Zusammen sicher in der Schweiz
Willkommen!
In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.
Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).
Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.
Folgendes gilt
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
- Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
- Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
- Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.
Gewalt in der Familie
Häusliche Gewalt ist Gewalt innerhalb der Familie oder der Partnerschaft und ist in der Schweiz strafbar. Darunter fallen zum Beispiel Erniedrigungen, Geldwegnahme, Beschimpfungen sowie schwere körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe und Nötigungen gegen die eigenen Kinder, die Eltern, die Partnerin oder den Partner. Auch die Genitalbeschneidung bei Mädchen und Frauen, Zwangsheirat sowie Gewalt aus Gründen der «Ehre» sind verboten.
Von häuslicher Gewalt betroffene Personen oder Personen, die davon wissen (zum Beispiel Kinder, Nachbarn oder Freunde), können die Polizei informieren. Die Polizei ist bei Gewalt in der Familie gesetzlich verpflichtet zu handeln.
Folgendes gilt
- Holen Sie Hilfe. Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle und / oder der Polizei.
- Klären Sie vorgängig ab, wo Sie im Notfall Hilfe erhalten, zum Beispiel in der Nachbarschaft.
- Notieren Sie wichtige Nummern von der Polizei (Notruf 117) und von Vertrauenspersonen und behalten Sie diese in greifbarer Nähe.
- Bewahren Sie wichtige Dokumente von Ihnen und Ihren Kindern bei einer Vertrauensperson auf.
Für Aussenstehende
- In Notfällen: Bringen Sie sich nicht in Gefahr. Informieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117.
- Bei Verdacht auf häusliche Gewalt: Sprechen Sie die betroffene Person auf Ihren Verdacht an. Bieten Sie an, die betroffene Person zu einer Beratungsstelle oder zur Polizei zu begleiten.
Wird die Polizei gerufen, kann sie die gewaltausübende Person unter anderem wegschicken und ihr für mehrere Tage verbieten, in die Wohnung zurückzukehren.
Schutzhaus
Besteht eine grosse Gefahr für Ehepartner/-innen und die Kinder, können diese in einem Schutzhaus untergebracht werden. Der Ort ist geheim, und der Aufenthalt kostet nichts. Auch Männer können an einen sicheren Ort gebracht werden.
Aufenthaltsrecht
Personen im Familiennachzug, die Gewalt erleben und sich von ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin trennen, können eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung erhalten. Sie müssen dazu die Gewalterfahrungen nachweisen und Arztzeugnisse, Polizeirapporte oder Berichte von Opferberatungsstellen vorlegen.

Hilfe und Beratung
Hilfe im Notfall (kostenlose Telefonnummern, jederzeit erreichbar)
Die Dargebotene Hand – anonyme Hilfe und Beratung für Erwachsene | Tel. 143
Pro Juventute – anonyme Hilfe und Beratung für Kinder und Jugendliche | Tel. 147
Allgemeine Beratung sowie Rechtsberatungen
Schweizerische Flüchtlingshilfe | Tel. 031 370 75 75
Frabina – Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen | Tel. 031 381 27 01
Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Fachstelle Zwangsheirat | Tel. 0800 800 007
Fachverband Gewaltberatung – Hilfe für Gewaltausübende
Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt | Tel. 0848 00 13 13
Radikalisierung und Extremismus
Fachstellen Radikalisierung und Extremismus
Rassismus / Diskriminierung
LGBTIQ-Helpline | Tel. 0800 133 133
Beratungsnetz für Rassismusopfer