Zusammen sicher in der Schweiz
Willkommen!
In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.
Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).
Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.
Folgendes gilt
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
- Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
- Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
- Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.
Die Polizei im Alltag
Die Schweiz ist ein sicheres Land. Aber auch hier werden Straftaten verübt. Unter anderem
- an öffentlichen Orten, zum Beispiel in Parks und Restaurants, im Zug, im Bus oder an Bahnhöfen,
- im eigenen Umfeld, zum Beispiel zu Hause, in der Schule oder auf der Arbeit, oder
- im Internet.
Die Polizei hat die Aufgabe, alle Menschen in der Schweiz zu schützen. Sie setzt Gesetze durch und verfolgt Straftaten.
Die Polizei ist für Sie da. Melden Sie, wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden. Bei Gefahr rufen Sie sofort den Notruf 117.

Kontrollen durch die Polizei
Die Polizei sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierfür können Personenkontrollen durchgeführt werden. Bei einer Kontrolle ist gegenseitiger Respekt wichtig. Dieser entspannt die Situation und ermöglicht eine reibungslose Durchführung der Polizeikontrolle.
Werden Sie kontrolliert, müssen Sie einen Ausweis zeigen oder auf andere Weise die Abklärung der Identität zulassen.
Folgendes gilt
- Befolgen Sie die Anweisungen der Polizei und verhalten Sie sich freundlich. Wenn Sie eine Frage oder eine Anweisung nicht verstehen, sagen Sie: «Ich verstehe Sie nicht.»
- Halten Sie Ihre Hände stets sichtbar und berühren Sie die Polizei nicht.
- Falsche Angaben zu Namen und Adresse zu machen, ist strafbar.
- Die Polizei hat das Recht, Sie für weitere notwendige Abklärungen auf die Polizeiwache mitzunehmen.
- Die Polizei darf zur Aufklärung oder Verhinderung einer möglichen Straftat Ihre Kleider, Ihre Taschen und andere mitgeführte Sachen durchsuchen.
Auch die Polizei muss sich an Regeln halten und verhältnismässig vorgehen.
- Die Polizei muss einen Grund (konkreter Anhaltspunkt) für die Personenkontrolle haben. In der Regel muss die Polizei den Grund der Kontrolle bekanntgeben.
- Die polizeiliche Uniform gilt als Ausweis. Tritt die Polizei in ziviler Kleidung auf, muss sie sich durch das Vorzeigen des Polizeiausweises ausweisen.
Sollten Sie sich bei einer Personenkontrolle durch die Polizei unrechtmässig behandelt fühlen, fragen Sie nach dem Namen der Polizistin oder des Polizisten und notieren Sie sich Datum, Zeit und Ort. Melden Sie den Vorfall bei der Beschwerdestelle des jeweiligen Polizeikorps.

Hilfe und Beratung
Hilfe im Notfall (kostenlose Telefonnummern, jederzeit erreichbar)
Die Dargebotene Hand – anonyme Hilfe und Beratung für Erwachsene | Tel. 143
Pro Juventute – anonyme Hilfe und Beratung für Kinder und Jugendliche | Tel. 147
Allgemeine Beratung sowie Rechtsberatungen
Schweizerische Flüchtlingshilfe | Tel. 031 370 75 75
Frabina – Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen | Tel. 031 381 27 01
Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Fachstelle Zwangsheirat | Tel. 0800 800 007
Fachverband Gewaltberatung – Hilfe für Gewaltausübende
Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt | Tel. 0848 00 13 13
Radikalisierung und Extremismus
Fachstellen Radikalisierung und Extremismus
Rassismus / Diskriminierung
LGBTIQ-Helpline | Tel. 0800 133 133
Beratungsnetz für Rassismusopfer