Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Was tun bei Gewalt?

Jegliche Form von Gewalt ist in der Schweiz strafbar – egal, ob in der Öffentlichkeit oder zu Hause innerhalb der Familie. Zu Ihrem Schutz und Ihrer Unterstützung gibt es einige Empfehlungen.

Folgendes gilt

Opfer von Gewalt sind nicht schuld an dem, was ihnen passiert ist. Nur wer die Tat verübt hat, trägt die Schuld.

Holen Sie Hilfe. Wählen Sie im Notfall die Nummer 117. Auch wenn die Gewalttat in der Vergangenheit liegt, sollten Sie mit einer Beratungsstelle und / oder der Polizei sprechen.

Während der Gewalttat

Sind Sie bei einer Gewalttat in der Lage zu handeln, versuchen Sie Folgendes:

  • Informieren Sie im Notfall die Polizei (Notruf 117) – lieber einmal zu viel als zu wenig.
  • Halten Sie Distanz zur drohenden Person und bleiben Sie freundlich.
  • Fordern Sie Mitmenschen direkt zu aktiver Mithilfe auf oder machen Sie auf sich aufmerksam, zum Beispiel «Sie: mit der roten Jacke, rufen Sie die Polizei.»

Nach der Gewalttat

  • Verändern Sie den Tatort nicht: Zerstören Sie keine Spuren.
    • Räumen Sie nicht auf und putzen Sie nichts.
    • Auch die getragenen Kleider sollten Sie nicht waschen.
  • Lassen Sie Körperverletzungen möglichst schnell (max. 72 Stunden) durch Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin oder im Spital dokumentieren. Die Dokumentation ist ein wichtiger Beweis.
  • Holen Sie sich Hilfe. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an die Polizei (Notruf 117 oder eine Polizeiwache Ihrer Wahl).
  • Beratungsstellen und die Polizei helfen Ihnen gratis.
  • Sie können sich an eine Beratungsstelle wenden, ohne dass Sie die Polizei informieren.
  • Auch Menschen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus haben ein Recht auf Beratung.
  • Bei sprachlichen Schwierigkeiten haben Sie das Recht auf eine Übersetzung.

Hilfe bei einer Beratungsstelle suchen

Verschiedene Beratungsstellen unterstützen Sie, wenn Sie Gewalt erfahren haben (siehe unten):

  • Sie hören Ihnen zu,
  • sie erklären Ihnen Ihre Rechte und ein mögliches Strafverfahren,
  • sie vermitteln Ihnen psychologische Hilfe und
  • sie begleiten Sie zur Polizei, falls Sie es wünschen.

Sie können sich an eine Beratungsstelle wenden, ohne dass die Polizei informiert wird. Die Beratungsstellen dürfen die Polizei nur mit Ihrem Einverständnis kontaktieren.

Hilfe bei der Polizei suchen

Wollen Sie die Polizei über eine Straftat informieren (Anzeige erstatten), können Sie sich persönlich an jede Polizeiwache in der Schweiz wenden.

  • Die Polizei befragt Sie zum Vorfall und schreibt auf, was Sie sagen. Dies kann je nach Situation belastend sein.
  • Sie haben das Recht, sich von einer Beratungsstelle beraten zu lassen und eine Vertrauensperson mitzunehmen.
  • Geht es um sexuelle Gewalt, werden Sie, wenn möglich, durch eine Person Ihres Geschlechts befragt.
  • Haben Sie Beweismaterial, zum Beispiel Fotos, Kleidungsstücke etc., sollten Sie diese mitnehmen und der Polizei zur Verfügung stellen.
  • Bei sprachlichen Schwierigkeiten haben Sie das Recht auf eine Übersetzung.

Bei schwerwiegenden Vorfällen ermittelt die Polizei auch dann, wenn eine andere Person und nicht das Opfer die Polizei informiert hat. Über die Strafe entscheidet danach die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Hilfe und Beratung

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