Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Sicher unterwegs ohne Waffen

Das Tragen und Mitführen von Schusswaffen, verbotenen Messern und gefährlichen Gegenständen, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, ist verboten. Diese werden von der Polizei weggenommen.

Folgendes gilt

  • Lassen Sie das Messer zu Hause. Somit kommen Sie nicht in Versuchung, in Konfliktsituationen das Messer einzusetzen. Ein Messer mitzuführen, ist kein Selbstschutz. Das Messer kann sehr schnell gegen Sie eingesetzt werden und dadurch Sie selbst in Gefahr bringen.
  • Bedenken Sie: Das blosse Mitführen eines Messers kann bereits eine Straftat darstellen.

Wenn Sie mit einem Messer bedroht werden

  • Suchen Sie nicht die Konfrontation.
  • Flüchten Sie.
  • Wählen Sie sofort den Notruf 117.

Wichtig: Selbst kleine Messer können zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.

Hilfe und Beratung

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