Zusammen sicher in der Schweiz
Willkommen!
In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.
Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).
Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.
Folgendes gilt
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
- Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
- Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
- Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.
Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol ist ab 18 Jahren erlaubt; Wein und Bier dürfen bereits ab 16 Jahren konsumiert werden.
Wer mehr als 0,25 mg/l Alkohol im Blut hat, darf kein Fahrzeug mehr lenken (Auto, Motorrad, E-Scooter, Velo etc.).
In Zügen, Trams, Bussen, Schiffen und geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel Restaurants) ist das Rauchen verboten.
Der Besitz, der Konsum, die Herstellung und der Handel jeglicher Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana sind verboten. Bei Cannabisprodukten ist der Besitz für den Eigenbedarf (unter 10 Gramm) erlaubt.

Hilfe und Beratung
Hilfe im Notfall (kostenlose Telefonnummern, jederzeit erreichbar)
Die Dargebotene Hand – anonyme Hilfe und Beratung für Erwachsene | Tel. 143
Pro Juventute – anonyme Hilfe und Beratung für Kinder und Jugendliche | Tel. 147
Allgemeine Beratung sowie Rechtsberatungen
Schweizerische Flüchtlingshilfe | Tel. 031 370 75 75
Frabina – Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen | Tel. 031 381 27 01
Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Fachstelle Zwangsheirat | Tel. 0800 800 007
Fachverband Gewaltberatung – Hilfe für Gewaltausübende
Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt | Tel. 0848 00 13 13
Radikalisierung und Extremismus
Fachstellen Radikalisierung und Extremismus
Rassismus / Diskriminierung
LGBTIQ-Helpline | Tel. 0800 133 133
Beratungsnetz für Rassismusopfer