finanzielle Notlage in den Ferien oder während einer Auslandsreise, währenddessen nicht nur das ganze Geld, sondern auch noch deren Reisedokumente gestohlen wurden. Am Schluss der E-Mail bittet die Person nun ihre Kontakte um Hilfe und fragt sie nach einem gewissen Geldbetrag für die Begleichung der offenen Flug- und/oder Hotelrechnung. Ohne die Bezahlung dieser Rechnungen könne die Person ansonsten nicht nach Hause reisen. Die Betrüger und Betrügerinnen bitten die Kontakte nun inständig, das Geld mit Hilfe eines Geldtransfer-Services zu überweisen. Sobald das Geld überwiesen wurde, hört man nichts mehr von der Person und das Geld ist weg.

Wie schütze ich mich vor Fahrzeug-Vorschussbetrug?

  • Seien Sie misstrauisch bei Fahrzeug-Inseraten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Typische Erkennungsmerkmale von Betrugsversuchen in diesem Bereich sind:
    • ein ungewöhnlich attraktiver Preis;
    • Inserate mit wenigen oder unvollständigen Angaben zu Fahrzeug und Verkäufer;
    • der Verkauf eines sehr seltenen Modells oder eines Liebhaberobjekts;
    • ein Zeitdruck beim Kauf wird erzeugt (z.B. «das Angebot gilt nur noch bis morgen»);
    • Inserate mit Katalogbildern statt «echten» Fotos des Fahrzeugs;
    • das Fahrzeug oder der Verkäufer ist (angeblich) im Ausland und vor allem;
    • die Bitte nach einer Vorauszahlung, ohne dass das Fahrzeug besichtigt oder Probe gefahren wurde.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, es handle sich um ein betrügerisches Inserat, nehmen Sie keinen Kontakt auf mit den Verkäufern oder brechen Sie den Kontakt umgehend ab.
  • Leisten Sie in keinem Fall eine Vorauszahlung schon gar nicht mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Benutzen Sie für die Zahlung eines online gekauften Fahrzeuges, immer die vom Internetportal vorgeschlagene Zahlungsmethode resp. wickeln Sie das Geschäft über die Plattform ab.
  • Versenden Sie keine Kopien von persönlichen Dokumenten, wie Pass, ID, Führer- oder Fahrzeugausweis, an die Verkäufer, auch wenn Sie danach gefragt werden. Betrüger und Betrügerinnen können diese Dokumente für weitere Betrugsversuche verwenden.
  • Melden Sie betrügerische Angebote der Verkaufsplattform.

Wie schütze ich mich vor Ferien-Vorschussbetrug?

  • Kontaktieren Sie den Vermieter. Fragen Sie nach weiteren Informationen, die nicht im Inserat aufgeführt sind. Ein Telefonanruf kann viele Fragen klären und womöglich Betrüger und Betrügerinnen entlarven.
  • Bitten Sie den Vermieter um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen möchten ausserhalb des Internetportals. Lesen Sie diesen aufmerksam durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Beachten Sie zudem, dass jeder Vermieter seine Zahlungs- und Stornierungsbedingungen selbst festlegen kann.
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode. Benutzen Sie den Zahlungsservice, der vom jeweiligen Internetportal vorgeschlagen wird.
  • Zahlen Sie niemals im Voraus oder mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
  • Lesen Sie die Bewertungen über die betreffende Ferienwohnung sorgfältig durch und achten Sie dabei auf deren Glaubwürdigkeit.

Wie schütze ich mich vor Immobilien-Vorschussbetrug?

  • Zahlen Sie niemals eine Kaution mit Hilfe eines Geldtransfer-Services, ohne vorher einen gültigen Mietvertrag in der Hand zu halten und das Objekt besichtigt zu haben.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, in welchen der Besitzer im Ausland weilt und Ihnen gegen ein Depot den Schlüssel zur Besichtigung zukommen lassen will.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, durch welche Sie erfahren, dass der (ausländische) Besitzer Ihnen die Wohnung ohne vorgängige Besichtigung gegen eine Kaution überlassen möchte.
  • Ignorieren Sie Wohnungsinserate, die zu schön sind, um wahr zu sein.

Was versteht man unter «Romance Scam»/ «Love Scam»?

Unter den Fachbegriffen «Romance Scam» oder «Love Scam» versteht man eine Form von Vorschussbetrug, der auf Menschen mit einem starken Partnerwunsch abzielt und der sich in der virtuellen Welt abspielt. Diese Betrugsform ist insofern besonders hinterhältig, als dass sie nicht nur leere Konten, sondern auch gebrochene Herzen hinterlässt.
Betrüger und Betrügerinnen geben sich unter falschen Identitäten in Partnerbörsen und in sozialen Netzwerken als verliebte Verehrerinnen und Verehrer aus. Sie umwerben die Opfer mit Komplimenten und Liebesschwüren und versuchen anschliessend, ihnen mit rührseligen Geschichten Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was versteht man unter Vorschussbetrug?

Als Vorschussbetrug bezeichnet man grundsätzlich jede Form des Betrugs, bei der ein Vorschuss geleistet werden muss, um anschliessend eine Geldsumme, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten. Betrüger und Betrügerinnen versenden E-Mails, in denen sie auf mehr oder weniger fantasievolle Art und Weise erklären, wie man an diese Geldsumme, das Produkt oder die Dienstleistung heran kommt. Nachdem das Opfer den Vorschuss bezahlt hat, lassen die Betrüger und Betrügerinnen nicht mehr von sich hören und denken nicht im Geringsten daran, die versprochene Gegenleistung zu erbringen.

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