Zusammen sicher in der Schweiz

Zusammen sicher in der Schweiz

Willkommen!

In der schweizerischen Bundesverfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen. Kein anderes Gesetz darf gegen die Verfassung verstossen.

Alle Menschen in der Schweiz haben Rechte und Pflichten, die ihnen per schweizerische Bundesverfassung und Gesetz gegeben sind. Diese gelten unabhängig der Überzeugungen einer Person (zum Beispiel politische, religiöse oder soziale).

Die wichtigsten Rechte sind in der Bundesverfassung aufgeschrieben.

Folgendes gilt

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung und Rassismus sind verboten.
  • Frauen und Männer sind gleichberechtigt und bestimmen selbst über ihr Leben.
  • Jeder Mensch darf seine Meinung frei äussern, solange er damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht oder zu Gewalt gegen andere aufruft.
  • Alle Personen sind frei in ihrer Religion und der friedlichen Ausübung ihres Glaubens.

Nachtruhestörung und Lärmbelästigung

Die Nachtruhe ist in der Schweiz wichtig. Geschützt werden Ruhe und Erholung von allen Menschen. Unnötigen Lärm zu verursachen, ist verboten.

Folgendes gilt

Die Nachtruhe gilt jeden Tag ab 22.00 Uhr. Ab dieser Zeit müssen Sie Lärm (zum Beispiel laute Musik, lautes Reden etc.) vermeiden. Dies gilt zu Hause sowie auch im öffentlichen Raum.

Hilfe und Beratung

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