Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Zwangsheirat und Zwangsehe

In der Schweiz kann jede Person frei bestimmen, ob und wen sie heiraten will. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind erlaubt. Zwang und Druckausübung sind verboten. Eine Heirat durch Druck und Zwang wird für ungültig erklärt.
Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe / Partnerschaft bleiben oder sich trennen wollen.

Sind Sie oder jemand in Ihrem Freundeskreis von einer Zwangsheirat oder einer Zwangsehe betroffen, informieren Sie eine Vertrauensperson und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Hilfe und Beratung

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