Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Alkohol und Drogen

Der Konsum von Alkohol ist ab 18 Jahren erlaubt; Wein und Bier dürfen bereits ab 16 Jahren konsumiert werden.

Wer mehr als 0,25 mg/l Alkohol im Blut hat, darf kein Fahrzeug mehr lenken (Auto, Motorrad, E-Scooter, Velo etc.).

In Zügen, Trams, Bussen, Schiffen und geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel Restaurants) ist das Rauchen verboten.

Der Besitz, der Konsum, die Herstellung und der Handel jeglicher Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana sind verboten. Bei Cannabisprodukten ist der Besitz für den Eigenbedarf (unter 10 Gramm) erlaubt.

Hilfe und Beratung

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