Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Radikalisierung und Extremismus

Radikalisierung ist der Prozess, bei dem jemand extremistische Ansichten entwickelt und möglicherweise zu Gewalt neigt. Radikalisierung kann politische, soziale, ideologische oder religiöse Gründe haben. Gerade junge Menschen können davon betroffen sein.

Mögliche Anzeichen einer Radikalisierung sind zum Beispiel ein Persönlichkeitswandel, eine Veränderung der Lebensweise, die Betrachtung der Welt nur noch aus der eigenen Perspektive, die Verherrlichung von extremistischer Gewalt und / oder das Verbreiten von problematischen Videos.

Wenn Sie solche Anzeichen in Ihrem Umfeld bemerken, wenden Sie sich an eine Betreuungsperson, an eine lokale Ansprechstelle oder an die Polizei. So kann versucht werden, mögliche negative Auswirkungen frühzeitig zu verhindern.

Hilfe und Beratung

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