Zusammen sicher in der Schweiz
Willkommen!
In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.
Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).
Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.
Folgendes gilt
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
- Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
- Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
- Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt beinhaltet jede Form von erzwungener sexueller Handlung und grenzverletzendem Verhalten mit einem sexuellen Bezug. Es gibt verschiedene Formen der sexualisierten Gewalt. Zum Beispiel:
- Ungewollte Nähe durch eine fremde Person im ÖV
- Ungewollte sexuelle Berührungen durch eine/-n Vorgesetzte/-n
- Unerwünschte sexualisierte Bilder von einer/-m Mitschüler/-in
- Sexuelle Handlungen gegen den Willen durch Ehemann oder Ehefrau
Folgendes gilt
- Körperliche Nähe ist nur mit Einverständnis aller betroffenen Personen okay.
- Sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Personen unter 16 Jahren sind grundsätzlich strafbar.
- Es gibt keine Kleidungs- oder Ausgehvorschriften. Egal, wie sich jemand kleidet, egal, ob jemand Alkohol konsumiert, tanzt, flirtet oder spät unterwegs ist: Das bedeutet nicht, dass jemand angesprochen oder berührt werden möchte.
- Menschen können sich bereits durch Worte, Blicke oder Gesten sexuell belästigt fühlen.
- Wenn sich jemand nicht wehrt, bedeutet es nicht, dass die Person mit dem sexualisierten Kontakt, der Berührung, dem Sex etc. einverstanden ist. Es gilt stets zu klären, ob das Gegenüber die sexuellen Handlungen ebenfalls will.
Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind
- Begeben Sie sich an einen sicheren Ort.
- Sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Das kann eine Lehrperson, die Zentrumsleitung, eine Ärztin oder ein Arzt sein, aber auch eine Beratungsstelle oder die Polizei.
- Verändern Sie den Tatort nicht: Zerstören Sie keine Spuren.
- Duschen Sie nicht.
- Räumen Sie nicht auf und putzen Sie nichts.
- Auch die getragenen Kleider sollten Sie nicht waschen.
- Lassen Sie sich so rasch wie möglich medizinisch untersuchen (zuständiges Spital).

Hilfe und Beratung
Hilfe im Notfall (kostenlose Telefonnummern, jederzeit erreichbar)
Die Dargebotene Hand – anonyme Hilfe und Beratung für Erwachsene | Tel. 143
Pro Juventute – anonyme Hilfe und Beratung für Kinder und Jugendliche | Tel. 147
Allgemeine Beratung sowie Rechtsberatungen
Schweizerische Flüchtlingshilfe | Tel. 031 370 75 75
Frabina – Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen | Tel. 031 381 27 01
Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Fachstelle Zwangsheirat | Tel. 0800 800 007
Fachverband Gewaltberatung – Hilfe für Gewaltausübende
Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt | Tel. 0848 00 13 13
Radikalisierung und Extremismus
Fachstellen Radikalisierung und Extremismus
Rassismus / Diskriminierung
LGBTIQ-Helpline | Tel. 0800 133 133
Beratungsnetz für Rassismusopfer